Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 22. April 2023

Was ist der alte Führerschein der Klasse 3 heute noch wert?

Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, behält aber weiterhin seine Gültigkeit.
Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, behält aber weiterhin seine Gültigkeit.

Aufgrund einer Änderung im EU-Recht gibt die Bundesregierung seit 1999 die EU-Führerscheine heraus. Seitdem gelten also auch in Deutschland die europäischen Fahrerlaubnisklassen und die Führerscheinklasse 3 als alt.

Durch die Vereinheitlichung soll das Reisen in Europa vereinfacht werden und die Einführung von einheitlichen Standards für den Erhalt einer Fahrerlaubnis soll auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.

Im Zuge dieser Anpassungen wurde das alte System der Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 umgestellt und neue Fahrerlaubnisklassen eingeführt. Neben sieben neuen Klassen, die mit Buchstaben bezeichnet sind, wurden auch weitere acht Unterklassen hinzugefügt, sodass nun insgesamt 16 Führerscheinklassen existieren.

Diese Umstellung sorgt vor allem bei langjährigen Autofahrern für Verwirrung, die bereits seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten mit ihrem „Lappen“ unterwegs sind. Welche Fahrerlaubnisklassen Sie heute für die alte Führerscheinklasse 3 erhalten und ob es Ihnen erlaubt ist einen Lkw oder ein Motorrad damit zu fahren, klären wir in diesem Ratgeber. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen zur Umschreibung des Führerscheins.

FAQ: Führerschein der Klasse 3

Ist der Führerschein der Klasse 3 noch gültig?

Ja, in der Regel ist ein Führerschein der Klasse 3 weiterhin gültig. Allerdings muss bis spätestens 2033 ein solcher Führerschein umgeschrieben werden.

Welche Berechtigung erhalte ich beim Umtausch der Klasse 3?

Dies hängt grundsätzlich vom Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis und Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Was bedeuten die vermerkten Schlüsselzahlen?

Dabei handelt es sich um Ergänzungen bzw. Einschränkungen der Fahrerlaubnis. Informationen zu den relevanten Zahlen zur Klasse 3 haben wir hier zusammengestellt.

Wozu berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 3?

Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie auch einen Roller fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie auch einen Roller fahren.

Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.

Durch diese umfassenden Befugnisse gilt in Deutschland die Klasse 3 als Führerschein-Standard und zählt damit zur verbreitetsten der ehemaligen Führerscheinklassen. Trotzdem gilt: Der Führerschein der Klasse 3 ist zwar alt, aber dennoch auch heute noch weiterhin gültig!

Führerschein der Klasse 3: Worauf müssen Sie beim Umtausch achten?

Im Zuge der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt. Möchten Sie als Besitzer der Führerscheinklasse 3 auch darüber hinaus mit einem Gespann von mehr als 12 t unterwegs sein, müssen Sie das Umschreiben in den Lkw-Führerschein der Klasse CE 79 beantragen und diesen alle fünf Jahre erneuern.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht dafür eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung vor.

Umstieg auf den EU-Führerschein: Was erhalten Sie bei Klasse 3?

Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig.
Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig.

Möchten Sie Ihren alten „Lappen“ gegen den EU-Führerschein im Scheckkarten­format umtauschen, erfolgt auf dem Dokument die Eintragung der neuen Führerscheinklassen. Die als alt geltende Klasse 3 wird somit umgewandelt.

Je nach Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis oder Ausstellungsdatum des Führerscheins, können bei der Umschreibung von einem Führerschein der Klasse 3 ein Vielzahl an neuen Klassen eingetragen werden.

Welche Eintragungen Sie künftig auf Ihrem Führerschein finden – also was Sie fahren dürfen – zeigt die Übersicht in der nachfolgenden Tabelle:

Wo und wann wurde der Führerschein der Kl. 3 erteilt?EntsprechungenSchlüsselzahlen
BRD - vor dem 01.12.54 - Klasse 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
BRD - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174, 175
BRD - zwischen 01.04.80 und 31.12.88AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175
BRD - nach dem 01.01.89AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.57AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, L174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen 01.12.54 und 31.03.80AM, A1, L79.05, 174, 175
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.80AM, L174, 175

Wie die Tabelle zeigt, wird der aktuelle Führerschein, der die alte Klasse 3 enthält, davon beeinflusst, wann und wo die Prüfung für die Fahrerlaubnis abgelegt wurde. Diese Unterschiede gehen dabei auf Anpassungen der FeV zurück . Auch das Ausstellungsdatum des Führerscheins an sich kann eine Rolle bei der Umschreibung spielen.

Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden.
Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden.

Eine aktuelle Entsprechung für den Pkw-Führerschein der Klasse 3 bildet die B-Klasse. Diese berechtigt ihren Besitzer zum Führen eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg. Zudem dürfen auch schwerere Anhänger gezogen werden, wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet.

Die neue Standard-Fahrerlaubnis B untersagt es somit, anders als der Führerschein der Klasse 3, einen Lkw bzw. ein Kfz bis 7,5 t zu fahren. Für das Fahren von LKW sind nun andere Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, die durch die neuen Klassen C, CE, C1 und C1E dargestellt werden. Beim Umschreiben vom Führerschein der Klasse 3 werden jedoch in der Regel die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen und unbefristet erteilt. Die eingeschränkte Erteilung der Klasse CE 79 erfolgt allerdings befristet.

Wichtig: Die auf Antrag bei der Umschreibung eingetragene Klasse CE 79 berechtigt Sie nur zum Führen der entsprechenden Züge bzw. Kombinationen. Einen LKW ohne Anhänger mit mehr als 7,5 t oder einen Sattelzug von mehr als 7,5 t dürfen Sie nicht fahren.

Achtung bei Führerscheinen der Klasse 3 aus der ehemaligen DDR. Hier haben sich mit der Zeit die Bezeichnungen, sodass die Klasse 3 dann keine PKW mehr beinhaltete, sondern nur noch für Traktoren galt. Daher wird bei der Umschreibung der Führerscheine aus dem betreffenden Zeitraum die Klasse B nicht eingetragen.

Möchten Sie nach dem Umtausch des Führerscheins der Klasse 3 Zugmaschinen mit bis zu 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bis zu 40 km/h führen, kann Ihnen auf Antrag die Klasse T erteilt werden. Allerdings müssen Sie dafür eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.

Anhänger beim Führerschein der Klasse 3

Damit Sie auch nach dem Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis mit dem Führerschein der Klasse 3 wie gewohnt Anhänger ziehen können, reicht die neue Klasse B nicht aus. Aufgrund der Besitzstandswahrung, die sicherstellt, dass Sie auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge führen können, werden deshalb zusätzlich auch die Klasse BE sowie die Schlüsselzahl 79.06 vermerkt.

Der Führerschein der Klasse 3 erlaubt es, Anhänger zu ziehen.
Der Führerschein der Klasse 3 erlaubt es, Anhänger zu ziehen.

Der BE-Schein erlaubt Gespanne aus einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit einer Masse zwischen 0,75 und 3,5 t. Durch die Schlüsselzahl 79.06 weitet sich diese Befugnis auch auf Anhänger aus, die mehr als 3,5 t wiegen.

Ist es mit dem Führerschein der Klasse 3 möglich, Motorrad zu fahren?

Wie ein Blick in die Tabelle verrät, ist es möglich, Motorrad zu fahren mit dem Klasse-3-Führerschein. Insbesondere Führerscheinbesitzer von vor 1954 können dabei auf eine Vielzahl von aktuellen Entsprechungen zurückgreifen. Hier werden neben den Klassen AM und A1 auch die Klassen A und A2 übertragen.

Der kleinste Motorrad-Führerschein ist bei Klasse 3 allerdings immer enthalten, unabhängig vom Datum des Erhalts der Fahrerlaubnis. Dieser Rollerführerschein AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Darüber hinaus wird in der Regel auch die Klasse A1 eingetragen. Bei Führerscheinen aus der BRD ist die Klasse A üblicherweise ebenfalls durch die Umschreibung abgedeckt.

Was besagen die Schlüsselzahlen?

Durch die Schlüsselzahlen werden auf den neuen EU-Führerscheinen Informationen kodiert. Neben Angaben über die Notwendigkeit einer Sehhilfe oder anderer Einschränkungen, werden dadurch auch die Befugnisse der jeweiligen Fahrzeugklassen erweitert oder beschränkt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt, was sich hinter den Schlüsselzahlen aus der Tabelle versteckt:

  • 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
    Beschränkung der CE-Klasse aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und mehr als 12 t Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der C1-Klasse und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der C1-Klasse und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. (Der Buchstabe L gibt hier an, wie viel Achsen zulässig sind)
  • 79.03 Klasse A1 – Nur dreirädrige Fahrzeuge.
  • 79.04 Klasse A1 – Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zGG von höchstens 0,75 t.
  • 79.05 Krafträder der A1-Klasse mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 79.06 Gespanne der BE-Klasse, sofern das zGG des Anhängers 3,5 t übersteigt.
  • 171 C1-Klasse, gültig auch für Kfz der Klasse D mit einem zGG von maximal 7,5 t, jedoch ohne Fahrgäste.
  • 174 L-Klasse – gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
  • 175 L-Klasse – gültig zum Führen von Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

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Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw
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92 Kommentare

  1. ioannis sagt:

    Ich habe Fuererschein der Klasse 3 ap 1987 und ich bin jetzt in Griechenland.Wie can ich die neue Chipcartefuererschein haben und darf ich Motorrand 125cc fahren?vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ioannis,

      da auch Griechenland Mitglied der EU ist, können Sie Ihren Führerschein ggf. auch dort umschreiben und in den neuen EU-Führerschein umwandeln lassen. Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle. Ein Führerschein der Klasse 3, der zwischen 1980 und 1988 erteilt wurde, führt regelmäßig zur Erteilung folgender Fahrerlaubnisklassen: AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L. Die Führerscheinklasse A1 ist dabei durch Schlüsselnummer 79.05 beschränkt auf Krafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Susanne D. sagt:

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 3 am 9. Dezember 1988 in der BRD gemacht. Auf Nachfrage bei der Fahrschule neulich sagte man mir, ich dürfte lediglich Zweiräder unter 50ccm fahren und müsste A komplett neu machen. Laut dieser Liste ist es aber eingeschlossen. Was stimmt denn nun? Vielen Dank für eine Antwort, Gruß Susanne Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Susanne,

      Sie können mit dieser Fahrerlaubnis Fahrzeuge der Klasse A führen.

      – Die Redaktion

      • Jürgen sagt:

        Liebe Redaktion,
        Klasse A ist der Motorradführerschein. Seit wann darf man mit dem PKW Führerschein der Klasse 3 unbeschränkt Motorrad fahren?

        Meines Erachtens nach ist diese Antwort falsch.

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Jürgen,
          Klasse A gilt beim Führerschein der Klasse 3 nicht unbeschränkt. So gelten die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Markus sagt:

    Laut meinen Informationen darf ich mit der alten Klasse 3 einen LKW bis 7,5 Tonne zgg. Fahren plus einen einachsigen Anhänger mit einem zgg. Von 10 Tonnen
    Ist das richtig ?????
    Und darf ich nach der Umschreibung das gleiche bewegen
    Ich habe meinen klasse 3 im Juli 1988 erworben

  4. Sabine sagt:

    Gilt die Befristung auf das 50.Lebensjahr nur im neuen Führerschein bei CE oder auch adäquat wenn ich meinen 3er Führerschein von 1985 behalte?
    Gruß Sabine

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sabine,
      diese Befristung gilt grundsätzlich, also auch, wenn Sie den Führerschein nicht umschreiben lassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Sigi sagt:

        Ihre Information stimmt nicht:

        lt. Artikel von 28. Dezember 2017

        heisst es „Alte Fahrerlaubnisse aus der Zeit vor 1999 gelten unbegrenzt.“

        wenn es nichtgenügt – lt. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

        Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber“

        Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Sigi,

          das bedeutet aber auch, dass die ärztliche Untersuchung nötig wird, wenn Fahrzeuge der Klasse CE geführt werden sollen.

          Das Team von Bussgeldrechner.org

  5. Turnic sagt:

    Ich habe fureschein 1975in 1+3 in Ravensburg BRD gemacht jedoch durch umschreibung in Kroatien gaben Sie mier nur A1, A,und B jedoch habe ich einen anhenger mit 1790 kg, darf ich disen anhenger mit meiner facherlaubnis fachren. Danke Turnic

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Turnic,
      laut Ihren Angaben, sind Sie zum Führen von Fahrzeugen (Fahrzeugkombination) der Klasse BE befugt, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt. Dafür muss allerdings die Schlüsselzahl 79.06 vermerkt sein. Zudem Erlaubt die Klasse B das Ziehen von Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg wenn das zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Jens sagt:

    Hallo,

    ich habe meinen alten 3er Führerschein von 1988 in 2001 umgeschrieben bekommen, als ich den A-Führerschein gemacht habe. Bei C1 und C1E stehen entsprechend keine Befristungen (Spalte 11. leer auf der Rückseite).

    Hier: [Link von Redaktion entfernt] habe ich gelesen, dass es Alterseinschränkungen für C1/C1E gilt. Sind das nur neue Regelungen für Spätumschreiber (bis 2033), oder gilt das auch in meinem Fall?

    Außerdem habe ich irgendwo gelesen, dass C1E eine Einschränkung hat, zulässige Gesamtmasse Anhänger muss kleiner/gleich Leergewicht Zugfahrzeugsein. Ich finde das aber nirgendwo mehr und bin jetzt irritiert. Können Sie mich da aufklären?

    Best Grüße
    Jens

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jens,
      die Begrenzung der Lkw-Klassen auf das 50. Lebensjahr gilt unabhängig davon welchen Führerschein Sie besitzen.

      Die Klasse C1E gilt für a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM, b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM und Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Sebastian sagt:

    Servus,
    ich,39 Jahre,geb.Sep.‘78,habe meinen Führerschein 1996 inkl.großem Motorradführerschein gemacht. Klar ist das ich Fahrzeuge bis 7,5t fahren darf. Heißt: C1,BE,C1E fahren. Was/wann trifft aber die Erweiterung auf <12t zu und was muss dann im Führerschein vermerkt sein? (CE?) bzw. darf ich beim Führerschein (alt) bis 12t fahren (warum fehlt dann die CE Eintragung bei mit).
    Wäre toll wenn jemand helfen kann.
    Gruss Sebastian

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      wenden Sie sich diesbezüglich an die Führerscheinstelle. Dort kann Ihnen Auskunft gegeben werden.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  8. Christian sagt:

    Hallo
    Ich habe Führerschein klasse 3 in 08/1994 erhalten
    Gibt es diese Regelung noch beim Umschreiben des Führerschein s auf Antrag Klasse T .ich arbeite in einer Landmaschinen Reparatur Werkstatt,und was ist dabei zu beachten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,
      bei der Umschreibung des Führerscheins gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Das bedeutet, Sie dürfen die gleichen Fahrzeuge führen wie vor der Umschreibung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Heidi sagt:

    Bin ich berechtigt ein Kraftrad 125ccm mit Führerschein Klasse erworben 01.1979 und Führerschein Klasse 3 erworben 08.1981 im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen? Vielen Dank fur eine Rückantwort. Mit freundlichem Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heidi,
      wurde ein Führerschein der Klasse 2 vor dem 01. April 1980 in der BRD ausgestellt. Beinhaltet dieser die Klasse A1 mit der Schlüsselzahl 79.05. Diese befähigt dazu, Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg zu führen. Ob Ihr Kraftrad diese Vorgaben erfüllt, sollten Sie ggf. bei der Fahrerlaubsnisbehörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Bärbel sagt:

    Ich habe den Füherschein KLasse 3 seit 1979 und
    mein Mann den Füherschein KLasse 3 seit 1968,

    1. was dürfen wir noch fahren nach einer Umschreibung auf den EU Führerschein?
    2. und was müssen wir unbedingt beachten, das auch wirklich alle Klassen des alten Füherschein in den neuen übertragen wird?
    3. und was passiert nach ablauf der Gültigleit von 15 Jahren?

    LG Bärbel

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bärbel,
      grundsätzlich gilt beim Umschreibes des Führerscheins Bestandsschutz. Sie können somit in der Regel die gleichen Fahrzeuge führen wie zuvor. Eine wichtige Besonderheit stellt die Eintragung der Klasse T dar. Diese erfolgt nur auf Antrag und bei einer Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft. Für detaillierte und spezifische Informationen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Sylke sagt:

    Führerschein 3 von 08,1994 was darf ich fahren?
    Auto und LKW bis 7,49 t ist mir klar .
    MfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sylke,
      welche Führerscheinklassen Ihre Fahrerlaubnis umfasst, können Sie der Tabelle im Ratgeber entnehmen. Achten Sie dabei insbesondere auf die aufgeführten Schlüsselzahlen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Ralf sagt:

    Habe den Führerschein Klasse 3,4 und 5. Darf ich eine 125 ccm fahren

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ralf,
      für eine entsprechende Einschätzung ist es in der Regel relevant, wann und wo Sie die jeweilige Fahrerlaubnis erlangt haben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Gerd sagt:

        Hallo ich geb Dez 1958 habe im DDR Schein, A, B, C, M, T wann muss ich den Schein umschreiben und was wird mir im neuen Schein eingetragen. Vielen Dank für die Antwort

  13. Andreas sagt:

    Hallo ich habe 1981 meinen Führerschein der Klasse 1 und 3 in der BRD gemacht.

    2007 habe ich einen im Scheckkartenformat erhalten für mein verlorenen FS.

    Darauf wurde vermerkt Ablauf der Klasse CE am 16.06.13, mein 50 Gebutrstag.

    Bedeutet dies dass ich C 1 und C 1 E uneingeschränkt weiter nutzen kann.

    Vielen Dank für die Mühe.

    Mit freundlichem Gruß

    A.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,
      die Klassen C1 und C1E werden grundsätzlich nur mit einer Befristung auf 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Stefan K. sagt:

    Hallo
    Ich arbeite im Straßenbau habe klasse 3 1984gemacht und Klasse 2 1990 .
    Darf ich jetzt mit 51 noch einen 7,5 tonner fahren mit dem rosa Schein?
    ohne Gesundheitsprüfung

    DAnke für die Auskunft

  15. Uwe K. sagt:

    Hallo,
    ich habe 1973 den Führerschein kl.3 gemacht. Bin 64j. Rosa Schein.
    Darf ich Personen und wie viele in einem Angestelltenverhältnis befördern?

    Danke und Gruß

  16. Stefan sagt:

    Hallo ich habe frage was ich kriege für straffe wenn ich Fahre mit 2jahre abgelaufene Eu führeschein (vor 1 monat ich habe Antrag für verlengung,ich warte noch)Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stefan,
      im schlimmsten Fall kann der Gesetzgeber von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ausgehen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Martin sagt:

    Guten Tag,
    bis wann gab es Konkret Klasse 3?
    Wann muß der Führerschein gemacht worden sein, wenn noch 7,5t möglich sein können?
    1999?
    Oder war die Umstellung erst 2004?
    Gibt es einen Stichtag der Führerscheiinprüfung?
    Vorher Klasse 3 mit bis zu 7,5t
    und nachher Klasse B bis 3,5t

    ‚Gruß
    Martin

  18. Silvio sagt:

    Hallo bin jetzt 56 Jahre jung habe seit April 1991 den Rosa´ne Führerschein.
    Ab und Zu fahre ich ein Großes Wohnmobil mit der Angabe 5,1 Tonnen und Klein LKW bis zu 7,5 Tonnen für Umzüge
    ich wurde noch nie damit kontrolliert. bevor ich 50 war wurde ich schon mal kontrolliert da war es kein Problem. Meine Frage darf ich überhaupt das Wohnmobil und den LKW noch Fahren? Bei meinem Bekanntenkreis gibt es da immer Pro und Contra. Auch wurde mir gesagt ich würde, wenn ich den Führerschein umtausche rechtliche Probleme bekommen bis hin zum Führerschein Entzug. Außerdem müsse ich ein ärztliches und Augenärztliches Gutachten haben um weiterhin fahren zu dürfen. Meine Suche im Internet verlief so wie bei meinem Bekanntenkreis ab. also für mich nichts genaues.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Silvio,
      eine definitive Antwort sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Wastl sagt:

    Servus habe meinen C/CE zum 2ten mal verlängern lassen und jetzt steht in Spalte 10 kein Datum mehr sondern * ) was bedeutet das und warum nicht mehr das Datum wann ich ihn bekommen habe.

  20. Donaldson O. sagt:

    Hallo das Team,
    Bin ich berechtigt ein Kraftrad bzw. Motorrad bis 125ccm mit Führerschein der Klasse 3 erworben im 09.1998 im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen?
    Vielen Dank fur eine Rückantwort.

    Mit freundlichem Grüßen
    Donaldson

  21. Konstantin sagt:

    Hallo , ich habe den Führerschein seit 1977 und bin dem Europäischen Gedanken nachgekommenund in dem ich 1998 ins Scheckkartenformat wechselte.
    Erst recht da man mir versprach dass sich nichts ändere….. Denkste ….
    Bei einer Überführung eines Kleinbusses (17 Sitze) wurde mir bei einer Kontrolle Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen und der Bus wurde beschlagnahmt …???
    Ich erfuhr dass meine Ziffer 171 in Italien nicht anerkannt wird obwohl es laut EU-Richtlinie heisst : (1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten
    ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der
    Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht
    ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.
    (2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von
    Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller
    einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum
    Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen
    erteilten Fahrerlaubnisse.
    Hätte ich den alten Klasse 3 Führerschein behalten hätte ich kein Problem den demnach darf ich alle Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und 3 Achsen fahren .
    Was gilt denn nun …… ?
    Habe einen Gerichtstermin im Oktober aber mein Gefühl sagt mir dass man in Italien auf verlorenem Posten steht ….. bin mal gespannt ….

  22. Alfred sagt:

    Habe den rosa Führerschein 1988 gemacht. Darf ich einen 125,fahren, und Lkw?

  23. Dietmar sagt:

    Habe meinen 3 Führerschein 1971 gemacht muste ihn 1984 abgeben wegen eines entzuges bekam ihn ohne probleme mit meinem L.K.W und kom Schein zurück aber die klasse 1a war weg gibt es da keinen Bestand Schutz

  24. Raab sagt:

    Hallo, habe meinen 3 Führerschein seit 25.10.1983. Fahre zur zeit einen 9 Sitzer-Bus.
    Möchte aber evtl. einen 20 Sitzer Bus gewerblich für eine bestimmte Linie fahren. Reicht hierfür mein Eintrag C1 + Schlüsselnr. 171, wenn ich nur noch zusätzlich den Beförderungschein machen würde. oder müsste ich híerzu noch den Busführerschein machen ( D )?

  25. Conni sagt:

    Hallo, ich habe meinen FS im September 1983/BRD erhalten und 2002 auf EU-FS umschreiben lassen. Bei Klasse A1 und A sind aber gar keine Einträge bei mir. Das ist doch sicherlich, wenn ich das mit den obigen Tabellen richtig verstanden habe, nicht richtig. Wenn nun in den nächsten Jahren der FS wieder umgetauscht werden muss, werden doch die falschen Daten übernommen. Kann ich da jetzt noch was machen?

  26. Christian H. sagt:

    Hallo. Ich hab den rosa Führerschein mit der Klasse 3. Das bedeutet, ich durfte bisher den LKW 7,5t fahren. Mit einachsigem Anhänger sogar bis 17,5t oder 18,5t. Ist das auch immernoch gültig solange ich den rosa Führerschein habe?

  27. Simone G. sagt:

    Hallo,
    Habe 1985 meinen Klasse 3 gemacht, habe beim Umtausch auch den BE erhalten, nur in Spalte 12 fehlt die zusätzliche Kennzahl, die mir ja eigentlich zusteht, kann ich die nachträglich wieder bekommen o habe ich die Möglichkeit einen schweren Hänger zu ziehen verloren.
    MfG S.G.

  28. Rene sagt:

    Ich habe die Klasse 3 in der BRD 1973 bekommen.

    Welche Motorräder darf ich heute fahren?

    Nur 125ccm oder größer?

  29. Manfred sagt:

    Hallo meine Frage bzw ich habe Klasse 3 u. 1 1971 gemacht u. Bin der Meinung ich darf Motorräder ohne Einschränkung fahren ! Also mit dem 3 er sowieso bis 125 u. mit der Klasse 1 eben ohne Beschränkung ist das so richtig ? Danke

  30. PMA sagt:

    Hallo,
    habe den alten Führerschein Klasse 3 und 1 seit 1972. Wenn ich den Führerschein umschreiben lasse bekomme ich den neuen Führerschein BE und Motorrad ??. Darf ich den neuen BE Führerschein beruflich auf Minijob Basis € 450,- nutzen.

  31. Simon sagt:

    Hallo sory ich habe mein Führerschein 1989 gemacht. Darf ich jetzt 125 CCM Roller fahren.?

  32. Michael B. sagt:

    Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 in der BRD 1976 gemacht . Mein PKW hat ein Leergewicht von 1400 kg mit dem ich einen Wohnwagen von 1500 Kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen möchte . Darf ich mit diesem Gespann und meinem alten Führerschein Klasse 3 uneingeschränkt fahren ? Mein PKW hat eine zulässige Anhängerlast von 1500 kg .

  33. Rolf sagt:

    Ich bin jetzt 71 Jahre jung und habe meinen Führerschein Klasse 3 schon 1966 gemacht und ihn 1970 um die Klasse 1 ergänzt. 1995 musste ich den „Lappen“ aber wegen einer Auseinandersetzung für ein paar Monate kurzfristig abgeben und habe 1995 darum einen neuen, wieder mit den Klassen 1 und 3, erhalten.

    Danach müsste ich ihn zwar erst 2033 umschreiben, aber welche Klassen bekomme ich dann ?

    Gruß !
    Rolf

  34. Christian sagt:

    Hallo
    ich habe am 4.11.92 meinen Klasse 3 Führerschein gemacht und in den Führerschein in der Zeile CE folgenden Zusatz eingetragen bekommen: 79 (C1E>12oookg, L<3)
    Darf ich hiermit für meinen Arbeitgeber einen 7,5 Tonnen LKW fahren plus Anhänger mit Tandemachse? Das Gespann ist zugelassen bis 18 Tonnen Gesamtgewicht.
    Wie viel Tonnen darf ich fahren?
    Die Module sind vorhanden.
    Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.

  35. Sylvia sagt:

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage. Ich habe den alten Klasse 3 Führerschein, mit dem ich auch LKW bis 7,5 t fahren darf, bzw. mit Tandem-Anhänger bis zu 17,5t? Und wie lang darf dieses Gespann dann maximal sein? 16 Meter? Oder 18 Meter?

  36. Ramona sagt:

    Ich hab mal eine Frage ich hab mein Führerschein 1998 gemacht darf ich motorrad 125er fahren

  37. Hermann sagt:

    Hallo.
    Das ist ja ein schöner Schlamassel mit diesem EU-Führerschein! Beim alten „Lappen“ (1972, Kl. 3) war jedem klar, was er darf. Aber heute? Nur noch Wirrwar! Keiner kennt sich mehr aus! Und das soll eine Vereinheitlichung sein? Nur Blödsinn! Wer kann sich denn die ganzen „Schlüsselzahlen“ merken? Werde ich im Ausland kontrolliert, schwant mir jetzt schon Übles. In meinen Augen wurde hier ein riesiger Blödsinn kreiert, wie so oft in der EU!
    LG Hermann

  38. Leo sagt:

    Ich habe meinen Führerschein 1979 bestanden.1983 musste ich ihn für ein Jahr abgeben.Jetzt ist es ja eine Neuausstellung.Darf ich jetzt noch die 125ccm Fahren?Bekomme ich überhaupt den zusatzt b196 ohne auflagen?

    Gruß
    Leo

  39. Mutter Klaus sagt:

    Habe meinen 3 er Führerschein 1960 gemacht. Darf ich einen Roller mit 3ooccm bzw 24 PS fahren? Danke für die Auskunft!

  40. Uwe sagt:

    Hallo Team, ich habe zwei Fragen zum Führerschein. Ich bin 1960geboren ,jetzt 60 Jahre alt und habe 1978 mein Schein Klasse 3 gemacht.

    1. Darf ich mit meinen Schein gewerblich eine 2,5Tonnen schwere Pritsche und einen Anhänger mit einen tatsächliches Gewicht von auch ca 2,5 Tonnen fahren ?
    2, Was darf ich jetzt noch ohne Gesundheitsnachweiss (ab50) fahren?

    Viele Grüße von der Nordsee Uwe

  41. Manfred sagt:

    alles recht schwerig, nur eine frage,Führerscheinklasse 3,gemacht 1976,
    was darf ich für ein Motorrad fahren.

  42. Thomas sagt:

    Ich habe die FS-Klasse 3 im Jahr 1977 gemacht. Wenn ich den Führerschein umtausche, darf ich dann weiterhin LKW bis 7,5 Tonnen fahren?

  43. Eifelhexe sagt:

    Hallo,
    ein Führerschein 1977 in Österreich ausgehändigt. Jetzt umgeschrieben als EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
    Welche Fahrzeuge darf der Besitzer noch fahren?
    Danke für schnelle Antwort.

  44. Marcella sagt:

    Hallo ich wollte fragen mein Mann hat den Führerschein in März 1997 gemacht in Italien wir haben den ihr in Jahr 2003 in Deutschland umschreiben lassen und erst jetzt als wir ein 7,5 Tonner mieten wollten haben wir bei der Anmietung erfahren das er den garnicht bekommt den es ist im Führerschein garnicht eingetragen worden beim genauer schauen würde B , M , und T/S 181 eingetragen war sprachlos mein Mann dürfte vor den Wechsel mit Anhänger fahren und auch 7,5 Tonnen. Kann das sein das er jetzt das alles nicht mehr fahren darf ? In Italien dürfte er auch Motorrad fahren könnten sie mir Infos geben hab da angerufen dar ich den alten Führerschein Zürück fordern wollte die meinte das die es nicht mehr haben was kann ich tun stimmt die Übertragung ? Der BE Führerschein ist doch erst viel später dazugekommen die gab es früher garnicht. Hoffe sie können mir detaillierte Infos geben.
    Mit freundlichen Grüßen marcella

  45. Tom sagt:

    Hallo Team,

    bin im Februar 50 Jahre jung geworden.
    Besitze noch den „Lappen“ in rosa :-)
    Habe Klasse 3

    Wie verhält sich das jetzt mit den 7,5 tonnen?
    Muss ja demnächst umschreiben lassen…

    Danke für Antwort…

  46. Thorsten sagt:

    Hallo irgendwie ist alles verwirrend . Ich habe mein Führerschein der Klasse 3 im Juni 1984 gemacht . Und damit darf ich einen LKW bis ein zGG von 7,49 t plus einen einachzigen Anhänger ( auch Tandemachse ) Achmittenabstand 0,99m der bis 11t zGG wiegen darf mitführen . Das heisst ganz klar , das der gesamte Zug eine Gesamtmasse von 18, 49 t haben darf . Bei einen 2 mächtigen Anhänger verhält sich das ganze etwas anders . Das kann einen allerdings keiner genau sagen ,weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden kennen sich hier wirklich aus . Daran kann man doch mal wieder sehen , es werden Gesetze gemacht die , diese Leute selbs nicht verstehen . Naja das ist ja nichts neues . Es heisst ja nicht umsonst ; Sie trugen seltsame Gewänder und irrten Ziellos umher .

  47. Denis sagt:

    Guten Tag
    Ich bin dabei mein deutsche Führerschein A BE C1E 1983 in griechischen zu umschreiben und sie sagten mir dass ich die c1e 171 nicht bekommen kann weil ohne Prüfung durch die Klasse 3 bekommen haben…ich bin sauer und gut informiert durch EU Gesetz 2016/1945 was kann ich gegen diesen ungebildeten Beamten unternehmen?
    P.s ich hab die gewarnt wenn sie mir nicht die c1e erteilen sollen mir schriftlich und protokolliert begründen…und wie geht’s dann weiter?? Gerichtlich ?Entschädigung verlagen??in meiner neuer Arbeitsvertrag die 7.5tonner Klasse sehr wichtig und damit unterschrieben wurden.

  48. Horst sagt:

    FRAGE: Sehr geehrte Dame und Herren,
    Ich besitze den alten Kl 3 Führerschein, ausgestellt 27. 01. 1966 in Delmenhorst/Niedersachsen. /Frage: Möchte nunmehr ein größeres Motorrad über 125 ccm
    fahren, es soll die Möglichkeit geben, – nach kurzer Prüfung ? – Motorräder bis 50 PS dann zu nutzen ? /Bitte um kurze Rückantwort, danke für Ihre Mühe.
    Mit frdl. Gruß
    Horst

  49. Sigrun sagt:

    Hallo, ich habe noch den rosa_Führerschein. Noch nicht umgeschrieben, da ich momentan ,dank Corona, in Spanien festsitze.
    Meine Frage: Meine Führerscheinklasse 1 und 3, was darf ich noch fahren? Bin einige 100tds km mit 3,5t Womo mit 1,3t Anhänger gefahren (Messe), darf ich das noch? Ist eine der beiden Klassen (1und3) für mich jetzt begrenzt??? Wäre dankbar für eine Antwort.

  50. Ralf sagt:

    Sehr geehrtes Team,
    ich bin 56 Jahre alt und habe mein Führerschein am 25.01.1995 gemacht. Dort ist der C1 Führerschein bis 7,5t mit der Schlüsselzahl 171 automatisch mit eingegliedert. Meine Frage: Darf ich heute noch den C1 LKW bis 7,5t uneingeschränkt weiter fahren oder nicht ??? Ich steig da langsam aber sicher nicht mehr durch. Für eine zeitnahe Antwort währe ich ihnen
    sehr dankbar.
    Grüße aus Dortmund

  51. J. sagt:

    Hallo liebes Team,
    Bin ich berechtigt ein Kraftrad bzw. Leichtkraftrad (also neu A1, A2) bis 125ccm mit Führerschein der Klasse 3 erworben im 02.1998 im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen?
    Eingetragen sind die Schlüsselklassen 79.03 und 79.04 für dreirädrige Fahrzeuge. Beim Umtausch auf den neuen „Scheckkartenschein“ fiel mir folgendes auf:
    Im „alten, rosa“ Führerschein war diese Einschränkung nicht enthalten, das ist doch ein Fehler der Führerscheinstelle, oder? Es müsste doch Bestandsschutz geben?!
    Vielen Dank fur eine Rückantwort.

    Mit freundlichem Grüßen
    J.

  52. Oliver sagt:

    Sehr geehrtes Team,
    Ich habe den alten 3. ausgestellt 09.05.88 gemacht. In den Kartenformat steht A , BE , C1E , CE und ML..
    Bei C1 steht 171
    Bei CE steht 11.03.20 , 79(C1E>12000kg,L3)
    Ich weiß das zu dem Datum 11.03.20 der C1E ausgelaufen ist.
    Meine Frage: Welche Klassen habe ich jetzt noch? Und was darf ich noch fahren? Wie beim alten 3. bis 7,5t???
    Ich bitte um Antwort! Danke

  53. franz sagt:

    Hallo ich bin Österreicher und wohne in Deutschland. Ich habe einen Autoführerschein aus Österreich von 1974 und darf dort bis 3.500,- kg Gesamtgewicht fahren. In Deutschland war 7.500,- kg möglich.
    Ich will mir ein wohnmobil mit 4.300,- kg Gesamtgewicht zulegen. Darf ich die mit meinem Führerschein fahren in Deutschland.
    Kann ich mir den Führerschein umschreiben lassen in Deutschland. ?

  54. Peter sagt:

    Ich besitze seit 05.1980 den DDR Führerschein der Klasse B. Damit darf ich die jetzige Klasse C1E fahren. Muss ich nun auch ab 50 Altersjahren aller 5 Jahren den Führerschein erneuern lassen?
    MfG Peter

  55. Johann sagt:

    Hallo Team,
    stimmt es dass wenn man seinen Führerschein der Klasse 3 auf den neuen EU-Führerschein umschreiben lässt und dabei die Klasse T mit beantragt, die Klasse T beschränkt ist?
    Ich kann dies hier nirgens so finden.
    Einem befreundetem Paar wurde das aber so erklärt und wenn man einen unbeschränkten T braucht, (zB. 40km/h-traktor fahren) müsse man diesen neu machen.

    Viele Grüße Johann

  56. Rafael sagt:

    Hallo Team.Ich habe meinen Führerschein 1980 gemacht und habe leider 2001 meinen Führerschein 9 Monate entzogen bekommen.Ich habe durch einen 800 € teuren Lehrgang den Führschein 3 Monate früher beantragen können.Die Dokumente wurden mir von der Führerscheinstelle zugeschickt. Ich hatte alles ausgefüllt und auch den Augentest bestanden.Dennoch wurde mir nur die Klasse B im neuen EU-Führerschein genehmigt.Auf direkte Anfrage hieß es ich hätte durch den Führerscheinentzug eine Straftat begangen und das Recht auf alle anderen Klassen die der alte 3er beinhaltet verloren. Das hatte ich geglaubt.Jetzt fahre ich ein Wohnmobil und bräuchte die C1 Klasse. Ich habe mir auf der Führerscheinstelle die Unterlagen zeigen lassen und dabei wurde nur der kleine Augentest durchgeführt anstatt der erweiterte,der auch berechtigt die C1 Klasse zu führen.Ich nicht bewusst diesen Augentest gemacht,sondern der wurde mir von der Führerscheinstelle angeordnet. Leider gibt die Führerscheinstelle ihren Fehler nicht zu und ich müsste den teuren C1 Führerschein extra machen.Meine Rechtsschutzversicherung möchte diesen Fall nicht übernehmen,da ich zu dieser zeit nicht Rechtsschutz versichert war. Wie kann ich dennoch dieses Unrecht rückgängig machen?
    mit freundlichen Grüßen Rafael

  57. Klaus Dieter sagt:

    Habe am 6.4.2004 den Führerschein wiederbekommen. BE-C1E-ML gültig bis 29.03.2009
    da ich keine Fahrerlaubnis für 7,5 To brauchte habe ich die Erlaubnis auch nicht verlängern lassen. Bin jetzt 70 Jahre alt .war heute am25.10 .2021 bein Verkehrsamt. Mit dem Arbeitsmedizinischen Gutachten zur Erlangung der Fahrerlaubnis alles Positif . die Dame sagte mir das alles abgelaufen ist und ich C1E ganz neu machen muss. Die Fahrschule sagte ich brauche nur eine schriftliche Bescheinigung vom Verkehramt. Aber wie bekomme ich die. Habe den Führerschein 1969 gemacht und fahre seit dem Unfallfrei. Jetzt steht einnageleues
    Wohnmobil für 200000 im Garten.
    Vielen dank für eine Antwort.

  58. Franconi sagt:

    Ich besitze seit 1980 einen NL-Führerschein mit allen Klassen.
    Ich lebe seit fast 10 Jahren in Deutschland und muss meinen Führerschein erneuern.
    Wenn ich jetzt einen deutschen Führerschein der Klassen A, B, BE, C1 und C1E beantrage, wie lange ist dieser angesichts meines Alters und Führerschein seit 1980, gültig? Soweit ich weiß, beträgt diese Frist für altere Deutsche Staatsangehörige 15 Jahre. Mir wurde gesagt, dass sie für mich 5 Jahre gültig ist. Wie funktionierst das genau?

  59. Ulli sagt:

    Ich habe in 2004 meinen grauen dt. Fuehrerschein (Auto & Motorrad bestanden in 1985) zu dem GB Fuehrerschein umgetauscht, da ich dort seit 2003 wohnhaft bin.
    Ich habe seitdem das Problem das mir die „alten“ Klassen (LKW bis 7.5 und Anhaenger)

    AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
    Auf Antrag: T 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175

    geloescht wurden bzw. nicht auf meinem GB Fuehrerschein enthalten sind.
    Lt. DVLA ist das richtig wenn Umtausch (Deutschland zu GB Fuehrerschein) nach 1997 erfolgt ist, in meinem Fall war es in 2004.
    Anscheinend kann ich diese wieder bekommen wenn ich eine D4 (Medical) mache wofuer ich bezahlen muss, wegen dem Alter. Damit wird bescheinigt das ich fit bin fuer diese Klassen (da ich >45 bin, in 2004 war ich <45) wenn dieses vorliegt kann die DVLA das wieder mit auf meinen Fuehrerschein mitaufnehmen.
    Das macht fuer mich keinen Sinn!
    Wer kann mir dort weiterhelfen?

  60. Stephan sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine etwas knifflige Frage: Ich habe damals in 1999 die Ausbildung Führerschein Klasse 3 gemacht, 97 bereits meinen Mopedschein. Ich habe auch die Prüfung für Klasse 3 sowie Motorrad gemacht. Bekommen habe ich aber dann am 24.6.99 einen Führerschein der Klasse B / A. Mein Fahrlehrer sagte mir damals, die hätten keine alten Führerscheine mehr gehabt. Später stellte ich fest, daß ich keine großen Hänger und nur 3,5to fahren darf. Ich fand das immer sehr ungerecht, wußte aber nie an wen ich mich wenden soll. Gibt es eine Möglichkeit, 7,5to und 3,5to Anhänger fahren zu dürfen?

    Viele Grüße aus dem Süden, Stephan

  61. Stefan sagt:

    Habe eine frage ich habe den rosa Führerschein ist ausgestellt 1997 bin mir nicht sicher was ich fahren darf könnt ihr mir helfen welche Kategorie ich habe ich weiß es nicht

  62. Ingo sagt:

    Ich habe mein Führerschein 1994 erhalten. Kann ich die 95 auch ohne diese neuen qualifizierungen eintragen lassen, bzw. Diese karte beantragen

  63. Klaus sagt:

    Hallo,ich habe meinen Führerschein klasse 3 am 11.11.1986 gemacht, wann wird evtl es eine Möglichkeit geben mit einer praktischen Prüfung auch motorrad fahren zu können wie zbs die Besitzer seit 01.04.1980 es können.?

  64. Hans-Heinrich sagt:

    Hallo! Ich habe meine Klasse 3 1975 gemacht. Nun gehe ich im Sommer in Rente und könnte eine Sprinter mit 5 t gewerblich fahren. Muß ich dafür die Module machen? Oder darf ich ohne die Module fahren? Vielen Dank für die Antwort im Vorraus

  65. sahin sagt:

    Habe meinen Führerschein im Jahre 1978 erworben,kann bis 125ccm Roller fahren,kann ich die erweitern auf größere Maschinen und was muß ich machen,Theorieprüfung oder dergleichen und wieviel Kosten kommen auf mich zu ?? Danle,Lg.

  66. Hendrik sagt:

    Hallo!
    Ichhabe meinen Führerschein M 1987 in der DDR und B 1990 gemacht.
    Habe eine Abschrift angefordert da ist die Klasse 3 und 4 erteilt.
    Was darf ich fahren? Laut ihrer Tabelle darf ich Klasse 3 (BRD – nach dem 01.01.89)
    AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174
    fahren.
    Auf Antrag: T
    Ist das richtig?

    Gruß Hendrik

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