Führerschein der Klasse 2: Was ist er heute wert?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 22. April 2023

Der große Lkw-Führerschein

Die Führerscheinklasse 2 ist zwar alt, bietet dem Besitzer aber viele Optionen.
Die Führerscheinklasse 2 ist zwar alt, bietet dem Besitzer aber viele Optionen.

Sollten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t geführt werden, war bis 1999 der Führerschein der Klasse 2 notwendig. Aus diesem Grund wird er im Volksmund auch oft als Lkw-Führerschein bezeichnet.

Mittlerweile gilt die Führerscheinklasse 2 als alt und wurde im Zuge der europaweiten Reform zur Fahrerlaubnis abgelöst. Was dem Führerschein der Klasse 2 heute entspricht und welche Besonderheiten Sie beim Umschreiben beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse 2

Wozu berechtigt die Klasse 2?

In der BRD ermöglichte die Klasse unter anderem das Führen von Lkw.

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Führerscheinklasse 2 gefahren werden?

Die Berechtigungen hängen grundsätzlich vom Ausstellungsdatum ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Ist die Fahrerlaubnis befristet?

Besitzer der Klasse 2 dürfen nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren. Soll die Klasse erhalten bleiben, ist es notwendig, den Führerschein umzuschreiben. Danach werden die Fahrerlaubnisklassen auf fünf Jahre befristet erteilt.

Wozu berechtigt die Führerscheinklasse 2?

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie die Führerscheinklasse 2 umschreiben lassen?
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie die Führerscheinklasse 2 umschreiben lassen?

Der Führerschein der Klasse 2 wird gemeinhin als Lkw-Führerschein betitelt, dabei umfasst er – abhängig vom Zeitpunkt des Erhalts – vielfältige Fahrerlaubnisklassen. Viele Autofahrer sind sich nicht einmal bewusst, wie weitreichend ihr „Lappen“ ist. Wichtig ist dies meist auch erst dann, wenn sie den Führerschein der Klasse 2 umschreiben wollen.

Möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis mit der Führerscheinklasse 2 umschreiben, gelten heute andere Entsprechungen für die Klassen. Der Umfang der Fahrerlaubnis wird zudem davon beeinflusst, wann und wo Sie diese erworben haben, denn aufgrund von verschiedenen Reformen und Anpassungen, existieren Unterschiede.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Entsprechungen, die für die Führerscheinklasse 2 beim Umschreiben gelten:

Wo und wann wurde der Führerschein der Klasse 2 erteilt?EntsprechungenBeschränkende Schlüsselzahlen
BRD - vor dem 01.12.54AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T79.06, 172
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172
BRD - nach dem 01.04.80AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T79.03, 79.04, 79.06, 172
DDR - vor dem 10.12.54AM, A1, A2, A, B, L174, 175
DDR - zwischen 01.12.54 und 01.04.80AM, A1, A, B, L79.03, 79.04, 79.05, 174, 175
DDR - nach dem 01.04.80AM, A1, A, B, L79.03, 79.04, 174, 175


Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, ist der Führerschein der Klasse 2 zwar alt, aber sehr weitreichend und umfassend.

Was bedeuten die Schlüsselzahlen beim Führerschein der Klasse 2?

Durch die Schlüsselzahlen ist es möglich, die Klassen ggf. zu erweitern oder zu beschränken. Damit Sie sich nicht des Tatbestands des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig machen, ist es wichtig, die Bedeutung dieser Verschlüsselung zu kennen. In der nachfolgenden Auflistung erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

  • 79.03:
    Nur dreirädrige Fahrzeuge..
  • 79.04:
    Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit zGG von maximal 750 kg.
  • 79.05:
    Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 79.06:
    Fahrzeuge (Gespanne) der Klasse BE, sofern das zGG des Anhängers 3.500 kg übersteigt.
  • 172:
    Klasse C, auch gültig für Kfz der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.
  • 174:
    Klasse L, gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden.
  • 175:
    Klasse L, auch gültig zum Führen von Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Gilt der Führerschein der Klasse 2 unbegrenzt?

Mit dem Führerschein der Klasse 2 dürfen Sie heute nur noch bis zum Alter von 50 Jahren Lkw fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse 2 dürfen Sie heute nur noch bis zum Alter von 50 Jahren Lkw fahren.

Der Führerschein der Klasse 2 ermöglicht es, einen Lkw mit mehr als 7,5 t zu führen. Allerdings gilt diese Regelung nur bis zum Erreichen des 50. Lebensjahrs. Möchten Sie darüber hinaus auch weiterhin solche Lkw fahren, ist laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Verlängerung der Führerscheinklasse notwendig. Dies bedingt den Umtausch des Führerscheins und die Umstellung auf die neue Führerscheinklasse CE.

Diese Verlängerung ist auf fünf Jahre befristet und setzt eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung voraus. Ziel dieser Auflagen ist es, Erkrankungen, die die Fahreignung, das Reaktions- und Sehvermögen beeinträchtigen, auszuschließen.

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Führerschein der Klasse 2: Was ist er heute wert?
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53 Kommentare

  1. Emil L. sagt:

    Hallo ihr alten Trucker
    (ÜFü bis UHu = über Fünfzig – unter Hundert)
    ist es wirklich so, dass ich mit dem 1972 erworbenem Klasse 2 und gelegentlicher Fahrpraxis nach allgemein medizinischer und augenärztlicher Untersuchung den alten Lappen Klasse 2 auf Klasse C umschreiben lassen kann und allgemein (ohne „Spezialfahrzeuge/-transporte) über 7,5t fahren kann???

    Back on the Road !
    Emil

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Emil,

      wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, erhalten Sie folgende Führerscheinklassen: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Bernd K. sagt:

    Wenn ich meinen Klasse 2 Führerschein nicht umschreibe und z.B. ein Reisemobil mit 10To zGG fahre, darf ich das?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bernd K.,

      beim Führerschein der Klasse 2 wird grundsätzlich danach differenziert, wann und wo dieser erteilt wurde.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  3. Benn sagt:

    Hallo, ich bin im Besitz der Klassen 1,2,3,4,5 (Klasse 2 besitze ich seit 1983) und bin mittlerweile 57 Jahre alt. Nun möchte ich meinen Führerschein umschreiben lassen. Darf ist zu privaten Zwecken weiterhin Lkw fahren oder bis wie viel Tonnen? Darf ich damit z. B einen Anhänger für Sportgeräte mit 3 Achsen ziehen? Wie einen Tandem. Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Benn,
      Lkw dürfen auch für private Zwecke ab dem 50. Lebensjahr nur nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens geführt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Markus sagt:

    Hallo

    Ich besitze einen führerschein mit den klassen 2,3,4 und 5 wobei die klasse 2 1996 in westdeutschland erworben würde.

    Welchen klassen bekomme ich bei einer umschreibung zu einem neuen führerschein eingetragen
    Danke schonmal

  5. Dietmar sagt:

    Habe den LKW Schein 1987 in der DDR gemacht jedoch ohne Hänger, kann ich damit einen PKW mit Hänger führen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dietmar,
      der Führerschein der Klasse C von nach 1980 schließt unter anderem die Führerscheinklasse BE ein. Sie dürfen somit in der Regel Anhänger über 3.500 kg ziehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Prenn sagt:

    Kann ich mit meiner Klasse 2 ( vor 4 Jahren gemacht) aber ohne Hänger einen 7,5 to mit Hänger fahren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Prenn,

      wenn Sie in Ihrer Führerschenprüfung keine Anhängerprüfung absolviert haben, dann dürfen Sie auch keine Anhänger fahren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Petra sagt:

    Hallo! Kann ich mich auch erst mit z.B. 58 Jahren dazu entschließen, den 2er umzuschreiben? Sollte ich dann eine Brille benötigen, wird diese dann für alle Klassen 1, 2 und3 im Führerschein eingetragen? Danke!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Petra,

      ja, Sie können Ihren Führerschein der Klasse 2 auch jetzt noch umschreiben. Da Sie jedoch über 50 Jahre sind, fällt für den LKW-Führerschein eine Verlängerung an. Ja, solche Informationen würden in der Tat eingetragen werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Christoph sagt:

    Ich besitze den Führerschein der Klasse 2
    wenn ich in unserem Betrieb ab und zu Unseren Fahrer vertrete muss ich dann die Zusatzmodule haben ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christoph,

      das kommt auf den Fahrzeugtyp an und wo sie fahren. Erkundigen Sie sich am besten bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  9. Clemens sagt:

    Warum sind in Eurer Übersicht bei der Umschreibung der alten Klasse 2 die neuen Klassen A1 und A eingeschlossen, während diese bei der Übersicht des Bundesministeriums fehlen? Was ist richtig? Kann ich mit meiner 1998 erworbenen Klasse 2 z. B. Motorrad (A) fahren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Clemens,
      unsere Übersicht basiert auf Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gründe für eine mögliche Abweichung sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    • Erwin sagt:

      Hallo, der Hinweis auf Klasse A1 und A ist missverständlich. Dazu kommen nämlich noch die entsprechenden Schlüsselzahlen A 79.03, 79.04, die besagen dass man nach altem Führerschein Kl. 2 ausschließlich dreirädrige Motorräder (Trikes) fahren darf.

      Wenn man sich nach dem Umschreiben des Führerscheins einfach auf ein Klasse A-Motorrad setzt, erfüllt man automatisch Fahren ohne Fahrerlaubnis!

      Zusammengefasst: Umschreibung alte FS-Klasse 2 auf neu bedeutet: Nur Trikes sind erlaubt, keine Motorräder!

  10. Uwe sagt:

    Hallo!
    Ich habe / besser ich hatte bis vor 1 Woche noch den alten grauen Führerschein der Klassen 1, 2 und 3. Da ich einen Internationalen Führerschein benötige, wurde mir bei der Fahrerlaubnisbehörde gesagt, ich müßte den „Alten“ in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Im neuen EU-Führerschein fehlt jedoch die alte Klasse 2. Ich bin inzwischen 60 Jahre alt und habe die Kasse 2 im Jahr 1977 erworben. Kann ich die Klasse 2 nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens noch nachtragen lassen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Uwe,
      welche Voraussetzungen für eine entsprechende Eintragung bestehen, sollten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    • Andreas sagt:

      Ein Nachtrag ist ohne entsprechende Fuehrerschein Pruefung nicht mehr möglich.
      Das hätte man direkt bei der Umschreibung in den EU Fuehrerschein machen muessen, steht dort ganz Klar auf dem Antrag.Sie muessten also eine komplett neue Fuehrerscheinpruefung machen, mit aertzlichen Gutachten usw..

  11. Claus sagt:

    Hallo, habe Klasse 2 im Jahre 1983 gemacht und heute daher noch gültige Klasse „T“.

    Mein Frage ist jetzt – will mir Kindheitstraum erfüllen und großen Traktor (11 Tonnen zGG, 180PS und 60km/h) kaufen und fahren. Bin kein Bauer und habe keinen Bauernhof.

    Angesehen von „normaler“ Versicherung mit schwarzem Kennzeichen – was muss ich noch beachten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Claus,

      zum einen fällt der übliche „Papierkram“ an: Also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, TV und anderes. Zudem sollte besonders auf die richtige Bereifung geachtet werden. Sie sollten natürlich einen Abstellplatz haben, auf welchem Sie das Fahrzeug bequem parken können, ohne dass es den umliegenden Verkehr behindert. Auch ein „Probesitzen“ ist zu empfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  12. Karl - Heinz sagt:

    Hallo , Habe Klasse 2,3,4,5 und bin 67 Jahre . Habe Klasse 2 seit 1972 , Klasse seit 1969 und möchte den neuen EU Führeschein.

  13. Barbara sagt:

    Hallo, Habe Klasse 1,3,seit 1977, 2,seit 1986 ohne anhänger. und möhte den neuen EU Führerschein

  14. Rene sagt:

    Auf was muss ich achten wenn ich die 50
    Jahre erreicht habe zwecks lkw führerschein

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rene,
      Sie dürfen nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren. Danach ist für eine Verlängerung für weitere 5 Jahren ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorzulegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Joachim sagt:

    Ein o.g. Eintrag ist fehlerhaft im Bezug auf die Umschreibung der Führerscheinklasse 2 :

    BRD – nach dem 01.04.80 ist die Schlüsselzahl 79.05, falsch ! Diese zahl müsste vor dem 01.04.1980 stehen, wo sie ebenfalls steht. Ist ihnen der Fehler bekannt ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Joachim,
      vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben die Tabelle entsprechend angepasst.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Ralf sagt:

    Hallo bin 57 Jahre alt und habe die alte Führerschein klasse 2 (gemacht 1982) 2011 verlängert aber seit 2016 abgelaufen da kein neuer Gesundheitsscheck .Kann ich durch einen neuen Gesundheitsscheck die klasse 2wieder verlängern lassen oder muß ich eine neue Fahrerlaubnis machen.Bin kein Berufskraftfahrer. Vielen Dank im voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ralf,
      möchten Sie mehrere Jahre nachdem der Lkw-Führerschein ausgelaufen ist, diesen verlängern, kann die Führerscheinbehörde eine erneute Fahrschulprüfung verlangen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Reiner sagt:

    Habe 1970 die Klasse 2 bei der Bundeswehr gemacht + (Kettenfahrzeuge )
    umgeschrieben hab ich nur die Klasse 2 ,kann ich für den Privaten gebrauch noch einen Lkw Fahren , bin 69 Jahre
    Habe ihn damals nicht verlängern lassen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Reiner,
      die Fahrerlaubnis für Lkw ist auf ein Alter von 50 Jahren begrenzt. Darüber hinaus ist eine medizinische Untersuchung notwendig. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Peter sagt:

    Bin 58 und habe meinen LKW Führerschein mit 50 und auch mit 55Jahren
    verlängern lassen – wenn ich jetzt privat einen LKW fahre, benötige ich die
    Module ?

  19. Klaus - Dieter K. sagt:

    hallo , ich bin beruflich Kraftfahrer und fahre täglich 40tonner . mein geburtsdatum ist [v. Red. editiert] . alle 5 jahre muss ich meinen lkwführerschein verlängern . dies habe ich schon 2mal getan . nächstes jahr werde ich 60 und muss ihn noch einmal verlängern bevor ich mit 64 in rente gehe . module sind vorhanden und ein ärtzliches gutachten ( vom 15.06.2019 ) liegt vor . das augenärztliche gutachten habe ich beim augenarzt bestanden . das problem ist das die tagessehschärfe der augen laut behörde bei beiden augen 80 % betragen muss . meine augensehschärfe beträt 100 % und auf dem anderen auge 60 % . mein augenarzt meint ich falle noch unter die alte führerscheinregelung , da ich diesen 1982 gemacht habe . da waren die werte noch nicht so hoch . stimmt das ? komme ich mit diesem gutachten ( vom 18.02.2019 ) bei der führerscheinstelle durch oder bin ich nächstes jahr arbeitslos ?….gruss

  20. Nowara sagt:

    Hallo, habe Klasse 1/1a/1b /2

    1998
    Darf ich mir einen Wohnwagen anhängen?

    Grüsse

  21. Karsten sagt:

    Hallo,

    ich habe noch den rosa Führerschein mit der Klasse 2 und 3, erworben 1987 in der BRD.
    Ich möchte nun gerne den neuen EU Führerschein beantragen und bin bereits 51 Jahre alt.
    Welche Klassen werde ich nun erhalten, ist der BCE noch möglich?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  22. Frank sagt:

    Ich habe meinen Führerschein Klasse 2 1985 in der BRD erworben und bin damit im Studium auch gewerbl.
    Güterkraftverkehr gefahren. Nach der Umschreibung steht das Datum der Umschreibung drin (15.04.14). Darf ich jetzt keinen Güterkraftverkehr mehr fahren? Und warum ist da nicht das wirkliche Datum des Erwerbs eingetragen worden. Ist das noch zu ändern?
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

  23. Mahler sagt:

    Hallo, ich habe die Klasse 2 1998 erworben ( jetzt CE) Darf ich damit einen Reisebus ohne Fahrgäste fahren ( zb Überführungsfahrt) ?

  24. Grötsch sagt:

    Ich habe den Führerschein der Klasse 1 und 2. Die klasse 3 habe ich nicht. Wenn ich den Führerschein umschreiben lass, was wird dann Eingetragen. Bekomme ich die Klasse 3 eingetragenen, wenn ich die Klasse 2 nicht verlängere. Bin 66 Jahre. Danke und mit freundlichen Grüßen

  25. Arndt sagt:

    Lieber Bußgeldrechnern
    Meine Frage:
    Darf ich meinen klasse 2 ( schon auf C CE umgeschrieben) noch privat nutzen.
    Wenn ich ihn beruflich nicht mehr nutze?Habe die Blocks und den gesundheits Scheck nicht mehr gemacht.Bin 67jahrw und wollte mir ein Wohnbobilel über 7,5to anschaffen? Vielen Dank für Info

  26. Thomas sagt:

    Hi, ich habe meinen Führerschein Klasse 2 1990 erworben. Kann ich damit PKW – Hönger über 750 kg fahren?

  27. Jan-Gerd sagt:

    Ich habe meinen Klasse 2 Führerschein 2004 umschreiben lassen.
    Die Klassen C und CE sind abgelaufen.
    Wenn man Klasse 3 umschreiben lässt bekommt man CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) eingetragen.
    Da ich aber Klasse 2 umschreiben ließ, fehlt dieser Eintrag. Bei der Umschreibung hatte ich ja noch CE ohne Einschränkung.
    Kann ich meinen Führerschein aktualisieren lassen? C und CE brauche ich nicht mehr.

  28. Jürgen sagt:

    Hallo, ich habe meinen Schein Klasse 2 1969 gemacht. Bin jetzt 75 Jahre alt und habe mit 50 den Schein einmal verlängern lassen. Jetzt könnte ich ein Wohnmobil 7,5 to kaufen, darf ich mit meinem Führerschein das Fahrzeug führen, eventuell sogar mit einem kleinen Anhänger hintendran. Oder was muß ich machen damit ich das Fahrzeug bewegen kann.

  29. Egbert sagt:

    Hallo, ich bin 56 hab vor ca 33 Jahren den Klasse 2 Führerschein gemacht. Kann ich den Heute noch Umschreiben auf CE hab aber schon den neuen Führerschein den hab ich am 05.12.2014 bekommen ?

    MfG.
    Egbert

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  30. Michael sagt:

    Ich habe den Klasse 2 1980 in der DDR gemacht. Jetzt beim Umschreiben / Umtausch in den neuen „Führerschein“ habe ich darauf verzichtet die Klasse 2 mit eintragen zu lassen, eben wegen der ärtzl. Untersuchen usw. Angenommen, ich glaube es zwar nicht, ich müsste jetzt doch die „Klasse 2“ über 7,5 t doch wieder haben wollen ….? Geht das? Danke u. VG Michael

  31. Joachim sagt:

    Hallo, ich habe die Klasse 2 seit 1986 und ihn damals in den rosafarbenen Führerschein als CE eingetragen lassen. Mit der aktuellen Umstellung auf den Kartenführerschein wollte ich dann natürlich auch die Klasse CE mit eintragen lassen. Eine augenärztliche Untersuchung für CE hatte ich vorliegen. Dennoch verweigerte man mir die Eintragung der Klasse CE, da ich das angeblich schon mit meinem 50 Lj. hätte machen müssen. Ich lese die Regelung jedoch so, dass man ab dem 50Lj. alle 5Jahre die Befähigung (Augenuntersuchung) nachweisen muss. Nicht aber, dass ich die Eintragung/Umschreibung bereits mit 50 hätte machen müssen. Wie sieht da nun die Rechtslage wirklich aus? Der Führerscheinstelle vertraue ich da nicht wirklich.

  32. Manfred sagt:

    Ich habe 1995 die Klasse 2 gemacht bin heute 61 . Beim umtausche in den Kartenführerschein .
    wurde die Klasse 2 einfach einbehalten. Gibt es außer neu machen keine Möglichkeit.?
    MfG Manfred

  33. W sagt:

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 2 seid 22.09.1983 und Klasse 1 seid 02.06.1980, weitere Klassen 1,1a,1b,3,4 und 5 sind auch vorhanden. Ich habe einen Transporter der rund 2 tonnen wiegt und 1 Tonne laden darf, kann ich dann trotzdem mit Anhänger fahren auch wenn das Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen geht ?
    MfG
    W.

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