Begleitetes Fahren: Der Führerschein mit 17

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Führerscheinklasse BF 17

Ein Führerschein bedeutet vor allem für Jugendliche ein Stück Freiheit. Es ist ein Schritt in Richtung des Erwachsenwerdens, den nur wenige missen wollen. Dabei ist die Devise: Umso früher, desto besser!

Das Fahren ab 17 ist durch die Sonderregelung "begleitetes Fahren" möglich.
Das Fahren ab 17 ist durch die Sonderregelung „begleitetes Fahren“ möglich.

Zwar können 16-Jährige in Deutschland bereits einen Führerschein der Klasse AM oder A1 erwerben, aber das Autofahren ist immer noch etwas Besonderes.

Deshalb wird der Gang zur Fahrschule sehnlichst erwartet und viele sparen eifrig darauf hin.

Seit der Einführung vom Führerschein mit 17 kann nun der Führerschein der Klasse B vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erlangt werden. Dabei sind die Begleitpersonen das Besondere.

Doch was ist genau unter dem Ausdruck „begleitetes Fahren“ zu verstehen? Welche Voraussetzungen gelten? Und wer gilt als richtige Begleitperson?

FAQ: Führerschein mit 17

Für welche Führerscheinklasse gilt das begleitete Fahren?

Der Führerschein mit 17 gilt für die Führerscheinklasse B, also die Fahrerlaubnis für einen Pkw.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

Welche Voraussetzungen eine Begleitperson beim Führerschein mit 17 erfüllen muss, lesen Sie hier.

Ist der Führerschein mit 17 auch im Ausland gültig?

Nein, das Dokument ist nur in Deutschland gültig. Die einzige Ausnahme stellt Österreich dar.

Begleitetes Fahren: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Grundsätzlich ist begleitetes Fahren eine Sonderregelung im deutschen Verkehrsrecht, laut der Personen bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Fahrzeugklassen B oder BE erwerben können.

Sie fußt auf einem niedersächsischen Modellversuch, das 2004 seinen Anfang nahm. Seit 2011 ist der Führerschein mit 17 mit Begleitung ein Teil des Dauerrechts.

Maßgebliche Voraussetzung für den Führerschein ab 17 ist das Fahren mit einer Begleitperson. Diese muss im Übrigen in der Prüfbescheinigung namentlich erwähnt werden. Eine derartige Bescheinigung wird anstelle des eigentlichen Führerscheins ausgestellt und mit dem 18. Geburtstag in diesen umgetauscht.

Die Prüfbescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis. Deshalb sollten bei jeder Fahrt beide Dokumente immer mitgeführt werden.

Wichtig! Mit 16,5 Jahren können Sie sich in der Fahrschule anmelden und bereits am Theorieunterricht teilnehmen.

Trotz der verpflichtenden Begleitperson bei diesem Führerschein gibt es für die Ausbildung keine Besonderheiten. Die Theoriestunden und Fahrübungen entsprechen dem regulären Prozedere.

Für den Führerschein "begleitetes Fahren" müssen Sie einen Antrag stellen.
Für den Führerschein „begleitetes Fahren“ müssen Sie einen Antrag stellen.

Zudem unterscheidet sich die Probezeit beim Führerschein BF17 nicht von anderen. Denn auch diese dauert genau zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Es sei denn, dass Sie zuvor einen Führerschein der Klasse A1 erworben haben. In diesem Falle verringert sich der Zeitraum.

Im Zusammenhang mit dem Führerschein „begleitetes Fahren“ sind Sie des Weiteren zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L berechtigt. Dies ist weder mit einer zusätzlichen Prüfungsleistung noch mit weiteren Kosten verbunden.

Bei derartigen Fahrzeugen dürfen Sie, obwohl Sie den Führerschein mit 17 besitzen, alleine fahren, da das Mindestalter dieser Fahrzeugklassen bereits erreicht wurde.

Die wichtigsten Schritte zum Führerschein B17

Der Führerschein mit 17 ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Dafür sollten Sie sich zu allererst für eine Fahrausbildung bei einer Fahrschule Ihrer Wahl anmelden.

Für diese Antragstellung gibt es ein besonderes Formular, das Sie entweder bei der Fahrschule Ihrer Wahl ausgehändigt bekommen oder bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragen können.

Wichtig! Die Anmeldung muss bereits alle relevanten Informationen zur zukünftigen Begleitperson enthalten. Eine Kopie der Führerscheins sowie des Personalausweises ist beizufügen. Zudem sollte diese ihre Zustimmung schriftlich bestätigen.

Weitere Unterlagen, welche die Führerscheinstelle benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest beziehungsweise augenärztliche Bescheinigung (beides nicht älter als zwei Jahre)
  • Teilnahmenachweis für einen Erst-Hilfe-Kurs
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Ebenso wenig wie die Antragstellung selbst sind die damit verbundenen Kosten bundesweit einheitlich geregelt. Sie setzen sich dennoch für den B17-Führerschein immer aus folgenden Komponenten zusammen:

Die Prüfbescheinigung für den Führerschein mit 17

Wie bereits erwähnt, ist begleitetes Fahren mit einer Prüfbescheinigung verbunden. Diese ist quasi eine Vorstufe zu dem „normalen“ Kartenführerschein. Da sie kein Foto vom Fahranfänger enthält, muss der Personalausweis mitgeführt werden.

Für den Führerschein BF-17 wird eine Prüfbescheinigung ausgegeben.
Für den Führerschein BF 17 wird eine Prüfbescheinigung ausgegeben.

Es ist zu beachten, dass Ihnen der Führerschein nicht an Ihrem 18. Geburtstag zugesendet wird. Sie müssen zur zuständigen Führerscheinstellen und ihn unter Vorlage der Prüfbescheinigung abholen.

Bis zu drei Monate nach diesem Stichtag ist die Bescheinigung gültig. Während dieser Zeit entfällt bereits die Auflage, dass Sie mit dem Führerschein nur mit Begleitperson fahren dürfen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Prüfbescheinigung abgelaufen. Falls Sie dann ohne Kartenführerschein unterwegs sein sollten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Haben Sie die Prüfbescheinigung bei einer Verkehrskontrolle nicht dabei, müssen Sie mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Begleitetes Fahren: Was die Begleitperson mitbringen muss

Diese Eckpunkte sind bei der Wahl einer Begleitperson zu beachten:

  • Mindestens 30 Jahre oder älter
  • Seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Maximal ein Punkt in Flensburg

Außerdem sollten die Begleitpersonen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen. Zudem darf die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten werden. Die Verantwortung dafür trägt der Fahranfänger. Dieser kann bei einem Verstoß auch belangt werden.

Ein Führerschein BF17 mit Begleitperson ist dann erfolgsversprechend, wenn der Fahranfänger von den Erfahrungen und der Ruhe der Begleitperson profitieren kann.

Diese sollte das Verkehrsgeschehen aufmerksam beobachten, um rechtzeitig auf potentielle Gefahren zu reagieren. Das aktive Eingreifen in das Fahren ist zu unterlassen, da es die Beteiligten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.

Des Weiteren hilft es dem jugendlichen Fahrer, wenn nach der Fahrt ein gutes und reflektiertes Feedback erfolgt. Das setzt beim begleiteten Fahren eine gute Kommunikation voraus mit Verständnis und auch Kritikfähigkeit.

Begleitetes Fahren ohne Begleitperson

Bei der Fahrt mit dem Führerschein BF 17 muss eine Begleitperson dabei sein.
Bei der Fahrt mit dem Führerschein BF 17 muss eine Begleitperson dabei sein.

Ein Führerschein mit 17 ohne Begleitperson ist nicht zulässig, da das Fahren unter Aufsicht eine maßgebliche Voraussetzung ist.

Sollten Sie dies dennoch missachten oder gehört die Person nicht zu den bereits in der Anmeldung aufgeführten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies bedeutet in der Regel ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Generell sind Sie im Rahmen „begleitetes Fahren“ nicht gegen Punkte gefeit. Denn trotz der Begleitperson beim Führerschein mit 17 sind Sie als Anfänger verantwortlich, wenn Sie einen Unfall verursachen oder gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Darüber hinaus wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Die Missachtung ist ein schwerwiegender Verstoß innerhalb der Probezeit und macht die Teilnahme an einem Aufbauseminar notwendig. Außerdem kann die Fahrerlaubnis erst sechs Monate nach dem Widerruf neu ausgestellt werden.

Last but not least: Kosten, Ausnahmen und Sonderbestimmungen

Der Führerschein mit 17 ist mit Kosten verbunden, nicht nur bei der Antragstellung und die Prüfung. Grundsätzlich sind diese im gleichen Segment anzusiedeln wie eine „normale“ Fahrerlaubnis der Klasse B. Es kommen lediglich für die Überprüfung der Begleitperson und für die Ausstellung der Prüfbescheinigung beim Führerschein mit 17 zusätzliche Kosten auf die Fahranfänger zu.

Der mit Abstand größte Kostenfaktor ist jedoch die Ausbildung in der Fahrschule selbst. Insgesamt ist durchschnittlich mit einer Summe von 1000 bis 1800 Euro zu rechnen.

Versicherung

Außerdem sollte begleitetes Fahren mit der Versicherung abgesprochen werden, insbesondere wenn das Fahrzeug eines Familienmitglieds mitgenutzt wird. Dann muss die Police rechtzeitig angepasst werden. In einigen Fällen ist nämlich ein Mindestalter von 18 Jahren festgesetzt.

Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland

Modelle „begleitetes Fahren“ gibt es im Ausland ebenso wie in Deutschland. Dennoch gilt in den meisten Fällen der deutsche Führerschein mit 17 nicht. Einzige Ausnahme beim Führerschein BF17 bildet Österreich. Dort ist begleitetes Fahren mit den verkehrsrechtlichen Bestimmungen zulässig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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