Rosa Führerschein: Wie lange ist er noch gültig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gültigkeit vom Führerschein in rosa

Noch ist der rosa Führerschein gültig.
Noch ist der rosa Führerschein gültig.

Wie auch bspw. beim Personalausweis, kennt man heutzutage den Führerschein im klassischen Scheckkartenformat. Doch so sah der “Lappen” nicht immer aus. Wer in der Zeit zwischen dem 1. April 1986 und dem 31. Dezember 1998 seine Fahrerlaubnis erworben hat, bekam in der Regel einen papierenen Führerschein in rosa ausgestellt. Grund für die Änderung zum Beginn der Jahrtausendwende war die Anpassung der Fahrerlaubnisklassen. Doch wie lange ist der rosa Führerschein noch gültig? Besteht ein Ablaufdatum oder eine Umtauschpflicht? Diese und weitere Fragen klärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Rosa Führerschein 

Wie lange besteht noch die Gültigkeit vom rosa Führerschein?

Der rosa Führerschein ist noch bis spätestens zum 19. Januar 2033 gültig. Bis dahin gelten aber nach und nach stufenweise Umtauschpflichten. Abhängig von Ihrem Geburtsdatum, müssen Sie den Führerschein daher teils schon früher umschreiben lassen. Die genauen Fristen können Sie hier nachlesen.

Kann ich mit dem rosa Führerschein im Ausland fahren?

Ob der rosa Führerschein auch im Ausland noch gültig ist, hängt davon ab, ob Sie innerhalb der EU fahren. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen den Führerschein genauso wie im deutschen Inland anerkennen. In Staaten wie bspw. den USA ist aber jedenfalls ein neuer deutscher EU-Führerschein oder sogar ein internationaler Führerschein erforderlich. Der rosa Führerschein wird dort oft nicht akzeptiert.

Bleiben die erworbenen Fahrerlaubnisklassen bei einem Umtausch bestehen?

Tauschen Sie einen rosa Führerschein um, werden die neuen Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die der alten Klasse entsprechen. Bei einem rosa Führerschein der Klasse 3 werden bspw. also die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L eingetragen.

Wie lange gilt der rosa Führerschein noch?

Zuerst einmal die gute Nachricht: Wenn Sie die Fahrerlaubnis erworben haben, besteht diese ein Leben lang, sofern Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen. Daran ändert auch die Einführung eines neuen Führerscheins oder neuer Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich nichts. Davon zu trennen ist aber die Frage, ob der rosa Führerschein seine Gültigkeit als Dokument weiterhin behält.

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie hat diesbezüglich festgelegt, dass Führerscheine in der EU zukünftig nur noch 15 Jahre gültig sind. Aber kein Grund zur Sorge: Damit es nicht von einen Tag auf den anderen zu riesigen Umtauschwellen kommt, wurden zusätzlich Fristen festgelegt, in dem Sie alte Dokumente – wie auch den rosa Führerschein – umtauschen müssen. Andernfalls könnten die Behörden die voraussichtliche Masse an Anfragen auch gar nicht bewältigen. Demnach gibt es auch einen Stichtag, an dem die Gültigkeit des Führerscheins in rosa endgültig abläuft: der 19. Januar 2033.

Dieses Ablaufdatum betrifft neben dem rosa Führerschein auch noch ältere Modelle, wie den “grauen Lappen”. Ebenfalls sind aber auch ältere EU-Führerscheine, die bereits im Scheckkartenformat ausgestellt wurden, betroffen.

Wann müssen Sie den Rosa Führerschein umtauschen?

Wann Sie den rosa Führerschein umtauschen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Wann Sie den rosa Führerschein umtauschen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Auch wenn der letzte rosa Führerschein erst im Jahr 2033 nicht mehr gültig sein wird, gelten jedoch bis dahin unterschiedliche Umtauschfristen. Bis wann genau Sie Ihren rosa Führerschein umschreiben bzw. umtauschen müssen, hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Auf diesem Wege wird eine stufenweise Bearbeitung gewährleistet. Je früher Sie geboren sind, desto länger haben Sie noch für einen Umtausch Zeit. Insgesamt ergibt sich folgende Regelung:

  • sind Sie vor dem Jahr 1953 geboren, müssen Sie den Führerschein tatsächlich erst bis zum 19.01.2033 umtauschen
  • liegt das Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958, ist der Stichtag der 19.01.2022
  • zwischen 1959 und 1964 geborene müssen den rosa Führerschein bis zum 19.01.2023 umtauschen
  • sind Sie zwischen 1965 und 1970 geboren, gilt der 19.01.2024
  • ab dem Jahrgang 1971 entfällt die Gültigkeit vom rosa Führerschein am 19.01.2025

Da der alte Führerschein auch noch die alten Fahrerlaubnisklassen enthält, werden diese bei einem Umtausch ebenfalls angepasst. Haben Sie bspw. ursprünglich einen rosa Führerschein der Klasse 3 erworben, werden auf dem neuen Führerschein die aktuellen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L eingetragen. Mehr zu den alten und neuen Führerscheinklassen erfahren Sie auch hier.

Hängen Erinnerungen an dem alten “Lappen”? Kein Problem. Die Behörde kann den rosa Führerschein bei der Umschreibung auch einfach entwerten. Auf diesem Wege können sie das Dokument als Erinnerungsstück behalten.

Mit dem rosa Führerschein nach Österreich? Kein Problem. Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.
Mit dem rosa Führerschein nach Österreich? Kein Problem. Im Nicht-EU-Ausland sieht es anders aus.

Rosa Führerschein: Gültigkeit im Ausland

Sind Sie mit Ihrem Auto mal nicht in Deutschland unterwegs, stellt sich auch die Frage, ob der rosa Führerschein auch im Ausland noch gültig ist. Im EU-Ausland gestaltet sich das Ganze relativ einfach. Denn dort gilt: Jede von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis muss in der gesamten EU anerkannt werden. Das betrifft also auch einen rosa Führerschein, der noch gültig im Sinne der oben genannten Regelung ist.

Vorsicht ist hingegen geboten, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind. Bspw. kann es mit einem rosa Führerschein in den USA zu Problemen kommen. Dort wird nämlich, wenn überhaupt, nur ein deutscher EU-Führerschein anerkannt. Oft ist darüber hinaus sogar ein internationaler Führerschein erforderlich, wenn Sie in gewissen Staaten mit einem Fahrzeug fahren wollen.

Planen Sie eine Reise ins Nicht-EU-Ausland, sollten Sie sich vorher mit dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung setzen. Dort wird man Ihnen Auskunft über erforderliche Fahrerlaubnis-Nachweise geben können.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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