Traktorführerschein: Mit dem Trecker unterwegs

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

T-Führerschein – Die Führerscheinklasse für die Traktoren

Im Zuge der Führerschein-Reform aus dem Jahr 2013 wurden europaweit 16 neue Führerscheinklassen etabliert.

Erfahren Sie hier, wie Sie den Führerschein für den Traktor erwerben.
Erfahren Sie hier, wie Sie den Führerschein für den Traktor erwerben.

Neben den bekannten Pkw-Führerscheinen wie B oder BE sowie den neuen Lkw- oder Bus-Führerscheinklassen wurden auch andere Fahrzeuge kategorisiert. Darunter fallen auch die landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge wie Traktoren oder andere Zugmaschinen.

Im Folgenden soll es um den Führerschein der Klasse T gehen. Welche Voraussetzungen bestehen bezüglich des Mindestalters, des Vorbesitzes anderer Fahrerlaubnisse und anderer Beschränkungen? Und was darf ein T-Führerschein kosten? Erfahren Sie mehr dazu im nachstehenden Ratgeber.

FAQ: Traktorführerschein

Mit welcher Führerscheinklasse darf ich Traktor fahren?

Sowohl die Klasse L als auch die Klasse T werden als Traktorführerschein bezeichnet. Der Unterschied liegt in der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit: Bei L sind es 25 km/h, bei T 40 bis 60 km/h.

Kann ich den Traktorführerschein (Klasse T) machen, wenn ich noch nicht 18 bin?

In bestimmten Fällen wird auch das Mindestalter von 14 oder 15 akzeptiert (z. B. wenn Sie auf dem Hof der Eltern aushelfen). Allerdings ist dann eine Sondergenehmigung erforderlich.

Darf ich auch ohne Fahrerlaubnis Traktor fahren?

Ja, Sie können den Traktor auch ohne Führerschein fahren, allerdings nur auf Ihrem privaten Grundstück. Trotzdem gilt hier jedoch ein Mindestalter von 15 Jahren.

Technische Eckdaten zur Führerscheinklasse T

Der Führerschein der Klasse T kommt wie die L-Klasse im Bereich der Forst- und Landwirtschaft zum Einsatz.

Zu den neuen Führerschein­klassen gehört der T-Führerschein.
Zu den neuen Führerschein­klassen gehört der T-Führerschein.

Sowohl die Klasse T als auch L werden als Traktorführerschein bezeichnet. Dennoch unterscheiden sie sich im Hinblick auf wichtige Daten bezüglich der Voraussetzungen.

Der Traktorführerschein der Klasse T ist sowohl für Zugmaschinen als auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gedacht sowie für selbstfahrende Futtermischwagen.

Dabei ist die Höchstgeschwindigkeit für die zulässigen Zugmaschinen bauartbedingt auf 60 km/h beschränkt. Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen dürfen bauartbedingt nicht mit mehr als 40 km/h unterwegs sein.

Haben Sie den Traktorführerschein, dürfen Sie die Fahrzeuge auch mit Anhänger fahren.

Weitere Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse T

Im Gegensatz zum Beispiel zu den Führerscheinklassen C und CE ist der Traktorführerschein unbefristet gültig.

Dennoch gibt es bezüglich des Führerscheindokuments eine Befristung, die jedoch für alle anderen Klassen auch gilt.

Denn alle Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind für 15 Jahre gültig. Mit Ablauf dieser Frist muss eine Verlängerung erfolgen. Dazu benötigen Sie jedoch nur ein aktuelles Passbild und müssen keinerlei theoretische oder gar praktische Elemente wiederholen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Dabei gelten verschiedene Stichtage. Erfahren Sie hier, bis wann für Sie der Umtausch erfolgen muss.

Sollten Sie noch den Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, können Sie diesen problemlos umtauschen. Stellen Sie einen Antrag und der neue Führerschein der Klasse T wird Ihnen zugestellt.

Des Weiteren ist für den Traktorführerschein der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Zu den eingeschlossenen Führerscheinklassen gehören der Rollerführerschein sowie die Klasse L.

Welches Mindestalter gilt für den T-Führerschein?

Vor allem wenn es um die Beschränkungen des Mindestalters beim Traktorführerschein geht, kommen viele Fragen auf. Denn vor allem für diejenigen, die auf dem Land aufwachsen, ist es ganz „normal“, früh auf dem Traktor mitzufahren und auch selbst mal am Steuer zu sitzen.

Doch welche genauen Beschränkungen bestehen diesbezüglich wirklich?

Für den Traktorführerschein liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren.
Für den Traktorführerschein liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren.
  • Grundsätzlich können Sie den Traktorführerschein mit 18 Jahren erwerben. Dies gilt vor allem, wenn Sie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auskosten möchten.
  • Wenn Sie den T-Führerschein bereits mit 16 Jahren besitzen möchten, dürfen Sie nicht mehr als 40 km/h mit den landwirtschaftlichen Zugmaschinen fahren.
  • Der Traktorführerschein mit 15 (nicht mit 14) ist nur in Ausnahmen möglich. Wenn der Anwärter beispielsweise auf einem Hof aushelfen muss, weil die Eltern krankheitsbedingt kein Fahrzeug mehr führen können. Diese Sondergenehmigung erfolgt jedoch nur unter strengen Auflagen.
  • Außerdem kann es auch sein, dass ein Traktorführerschein mit 15 nur ausgestellt wird, wenn eine MPU im Vorhinein erfolgt. In einem solchen Fall müssen die Kosten für eine derartige Untersuchung vom Führerscheinanwärter selbst übernommen werden.

Wichtig! Wie bei allen anderen Führerscheinklassen kann die theoretische Ausbildung für den Traktorführerschein ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung ist hingegen frühestens einen Monat vor dem entsprechenden Tag zu absolvieren.

Ausnahme: Den Traktor ohne Führerschein zu fahren, ist möglich

Sie müssen nicht unbedingt den Führerschein der Klasse T besitzen, um einen Traktor fahren zu dürfen.

Auf privaten Grundstücken dürfen Sie nämlich auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren. Doch Sie brauchen unbedingt das Einverständnis des Grundstückeigentümers.

Des Weiteren dürfen auch Traktoren ohne Führerschein gefahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit äußerst gering ist.

Dies findet sich rechtlich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter dem § 4 wieder. Denn dort heißt es, dass neben den einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofa), Mobilitätshilfen, Kleinkrafträdern bis 45 km/h der Klasse 1e und motorisierten Krankenfahrstühlen auch Zugmaschinen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind.

Dort heißt es unter § 4 Abs. 1 S. 3:

[…]Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Einschränkend hierzu sei zu erwähnen, dass das Fahren mit dem Traktor ohne Führerschein nur für all jene gilt, die mindestens 15 Jahre alt sind.

Ausbildung zum Führerschein der Klasse T

Die Ausbildung für den T-Führerschein umfasst neben der Theorie auch Fahrstunden.
Die Ausbildung für den T-Führerschein umfasst neben der Theorie auch Fahrstunden.

Grundsätzlich sind insgesamt 18 Doppelstunden im theoretischen Bereich zu absolvieren. Dabei fallen 12 Doppelstunden, die jeweils 90 Minuten dauern, auf die Vermittlung des Grundstoffs. Diese können um die Hälfte reduziert werden, falls Sie den T-Führerschein als Erweiterung absolvieren. Der Zusatzstoff nimmt hingegen grundsätzlich nur sechs Doppelstunden ein.

Die Anzahl der Fahrstunden für den Traktorführerschein hängt neben den individuellen Fähigkeiten auch vom persönlichen Lernfortschritt der Führerscheinanwärter ab. In jedem Falle erfolgt die praktische Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.

Wie bei den anderen Führerscheinklassen wird die Ausbildung zum Traktorführerschein mit je einer Prüfungsleistung abgeschlossen.

Die Theorieprüfung besteht dabei aus einem Fragebogen mit 30 Fragen. Ab elf Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Bei einer Erweiterung umfasst der Fragebogen nur noch 20 Fragen. Hierbei gelten sie dann bereits ab dem siebten Fehlerpunkt als durchgefallen.

Die praktische Prüfung für den Traktorführerschein dauert mindestens 60 Minuten und umfasst folgende Schwerpunkte, die auf jeden Fall geprüft werden:

  • Abfahrtkontrolle
  • Verbinden und Trennen von Fahrzeug und Anhänger
  • Fahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

Für den Antrag auf die Fahrerlaubnisklasse T müssen Sie verschiedene Unterlagen und Nachweise beilegen wie ein biometrisches Passbild, einen Sehtest, die Teilnahmebescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt.

Was darf ein Führerschein der Klasse T kosten?

Die Kosten für die Fahrschule bei Klasse T fallen sehr unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Fahrschule bei Klasse T fallen sehr unterschiedlich aus.

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse T können stark differieren. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Angebote der Fahrschulen ausschlaggebend, sondern auch der persönliche Lernfortschritt und die individuellen Fähigkeiten.

Denn vor allem die Fahrstunden schlagen meist gehörig zu Buche.

Neben den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden müssen Sie beim Führerschein für den Traktor auch die Gebühren für die einzelnen Prüfungen sowie für die verschiedenen Nachweise und Unterlagen einplanen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass für die Führerscheinklasse T Kosten in Höhe von etwa 1000 Euro bei Ersterteilung anfallen. Bedenken Sie jedoch, dass von diesem Richtwert starke Abweichungen möglich sind.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Teil des bussgeldrechner.org-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

57 Kommentare

  1. Monique

    21. Juni 2023 um 13:33

    Hallo mein Sohn ist 16 und möchte den Führerschein für PKW begleitetes fahren machen.Er möchte aber in der Landwirtschaft gehen ,wenn er aus der Schule kommt macht es Sinn vorher einen T Führerschein zu machen ,wenn ja ,muss er trotzdem für PKW auch machen ,wenn er den T Führerschein hat.

  2. Karl

    19. Oktober 2022 um 10:36

    Hallo, wie weit muss ich in der Praxisprüfung für den T-Führerschein rückwärts fahren können?

  3. Sebastian

    5. Januar 2021 um 12:55

    Wenn ich den T Führerschein besitze wie viel Theorie Stunden brauche ich dann für den B Führerschein

  4. Henry H.

    15. Dezember 2020 um 13:59

    Hallo,
    ich habe 2012 meinen neuen FS bekommen nachdem ich den alten roten verloren hatte. Damals war mir nicht bewusst und es wurde auch nicht darauf hingewiesen das ich mit die Klasse T versage wenn ich es zu diesem Wechsel des FS nicht ankreuze / sichere !
    Auskunft der Führerscheinstelle in Brandenburg – das ist nun vorbei !
    Wieso soll ich glauben das ich nach dem Wechsel schlechter gestellt werde in den besessenen Klassen als vorher ? Wo steht das es nur dieses 1 Termin gibt und wenn man es übersieht oder nicht darauf hingwiesen wird ( Beratung bei FS Wechsel, Klassenerhalt usw ) sich das versagt ?? ich kann es nicht glauben !
    FS habe ich in 03/1998 gemacht und habe alle Klassen einschleißlich CE, C1E, L und T/S ( 181 ).

  5. Roland

    23. November 2020 um 14:40

    Grüß Gott,
    meine Frage: Darf ich mit der Führerscheinklasse T einen Traktor mit zweiachsigem Anhänger (keine Tandemachse) fahren, der mit einer „schwarzen“ Nummer zugelassen ist (also nicht für Land- und Forstwirtschaft und dessen Zweck)? Egal mit welcher Geschwindigkeit? Wenn ja, gibt es eine Gewichtsbegrenzung?
    Vielen Dank für Ihre Mühen.
    Es grüßt
    R.

  6. luca

    10. Mai 2020 um 1:00

    Hallo zusammen,

    im T Führerschein ist ja ein AM Führerschein mit enthalten darf ich dann mit diesem 50 ccm Zweirad auch zum Privaten Gebrauch nutzen oder gilt die Regel nur zur Land/Forst Nutzung dort auch.
    (Würde diesen als ersten Führerscheinmachen)

  7. Jörg

    11. April 2020 um 12:23

    Hallo
    Meine Frage
    Ich besitzte seit dem 24.01.1989 den Führerschein Klasse L mit der Schlüsselnummer 174.
    Kann ich auf die Klasse T umschreiben, reicht eine Erweiterung oder muss ich neu machen?

  8. Martina

    24. Januar 2020 um 9:03

    Hallo zusammen,

    ich besitze den Führerschein Klasse B und möchte nun meinem Freund, der Landwirt ist, auf dem Hof bzw. in seinem Lohnbetrieb helfen. Muss ich hierzu den Führerschein Klasse T machen oder reicht ein Schreiben des Landwirtes, dass er meine Hilfe auf dem Hof und im Lohnbetrieb benötigt, aus?

    Viele Grüße
    Martina

    1. bussgeldrechner.org

      20. Februar 2020 um 15:26

      Hallo Martina,
      wollen Sie mit einem Traktor am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Detlef

    16. Dezember 2019 um 9:16

    Hallo,
    gilt der T-Führerschein in der gesamten EU? Oder nur in Deutschland?

    Grüße
    Detlef

  10. Simon

    3. Dezember 2019 um 21:36

    Wann darf ich frühestens die Theorie Prüfung für die Klasse T machen?

  11. Michael

    17. November 2019 um 13:03

    Hallo ich habe 1997 den klasse 5 Führerschein gemacht und 2000 den B Führerschein! Bin wieder in der Landwirtschaft tätig! Und wollte mal fragen ob ich den T Beantragen kann? Lg

  12. Clemens

    13. November 2019 um 20:36

    Hallo! Ich möchte nun bald mit meinem Führerschein Klasse T Anfangen. Bin momentan 15 Jahre alt. Ich muss zu meiner Fahrschule einen eigenen bzw. Ausgeliehenen Traktor mitbringen. Welche Vorraussetzungen muss der Erfüllen? Darf er auch 50 fahren. Mein Fahrlehrer meinte das. Ein Freund von mir meinte, der Trecker dürfe nur 40 fahren. L.g

  13. Volker A.

    21. Oktober 2019 um 11:45

    Hallo,
    ich muss demnächst meine Klasse 3 auf BE umschreiben lassen. Ab und an bin ich mit einem Trecker unterwegs, was mit der alten Klasse 3 kein Problem ist.

    Vor einiger Zeit wurden für Trecker extra die Klassen L und T eingeführt.

    Der Führerschein Klasse BE schließt zwar die Klasse L für die heutigen großen Trecker bis 40 km/h ein, jedoch kommt die Klasse L nur im Land – oder Forstbetrieb zum tragen.

    Darf man, wenn man als Privatmann außerhalb der Landwirtschaft unterwegs ist, mit der Klasse BE einen Trecker fahren der nicht schneller als 40 km/ h -im Anhängergespann nicht schneller als 25 km/h- fahren kann/darf, wenn dieser das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht übersteigt? Anhänger von max 3,5 Tonnen ist klar. Gibt es in der BE beim Anhänger wie in der Klasse 3 die Beschränkung auf eine Achse? Oder muss man für den Privatverkehr den LKW Führerschein machen?

  14. Margita

    16. August 2019 um 13:28

    Hallo ich habe eine Frage ,ich werde dieses Jahr 70 Jahre und ich fahre nicht mehr Auto. Muß ich meinen Führerschein noch umtauschen oder abgeben oder kann ich ihn einfach ruhen lassen ?Vielen dank Margita P.

  15. Susanne

    20. Juni 2019 um 22:39

    Hallo ich bin im Besitz der Klasse T aus gesund heitlichen gründen würde mir gesagt ich solle überlegen ein 35kmh Auto zu fahren …kann ich dieses mit meinem Fuhreschein turn.. oder benötige ich einen neuen Schein. Gruß susanne

  16. Christian S.

    7. Juni 2019 um 13:36

    Ich habe meinen Führerschein 2001 gemach habe die Klassen :

    AM
    A1
    A
    B
    L

    Kann ich damit die Klasse T beantragen? Denn meine Tante hat einen Bauernhof wo ich regelmäßig im Sommer bei der Heuernte helfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:42

      Hallo Christian,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Vivien S.

    17. Juli 2018 um 17:21

    Ich will gerne mein Bultog Führerschein machen

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 10:31

      Hallo Vivien S.,

      wenn Sie eine bestimmte Fahrerlaubnis erwerben möchten, dann wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  18. Daniel

    21. Juni 2018 um 15:31

    Guten Tag,

    mein Führerschein ist ausgestellt am 22.12.98 nach Verlust habe ich eine Karte bekommen. Auf dieser ist nun nur die Klasse L vermerkt.
    Verstehe ich das richtig, das ich mit dem Nachweis in einem Forst-Landwirtschaftsbetrieb zu arbeiten eine Klasse T beantragen kann? Ohne erneute Prüfung in der Fahrschule?

    Vielen Dank vorab

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:44

      Hallo Daniel,
      ob die Option der Führerscheinklasse T bei Ihnen besteht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Martin

    30. Mai 2018 um 15:19

    Hallo,
    ich habe da eine für mich wichtige Frage. Ich habe den Führerschein am 29.06.1999 gemacht, noch nach dem alten gesetzt, so dass ich den C1 (7,5T) und C1E (12T) noch gesichert hatte. Mein Onkel und mein Vater haben noch Landwirtschaft. Wir haben auch seid vielen Jahren schon ein Traktor über 40 km/h und bald auch einen bis 50 km/h. Ich selbst fuhr diese auch schon sehr oft. Habe allerdings nur den L Führerschein. Kann ich dies nun einfach auf den T erweitern lassen oder muss ich irgendwelche Prüfungen ablegen. Das Landratsat bei mir vor Ort gab mir zur auskunft, dass ich den T Führerschein mit Prüfung machen muss (Thorie und Praxis). Hat die gute Dame recht oder hat Sie keine Ahnung. Was ich hier alles so gelesen habe, müsste eine Beantragung doch ausreichen. Können Sie mir da vielleicht ein Link zukommen lassen, wo die Beantragung hervor geht und eventuell auch wo es zu 100% steht, dass ich es machen kann. Ich frage extra, weil wir dann kein kleinen Traktor mehr haben, sondern nur noch die großen, wo man den T Führerschein mindestens benötigt.
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    MfG Martin

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 10:14

      Hallo Martin,

      sofern die entsprechende Führerscheinklasse nicht durch Ihren Führerschein abgedeckt ist, wird grundsätzlich eine Prüfung nötig – ein bloßer Antrag dürfte in Ihrem Fall nicht ausreichen. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt eine Ausnahme dann, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt und der Besitzer ein Befahren ausdrücklich erlaubt hat.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  20. Winkler

    28. Mai 2018 um 17:10

    Hallo
    Ich habe 2009 die Klasse B gemacht
    Auf der Rückseite T/S* Zusatz 181.
    Muss ich für Klasse noch eine Prüfung ablegen?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 10:06

      Hallo Winkler,

      leider ist uns Ihre Frage nicht ganz klar. Die Klasse T beinhaltet Klasse AM (alte Klasse S) und Klasse L. Die Schlüsselzahl 181 bedeutet, dass Sie mit Ihrem T-Führerschein lediglich solche Fahrzeuge führen dürfen, welche unter Klasse AM fallen. Für andere Fahrzeuge müsste eine entsprechende Prüfung abgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  21. Hans P.

    12. Mai 2018 um 14:46

    Hallo,

    was genau ist mit dem Satz:“Diese können um die Hälfte reduziert werden, falls Sie den T-Führerschein als Erweiterung absolvieren.“ gemeint? In welchem Sinne ist Erweiterung zu verstehen?

    Danke

    Hans P.

    1. bussgeldrechner.org

      14. Mai 2018 um 9:30

      Hallo Hans P.,

      mit Erweiterung ist gemeint, dass eine schon vorhandene Führerscheinklasse erweitert wird. So können die Klassen A1 und M auf die Klasse T erweitert werden, wofür dann weniger Stunden notwendig sind.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  22. Alfons T.

    9. April 2018 um 20:50

    Ich habe 1974 meinen Füherschein erworben 1 + 3).
    1997 hab ich den Führerschein umschreiben lassen.
    Mir war nicht bekannt das ich die Klasse „T“ beantragen muss, deshalb wurde die Klasse „T/S“ zwar eingetragen, allerdings mit dem Zusatz 181.

    Kann ich Heute noch den Antrag stellen?

    1. bussgeldrechner.org

      16. April 2018 um 11:23

      Hallo Alfons T.,

      in der Regel sollte dies möglich sein. Wenden Sie sich diesbezüglich an eine örtliche Fahrerlaubnisbehörde oder fragen Sie beim TÜV nach.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  23. Christian

    13. März 2018 um 11:55

    Ich habe den Führerschein der alten Klasse 2. Kann ich damit unbedenklich Traktor der Klasse T fahren?
    Oder erst Arzt und Augenarzt?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:12

      Hallo Christian,
      ob Sie über die Fahrerlaubnis für Traktoren verfügen, hängt davon ab, wann Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Eine Übersicht dazu finden Sie hier: Führerschein der Klasse 2.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Oliver

    20. Februar 2018 um 19:26

    Hallo was für eine Führerschein Klasse brauche ich wenn ich demnächst meine Ausbildung als Pferdewirt mache?

    Recht dafür Führerschein Klasse L oder brauche ich dafür schon T?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 15:40

      Hallo Oliver,
      welche Führerscheinklasse Sie benötigen, hängt vor allem davon ab, welche Fahrzeuge Sie führen wollen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Christian

    24. Januar 2018 um 18:56

    Hallo, ich werde dem nächst 16 und muss für meine Ausbildung führerscheinklasse t machen. Kann ich jetzt schon damit beginnen?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:06

      Hallo Christian,
      die Ausbildung für den Führerschein der Klasse für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h können Sie etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres beginnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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