Bussen auf der Autobahn in der Schweiz

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bussenkatalog der Schweiz: Auf der Autobahn Geschwindigkeit überschritten

Ge­schwin­digkeits­über­schreitungBuße
Strafe
Fahr­verbot
1 bis 5 km/h18 €
6 bis 10 km/h56 €
11 bis 15 km/h112 €
16 bis 20 km/h168 €
21 bis 25 km/h242 €
26 bis 30 km/hAn­zeigeVer­warnung
31 bis 34 km/hAn­zeige1 Mo­nat
über 35 km/hAn­zeige3 Mo­nate

Autobahn: Welche Bussen in der Schweiz drohen

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn in der Schweiz: Eine Busse von 18 bis 242 Euro kann drohen.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn in der Schweiz: Eine Busse von 18 bis 242 Euro kann drohen.

Die Autobahn ist dafür bekannt, dass dort Fahrzeuge mit besonders hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Das ist nicht nur hierzulande so, sondern auch bei unseren Nachbarn im Süden in der Schweiz.

Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, welche grenzenlose Geschwindigkeiten auf der Autobahn erlaubt, gibt es in der Schweiz allerdings nicht. Denn dort gilt auf Autobahnen ein generelles Tempolimit: Mehr als 120 km/h dürfen Sie nicht fahren.

Wer sich nicht daran hält, muss auch in der Schweiz mit einer Busse rechnen. Wie hoch diese ausfällt und was noch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn in der Schweiz drohen könnte, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Bussen auf der Autobahn in der Schweiz

Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf der Autobahn in der Schweiz?

In der Schweiz gilt auf der Autobahn eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.

Wie hoch ist die Busse für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn in der Schweiz?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die Sie in der Schweiz auf der Autobahn begehen, kann Bussen in Höhe von 18 bis 242 Euro zur Folge haben.

Was droht außer der Busse bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn in der Schweiz?

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann es außerdem zu einer Anzeige kommen. Ein Fahrverbot droht erst, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell auf der Autobahn fahren.

Radarbussen auf der Autobahn in der Schweiz

Geschwindigkeit überschritten auf der Autobahn in Der Schweiz: Die Bussen sind hierzulande vollstreckbar.
Geschwindigkeit überschritten auf der Autobahn in der Schweiz: Die Bussen sind hierzulande vollstreckbar.

Auf der Autobahn in der Schweiz gilt zwar eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, allerdings kann diese durch Verkehrsschilder auch weiter beschränkt werden. Dies kann zum Beispiel auf gewissen Streckenabschnitten der Fall sein, wenn sich eine Baustelle auf der Strecke befindet.

Zudem kann die Geschwindigkeitsbeschränkung auch nur zeitweise herabgesetzt werden, wenn beispielsweise eine besonders hohe Verkehrs- oder Schadstoffbelastung vorliegt. In diesen Fällen gilt dann oft eine Höchstgeschwindigkeit von 60 oder 80 km/h.

Überschreiten Sie die diese, können folgende Bussen auf der Autobahn in der Schweiz drohen:

  • 1 bis 5 km/h: 18 Euro
  • 6 bis 10 km/h: 56 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 112 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 168 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 242 Euro

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h gibt es keine Geldbusse mehr, sondern es kommt stattdessen zu einer Anzeige. Ab diesem Wert wird außerdem eine Verwarnung ausgesprochen, bevor ab 31 km/h zu viel ein Fahrverbot von einem Monat und bei über 35 km/h zu viel ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt wird.

Geschwindigkeitsübertretungen ab 35 km/h auf der Autobahn werden außerdem in ein Strafregister eingetragen und bleiben für eine bestimmte Dauer gespeichert.

Busse auf der Autobahn in der Schweiz in Deutschland vollstreckbar?

Begehen Sie in der Schweiz einen Geschwindigkeitsverstoß, der eine Geldbusse zur Folge hätte, kann diese in Deutschland vollstreckt werden. Durch ein neue Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es dafür nun eine rechtliche Grundlage. Die für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn erhaltene Busse aus der Schweiz müssen Sie also jetzt bezahlen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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