Illegale Autorennen: Wer bremst, hat verloren

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bußgeldrechner: Illegale Autorennen

Bußgeldtabelle: Illegale Autorennen

Tatbe­standPunkteWeitere Folgen
Teil­nehmer oder Veran­stalter3Frei­heits­strafe bis zu 2 Jahren oder Geld­strafe; Fahr­erlaubnis­entzug
... mit Gefähr­dung3Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren oder Geld­strafe; Fahr­erlaubnis­entzug
... mit Persone­­schaden3Frei­heits­strafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahr­erlaubnis­entzug

Gefahren für die Verkehrssicherheit werden oft völlig ausgeblendet

Illegale Autorennen: Was auf der Rennstrecke kein Problem ist, kann im Straßenverkehr schnell tödlich enden.
Illegale Autorennen: Was auf der Rennstrecke kein Problem ist, kann im Straßenverkehr schnell tödlich enden.

Adrenalin, Nervenkitzel, das Gefühl, schneller und besser zu sein als andere, Dominanz: Für viele Raser sind dies nur einige Gründe dafür, weshalb sie an Autowettrennen teilnehmen. Finden diese auf speziell für diesen Zweck ausgelegten Strecken statt, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden.

Wird als Ort des Geschehens jedoch der öffentliche Straßenverkehr gewählt, sieht die Sache schon ganz anders aus. Illegale Autorennen bedeuten nicht nur ein enormes Risiko für andere Verkehrsteil­nehmer, sondern auch für die Raser selbst.

Rote Ampeln werden überfahren, Kurven geschnitten und Stoppschilder missachtet – ohne einen Gedanken an die damit verbundenen Gefahren zu verschwenden. Vor allem, wenn ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, kann ein illegales Autorennen schwerwiegende Folgen haben.

Mit welchen Sanktionen Adrenalinjunkies in Deutschland rechnen müssen, wenn sie dabei erwischt werden, wie sie illegale Rennen fahren, ob auch Veranstalter solcher Events zur Verantwortung gezogen werden können und ob die Versicherung sich weigern kann, für entstandene Schäden aufzukommen, wenn diese durch ein illegales Straßenrennen zustande kamen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Illegale Autorennen

Wann sind Autorennen strafbar?

Als Straftat gelten vor allem Autorennen, die Privatpersonen im öffentlichen Straßenverkehr veranstalten. Nicht nur die Teilnahme daran, sondern auch der Versuch ist strafbar.

Welche Strafe gibt es für illagle Autorennen?

Die möglichen Strafen können Sie in dieser Tabelle nachlesen.

Was kann neben der Strafe noch passieren?

Es kann sein, dass das Kfz beschlagnahmt und der Führerschein entzogen wird.

Illegale Autorennen: Welche Strafe erwartete die Teilnehmer vor der Gesetzesänderung?

Illegale Autorennen ziehen eine Strafe für Teilnehmer und Veranstalter nach sich.
Illegale Autorennen ziehen eine Strafe für Teilnehmer und Veranstalter nach sich.

Rennen mit Kraftfahrzeugen sind § 29 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge grundsätzlich nicht erlaubt. Die Konsequenzen bestanden in der Vergangenheit im Regelfall aus einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat.

Sobald illegale Autorennen allerdings mit einer Gefährdung oder gar mit einem Unfall einhergingen, handelte es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Diese wurde wiederum gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) geahndet. Eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe waren dann möglich.

Das Gleiche galt, wenn der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung im Raum stand. Bis zu fünf Jahre Gefängnis konnten hier auf Betroffene zukommen. Hinzu kamen verkehrsrechtliche Folgen: Drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohten in einem solchen Fall dem betroffenen Raser. Aber auch der Veranstalter mit Konsequenzen rechnen. Wer ein illegales Rennen ausrichtete, bekam laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro auferlegt. Punkte in Flensburg gab es allerdings keine.

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Todesfällen durch illegale Autorennen. Dies sah die Bundesregierung als Anstoß dafür, ein Gesetz zur Verschärfung der möglichen Strafen in Deutschland zu beschließen. Wie diese nun ausfallen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Sanktionen für illegale Rennen wurden 2017 verschärft

Bisher wurden illegale Autorennen lediglich als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zufolge wurden diese Strafen allerdings „dem Gefährdungspotenzial nicht gerecht“ und wurden entsprechend angepasst.

Ab sofort werden illegale Straßenrennen als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gewertet. Im Detail gestalten sich die Strafverschärfungen wie folgt:

Wer an Autowettrennen teilnimmt oder sie ausrichtet, soll zukünftig härter bestraft werden.
Wer an Autowettrennen teilnimmt oder sie ausrichtet, soll zukünftig härter bestraft werden.
  • Teilnahme an oder Ausrichtung von illegalen Autorennen: Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Gefährdung anderer Menschen oder bedeutender Sachgüter bei einem illegalen Autorennen: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Herbeiführung schwerer Verletzungen oder sogar des Todes eines anderen Menschen bei einem illegalen Autorennen: Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren (mindestens Haftstrafe von einem Jahr); Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Verschärfung des Gesetzes macht es zudem möglich, auch Raser härter zu bestrafen, die rücksichtslos, erheblich oder grob verkehrswidrig gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit verstoßen – auch wenn dieser Verstoß nicht im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen steht. Ein solches Verhalten wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert.

Übrigens: Auch eine Beschlagnahmung der Autos, mit denen Betroffene illegale Autorennen gefahren sind, ist nun möglich. Vor allem Tunern, die teilweise bis zum letzten Cent alles in ihr Kfz stecken, um dieses bestmöglich aufmotzen zu können, wird dieser Schritt wehtun. Es bleibt jedoch nicht dabei, lediglich das Gefährt einzukassieren: auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht Möchtegern-Rennfahrern nun.

Verkehrsminister Dobrindt argumentierte in Bezug auf dieses Vorgehen im Bundestag damit, dass es sich zwar um eine „harte Maßnahme“ handele, wer jedoch derart gedankenlos das Leben anderer Menschen gefährde, sei dem „Umgang mit dem Auto nicht gewachsen“. Dies lässt eine weitere Frage aufkommen: Können illegale Autorennen dazu führen, dass eine MPU absolviert werden muss, um den Führerschein wiederzuerlangen?

Und nach der illegalen Wettfahrt geht’s zur MPU?

Illegale Straßenrennen können zur Anordnung einer MPU führen.
Illegale Straßenrennen können zur Anordnung einer MPU führen.

Es ist nicht gerade verwunderlich, dass Zweifel an der Fahreignung eines Kraftfahrers entstehen, wenn dieser nicht nur sein Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzt, indem er an einem illegalen Autorennen teilnimmt.

Wurde der Führerschein aufgrund eines daraufhin verhängten Fahrverbots eingezogen, ist es gut möglich, dass die zuständige Behörde gewisse Bedingungen stellt, bevor sie diesen wieder herausrückt.

Diese können beispielsweise aus einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestehen. Bevor Sie diese nicht mit einem positiven Gutachten absolviert haben, bleibt der Führerschein in sicherer Verwahrung, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Unfall bei einem Autorennen: Kann die Versicherung sich weigern, für entstandene Schäden aufzukommen?

Endet ein illegales Autorennen mit einem Unfall, sind auch versicherungstechnische Aspekte zu beachten. So können Kaskoversicherungen beispielsweise ihre Leistung verweigern, wenn es aufgrund von grober Fahrlässigkeit bei einem Autorennen zu einem Crash kam. Grob fahrlässig handelt immer derjenige, der die notwendige Sorgfaltspflicht missachtet, was bei einem solchen Rennen wohl auf der Hand liegt.

Etwas anders verhält es sich in Bezug auf illegale Autorennen bei der Haftpflichtversicherung: Führte ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers dazu, dass es zum Unfall kam, handelt es sich in der Regel um eine Obliegenheitsverletzung. Dies ist beispielsweise bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit anschließender Kollision der Fall. Doch auch illegale Autorennen können eine Obliegenheitsverletzung darstellen.

Die Versicherung wird demnach zunächst für die entstandenen Schäden aufkommen, den betroffenen Raser jedoch im Anschluss in Regress nehmen, sprich: Sie kann sich die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen von ihm zurückholen.

Da sich der Schaden bei einem illegalen Rennen schnell auf einen sehr hohen Betrag beläuft, sieht der Gesetzgeber hier jedoch normalerweise eine Obergrenze von 5.000 Euro vor.

Übrigens: Haftpflichtversicherungen kommen regelmäßig nicht für Schäden an gemieteten Kfz auf, mit denen illegale Autorennen in Deutschland gefahren wurden.

Zivilrechtliche Forderungen: Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus?

Wird eine Person unverschuldet Opfer bei einem illegalen Autorennen, kann sie Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern, um für erlittene körperliche Schäden entschädigt zu werden.

Resultierten dauerhafte Beeinträchtigungen aus dem Unfall, besteht sogar die Möglichkeit, dass dem betroffenen Raser die lebenslange Zahlung einer Geldrente auferlegt wird.

Wurden hingegen die Teilnehmer eines verbotenen Rennens dabei verletzt, können sie gegenseitig kein Schmerzensgeld voneinander verlangen. Kam es beispielsweise zu einer Kollision ihrer Autos, muss jeder selbst für den entstandenen Schaden haften. Da es sich um illegale Autorennen handelt, findet ein sogenannter Haftungsausschluss statt, wodurch beide Raser auf ihren Kosten sitzenbleiben.

In letzter Zeit forderten immer mehr illegale Rennen Todesopfer.
In letzter Zeit forderten immer mehr illegale Rennen Todesopfer.

Illegale Autorennen: Aktuelle Urteile zum Thema

Wie aktuell die Problematik im Jahr 2017 ist, die illegale Autorennen mit sich bringen, beweisen die folgenden zwei Fälle, die vor allem in den Medien für großes Aufsehen gesorgt haben.

Zudem waren sie wohl mit ausschlaggebend dafür, dass die Bundesregierung härtere Strafen für Raser eingeführt hat:

Fall Nummer eins: Illegales Rennen auf dem Berliner Kudamm endet mit einer Verurteilung wegen Mordes

Im Februar 2017 wurden zwei Raser von 25 und 28 Jahren wegen Mordes verurteilt. Knapp ein Jahr zuvor hatten sie sich ein illegales Autorennen im Stadtzentrum Berlins geliefert, welches in einem schweren Unfall endete, bei dem ein 69-Jähriger starb. Schockierende Fakten zu dem Tatverlauf sind die folgenden:

  • Mit bis zu 170 km/h rasten die Täter über die Hauptverkehrsstraße im alten Zentrum Westberlins.
  • Das illegale Autorennen zog sich über zweieinhalb Kilometer hin.
  • Insgesamt wurden elf rote Ampeln überfahren.
  • Das Auto des Unfallopfers wurde nach dem Aufprall 70 Meter weit geschleudert.
  • Keiner der beiden Möchtegern-Rennfahrer wurde verletzt.

Das illegale Autorennen fand erst ein Ende, als einer der beiden Raser mit dem 69-Jährigen zusammenprallte, der Grün hatte und entsprechend losfuhr. Das Gericht argumentierte, dass die beim Rennen verwendeten Autos (ein Mercedes AMG mit 380 PS und ein Audi A6 TDI mit 224 PS) als „gemeingefährliche Werkzeuge“ zum Einsatz kamen und die Fahrer einen tödlichen Ausgang des Ganzen gleichgültig in Kauf nahmen.

Daher kam es zu einer Verurteilung wegen Mordes. Außerdem wurde beiden Fahrern eine lebenslange Führerscheinsperre auferlegt – beide dürfen nie wieder ein Kfz im Straßenverkehr führen. Es steht wohl außer Frage, dass in diesem Fall eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot dem Gefährdungspotenzial in keiner Weise gerecht geworden wären.

Fall Nummer zwei: 19-Jährige Radfahrerin stirbt als Folge eines illegalen Autorennens in Kölner Stadtgebiet

Illegale Autorennen: Das vermeintlich zu milde Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2015 wurde aufgehoben.
Illegale Autorennen: Das vermeintlich zu milde Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2015 wurde aufgehoben.

Im Jahr 2015 kam eine Fahrradfahrerin von 19 Jahren bei einem Raserunfall ums Leben. Das illegale Autorennen trugen ein 21- und ein 22-Jähriger aus, wovon der jüngere Fahrer bereits wegen unterschiedlicher Verstöße gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit kein unbeschriebenes Blatt für die zuständigen Behörden mehr war.

Außerdem war gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt worden – das Verfahren wurde allerdings eingestellt.

Mit ca. 100 km/h fuhren die Raser durch ein Stadtgebiet in Köln, wobei der ältere der beiden Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das Auto wurde gegen eine Radfahrerin geschleudert, die später im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Obwohl die Studentin einen Helm getragen hatte, konnten die Ärzte nichts mehr für sie tun. Auch der 22-jährige Unfallverursacher war den Behörden aufgrund eines begangenen Einbruchs bekannt.

Die jungen Männer, die das illegale Autorennen gefahren waren, waren wegen fahrlässiger Tötung jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Freiheitsstrafen von zwei bzw. einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wurden ihnen auferlegt. Zwei Jahre später – im Jahr 2017 – forderte die Bundesanwaltschaft nun eine höhere Strafe für die Möchtegern-Rennfahrer, da das Landgericht Köln die Strafe aufgrund eines Rechtsfehlers zur Bewährung ausgesetzt habe. Damals wurden die Sanktionen mit einer „günstigen Sozialprognose für die Angeklagten“ gerechtfertigt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Köln mittlerweile teilweise aufgehoben, da Mängel an der Begründung festgestellt wurden. Zudem müsse man bedenken, welches Bild dies an die Bevölkerung vermittelt. Illegale Autorennen dürfen und sollen nicht als Kavaliersdelikt abgetan oder in irgendeiner Weise verherrlicht werden. Ob die zwei Raser aus Köln nun doch eine Freiheitsstrafe auferlegt bekommen, bleibt abzuwarten. Eine andere Strafkammer des Landgerichts wird diese Entscheidung wohl nach einer neuen Verhandlung treffen müssen.
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Illegale Autorennen: Wer bremst, hat verloren
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Udo

    3. Juni 2020 at 16:10

    Ich habe eine Frage. Mein Sohn hat seinen Führerschein verloren weil er angeblich ein Rennen früh um 3.30 Uhr Nachts gefahren sein soll. Verhandlung steht noch aus. Mein Sohn und ein anderer Junger Mann haben sich an der Roten Ampel mit offener Scheibe unterhalten.
    Dies wird Ihnen als Rennen verabreden vorgeworfen. War aber nicht der Fall. Beide sind etwas stramm losgefahren und haben die 50Kmh überschritten 20-30 Kmh. Polizei hat beide angehalten und die Führerscheine eingezogen. Das ganze ist jetzt 4 Monate her. Ist bei Verurteilung ein längerer Führerscheinentzug zu erwarten. Wieviel Busgeld? MPU?
    Gruß
    Udo

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