Punkte verkaufen – ist das erlaubt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Alles rund um den Punktehandel

Punkte verkaufen ist illegal und teuer.
Punkte verkaufen ist illegal und teuer.

Berufskraftfahrer, Außendienstler, Bus- oder Taxifahrer – sie alle sind auf ihren fahrbaren Untersatz (Auto, Lkw und Co) angewiesen, um ihre Arbeit zu verrichten.

Haben sie sich bereits den einen oder anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geleistet, wächst das Punktekonto und es wird brenzlig.

Schließlich drohen bei 8 Punkten der Fahrerlaubnisentzug sowie ein Fahrverbot. Ohne Job, kein Geld für Wohnung, Lebensmittel und Co. Was nun?

Viele denken in so einer Situation darüber nach, Punkte in Flensburg zu verkaufen, gerade wenn sie kurz vor der letzten Maßnahmen-Stufe stehen.

Doch ist so ein Punktehandel überhaupt erlaubt? Mit welchen Kosten geht er einher? Droht eine Strafe? Und wie werden Verkehrssünder im Punktehandel ihre Punkte konkret los?

FAQ: Punkte verkaufen

Wie funktioniert der Punktehandel?

Hier können Sie nachlesen, wie ein Punktehandel üblicherweise ablaufen kann.

Darf ich Punkte verkaufen?

Nein. Punkte zu verkaufen, ist in Deutschland strafbar und kann entsprechend drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Strafe droht, wenn ich Punkte verkaufe?

Es handelt sich um einen Betrug gemäß Strafgesetzbuch. Dieser kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden.

Punktehandel – Prozess

Üblicherweise läuft der Punktehandel wie folgt ab:

  1. Ein williger Strohmann erklärt sich dazu bereit, die mit einem Verkehrsverstoß einhergehenden Punkte zu übernehmen, obwohl er selbst unschuldig ist.
  2. Der Strohmann erhält den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde, den er ausfüllt und unterschreibt. Um nicht aufzufliegen, ist für das Gelingen der Operation wichtig, dass Strohmann und Auftraggeber sich ähnlich sehen und in etwa gleichaltrig sind.
  3. Wird die Behörde bei der Prüfung nicht stutzig, erhält der Strohmann den Bußgeldbescheid und damit auch die Punkte in Flensburg.
  4. Abschließend stellt die Bußgeldbehörde das gegen den wahren Verkehrssünder eingeleitete Bußgeldverfahren ein. Er kommt im Erfolgsfall unbescholten aus der Angelegenheit heraus, ohne ein Bußgeld bezahlt oder Punkte gesammelt zu haben.

Punkte verkaufen: erlaubt oder verboten?

Ist der Punktehandel legal? Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein!

Flensburg-Punkte zu verkaufen, ist Betrug und damit strafbar!

Doch mit welchen Sanktionen müssen die Beteiligten eines solchen Punktehandels rechnen?

Während sich der Strohmann mit einer Selbstbezichtigung laut geltendem Recht nicht strafbar macht, ist das Ausfüllen des Anhörungsbogens hingegen eine mittelbare Falschbeurkundung. Des Weiteren ist auch das Punkte-übernehmen für Geld strafbar.

Den Strohmann erwartet gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

Auch der eigentliche Verkehrssünder kommt nicht ungeschoren davon, fällt der illegale Punktehandel auf.

Dem Auftraggeber droht die Zahlung einer Geldstrafe oder maximal drei Jahre Gefängnis.

Ein verlorener Führerschein ist dagegen eine Kleinigkeit.

Punktehandel – Erfolgsaussichten

Rund um Punktehandel in Flensburg existiert ein florierendes Netzwerk. Gründe hierfür gibt es viele. Angesichts der Menge an Verkehrsverstößen sowie immer weniger Personal in den Behörden, sinkt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Fall.

Ob Punkte übertragen wurden, prüfen die Behörden. Die Verjährungsfristen sind kurz.
Ob Punkte übertragen wurden, prüfen die Behörden. Die Verjährungsfristen sind kurz.

Für Nachforschungen bleibt aufgrund des Zeitmangels weniger Zeit. Hinzu kommen relativ kurze Verjährungsfristen von nur drei Monaten. Die Behörde hat damit nur ein kleines Zeitfenster, um eine Verfahrenseröffnung zu bewirken.

Die Aufdeckung einer versuchten Täuschung im Rahmen eines Punktehandels ist damit für Polizei und Behörden relativ schwierig, weshalb viele Punktehändler mit ihrem Schwindel erfolgreich sind.

Aber Achtung: Regt sich bei einem Sachbearbeiter nur der kleinste Zweifel an den Schilderungen, kann er das Passfoto des echten Verkehrssünders bei den Meldebehörden anfordern und einen Abgleich durchführen. Der Punktehandel ist damit höchstwahrscheinlich geplatzt, ein Verfahren wird eingeleitet. Doch nur selten kommt es anschließend auch zu einer Verurteilung.

Punkte verkaufen über das Internet

Der Punktehandel im Internet floriert.
Der Punktehandel im Internet floriert.

Während viele Verkehrssünder versuchen Kollegen, Freunde oder Verwandte vorzuschicken, um Punkte zu übernehmen, greifen andere auf Dienste zwielichtiger Online-Anbieter zurück.

Im Internet arbeiten professionelle Agenturen, welche aus dem Punktehandel Profit schlagen.

Über spezifische Portale vermitteln sie den Kontakt zwischen Strohmännern und Verkehrssündern.

Dank großer Karteien finden sich oftmals schnell die richtigen Kandidaten. Angesichts des großen Geschäftsrisikos lassen sie sich ihre Dienstleistung allerdings auch fürstlich bezahlen.

Punktehandel – Kosten

Preise entstehen durch Angebot und Nachfrage. Je größer die Not, desto höher ist meist auch die Zahlungsbereitschaft.

So kommt es, dass Verkehrssünder häufig sehr hohe Honorare im „Punkte-abgeben-Geschäft“ bezahlen.

Pro Punkt gehen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro über den Tisch. Dabei handelt es sich jedoch um keinen fixen Geldbetrag. Auch Summen von bis zu 1000 Euro sind durchaus möglich, um Punkte loszuwerden. Die Höhe bemisst sich häufig u. a. an der Schwere des Verstoßes.

Hinzu kommen „Bearbeitungsgebühren“, welche Agenturen für ihre Dienstleistung aufrufen. Plus die Bußgeld-Kosten. Enorme Beträge, die in Anbetracht der Tatsache, dass es sich beim Punktehandel um ein Risiko-Geschäft handelt, schnell versickern können.

Auch, wenn der Punktehandel häufig erfolgreich ist, sollten sich Verkehrssünder vor dem Punkte-verkaufen hüten, dienen die Flensburg-Punkte doch als Sanktions- und Erziehungsmittel. Sie helfen das eigene Fahrverhalten zu reflektieren.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

6 Kommentare

  1. P. Gerald

    12. Juli 2017 at 14:28

    Wenn man einen Punkt im Januar bekommt und zusätzlich noch einen im August verliert man dann die Fahrerlaubnis und wie lange??

    • bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 at 9:24

      Hallo Gerald,

      die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn Sie 8 Punkte erreicht haben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Droste K.

    19. Mai 2016 at 17:54

    Autobahnausfahrt in 90537 Feucht ist 70 Km erlaubt wiesen aber nicht gehört zu schon Innenorts oder noch Auslaufzone von Autobahnausfahrt
    sind jedoch geblitzt worden mit 110km erlaubt ist 70 km

    • bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 at 8:38

      Hallo Droste,

      wir gehen davon aus, dass Sie in Erfahrung bringen wollen, welche Sanktionen nun auf Sie zukommen könnten.

      Bei einem Toleranzabzug von 3% sind sie mit 36 km/h zu schnell unterwegs gewesen. Für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts sind 2 Punkte in Flensburg sowie 160 Euro Bußgeld angesetzt. Zusätzlich wird Ihnen voraussichtlich für einen Monat der Führerschein entzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • M. Linnmann

        1. Juni 2017 at 22:12

        Die Antwort ist hinsichtlich aller drei Sanktionen falsch. Richtig ist (sogar nach Ihrem eigenen Bussgeldrechner):
        Bussgeld: € 120,–
        Punkte: 1
        Fahrverbot: 0

        Was sollen dann solche Rechtsauskünfte???

        • bussgeldrechner.org

          7. Juni 2017 at 9:10

          Hallo M.,

          was Sie beschreiben sind die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. In diesem Fall ging es allerdings um einen Verstoß innerorts. Daher sind die Angaben korrekt. Dies können Sie im Bußgeldrechner nachprüfen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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