Fingierter Unfall: Was Ihnen bei einem Versicherungsbetrug droht
Letzte Aktualisierung am: 23. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fingierte Unfälle sind keine Seltenheit
Immer mehr fingierte Kfz-Unfälle beschäftigen die Versicherungen und letztendlich auch die Gerichte. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft spricht davon, dass teilweise ganze Banden Verkehrsunfälle herbeiführen, um von der Versicherung den Schadensersatz abzugreifen.
Wir erklären, wie ein fingierter Unfall abläuft und wie Sie sich dann verhalten sollten. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, wie Unfallopfer handeln sollten, wenn ihnen ein provozierter Unfall zur Last gelegt wird.
Inhaltsverzeichnis
Was zeichnet manipulierte Verkehrsunfälle aus?
Ein fingierter Verkehrsunfall gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Diese „Unfälle nach Plan“ sind gut durchdachte Maschen. Teilweise verabreden sich ganze Banden, um unschuldige Verkehrsteilnehmer in einen Verkehrsunfall zu verwickeln.
Die entsprechende Verkehrssituation führen die Täter herbei, indem sie beispielsweise einem anderen Autofahrer signalisieren, er könne die Spur wechseln. Dann rammen die Täter das Fahrzeug des Unfallopfers und legen es anschließend anders aus. Unter Umständen ist der Betroffene machtlos, da umstehende Zeugen, die alles gesehen haben wollen, zu den Banden gehören.
Ein fingierter Unfall lässt sich laut Rechtsprechung in fünf Fallgruppen unterscheiden:
- Gestellter Unfall: Der Unfall wird von den Tätern absichtlich herbeigeführt. In manchen Fällen rufen diese sogar die Polizei hinzu. Die Täter verlangen dann ein Gutachten, um auf Basis dessen abrechnen zu können. Der Schaden wird dann entweder gar nicht oder nur provisorisch repariert. Gleichzeitig versuchen sie, hohe Kosten für einen Mietwagen erstattet zu bekommen.
- Ausgenutzter Unfall: Bei einem solchen Fall kommt es tatsächlich zu einem Unfall. Doch im Anschluss versuchen die Betrüger dann, neben den tatsächlich entstandenen Schäden, weitere abzurechnen.
- Fingierter Unfall: Bei dieser Art hat entweder gar kein Unfall stattgefunden oder die Täter haben diesen provoziert und so mit Absicht herbeigeführt.
- Provozierter Unfall: Kommt es zu solch einem Verkehrsunfall, nutzen die Täter heikle Verkehrssituationen aus. Die Betrüger ziehen dann Unbeteiligte in den fingierten Verkehrsunfall hin und beschuldigen diese.
- “Berliner Modell”: Diese Methode ist besonders kompliziert aufzudecken, da es schwer fällt, zwischen den Tätern Beziehungen herauszufinden. In einem ersten Schritt parken die Täter ein hochwertiges Fahrzeug. Dann stehlen sie ein weiteres Auto und beschädigen mit diesem das geparkte Auto. Anschließend flüchten sie.
Zu Unrecht der Unfallmanipulation beschuldigt? Wie Sie auf den Vorwurf reagieren
Ein fingierter Unfall ist kein Kavaliersdelikt. Bezichtigt Sie die Versicherung des Betrugs, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt einschalten. Fordern Sie bei der Polizei alle Unterlagen ein.
Lassen Sie durch einen Sachverständigen ein Gutachten anfertigen und legen Sie dieses dem Versicherer vor. Unterstellt Ihnen dieser, dass Sie Vorschäden nochmals abrechnen wollen, reichen Sie alle Rechnungen und Unterlagen ein, die beweisen, dass Sie diese bereits haben reparieren lassen.
Haben Sie am Unfallort das Gefühl, dass es sich um einen manipulierten Kfz-Unfall handeln könnte, sollten Sie umgehend die Polizei nach dem Unfall rufen – auch wenn der Schaden gering ausfällt.
Was droht bei einem Versicherungsbetrug?
Ein fingierter Unfall gilt als Versicherungsbetrug. So drohen zivilrechtlich, aber auch strafrechtlich Konsequenzen. Zum einen verweigert Ihnen die Versicherung die Zahlung und der Versicherungsschutz entfällt. Haben Sie bereits Leistungen erhalten, kann sie diese Kosten zurückfordern.
Laut Strafrecht riskieren Sie eine Anzeige. Bedroht wird dieses Vergehen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen können auch zehn Jahre Haft auf Sie zukommen. Schon der Versuch eines Betruges steht unter Strafe.
Ein fingierter Verkehrsunfall führt dazu, dass die Versicherung ihren Schutz versagen darf. Darüber hinaus hat sie das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Auch entstandene Kosten wie Aufwendungen für einen Ermittler oder versicherungsinterne Mehrkosten können vom Schädiger eingefordert werden.
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