Brückenabstandsmessung (VAMA) – wie funktioniert die Abstandsmessung per Video?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das VAMA-Messverfahren zur Bestimmung vom Abstand

Die Brückenabstandsmessung (VAMA) kommt meist auf Autobahnen zum Einsatz.
Die Brückenabstandsmessung (VAMA) kommt meist auf Autobahnen zum Einsatz.

In Deutschland kommt eine Vielzahl von Messverfahren zum Einsatz, um die verschiedensten Verkehrsverstöße zu ahnden. Am bekanntesten sind vermutlich die Radaranlagen, die häufig auch als Blitzer bezeichnet werden. Aber auch das Lasermessverfahren mit Pistole wird zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung häufig eingesetzt.

Bei der Abstandsmessung setzen die Behörden auf ein anderes Verfahren zur Messung. Die Überwachung vom fließenden Verkehr erfolgt dabei nicht per Laser oder Radar, sondern per Video. Zum Einsatz kommt dabei das VAMA-Verfahren, wobei die Abkürzung für Videoabstandsmessanlage steht.

Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie das VAMA-Verfahren funktioniert, welche Fehlerquellen es gibt und wie lange Sie Zeit haben, um Einspruch gegen eine VAMA-Messung einzulegen.

FAQ: VAMA

Was bedeutet „VAMA“?

Die Abkürzung steht für „Videoabstandsmessanlage“. Dahinter verbirgt sich ein System, das mittels Videoaufnahmen Abstandskontrollen durchführt.

Wie funktioniert das VAMA-Verfahren?

Von einer Autobahnbrücke aus wird der Verkehr mittels Kamera in einem bestimmten Messbereich gefilmt und aufgezeichnet. Dabei werden auch Datum, Uhrzeit und Messzeit festgehalten. Durch eine nachträgliche Auswertung der Aufnahmen können die Abstände der gefilmten Fahrzeuge zueinander ermittelt werden. Hatte ein Fahrzeug einen zu geringen Abstand, wird über das Kennzeichen der Halter ermittelt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Kann ich gegen eine VAMA-Messung Einspruch einlegen?

Ja, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses haben, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Mit VAMA wird der Abstand per Video gemessen.
Mit VAMA wird der Abstand per Video gemessen.

Funktionsweise vom VAMA-Verfahren

Die Unterschreitung des Sicherheits­abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug ist gemäß Verkehrsrecht ein schwerer Verstoß.

Im Bußgeldkatalog wird dieser streng geahndet.

Es drohen bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Doch wie genau wird mit der Brückenabstandsmessung gemäß VAMA-Verfahren der Abstand ermittelt?

Zunächst ist festzuhalten, dass das Video-Messverfahren grundsätzlich zu den standardisierten Verfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung gehört. Es eignet sich zur Bestimmung von Abstand und Geschwindigkeit.

Das VAMA-System besteht meist aus zwei Videokameras, eine für den Nah- und eine für den Fernbereich. Der auflaufende Verkehr wird während der Messung auf allen Fahrspuren dauerhaft von einer Autobahnbrücke gefilmt.

Beide Videosignale, welche das Geschehen auf der Straße dokumentieren, werden dabei auf einem Videoband aufgezeichnet. Die Kamera für den Fernbereich zeichnet dazu einen Bereich von 100 bis 500 Meter auf. Der Nahbereich von 30 bis 100 Metern wird von der anderen Kamera aufgezeichnet. Häufig kommt noch eine dritte Kamera zum Einsatz, welche zur Identifizierung der Kennzeichen und Fahrer genutzt wird, wenn die Geschwindigkeit über- bzw. der Abstand unterschritten wurde.

Ebenfalls auf Video festgehalten werden Datum, Uhrzeit sowie eine Messzeit, welche durch einen sogenannten Charaktergenerator berechnet wird. Für eine genaue Messung mit VAMA muss dieser Generator geeicht sein, da er für die Bestimmung der Zeit maßgeblich ist. Die vergangene Zeit wird nämlich anhand der Einzelbilder ermittelt.

Der eigentliche Messbereich ist auf der Fahrbahn markiert. Er beginnt 90 Meter vor dem Standort der Kamera. Die Abstandsberechnung zum vorausfahrenden Fahrzeug erfolgt erst später in der Auswertung der einzelnen Kamerabilder, den sogenannten Videoprints.

Ein Anwalt kann die Messung nach dem VAMA-Verfahren überprüfen.
Ein Anwalt kann die Messung nach dem VAMA-Verfahren überprüfen.

Gibt es typische Fehlerquellen beim VAMA-Verfahren

Grundsätzlich gilt das VAMA-Verfahren als zuverlässig. Der Bedienaufwand durch die Messbeamten ist relativ gering. Es ist auch nichts einzustellen. Die Messprotokolle sind ebenfalls nicht sehr umfangreich. Einzutragen sind lediglich:

  • Ordnungsgemäßer Aufbau
  • Gerätetyp und Gerätenummer
  • Messstrecke und Einsatzort

Dennoch gibt es bekannte Fehlerquellen. So können bei der späteren Auswertung durchaus falsche Werte ermittelt werden. Auch die Messung oder Dokumentation kann Mängel aufweisen.

OLG-Urteil: Ist das VAMA-Verfahren überhaupt zulässig?

Nicht nur falsche Werte können eine Messung ungültig machen. Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte beispielsweise im Jahr 2009 fest, dass das VAMA-Verfahren einen Eingriff in die informelle Selbstbestimmung darstellt und somit verfassungswidrig ist (OLG Oldenburg Beschluss vom 27. November 2009 – Az. Ss Bs 186/09).

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen eine Abstandsmessung mittels VAMA-Verfahren

Wurden Sie in Ihrem Fahrzeug mittels VAMA-Verfahren von einer Autobahnbrücke gefilmt, kann es sein, dass in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet. VAMA überwacht die Einhaltung von Geschwindigkeit und vom Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Betroffenen steht allerdings eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung, um Einspruch einzulegen. Bei Unsicherheit über den Ablauf oder die Folgen kann die Hilfe von einem erfahrenen Verkehrsanwalt in Anspruch genommen werden. Er kann prüfen, ob es bei der Messung von Abstand und Geschwindigkeit es zu Fehlern gekommen ist.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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