Versteckte Blitzer: Ist es erlaubt, Blitzer zu tarnen?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2023

Raser aus dem Verborgenen überführen

Versteckte Blitzer: Zulässig oder nicht?
Versteckte Blitzer: Zulässig oder nicht?

Versteckt hinter Mülltonnen, in Hecken oder im Kofferraum von einem Auto – getarnte Blitzer sind in Deutschland durchaus keine Seltenheit.

Wenn Verkehrssünder die Radarfalle bemerken, ist es meist schon zu spät und sie werden geblitzt. Nachdem der erste Schreck verflogen ist, macht sich wohl bei den meisten Fahrern ein Gefühl breit: Ärger.

Schließlich hatten sie gar keine Möglichkeit, ihre Geschwindigkeit zu drosseln, weil der Blitzer so gut getarnt war, dass sie ihn nicht bemerkt haben. Aber sind versteckte Blitzer überhaupt erlaubt? Müssen Autofahrer nicht wenigstens aus einer gewissen Entfernung erkennen können, dass eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird?

Fragen wie diesen gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund. Zusätzlich erklären wir, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg verspricht, wenn Sie geblitzt wurden und der Blitzer versteckt war.

FAQ: Versteckte Blitzer

Sind versteckte Blitzer erlaubt?

Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, Geschwindigkeitsmessgeräte gut sichtbar am Straßenrand aufzustellen. Daher sind versteckte Blitzer nicht verboten.

Wie können Blitzer getarnt werden?

Unter anderem können Blitzer hinter Büschen, Hecken, Bäumen oder Mullcontainern verborgen werden, um eine versteckte Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen. Auch Tarnnetze können dabei zum Einsatz kommen.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Blitzer versteckt war?

Je nachdem, wie der entsprechende Blitzer versteckt war, kann das Messergebnis möglicherweise verfälscht sein. Gehen Sie von einer falschen Messung aus, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Wo sind Blitzer zulässig? – Infos im Video

Mehr dazu, wo Blitzer stehen dürfen, erfahren Sie im Video.

Dürfen Blitzer getarnt werden?

Wenn es darum geht, Raser auf deutschen Straßen zu überführen, werden einige Polizeibeamte extrem kreativ. Als wären sie auf geheimer Mission, platzieren sie sich hinter Müllcontainern, „schmücken“ die Messgeräte mit Ästen, Zweigen und anderem Grünzeug oder nutzen teilweise sogar spezielle Tarnnetze.

Einige deutsche Autofahrer sind der Meinung, versteckte Blitzer seien verfassungswidrig, da sie nicht wüssten, dass Aufnahmen von ihnen gemacht werden. Dies ist jedoch aus rein logischen Gründen eine Fehlannahme. Denn wüssten Fahrer von Vornherein, dass sie an gewissen Straßenabschnitten geblitzt werden, würden sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gar nicht erst überschreiten.
Es ist erlaubt, Blitzer zu tarnen und sie z. B. im Sperrmüll zu verstecken.
Es ist erlaubt, Blitzer zu tarnen und sie z. B. im Sperrmüll zu verstecken.

Versteckte Blitzer sind demzufolge nicht verboten. Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet, die Messgeräte sichtbar aufzustellen. Gerade mobile Blitzer werden eingesetzt, um von dem damit zusammenhängenden Überraschungs­effekt und der Flexibilität beim Einsatz zu profitieren.

Dies wäre hinfällig, wenn Sie stets in Sichtweite von Rasern aufgestellt werden würden. Daher sind auch Blitzer mit Tarnnetz nicht verboten.

Versteckte Radarfallen: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Auch wenn getarnte Blitzer nicht verboten sind, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid trotzdem lohnen, wenn Sie von einem solchen geblitzt wurden. Wurde das Messgerät beispielsweise hinter einem Busch verborgen, könnten die sich dort befindlichen Äste das Messergebnis verfälschen. Versteckte Blitzer sind grundsätzlich sehr anfällig für Fehler beim Aufstellen.

In einem solchen Fall kann von keinem zuverlässigen Messergebnis ausgegangen werden und Sie sollten die im Bußgeldbescheid vermerkten Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nicht ohne Weiteres akzeptieren. Im Regelfall haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen lang Zeit, um Einspruch einzulegen.

Ein Anwalt kann Sie bei diesem Vorhaben unterstützen und Ihnen weitere Informationen über versteckte Blitzer zukommen lassen. Haben die zuständigen Polizeibeamten das Messgerät allerdings ordnungsgemäß aufgebaut, bleibt Ihnen in der Regel keine Wahl: Sie müssen das Bußgeld, die Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot akzeptieren.
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Versteckte Blitzer: Ist es erlaubt, Blitzer zu tarnen?
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2 Kommentare

  1. Helmut sagt:

    Sind Radarfallen verfassungswidrig , wenn nur eine bestimmte Gruppe an Fahrzeugen kenntlich erfasst werden können , während andere ungestraft davon kommen ?

    Viele Geschwindigkeitsmessgeräte können Fahrzeuge nur von vorne erfassen ,also PKW-Fahrer .

    Und was ist mit Motorradfahrern ?

    Können Kleintransporter und LKW mit Bild des Fahrers erfasst werden ?

  2. Paul sagt:

    LKW-Fahrer können definitiv geplitzt werden und sind sehr gut zu erkennen. Sogar wenn der Gurt nicht angelegt wurde.

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