Falschparker abschleppen lassen: Was auf einem Privatparkplatz und im öffentlichen Verkehr gilt

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit einem Anruf beim Abschleppdienst Falschparker loswerden

Sie haben Ihr Auto falsch geparkt und wurden abgeschleppt. Aber war das überhaupt erlaubt?
Sie haben Ihr Auto falsch geparkt und wurden abgeschleppt. Aber war das überhaupt erlaubt?

Gerade in größeren Städten sind Parkplätze Mangelware. Daher ist es nicht gerade verwunderlich, dass manche Kraftfahrer unerlaubt auf einem Privatparkplatz parken oder ihren fahrbaren Untersatz im öffentlichen Verkehr so abstellen, dass dieser eine Ausfahrt blockiert. Trifft daraufhin der eigentliche Besitzer des Privatplatzes ein und stellt fest, dass sein Parkplatz bereits belegt ist, führt dies unweigerlich zu Ärger und Frust.

Aber sind Sie in einer solchen Situation dazu berechtigt, den Falschparker abschleppen zu lassen? Und was gilt, wenn der Betroffene im öffentlichen Straßenverkehr falsch geparkt hat und Ihnen den Weg versperrt? Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Falschparker abschleppen lassen

Wo muss man anrufen, wenn jemand falsch parkt?

Wo Sie anrufen müssen, wenn Sie einen Falschparker abschleppen lassen möchten, richtet sich stets danach, ob der Parkverstoß im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatparkplatz bzw. -grundstück stattgefunden hat. Ist Ersteres der Fall, müssen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Möchten Sie hingegen von einem Privatparkplatz ein Auto ab‌schleppen lassen, müssen Sie direkt das Abschleppunternehmen kontaktieren.

Wie viel kostet das Abschleppen wegen Falschparken?

Die Höhe der Abschleppkosten beim Falschparken richten sich normalerweise danach, wie viel in der jeweiligen Stadt oder Region für das Abschleppen eines Kfz üblich ist. Daher lässt sich diesbezüglich keine pauschale Aussage treffen. In Hamburg sind beispielsweise bis zu 260 Euro üblich, in München oder Bremen hingegen „nur“ 187 bzw. 195 Euro.

Wer zahlt die Abschleppkosten bei Falschparken?

Generell trägt der Halter des betroffenen Fahrzeugs die Kosten für den Abschleppdienst beim Falschparken. Fand der Parkverstoß auf einem Privatparkplatz oder einem privaten Grundstück statt, muss der Besitzer häufig zunächst einmal in Vorkasse gehen, da er das Abschleppunternehmen bestellt hat. Kann er z. B. durch Fotos beweisen, dass ein Verstoß vorlag, kann er sich die Kosten für das Abschleppen bei Falschparken jedoch anschließend vom Fahrzeughalter zurückholen.

Im Video: Infos zum Abschleppen von Falschparkern

Wann können Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu im Video.
Wann können Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu im Video.

Wann Sie Falschparker von einem Privatparkplatz abschleppen lassen können

Wann dürfen Sie einen Pkw von einem Privatparkplatz abschleppen lassen?
Wann dürfen Sie einen Pkw von einem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Grundsätzlich sind Sie automatisch dazu berechtigt, ein unerlaubt abgestelltes Auto von einem Privatparkplatz abschleppen zu lassen, sofern sich dieser in Ihrem Besitz befindet. Dabei muss der Falschparker nicht einmal andere Fahrer behindert haben.

Von Bedeutung ist hier allerdings, dass erkennbar sein muss, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt, um den Falschparker abschleppen lassen zu dürfen. Dies können Sie mitunter bewerkstelligen, indem Sie ein entsprechendes Verkehrsschild aufstellen. Ein bekanntes Beispiel dafür sind Parkplätze von Super- oder Baumärkten.

Da diese nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, ist es den Besitzern erlaubt, ein Schild aufzustellen, welches Kunden das Parken beispielsweise für die Dauer ihres Einkaufs gestattet. Der Hinweis „Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ ist besonders hilfreich, da er von vornherein deutlich macht, dass Sie Falschparker abschleppen lassen, die sich nicht an die Vorschriften auf dem entsprechenden Schild halten. Wichtig: Lassen Sie ein Fahrzeug wegen unerlaubtem Parken auf einem Privatparkplatz abschleppen, müssen Sie direkt das Abschleppunternehmen kontaktieren und nicht die Polizei oder das Ordnungsamt. Die Zuständigkeit dieser beiden liegt schließlich im öffentlichen Verkehrsraum.

Falschparken: Wann Sie abgeschleppt werden können

Grundsätzlich lassen sich – zumindest rechtlich gesehen – zwei Szenarien unterscheiden, in denen Sie abgeschleppt werden können:

  1. Auf einem Privatparkplatz oder -grundstück
  2. Im öffentlichen Verkehrsraum

Besitzer von Privatgrundstücken können Sie als Falschparker abschleppen lassen, wie bereits oben erläutert, wenn Sie sich nicht an die von Ihnen aufgestellten Regeln halten. Stellen Sie Ihr Kfz im öffentlichen Verkehrsraum an einer Stelle ab, wo dies verboten ist oder überziehen die maximale Parkdauer, kann die Polizei oder das Ordnungsamt Sie abschleppen lassen, wenn Sie den übrigen Verkehr behindern. Generell gilt daher: Auf privaten Grundstücken kann der Besitzer Falschparker abschleppen lassen, im öffentlichen Verkehr ist das Ordnungsamt oder die Polizei dafür zuständig.

Was kostet das Abschleppen bei Falschparken und wer trägt die Kosten?

Falschparker abschleppen lassen: Die Kosten können unterschiedlich hoch ausfallen.
Falschparker abschleppen lassen: Die Kosten können unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Kosten für das Abschleppen wegen Falschparken sind in der Regel davon abhängig, wie viel in der jeweiligen Region oder Stadt dafür üblich ist. Eine pauschale Aussage darüber, was das Abschleppen von einem Falschparker kostet, ist daher nicht möglich.

Anders sieht es jedoch in Bezug darauf aus, wer das Ganze bezahlen muss: Wurde falsch geparkt, werden die Abschleppkosten grundsätzlich dem Halter des betroffenen Fahrzeugs auferlegt. Wenn Sie einen Falschparker privat abschleppen lassen – von einem Privatgrundstück also – müssen Sie jedoch zunächst einmal selbst dafür aufkommen.

Können Sie jedoch z. B. durch Fotos belegen, dass ein Parkverstoß auf Ihrem Grund und Boden stattfand, können Sie sich die Kosten für das Abschleppunternehmen im Anschluss vom Halter des Kfz zurückholen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

Verfasse einen neuen Kommentar