Feuerlöscher im Bus nicht mitgeführt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle zum Feuerlöscher im Bus

VerstoßBußgeld in Euro
Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher15
Unterlassung, den Feuerlöscher als Halter fristgerecht prüfen zu lassen15
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher20

Ein Feuerlöscher ist im Bus Pflicht

Ein Feuerlöscher im Bus kann im Brandfall entscheidend sein.
Ein Feuerlöscher im Bus kann im Brandfall entscheidend sein.

Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) legt fest, wie Fahrzeuge beschaffen sein müssen, damit sie am Straßenverkehr teilnehmen können. Auch Busse müssen diesen Bestimmungen entsprechen. Wenn sie nicht eingehalten werden, drohen Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog für Bus-Verstöße.

Eine Vorschrift, die speziell für Busse gilt, ist die Feuerlöscherpflicht. Diese soll im Brandfall dafür sorgen, dass für die Passagiere die Gefahr durch das Feuer gemindert wird.

Doch was besagt diese Pflicht genau? Und welche Anforderungen müssen Feuerlöscher erfüllen, die in Bussen mitzuführen sind? Im folgenden Ratgeber sollen diese Fragen geklärt werden.

FAQ: Feuerlöscher im Bus

Müssen in Bussen Feuerlöscher vorhanden sein?

Ja, gemäß § 35g StVZO ist in Bussen mindestens ein Feuerlöscher vorgeschrieben.

Welche Anforderungen muss ein Feuerlöscher im Bus erfüllen?

Feuerlöscher im Bus müssen eine Füllmasse von 6 kg haben und betriebsbereit sein. Zudem müssen sie für bestimmte Brandklasse zugelassen sein. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Wie werden Verstöße geahndet?

Ist kein Feuerlöscher vorhanden oder erfüllt dieser die Anforderungen nicht, ist mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Die Tabelle zeigt hier, wie hoch dieses ausfallen kann.

Wie sieht die gesetzliche Regelung zum Feuerlöscher im Bus aus?

Geregelt ist dieses Thema in § 35g StVZO. Dort ist vorgeschriebenen, dass mindestens ein Feuerlöscher im Bus vorhanden sein muss, in Doppeldeckerbussen mindestens zwei.

Der Feuerlöscher, der im Bus mitzuführen ist, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So muss er eine Füllmasse von 6 kg aufweisen und in betriebsbereitem Zustand sein. Er muss mindestens für folgende Brandklassen zugelassen sein:

  • A: brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend)
  • B: brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend)
  • C: brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend)

Daneben gibt es noch die Brandklassen D für Metalle und F für Speiseöle bzw. Speisefette. Letztere ist vielmehr in Küchen als in einem Bus eine Hilfe bei Bränden.

Welche genauen Regelungen sind zu beachten?

§ 35g StVZO ist die gesetzliche Grundlage.
§ 35g StVZO ist die gesetzliche Grundlage.

Wo ist der Feuerlöscher im Bus unterzubringen? Einer muss in jedem Fall in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes verstaut sein. Bei Doppeldeckern muss der zweite Feuerlöscher auf dem oberen Deck positioniert sein, damit auf jeder Ebene einer zur Verfügung steht.

Um sicherzustellen, dass die Geräte auch stets funktionstüchtig sind, müssen Feuerlöscher im Bus einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist ebenfalls gesetzlich festgelegt (§ 35g Abs. 4 StVZO). Sie muss mindestens einmal im Jahr von einem fachkundigen Prüfer durchgeführt werden. Der Name des Prüfers und der Tag der Prüfung sind auf einem Schild am Löscher anzugeben.

Während ein Feuerlöscher für den Bus gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine solche Pflicht bisher nicht für andere Autos.

Geschultes Fahrpersonal

Ein Feuerlöscher im Bus hat keinen Nutzen, wenn er nicht verwendet werden kann. Die Zugriffsmöglichkeit ist durch die Positionierung in Fahrernähe sowie auf allen Ebenen sichergestellt. Die Funktionstüchtigkeit wird durch die regelmäßigen Prüfungen gewährleistet. Was nun noch fehlt, ist die Fähigkeit, den Löscher zu bedienen.

Daher muss das Fahrpersonal mit der Handhabung der Feuerlöscher im Bus vertraut sein. Hierzu müssen gegebenenfalls Schulungen durchlaufen werden. Verantwortlich sind hierfür neben dem Fahrpersonal auch der Halter des Fahrzeugs.

Sollten die gesetzlichen Vorschriften zum Feuerlöscher im Bus nicht beachtet werden, können sowohl auf den Fahrer als auch den Halter Sanktionen in Form von Bußgeldern zukommen, deren genaue Höhe Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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