Halteverbot einrichten bei Umzug: So hat der Umzugswagen Platz

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Halteverbotsschilder für den Umzug können beantragt werden – so geht‘s

Der Umzugswagen braucht Platz zum Parken.
Der Umzugswagen braucht Platz zum Parken.

Das Umzugsunternehmen braucht Platz zum Ein- und Ausladen der Möbel und Kisten, aber die Straße ist eng.

Die wenigen freien Parkplätze vor dem Gebäude sind eigentlich immer belegt, der Umzugswagen müsste daher in zweiter Reihe oder sogar auf dem Gehweg parken, aber das ist nicht erlaubt.

Was also können Sie tun, um den nötigen Platz für den Umzugswagen zu schaffen? Die Lösung: Beantragen Sie ein vorübergehendes Halteverbotsschild und stellen Sie dies auf, so darf für die Dauer Ihres Umzugs nur das für den Umzug benötigte Kfz dort parken.

Im Folgenden erfahren Sie alles zum Einrichten einer Halteverbotszone für Ihren Umzug.

FAQ: Halteverbot für den Umzug einrichten

Wie sorge ich dafür, dass Platz für den Umzugswagen ist?

Sie können ein mobiles Halteverbot beantragen, sodass dort niemand parken darf, außer der Umzugswagen.

Wie beantrage ich ein Halteverbot?

Sie können sich an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Welche Angaben nötig sind, erfahren Sie hier.

Was kostet das mobile Halteverbot?

Zwischen 30 und 60 Euro müssen Sie einplanen, da auch das Verkehrsschild für das Halteverbot gemietet werden muss.

Der Antrag zum „Halteverbot wegen Umzug“

Um sicherzustellen, dass der Platz, den Sie für Ihren Umzug benötigen, nicht durch andere Fahrzeuge blockiert wird, können Sie ein mobiles Halteverbot beantragen. Dieses dürfen Sie dort aufstellen, wo Sie den Platz brauchen. Benötigt wird ein Antrag, um für den Umzug ein Halteverbot einzurichten.

Schilder, etwa Parkverbotsschilder oder Haltverbotsschilder für den Umzug gibt es bei der für Ihren Stadtteil oder Bezirk zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Auch für das Aufstellen muss zunächst eine Genehmigung eingeholt werden. Das kann einige Tage dauern.

Aufgepasst: Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, eine andere Gemeinde oder sogar ein anderes Bundesland, so sind verschiedene Bezirksämter für das Halteverbot zuständig. Beantragt werden muss ein Schild dann sowohl am alten als auch am neuen Wohnort.

Den Antrag rechtzeitig bei der Behörde stellen

Sie müssen das Halteverbot bei der Behörde beantragen.
Sie müssen das Halteverbot bei der Behörde beantragen.

In der Regel sind erst mal Sie selbst für die Beantragung eines „Halteverbots bei Umzug“ zuständig. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um den Antrag kümmern. Mindestens vierzehn Tage vor Umzugstermin sollte der Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eingehen. Für gewöhnlich enthält der Antrag folgende Angaben:

  • Kontaktdaten
  • Größe/Bereich für den Transporter (zzgl. Fläche für Be- und Entladen)
  • Ort des gewünschten Halteverbots

Kümmert sich das Umzugsunternehmen um den Antrag für das Halteverbotsschild, ist es meist auch zuständig für das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder. Es obliegt dann der Verantwortung des Unternehmens alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beim Aufstellen zu beachten.

Es kann sein, dass Sie das Halteverbot gar nicht beantragen müssen. Professionelle Umzugsunternehmen bieten dies oft zusätzlich an, in manchen Fällen ist es in der Serviceleistung inbegriffen.

Kostet das Mieten eines Halteverbotschildes etwas?

Die Kosten für das Schild variieren je  nach Gemeinde.
Die Kosten für das Schild variieren je nach Gemeinde.

Eine Halteverbotszone oder ein Parkverbot zu beantragen kostet. Die Gebühren hierfür sind nicht einheitlich und variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Liegt die Genehmigung vor, eine Halteverbotszone einzurichten, müssen Sie noch die Halteverbotsschilder mieten.

Die Schilder für das Halteverbot können Sie bestellen. Dafür gibt es Firmen, weshalb die Kosten für den Antrag und die Mietgebühr für das Schild nicht an dieselbe Stelle gehen.

In Großstädten liegt der maximale Betrag bei rund 60 Euro. In kleineren Städten ist das oft um ein Vielfaches günstiger. Ein ungefährer Preisrahmen liegt etwa bei 30 bis 60 Euro.

Wer sich den Stress gänzlich sparen möchte, aber keine Umzugsfirma beauftragt hat, die sich um den Antrag für das Halteverbot kümmert, der kann separat auch ein Unternehmen allein für die Einrichtung der Halteverbotszone bei Umzug beauftragen. Holen Sie verschiedene Angebote ein, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

Das muss beim Aufstellen des Schildes beachtet werden

Absolutes Halteverbot mit Pfeil kennzeichnet den Bereich für den Umzugswagen.
Absolutes Halteverbot mit Pfeil kennzeichnet den Bereich für den Umzugswagen.

Grundsätzlich ist es wichtig, das angemietete Halteverbotsschild für das Halteverbot beim Umzug rechtzeitig aufzustellen. Besonders in Wohngebieten mit begrenzten Parkflächen sollten Anwohner rechtzeitig informiert werden, an welchem Tag und für welchen Zeitraum die Fläche beansprucht wird. Nur so können sich Nachbarn darauf einstellen und auf andere Flächen ausweichen.

Die korrekte Länge für die Halteverbotszone

Wurde kein Umzugsunternehmen beauftragt, muss die Länge der Halteverbotszone selbst errechnet werden. Diese hängt von der Länge des Transporters ab, der genutzt wird. Weil aber nicht nur für das Abstellen des Fahrzeugs Platz benötigt wird, sondern auch zum Aus- und Einladen und zum Rangieren des Fahrzeugs, werden zur Länge des Transporters zusätzlich etwa vier bis fünf Meter hinzugerechnet.

Tipp: In der Regel ist die Größe der Wohnung und die Anzahl der Bewohner ein Anhaltspunkt für das benötigte Volumen des Transporters.

Das Schild muss unter Beachtung der StVO aufgestellt werden

Wann Sie das Schild für das Halteverbot aufstellen, wird genau festgehalten. Zeitpunkt der Aufstellung wird in einem sogenannten Aufstellungsprotokoll vermerkt.

Für den Zeitpunkt gelten aber je nach Stadt unterschiedliche Fristen. Allgemein gilt: Etwa zwei bis vier Tage vor dem Umzugstermin sollten Sie die Halteverbotszone einrichten und die Halteverbotsschilder aufstellen.

Werden die Auflagen für das Aufstellen der Schilder nicht eingehalten, so wird auch die erteilte Genehmigung hinfällig. Daher muss genau darauf geachtet werden, welche Auflagen für das Einrichten des Halteverbots von der jeweiligen Gemeinde gestellt wurden, denn auch diese können variieren.

Normalerweise ist das Halteverbot ein bis zwei Tage gültig, je nach Weisung der Behörde. Anschließend muss das Schild für das Halteverbot wieder entfernt werden.

Besteht bereits ein Halteverbot?

Eingeschränktes Halteverbot: Hier brauchen Sie eine Sondergenehmigung.
Eingeschränktes Halteverbot: Hier brauchen Sie eine Sondergenehmigung.

Es kann natürlich sein, dass vor dem Gebäude, wo Sie den Umzugswagen abstellen möchten, bereits ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot herrscht. Dürfen Sie trotzdem parken? Das Halten im eingeschränkten Halteverbot ist für maximal drei Minuten erlaubt, bei mehr als drei Minuten gilt es schon als unerlaubtes Parken.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch ein längeres Halten im eingeschränkten Halteverbot erlaubt. Hierzu gehört vor allem das Ein- und Ausladen schwerer Güter, wie etwa eine Möbellieferung. Der Fahrer muss dabei aber die aktuelle Verkehrslage stets im Blick haben und darf den fließenden Verkehr nicht behindern.

Besonders lange darf man sich aber auch in diesem Ausnahmefall nicht Zeit lassen. Ein Umzug kann durchaus mehrere Stunden dauern. Planen Sie für Ihren Umzug mehrere Stunden ein, oder gilt vor dem Gebäude ein absolutes Halteverbot (Halten auch für weniger als drei Minuten verboten), so müssen Sie bei der Stadt eine Sondergenehmigung einholen.

Temporäre oder mobile Halteverbotszonen können nicht nur für Umzüge beantragt werden. Auch bei besonderen Veranstaltungen kann ein Antrag auf Halteverbotszonen gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Straßenfeste, Konzerte, ein Stadtlauf und in größerem Umfang auch ein Filmdreh oder eine Baustelle. Kosten variieren je nach Umfang und Gebiet.

Was tun, wenn Ihr Halteverbot missachtet wird?

Falschparker werden abgeschleppt.
Falschparker werden abgeschleppt.

Bei der Vorbereitung auf einen Umzug empfiehlt es sich, Nachbarn aus demselben Gebäude mündlich darüber zu informieren. Schließlich kann es sein, dass Kisten und Möbel kurzzeitig im Treppen- oder Eingangsbereich abgestellt werden müssen. Außerdem kann eine höfliche Bitte allein schon dafür sorgen, dass der Parkplatz vor dem Haus zum Umzugstermin freigehalten wird.

Doch selbst, wenn das Halteverbotsschild rechtzeitig beantragt und aufgestellt wurde, kann es sein, dass Anwohner oder Fremdparker dieses ignorieren. Weil das Halteverbot aber genehmigt wurde, können Sie gegen dessen Missachtung vorgehen. Dafür müssen Sie aber nicht erst auf die nächste Streife warten, die bei der täglichen Route mit den Strafzetteln durch die Straße kommt.

Sie können sich direkt an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden. Dem Falschparker droht dann ein Bußgeldbescheid, im schlimmsten Fall muss der Falschparker abgeschleppt werden.

Inoffizielle oder selbst gemachte Absperrungen

Besser den Parkplatz offiziell reservieren.
Besser den Parkplatz offiziell reservieren.

Ein offizielles Halteverbotsschild für den Umzug zu beantragen dient nicht nur Ihrem stressfreien Umzug. Einerseits werden Anwohner rechtzeitig informiert, andererseits beugt dies auch Beschwerden vor.

Wenn alle Schritte und Regeln beachtet wurden, kann es auch nicht zu Beschwerden durch Anwohner kommen, die sich durch den Umzugswagen belästigt fühlen oder sich daran stören einen längeren Weg zu ihrem Pkw zurücklegen zu müssen.

Außerdem vermeiden Sie es gegen das Verkehrsrecht zu verstoßen und sich ein Bußgeld einzuhandeln.

Zwar dürfen Sie Nachbarn mündlich um das Freihalten von Parkplätzen bitten, selbst gemachte Absperrungen, das Aufstellen von Kisten oder Kartons ist allerdings unzulässig. Nicht nur dürfen diese von anderen Parkern missachtet werden, außerdem kann es sich dabei um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ handeln und rechtlich geahndet werden. Kommt jemand durch die selbst gemachte Absperrung zu Schaden, müssen Sie dafür haften.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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