Motorrad parken: Wo dürfen Sie Ihr Kraftrad abstellen?

Von Theodora B.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Ordnungswidriges Parken mit dem Motorrad

TatbestandStrafe (€)Punkte
Parken an engen unübersicht­lichen Stellen, im Kurvenbereich, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgänger­überwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, im (eingeschränkten) Halteverbot, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen35
- mit Behinderung55
- länger als 1 Stunde55
- länger als 1 Stunde mit Behinderung55
Unzulässiges Parken auf Rad- und Gehwegen55
- mit Behinderung701
- länger als 1 Stunde701
- länger als 1 Stunde mit Behinderung801
- mit Gefährdung801
- mit Sachbeschädigung1001
Parken in zweiter Reihe55
- mit Behinderung801
- länger als 15 Minuten851
- länger als 15 Minuten mit Behinderung901
- mit Gefährdung901
- mit Sachbeschädigung1101
Parken vor Feuerwehr­zufahrten55
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen1001
Unzulässiges Parken in verkehrs­beruhigten Zonen10
- mit Behinderung15
- länger als 3 Stunden20
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30
Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln, in durch Verkehrszeichen verbotenen Parkbereichen, vor Bordstein­absenkungen, Sonder­parkplätzen für Bewohner10
- mit Behinderung15
- länger als 3 Stunden20
- länger als 3 Stunden mit Behinderung30
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, Überschreiten der Höchstparkdauer
- bis 30 Minuten20
- bis 1 Stunde25
- bis 2 Stunden30
- bis 3 Stunden35
- länger als 3 Stunden40
Parken im Fahrraum von Schienen­fahrzeugen55
- mit Behinderung701
Unberechtigtes Parken auf Schwer­behinderten-Parkplatz55
Nicht platzsparend geparkt10
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht25
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen701
Parken auf Sperrflächen25
Parken mit Behinderung von Rettungs­fahrzeugen1001
Vorrang eines anderen Fahr­zeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke missachtet10
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist25
- mit Behinderung40
- über eine Stunde40
- über eine Stunde mit Behinderung50
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
- mit Behinderung70
- Gefährdung80
- mit Sachbeschädigung100
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55

FAQ: Motorrad parken

Darf man mit dem Motorrad überall parken?

Nein. Das Halten und Parken von Krafträdern (Motorräder, Motorroller etc.) unterliegt den Regelungen und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Somit ist es beispielsweise verboten, ein Motorrad auf dem Gehweg zu parken, es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen gestattet dies ausdrücklich. Wollen Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum abstellen, müssen Sie dafür vorgesehen Parkplätze- und flächen verwenden.

Ist ein Parkscheibe notwendig, wenn Sie Ihr Motorrad abstellen wollen?

Parken Sie mit dem Motorrad auf einer Parkfläche oder einem Parkplatz, der den Gebrauch einer Parkscheibe vorschreibt, müssen Sie eine solche an ihrem Kraftrad anbringen.

Welche Strafe droht, wenn Sie Ihr Motorrad nicht richtig abstellen?

Das ordnungswidrige Parken von einem Motorrad oder anderen Krafträdern (bspw. das Motorrad auf dem Gehweg zu parken) kann dies mindestens ein Verwarngeld nach sich ziehen. Schwere Parkverstöße mit Krafträdern, die beispielsweise eine Sachbeschädigung zur Folge haben, werden mit einem Bußgeld ab 70 Euro und ggf. einem Punkt in Flensburg geahndet. Eine vollständige Übersicht der möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.

Das Motorrad richtig parken: Diese Vorgaben gelten laut StVO

Das Motorrad-Parken auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es vom Verkehrszeichen 315 gestattet wird.
Das Motorrad-Parken auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn es vom Verkehrszeichen 315 gestattet wird.

Die in Deutschland bestehenden Vorschriften und Verbote zum Halten und Parken finden sich im § 12 StVO. Sie gelten für alle Kraftfahrzeuge, folglich müssen Inhaber von Krafträdern dieselben Regeln wie Autofahrer befolgen, wenn sie Mofas, Mopeds, Motorräder oder Motorroller im Verkehrsraum abstellen.

Dementsprechend dürfen Sie Ihr Motorrad ausschließlich in dafür ausgewiesenen Parkplätzen oder Parkflächen abstellen. Diese können sich entweder auf der Straße oder in einem Parkhaus befinden, das über gesonderte Parkplätze für Motorräder verfügt. Ein Parkverbot in einem Parkhaus ist dann möglich, wenn der Parkhausbetreiber das Abstellen von Krafträdern durch eine entsprechende Beschilderung verbietet.

Weiterhin ist das Parken von einem Motorrad oder einem anderen Krafträdern gemäß § 12 Absatz 3 StVO in folgenden Situationen untersagt:

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

§ 12 Abs.3 StVO

Gut zu wissen: Es ist ihnen nur dann erlaubt, ein Motorrad auf dem Bürgersteig zu parken, wenn das Abstellen durch das Verkehrszeichen 315 ausdrücklich erlaubt wird. Dieses kann auch mit einen Zusatzzeichen ausgestattet sein, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Das Parken auf dem Gehweg wird meistens in Gebieten erlaubt, in denen es keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf der Straße gibt, aber der Gehweg so breit ist, dass ein abgestelltes Kraftfahrzeug Fußgänger nicht behindert.

Darf ich mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz parken?

Sie können Ihr Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, solange keine Zusatzzeichen dies verbieten.
Sie können Ihr Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, solange keine Zusatzzeichen dies verbieten.

Es besteht kein generelles Verbot, dass es Besitzern von Krafträdern untersagt ihr Fahrzeug auf einem PKW-Parkplatz abzustellen. Parkplätze (und Parkflächen) sind für gewöhnlich für Motorräder und Pkw gleichermaßen zugänglich. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Motorrad-Parken auf einem Pkw-Parkplatz von einem entsprechendem Zusatzzeichen eindeutig verboten wird.

Sollte es in einem Gebiet allerdings zusätzliche Parkflächen oder Parkplätze geben, die speziell und ausschließlich für Krafträder vorgesehen sind, müssen Sie Ihr Motorrad dort parken.

Gut zu wissen: Es ist in Deutschland erlaubt, das zwei Motorräder auf demselben Parkplatz abgestellt werden, um auf diese Weise Parkraum bzw. Platz zu sparen.

Video: Das Motorrad ordnungsgemäß parken

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum richtig abstellen.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Motorrad im Verkehrsraum richtig abstellen.

Quellen und weiterführende Links

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Motorrad parken: Wo dürfen Sie Ihr Kraftrad abstellen?
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Über den Autor

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Theodora B.

Theodora studierte an der Universität Freiburg Germanistik und Romanistik. Dort war sie nach ihrem Studium zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, bevor sie 2023 zur Redaktion von bussgeldrechner.org als Volontärin dazustieß.

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