Nachtfahrt: Tipps für die Fahrt bei Dunkelheit

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei jeder Führerscheinklasse ist die Nachtfahrt Teil der Pflichtstunden

Bei der Nachtfahrt spielt die Uhrzeit keine Rolle, es muss nur dunkel sein.
Bei der Nachtfahrt spielt die Uhrzeit keine Rolle, es muss nur dunkel sein.

Um eine Fahrerlaubnis zu erwerben, müssen Führerscheinanwärter sich zunächst einmal theoretisches Wissen sowie praktische Fähigkeiten in der Fahrschule aneignen. Letzteres geschieht anhand von Fahrstunden, bei denen sie den Umgang mit dem Kfz in Begleitung eines Fahrlehrers üben. Der Gesetzgeber schreibt eine bestimmte Anzahl an Pflichtstunden vor, die auch als Sonderfahrten bezeichnet werden.

Neben der Überland- und der Autobahnfahrt handelt es sich bei der dritten dieser Sonderfahrten in der Fahrschule um die Nachtfahrt. Was Fahrschüler dabei beachten sollten und wie viel Zeit die Fahrt bei Dunkel­heit in Anspruch nimmt, lesen Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Nachtfahrt

Ist die Nachtfahrt für den Führe‌rschein verpflichtend?

Ja, die Nachtfahrt zählt zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Sonderfahrten. Erst wenn diese abgeschlossen sind, kann eine Zulas‌sung zur praktischen Prüfung erfolgen.

Wie lange dauert die Nachtfahrt?

Bei der Nachtfahrt ist eine Dauer von insgesamt 135 Minuten bei der Führersch‌einklasse B vorgeschrieben (3 Nachtfahrten á 45 Minuten). Ob diese einzeln oder am Stück absolviert werden, obliegt meist dem Fahrlehrer.

Was kann die Nachtfahrt in der Fahrschule kosten?

Da die Fahrschulen in Deutschland das Recht haben, ihre Preise selbst festzulegen, kann nicht pauschal gesagt werden, was eine Nachtfahrt kosten kann. Dies sollten Sie daher direkt in Ihrer Fahrschule in Erfahrung bringen.

Kein Führerschein ohne Nachtfahrt: Wie lange dauert sie?

Nachtfahrt in der Fahrschule: Wie lange dauert sie normalerweise?
Nachtfahrt in der Fahrschule: Wie lange dauert sie normalerweise?

Zunächst einmal ist bei der Nachtfahrt in der Fahrschule keine bestimmte Uhrzeit vorgeschrieben, zu der sie stattfinden muss. Von Bedeutung ist hierbei lediglich, dass es dunkel ist. In Bezug auf die Dauer der Nachtfahrt kommt es in der Regel auf die Führerscheinklasse an, die Sie erwerben möchten. Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Bei den Klassen A1, A2, A und B sind drei Nachtfahrten á 45 Minuten verpflichtend. Es obliegt normalerweise dem Fahrlehrer, ob Sie diese einzeln oder am Stück absolvieren. Daher ist bei einer Nachtfahrt in der Fahrschule eine Dauer von mindestens 45 und maximal 135 Minuten denkbar.

Möchten Sie wiederum von den Klassen A1 oder A2 auf A erweitern, benötigen Sie lediglich eine Nachtfahrt. Bei diesem Motorradführerschein dauert die Fahrt bei Dunkelheit demzufolge 45 Minuten. Allgemein sollen Fahrschüler bei der Nachtfahrt lernen, wie die verschiedenen Beleuchtungselemente des Kfz funktionieren und wie sie damit umgehen. Vor allem der Einsatz des Fernlichts ist dabei essentiell.

Nachtfahrt in der Fahrschule: Tipps für Führerscheinanwärter

Einige Fahrschüler blicken der vorgeschriebenen Nachtfahrt mit Angst und Schrecken entgegen. Schließlich ist es weitaus schwieriger, einen fahrbaren Untersatz bei Dunkelheit zu steuern, anstatt im hellen Tageslicht. Damit Ihnen die Nachtfahrt als Führerscheinanwärter dennoch gelingt, haben wir Ihnen an dieser Stelle ein paar Tipps zusammengefasst:

  • Der wohl wichtigste Punkt bei der Nachtfahrt ist die Beleuchtung. Informieren Sie sich daher noch vor Fahrtantritt über die einzelnen Leuchtelemente am Kfz und wie sie funktionieren.
  • Fahren Sie stets nur so schnell, wie es die Sichtverhältnisse erlauben.
  • Achten Sie auf den Gegenverkehr und schalten Sie das Fernlicht sofort aus, sobald Ihnen ein anderes Fahrzeug entgegenkommt.
  • Lassen Sie sich ausreichend Zeit beim Ein- oder Ausparken im Dunkeln, um die Abstände nicht versehentlich falsch einzuschätzen.

Wie bei jeder Fahrstunde gilt auch bei der Nachtfahrt: Halten Sie sich stets an die Anweisungen des Fahrlehrers und fragen Sie lieber zweimal nach, wenn Sie sich bei einer Sache nicht sicher sind. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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