Parken auf dem Radweg: Womit müssen Falschparker rechnen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Sanktionen für das Parken auf Radwegen

VerstoßBußgeldPunkte
Parken auf dem Fahrradweg55 €
… mit Behinderung70 €1
… länger als eine Stunde70 €1
… länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Unfallfolge100 €1

Es ist nicht gestattet, auf dem Radweg zu parken

Das Parken auf dem Radweg ist nicht erlaubt.
Das Parken auf dem Radweg ist nicht erlaubt.

Um das Risiko zu verringern, dass es im Straßenverkehr zu Unfällen zwischen Kraftfahrern und Fahrradfahrern kommt, gibt es vor allem in der Stadt separate Radwege, die zum Schutz von Radfahrern angelegt wurden. Nutzen Autofahrer diese Wege, um dort ihr Kfz abzustellen, zwingen sie Fahrradfahrer dadurch, auf die Straße auszuweichen und bringen sie so unnötig in Gefahr.

Aus diesem Grund ist das Parken auf dem Radweg strengstens verboten. In diesem Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen es haben kann, wenn Sie unerlaubt als Kraftfahrer auf dem Fahrradstreifen parken.

FAQ: Parken auf dem Radweg

Was kostet das Parken auf dem Radweg?

Das Parken auf einem unbeschilderten Radweg zieht zunächst einmal ein Buß‌geld von 55 Euro nach sich. Haben Sie dabei allerdings jemanden behindert, gefährdet oder sogar einen Unf‌all verschuldet, kann das Buß‌geld auf bis zu 100 Euro ansteigen. Auch ein Punkt in Flensburg droht in diesen Fällen. Detaillierte Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Ist das Ha‌lten auf dem Radweg erlaubt?

Nicht nur das Parken, sondern auch das Halten auf dem Radweg ist verboten. Schließlich ist dieser Bereich allein Fahrradfahrern vorbehalten und sollte daher nicht durch Kraftfahrzeuge blockiert sein – auch nicht nur temporär.

Wann dürfen Sie ausnahmsweise auf dem Fahrradweg parken?

Zwar ist das Parken auf Geh- und Radweg grundsätzlich nicht erlaubt, weil normalerweise ausschließlich Fuß‌gänger oder Radfahrer dort unterwegs sein dürfen, allerdings droht beim Parken auf Radfahrstreifen kein Buß‌geld, wenn dies durch ein Verkehrszeichen explizit erlaubt wird. Das Gleiche gilt für das Parken auf dem Gehweg.

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Parken auf dem Radweg: Seit der StVO-Novelle deutlich teurer

Sie finden den Verstoß „Parken auf dem Radweg“ unter der Tatbestandsnummer 112474 im Bußgeldkatalog.
Sie finden den Verstoß „Parken auf dem Radweg“ unter der Tatbestandsnummer 112474 im Bußgeldkatalog.

Im Zuge der StVO-Novelle wurden diverse Bußgelder für Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht erhöht. Das Parken auf dem Fahrradstreifen gehörte ebenfalls dazu. Seit November 2021 sieht der Bußgeldkatalog die folgenden Sanktionen vor:

  • Wenn Sie auf dem Schutzstreifen für Radfahrer parken, kommen 55 Euro auf Sie zu.
  • Wurde dabei jemand behindert, steigt das Bußgeld auf 70 Euro an. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Die gleichen Sanktionen müssen Sie befürchten, wenn Sie länger als eine Stunde auf dem Radweg geparkt haben.
  • 80 Euro Bußgeld kostet das Parken auf dem Radweg, wenn Sie dort länger als eine Stunde standen und obendrein andere Verkehrsteilnehmer behindert haben. Auch hier droht ein Punkt. Kam es zu einer Gefährdung beim Parken auf dem Fahrradweg, werden die gleichen Sanktionen fällig.
  • Ereignete sich sogar ein Unfall durch das Parken auf dem Radweg, besteht die Strafe aus 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.

Übrigens: Sollten betroffene Fahrradfahrer oder Passanten das unerlaubte Parken auf dem Radweg anzeigen, besteht obendrein die Möglichkeit, dass Sie abgeschleppt werden. Neben den gerade beschriebenen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog für das Parken auf dem Radweg werden Ihnen in diesem Fall obendrein die Abschleppkosten auferlegt.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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