Radarstrafen: Wo drohen sie?
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechnen Sie hier mögliche Radarstrafen in Deutschland aus!
Bußgeldtabelle: Radarstrafen bei Tempoverstößen in Deutschland
Mögliche Radarstrafen außerorts
Mögliche Radarstrafen innerorts
In Deutschland gibt es an und für sich keine Radarstrafen
Bei Radaranlagen handelt es sich um Blitzer und Messgeräte, die mit Radartechnik arbeiten, um Geschwindigkeitsverstöße aufzudecken. Aus diesem Grund liegt es nahe, die darauf folgenden Konsequenzen als „Radarstrafen“ zu bezeichnen, was umgangssprachlich auch teilweise der Fall ist. Dies ist jedoch rechtlich gesehen nicht korrekt, denn der deutsche Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall Sanktionen (wie z. B. Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote) vor.
Von Radarstrafen ist in Österreich oder der Schweiz die Rede, wenn ein Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird. Nutzen Sie also gerne unseren Bußgeldrechner, um sich beispielsweise über „Radarstrafen“ in Deutschland für Österreicher oder Schweizer zu informieren. Wie die Vorschriften zu Radarstrafen in der Schweiz und Österreich aussehen, erfahren Sie wiederum in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Radarstrafen
Umgangssprachlich werden die Sanktionen, die aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland drohen, manchmal als Radarstrafen bezeichnet. An und für sich gibt es jedoch keine Radarstrafen in der Bundesrepublik.
Sind Sie in der Schweiz zu schnell unterwegs und werden geblitzt, müssen Sie in der Regel weitaus tiefer in die Tasche greifen.
Da es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, ist die Höhe der Radarstrafen dort sehr variabel.
In der Schweiz fallen die Radarstrafen besonders hoch aus
Bei Tempoverstößen verstehen die Schweizer keinen Spaß. Dort findet das sogenannte Verkehrssicherheitsprogramm „Via sicura“ Anwendung, welches strenge Maßnahmen für Raser vorsieht, um so schwere Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern. Allgemein wird bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen drei Kategorien unterschieden:
- Einfache Zuwiderhandlung
- Grobe Zuwiderhandlung
- Qualifiziert grobe Zuwiderhandlung
Bei den ersten beiden Punkten werden noch sogenannte „Bussen“ in der Schweiz fällig, deren Höhe im sogenannten „Bussenkatalog“ festgeschrieben ist. Eine qualifiziert grobe Regelmissachtung wird im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen auch als „Raserdelikt“ bezeichnet, worauf Radarstrafen folgen. Sobald Sie außerorts 21 km/h, innerorts 16 km/h oder auf der Autobahn 26 km/h zu schnell waren, ist dies in der Regel der Fall.
Die drohenden Radarstrafen können dann nicht nur aus der Zahlung eines hohen Geldbetrages bestehen, sondern weiterhin aus einer Anzeige, einer Verwarnung, der Entziehung des Führerausweises (Führerscheins) sowie einer Freiheitsstrafe. Dass die Schweizer besonders streng mit Rasern umgehen, zeigt sich außerdem in einem Vergleich zu Deutschland:
Ein Tempoverstoß von 11 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kostet hierzulande 20 Euro, in der Schweiz hingegen werden 120 Euro fällig. Die Höhe der Beträge kann allerdings im Normalfall je nach Kanton variieren.
Radarstrafen in Österreich: Die Höhe ist variabel
In der Alpenrepublik existiert kein einheitlicher Bußgeldkatalog, weshalb die jeweiligen Radarstrafen in Österreich auf der Autobahn, außer- oder innerorts stark variieren können. Um diese vollstrecken zu können, greifen die Österreicher auf drei mögliche Optionen zurück:
- Das Organmandat, welches bei geringen Tempoverstößen beispielsweise von der Polizei in einer Verkehrskontrolle verhängt werden kann.
- Die Anonymverfügung, die quasi das Gegenstück zum deutschen Bußgeldbescheid darstellt.
- Die Strafverfügung, zu der es kommt, wenn die Maximalgeschwindigkeit exzessiv überschritten wurde.
Neben der Zahlung eines Geldbetrags können die Radarstrafen in Österreich weiterhin aus einer Entziehung der Lenkberechtigung (Fahrerlaubnis) oder des Lenkerausweises (Führerscheins) bestehen. Ob es dazu kommt, ist jedoch stets abhängig von der Schwere des begangenen Geschwindigkeitsverstoßes.
Wichtig: Wurden Sie als deutscher Autofahrer in Österreich geblitzt und möchten gegen die jeweilige Radarstrafe Einspruch einlegen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Schließlich können österreichische Radarstrafen ab einem Betrag von 25 Euro auch in der Bundesrepublik vollstreckt werden. Dies ist in einem speziellen „bilateralen Abkommen“ zwischen Deutschland und Österreich begründet.
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