Schwanger einen Führerschein machen: Spricht etwas dagegen?
Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Es ist kein Problem, schwanger die Fahrschule zu besuchen
Kein rohes Fleisch, keine Zigaretten, kein Alkohol: Die Liste der Verbote in der Schwangerschaft ist lang. Da es dabei jedoch um die Gesundheit des ungeborenen Babys geht, nehmen werdende Mütter sie weitgehend ohne Murren in Kauf. Aber ist es beispielsweise auch verboten, schwanger einen Führerschein zu machen? Die Antwort darauf lautet: nein.
Sie können als schwangere Frau demzufolge problemlos die Fahrschule besuchen und eine Fahrerlaubnis erwerben, um vor allem nach der Geburt des Kindes mobil zu sein. Was Sie dabei beachten sollten und was bezüglich der Anschnallpflicht während der Schwangerschaft gilt, können Sie hier nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein in der Schwangerschaft machen
Grundsätzlich dürfen auch schwangere Frauen einen Führerschein machen. Sofern ihnen aufgrund von Komplikationen keine Bettruhe verordnet wurde, können sie daher problemlos während der Schwangerschaft die Fahrschule besuchen.
Wenn Sie schwanger sind und einen Führerschein machen möchten, sollten Sie Ihren Fahrlehrer unbedingt darüber informieren, dass Sie sich in anderen Umständen befinden. Schließlich kann er nur dann einen Termin für die praktische Prüfung auswählen, der vor der Geburt liegt, wenn er von der Schwangerschaft weiß.
Wenn Sie schwanger den Führerschein machen möchten, stehen früher oder später die praktischen Fahrstunden auf dem Programm. Auch in der Schwangerschaft müssen Sie sich während der Fahrt mit einem Kfz anschnallen. Sofern der Gurt korrekt angelegt ist, also unter dem Bauch verläuft, stellt er keine Gefahr für das ungeborene Baby dar. Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht kostet 30 Euro.
Was sollten Sie bedenken, wenn Sie schwanger einen Führerschein machen?
Wie bereits erwähnt, ist es rein rechtlich gesehen kein Problem, schwanger einen Führerschein zu machen. Es gibt jedoch einige Aspekte, die werdende Mütter beachten sollten:
- Dazu zählt zum einen ihr gesundheitlicher Zustand. Müssen Sie sich häufig übergeben oder es kommt zu Komplikationen während der Schwangerschaft, ist es ratsam, den Besuch der Fahrschule zu verschieben und erst damit weiterzumachen, wenn das Baby geboren ist.
- Zum anderen sollten Sie im Vorfeld unbedingt mit Ihrem Fahrlehrer darüber sprechen, dass Sie schwanger einen Führerschein machen möchten. Nur so kann er einem Termin für die praktische Fahrprüfung wählen, der vor der Entbindung liegt.
Wichtig: Im letzten Monat der Schwangerschaft sollten Sie allerdings vorsichtshalber auf die Prüfung verzichten, um weder sich noch Ihr Kind einem unnötigen Risiko auszusetzen. So vermeiden Sie selbst den relativ unwahrscheinlichen Fall, dass die Fruchtblase beispielsweise mitten in der Prüfung platzt.
Entfällt die Anschnallpflicht, wenn Sie schwanger einen Führerschein machen?
Wenn Sie schwanger einen Führerschein machen und es langsam aber sicher an die praktischen Fahrstunden geht, wären Sie nicht die erste werdende Mutter, die sich Sorgen macht, dass der vorgeschriebene Sicherheitsgurt das ungeborene Baby in Gefahr bringen könnte. Dem ist jedoch nicht so: Sofern Sie sich ordnungsgemäß anschnallen, der Gurt also unter dem Bauch verläuft und nicht darauf drückt, gefährdet er das Baby nicht.
Daher wird keine Ausnahme von der Gurtpflicht gemacht, wenn Sie schwanger einen Führerschein machen. Halten Sie sich nicht an diese Pflicht und fahren ohne Sicherheitsgurt, müssen Sie laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen. Punkte in Flensburg drohen jedoch keine.
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