Schmerzensgeld: Können auch Kinder zur Kasse gebeten werden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn aus Spaß purer Ernst wird

Schmerzensgeld: Wann müssen Kinder die Entschädigungssumme aufbringen?
Schmerzensgeld: Wann müssen Kinder die Entschädigungssumme aufbringen?

Es ist allgemein bekannt, dass sich Kinder der Gefahren, die im Verkehr lauern, teilweise nicht im Entferntesten bewusst sind. Aufgrund ihrer Unerfahren­heit ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, um einiges höher als bei Erwachsenen. Rennt z. B. ein Kind unachtsam auf die Straße, kann dies einen Verkehrsunfall provozieren.

Selbst wenn der betroffene Autofahrer in letzter Sekunde noch ausweichen konnte und dem kleinen Racker nichts passiert ist, muss dies nicht automatisch auch für den Fahrer gelten. Verursacht dieser unverschuldet einen Unfall und wird verletzt, begründet dies in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch sind Kinder in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet?

Dieser Frage geht der folgende Ratgeber auf den Grund. Zudem wird beleuchtet, ob auch Kinder einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.

FAQ: Schmerzensgeld von Kindern

Müssen auch Kinder Schmerzensgeld zahlen?

Kinder können erst ab zehn Jahren strafrechtlich zu einer Zahlung von Schmerzensgeld aufgefordert werden. Wenn sie das Schmerzensgeld nicht bezahlen können, können Eltern einspringen.

Muss ich das Schmerzensgeld für mein Kind zahlen?

Nein. Es ist möglich, dass das Kind in den nächsten dreißig Jahren den verzinsten Schadensersatz zahlen kann.

Muss ich für Kinder Schmerzensgeld zahlen?

Wenn ein Kind unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und dabei Verletzungen davon trägt, kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden. In der Regel ist das Schmerzensgeld für Kinder höher als das für Erwachsene.

Wann die Zahlung von Schmerzensgeld für ein Kind zur Pflicht wird

Um für einen Fehler zur Verantwortung gezogen zu werden, muss sich bei Kindern normalerweise zunächst einmal ein Gefühl dafür entwickeln, was richtig und was falsch ist. Daher sind viele Eltern nachsichtig, wenn die Kleinen sich nicht immer korrekt verhalten.

Schmerzensgeld müssen Kinder dann zahlen, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben.
Schmerzensgeld müssen Kinder dann zahlen, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben.

Etwas anders verhält es sich jedoch, wenn sich durch ihr Fehlverhalten ein anderer Mensch Verletzungen zuzieht. Doch müssen für die daraus resultierende Zahlung vom Schmerzensgeld die Kinder oder deren Eltern aufkommen?

Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Kinder können demnach unter sieben Jahren nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die anderen durch ihr Verhalten zugefügt wurden.

Aber was gilt in puncto Schmerzensgeld für Kinder, die das siebte Lebensjahr bereits vollendet haben? Auch dieser Aspekt wird in § 828 BGB beleuchtet.

Dort heißt es unter anderem:

Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug […] einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“

Erst wenn also das zehnte Lebensjahr vollendet wurde, können bei der Zahlung von Schmerzensgeld Kinder zur Kasse gebeten werden. Da ein Kind logischerweise in einem solchen Alter noch nicht über die dazu notwendigen Mittel verfügt, können die Eltern einspringen.

Diese sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Entscheiden sie sich dagegen, muss das betroffene Kind innerhalb der nächsten 30 Jahre den zu zahlenden Schadensersatz plus Zinsen abstottern. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, wenn weitere Informationen erwünscht sind.
Das Schmerzensgeld fällt bei Kindern meist höher aus.
Das Schmerzensgeld fällt bei Kindern meist höher aus.

Wann muss Schmerzensgeld bei Kindern gezahlt werden?

Schmerzensgeld kann an Kinder sowie an Erwachsene gleichermaßen gezahlt werden, wenn sie unverschuldet Opfer eines Unfalls wurden. Dabei sollte jedoch erwähnt werden, dass die Höhe vom Schmerzensgeld bei Kindern oft die bei Erwachsenen übersteigt – auch, wenn ähnliche Schäden vorliegen.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Je jünger die geschädigte Person, desto größer ist das Risiko für Dauer- oder Folgeschäden.

Diese könnten die Entwicklung des jungen Menschen nachteilig beeinflussen. Muss Schmerzensgeld an kleine Kinder gezahlt werden, fällt die Summe entsprechend höher aus. Ein Anwalt kann Sie bei weiteren Fragen beraten.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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