Verkehrszeichen „Anlieger frei“ – Wer darf fahren?
Letzte Aktualisierung am: 26. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle für den Verstoß gegen „Anlieger frei“
| Verstoß gegen "Anlieger frei" | Bußgeld |
|---|---|
| Kfz über 3,5t | 100 € |
| Kfz unter 3,5t mit Anhänger | 55 € |
| Kfz unter 3,5t | 50 € |
| Fahrrad | 25 € |
| unbefugtes Parken | 55 € |
FAQ: „Anlieger frei“
Es bedeutet, dass Sie nur in die betroffene Straße fahren dürfen, wenn Sie ein tatsächliches Anliegen haben. Wer ein Anlieger ist, erfahren Sie hier.
Wenn Sie mit einem PKW diesen Verstoß begehen, zahlen Sie ein Verwarngeld von 50 €. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht fällig.
Nein. Solange Sie Ihren Wohnort oder Ihr Anliegen in der jeweiligen Straße nachweisen können, sind Sie sicher. Falls Sie wissen wollen, wer als „Anlieger“ zählt, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
„Anlieger frei“ – Schild mit Bedeutung für den Durchfahrtsverkehr

Fast jeder Autofahrer hat es schon einmal gesehen: ein weißes rechteckiges Verkehrsschild, auf dem „Anlieger frei“ geschrieben steht. Doch was bedeutet es? Und wer darf durch die betroffene Straße fahren bzw. dort parken?
Laut Definition ist „Anlieger frei“ ein Zusatzzeichen mit der Nummer 1020-30. Es ergänzt also andere Verkehrsschilder und steht nie alleine. Meistens kommt es gemeinsam mit einem Verbotsschild zum Einsatz. Dabei ist für die allermeisten Verkehrsteilnehmer die Durchfahrt verboten, jedoch für Anlieger frei, also erlaubt ist.
Neben dem Zusatzzeichen 1020-30 existiert ein ähnliches Schild mit der Nummer 1028-32. Darauf steht geschrieben „Anlieger bis Baustelle frei“. Es ist ebenfalls ein Zusatzzeichen und bedeutet, dass Anlieger bis zu einer Baustelle, bspw. Straßenarbeiten, vorfahren dürfen, während alle anderen Verkehrsteilnehmer sich ab dem Zusatzzeichen einen neuen Weg finden müssen.
Was zählt als Anliegen bei „Anlieger frei“?

Als Anlieger gelten alle Personen, die ein in dem betroffenen Bereich liegendes Grundstück oder eine Liegenschaft aufsuchen möchten. Entscheidend ist dabei der Zweck der Fahrt, nicht die Dauer des Aufenthalts.
Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen draußen bleiben und dürfen in die Straße mit dem Schild „Anlieger frei“ nicht einfahren.
Sie sind ein Anlieger, wenn Sie:
- eine Person besuchen, die in der Straße wohnt.
- selbst in dieser Straße wohnen oder arbeiten.
- ein in der Straße ansässiges Unternehmen oder eine Praxis aufsuchen.
- eine Lieferung an ein Grundstück in der Straße zustellen.
- Handwerker sind und eine Reparatur ausführen müssen.
Wenn Sie also lediglich eine Abkürzung nehmen oder einen Stau vermeiden möchten, dürfen Sie eine Straße mit dem Verkehrszeichen „Anlieger frei“ nicht passieren. Besucher sind hingegen ebenso erlaubt wie Handwerker, Lieferdienste oder Gerichtsvollzieher.
Das Zusatzzeichen beeinflusst nicht nur den fließenden Verkehr. Ob Sie bei „Anlieger frei“ parken dürfen, richtet sich danach, ob Sie tatsächlich ein Anlieger sind. Wenn nicht, dann sind die dortigen Stellplätze für Sie tabu.
Sonderfall Fahrradstraße mit „Anlieger frei“ – Was Sie beachten müssen

Eine Fahrradstraße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 gekennzeichnet und ist primär für den Radverkehr gedacht. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Normalerweise ist die Nutzung durch andere Fahrzeuge verboten, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies explizit.
In einer Fahrradzone gestattet „Anlieger frei“ auch Kfz unter bestimmten Bedingungen die Einfahrt, solange Sie den bereits ausgeführten Kriterien eines Anliegers genügen. Dennoch müssen Sie sich als Autofahrer dem Radverkehr unterordnen. Das bedeutet, dass Sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden dürfen.
Bei Bedarf müssen Sie Ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren. Radfahrer besitzen Vorrang gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Sie dürfen auf der Fahrradstraße nebeneinander fahren.
Wer darf bei „Anlieger frei“ alles fahren? Die Antwort im Video!
Sie erhalten ein Bußgeld, wenn Sie „Anlieger frei“ missachten

Der Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann zu einem Verwarnungs- oder Bußgeld führen. Die Höhe hängt dabei vor allen Dingen von der Fahrzeugklasse ab. Wenn Sie das Schild „Anlieger frei“ mit einem Fahrrad missachten, werden 25 € fällig. Mit einem LKW hingegen sind es bereits 100 €. Mit einem PKW müssen Sie 50 € zahlen.
Einen weiteren Unterschied macht es, ob Sie die Straße durchqueren oder sich einen Parkplatz suchen. Sind Sie kein Anlieger, müssen Sie in diesem Fall mit einem Bußgeld von mindestens 55 € rechnen. Punkte oder Fahrverbote gibt es nicht.
Juristisch betrachtet erhalten Sie für das Missachten des Schildes „Anlieger frei“ keine Strafe. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Deswegen wird Ihnen lediglich ein Buß- oder Verwarngeld verhängt.
Wer kontrolliert eigentlich „Anlieger frei“?

Für die Überwachung der Verkehrsregeln sind die jeweiligen Behörden von Bund, Land und Kommune zuständig. So übernimmt z. B. das Ordnungsamt meistens die Überprüfung des Parkraums. Aber auch die Polizei kann diese Vorschriften durchsetzen.
Ebenso verhält es sich mit der Einfahrt in die Straße, die durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gekennzeichnet ist. Polizei und Ordnungsamt können die Rechtmäßigkeit der Durchquerung kontrollieren. Sollten Anwohner selbst das Zepter in die Hand nehmen, ist das nicht erlaubt. Die Hoheit über die deutschen Straßen obliegt voll und ganz dem Staat und dessen Behörden.

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