0,3 Promille: Welche Reglungen gelten beim Fahren?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle Alkoholverstöße

Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldrechner für Alkoholverstöße

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!

FAQ: 0,3-Promille-Grenze

Gibt es in Deutschland Vorschriften für 0,3 Promille im Straßenverkehr?

Ja. Eine 0,3-Promillegrenze gibt es zwar nicht. Aber kommt es zu Auffälligkeiten im Fahrverhalten, kann auch ein Wert von 0,3 Promille Folgen haben. In diesem Fall machen sich Fahrer wegen Alkohol am Steuer strafbar.

Welche Folgen hat das Fahren mit 0,3 Promille?

Werden bei einer Verkehrskontrolle 0,3 Promille festgestellt, hat das in der Regel keine Konsequenzen, sofern für die Fahrer kein absolutes Alkoholverbot besteht. Werden sie allerdings aufgrund von Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen angehalten, drohen gemäß §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Welche weiteren Folgen 0,3 Promille haben können, lesen Sie hier.

Was gilt bezüglich 0,3 Promille für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit?

In Deutschland gilt in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot. Das bedeutet, dass auch schon 0,3 Promille in der Probezeit bzw. für junge Fahrer Konsequenzen haben. Neben einem Bußgeld von mindestens 250 Euro wird auch ein Punkt eingetragen. Darüber hinaus wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Die Tabelle hier bietet eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen.

Alkohol am Steuer: Auch 0,3 Promille können Folgen haben

Auch 0,3 Promille können im Straßenverkehr zu Strafen führen.
Auch 0,3 Promille können im Straßenverkehr zu Strafen führen.

In Deutschland gilt allgemein eine Promillegrenze von 0,5. Auch wenn das Fahren nach Alkoholgenuss grundsätzlich nicht ratsam ist, dürfen Verkehrsteilnehmen mit 0,3 Promille weiterhin ihr Auto fahren. Das gilt allerdings nur so lange, wie keine Ausfallerscheinungen auftreten. Insbesondere wenn es durch eine Fahrt mit 0,3 Promille zu einem Unfall oder eine Gefährdung anderer kommt, müssen Fahrer mit Strafen rechnen.

Denn in diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Daher kommt auch nicht der Bußgeldkatalog zur Anwendung, sondern die Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB).

Die rechtliche Grundlage bilden §§ 315c und 316 StGB. In Ersterem wird definiert, wann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt und wie eine solche geahndet wird. Unter anderem ist das der Fall, wenn:

  • Fahrer ein Fahrzeug führen, obwohl sie durch Alkoholgenuss oder
  • körperlich und geistig dazu nicht in der Lage sind.

Jeder Mensch verstoffwechselt Alkohol anders und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Daher ist es möglich, dass Fahrer bereits bei Werten von 0,3 Promille ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen können. Mitunter sind schon bei geringen Werten Sehvermögen und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Das Unfallrisiko kann bei 0,3 Promille also durchaus erhöht sein. Daher sieht das StGB in Fall einer Gefährdung Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor.

0,3 Promille auf dem Fahrrad: Bei einer Gefährdung machen Sie sich strafbar.
0,3 Promille auf dem Fahrrad: Bei einer Gefährdung machen Sie sich strafbar.

Welche Sanktionen dann konkret auf Fahrer zukommen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Auch wenn es ein unverschuldeter Unfall mit 0,3 Promille ist, kann das Folgen nach sich ziehen. Denn oftmals wird dann eine Teilschuld angenommen, was dann in der Regel auch Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen hat.

Achtung: Auch auf dem E-Scooter gilt, dass Auffälligkeiten, eine Gefährdung oder ein Unfall mit 0,3 Promille rechtliche Folgen haben. Darüber hinaus müssen Verkehrsteilnehmer beachten, dass trotz einer höheren allgemeinen Promillegrenze 0,3 Promille auf dem Fahrrad ebenfalls eine Straftat darstellen, wenn Sie andere durch ihr Fahrverhalten gefährden, Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen. 

Probezeit: 0,3 Promille am Steuer sind immer tabu

Für Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren stellt sich die Frage „0,3 oder 0,5 Promille“ erst gar nicht. Denn für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot. Jeder Verstoß gegen dieses wird geahndet. Werden sie mit 0,3 Promille kontrolliert, spielt es keine Rolle, ob die Fahrweise auffällig war oder nicht. Hier wird dann immer mindestens ein Bußgeld von 250 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Fahrer in der Probezeit müssen dazu auch die Verlängerung dieser um weitere zwei Jahre hinnehmen. Zudem kann die zuständige Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen.

Auch junge Fahrer oder Verkehrsteilnehmer in der Probezeit machen sich strafbar, wenn sie auffällig fahren oder mit 0,3 Promille einen Unfall bauen. Die Folgen unterscheiden sich nicht von den für Fahrer, die eine 0,5-Promillegrenze beachten müssen. Für Fahranfänger und junge Fahrer fallen dann also ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen an. Die Strafe kann dann im schlimmsten Fall auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

Bildnachweise

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