Wechselkennzeichen – Was ist darunter zu verstehen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist ein Wechselnummernschild am Auto sinnvoll?

Wechselkennzeichen können nur bei Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse angebracht werden.
Wechselkennzeichen können nur bei Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse angebracht werden.

Jeder Fahrzeugführer, der nicht nur ein sondern zwei Autos besitzt, kennt das Problem: Nur einer von beiden PKW wird regelmäßig gebraucht, trotzdem ist für beide Autos eine separate Zulassung Pflicht. Wird ein PKW selten genutzt, kann auch ein Saisonkennzeichen helfen. Aber müssen wirklich zwei Kennzeichen für die Fahrzeuge beantragt werden?

Seit 2012 gibt es in Deutschland das sogenannte Wechselkennzeichen. Dieses kann für zwei Fahrzeuge verwendet werden und somit die jeweils einzelne Zulassung überflüssig machen. Aber wie muss solch ein Kfz-Wechselkennzeichen beantragt werden? Wie teuer ist es?

Wie wird die Versicherung beim Wechselkennzeichen geregelt? Kann auch am Motorrad ein Wechselkennzeichen angebracht werden? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Wechselkennzeichen

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge verwendet werden. Eine doppelte Zulassung und ein zwei Kennzeichen sind somit nicht notwendig.

Wann kann ich ein Wechselkennzeichen beantragen?

Die Voraussetzung für das Führen eines Wechselkennzeichens ist, dass beide Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören.

Wie viel kostet ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen kostet etwa 100 Euro. Fahrzeughalter können außerdem bei der Kfz-Versicherung sparen. Die Kfz-Steuer bleibt gleich.

Welche Fahrzeuge dürfen ein Wechselkennzeichen in Deutschland führen?

Ein Wechselkennzeichen darf allerdings nicht jedes Kfz führen. Es müssen ein paar Bedingungen vorliegen, die ein solches Nummernschild am Fahrzeug rechtfertigen. Voraussetzung für ein Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen.

Zudem müssen die Abmessungen des Kennzeichens an beiden Fahrzeugen die gleichen sein, sodass das Wechselkennzeichen auch an beiden Kfz montiert werden kann. Die Fahrzeugklassen, an denen solch ein Kennzeichen zugelassen ist, sind:

  • Fahrzeugklasse M1: Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gedacht sind und höchstens acht Sitzplätze haben
  • Fahrzeugklasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse
  • Fahrzeugklasse O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
Die Versicherung beim Wechselkennzeichen kann günstiger werden.
Die Versicherung beim Wechselkennzeichen kann günstiger werden.

Besitzen Sie einen PKW und ein Motorrad, können Sie das Nummernschild also nicht auswechseln.

Nur dann, wenn Ihre Kfz aus derselben Fahrzeugklasse stammen, ist ein Wechselkennzeichen für Motorrad, Auto oder andere Kfz denkbar.

Zudem können auch keine Kurzzeit-, Ausfuhr-, Saisonkennzeichen oder Rote Autokennzeichen als Wechselkennzeichen beantragt werden.

Bei Oldtimerkennzeichen allerdings ist das möglich.

Wie müssen Sie ein Wechselkennzeichen anmelden?

Möchten Sie für Ihre Autos ein Wechselkennzeichen beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Dazu benötigen Sie einige Unterlagen, die Sie bei der Beantragung vom Wechselnummernschild vorweisen müssen. Dazu gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 für beide Fahrzeuge
  • Nachweis der Versicherungen beider Fahrzeuge
  • Personalausweis (bzw. Reisepass)
  • Nachweise der gültigen HU für beide Fahrzeuge
  • Kennzeichen beider Fahrzeuge

Bei Beantragung eines Wechselkennzeichens werden Ihnen dann drei Kennzeichen ausgehändigt. Zwei der Kennzeichen werden fest an den Fahrzeugen montiert, das dritte dient als ‚mobiles Kennzeichen‘ und kann zwischen den Fahrzeugen als Wechselkennzeichen agieren.

Der fahrzeugbezogene Teil ist fest mit dem jeweiligen Kfz verbunden und zeigt eine Ziffer sowie die HU-Plakette. Der mobile Teil ist das Hauptkennzeichen und wird jeweils am gefahrenen Fahrzeug angebracht. Dieses ist mit einem „W“ markiert, das sich über der Plakette des Landes befindet.

Wechselkennzeichen und die Versicherung

Auch beim Motorrad ist ein Wechselkennzeichen möglich.
Auch beim Motorrad ist ein Wechselkennzeichen möglich.

Auch bei der Kfz-Versicherung können Sie Geld einsparen, wenn Sie ein Wechselkennzeichen beantragen. Denn das Risiko, dass Sie einen Unfall verursachen bzw. in einen geraten, ist bei nur einem Fahrzeug auf der Straße höher als bei gleichzeitiger Nutzung beider.

Zwar ist der Aufwand seitens der Versicherer höher, allerdings verringert sich der Beitrag der Versicherungen bei diesem Kennzeichen um bis zu 25 %. Anders ist das im Hinblick auf die Steuer: Auch bei einem Wechselkennzeichen wird die Steuer voll auf jedes Kfz angerechnet.

Wechselkennzeichen: Welche Kosten sind fällig?

Bei Beantragung eines Wechselkennzeichens wird ein Betrag von rund 100 Euro fällig. Ob sich diese Kosten im Hinblick auf die Kosteneinsparung hinsichtlich der Versicherung lohnen, müssen Sie selbst entscheiden.

Anders als in Deutschland ist das beim Wechselkennzeichen in Österreich: Denn lediglich beim teuersten Fahrzeug muss hier eine Steuer gezahlt werden. Österreichische Wechselkennzeichenhalter profitieren also eher von der Lösung eines solchen Nummernschildes.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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