Bußgeldbescheid der Niederlande: Muss ich bezahlen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus Holland erhalten

Bussgeldbescheid: Die Niederlande verhängt Bußgelder bei diversen Verstößen.
Bussgeldbescheid: Die Niederlande verhängt Bußgelder bei diversen Verstößen.

Ob eine Fahrt durch die weiten Landschaften mit Windmühlen, ein Trip durch die am Meer gelegenen Städte Amsterdam, Rotterdam oder Den Haag oder beim Durchqueren des Landes auf dem Weg nach Frankreich oder Belgien – wer die Niederlande mit dem Auto besucht, sollte sich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren.

Andernfalls kann entweder noch vor Ort oder bei der Rückkehr nach Hause das böse Erwachen drohen – nämlich in Form eines Bußgeldbescheids aus Holland. Zu schnell gefahren, falsch geparkt – wer sich mit den Vorschriften im Straßenverkehr eines fremden Landes nicht auskennt, macht leichter Fehler.

Wie kann ich einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden vermeiden? Muss ich einen Strafzettel aus Holland bezahlen? Bei welchen Verstößen droht hier ein Bußgeldbescheid und wie hoch ist das Bußgeld? Das erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Wann droht ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden?

In der Niederlande können Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Parkverstöße sowie die Missachtung der Promillegrenze oder der Anschnallpflicht leicht zu einem Bußgeld führen.

Muss ich den Bußgeldbescheid aus den Niederlanden bezahlen?

Ausländische Geldstrafen ab 70 Euro (inkl. Verwaltungsgebühren) sind EU-weit auch im Heimatland vollstreckbar.

Kann ich gegen einen niederländischen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Bei Fehlern, Zweifeln oder Missverständnissen können Sie Einspruch gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid einlegen. Lassen Sie sich gegebenenfalls juristisch beraten.

Strafzettel aus Holland vermeiden: Wichtige Verkehrsregeln

Muss ich einen Bußgeldbescheid aus Holland bezahlen?
Muss ich einen Bußgeldbescheid aus Holland bezahlen?

Sie können einen Bußgeldbescheid umgehen, indem Sie die in Holland geltenden Vorschriften kennen und sich an diese halten. Welche Höchstgeschwindigkeit Sie einhalten müssen, hängt davon ab, mit welchem Fahrzeug und auf welcher Straße Sie in den Niederlanden unterwegs sind. Für Pkw ohne Anhänger, Motorräder und leichte Wohnmobile (bis 3,5 Tonnen zGG) gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Innerortsstraße: 50 km/h
  • Außerortsstraße: 80 km/h
  • Schnellstraße: 100 km/h
  • Autobahn: 100 km/h (zwischen 19 und 6 Uhr 120 bzw. 130 km/h)

Für Gespanne und schwere Wohnmobile ist die Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen und Autobahnen herabgesetzt. Die Benutzung von Radarwarnern ist in Holland verboten.

Das Parken an gelb markierten Bordsteinkanten ist tabu. In Parkzonen, die mit einer blauen Linie markiert sind, darf nur mit einer Parkscheibe geparkt werden.

Muss ich den Bußgeldbescheid aus Holland bezahlen?

Bußgeldbescheid der Niederlande: Lohnt ein Einspruch?
Bußgeldbescheid der Niederlande: Lohnt ein Einspruch?

Wer als Souvenir ein Knöllchen aus Holland mitbringt oder bei sich im Briefkasten findet, stellt sich zuallererst die Frage, ob ein Bußgeld im Ausland überhaupt bezahlt werden muss. Sie sollten einen Strafzettel auf keinen Fall ignorieren, sondern diesen prüfen und zeitnah bezahlen.

Wird Ihnen der Bußgeldbescheid erst nach der Heimkehr zugestellt, fragen Sie sich sicher, ob dieser in Deutschland vollstreckt werden kann. Die Antwort: Ja. Ausländische Geldsanktionen ab 70 Euro (inkl. Verwaltungskosten) können innerhalb der EU auch im Heimatland noch eingetrieben werden.

Allerdings gilt dies nur für Geldbeträge, nicht aber für andere Sanktionen wie Fahrverbote. Wird ein Fahrverbot in den Niederlanden verhängt, gilt dieses ausschließlich dort. In Deutschland können Sie weiterhin fahren.

Die Niederlande lässt Bußgelder in Deutschland grundsätzlich konsequent durch das Bundesamt für Justiz eintreiben. Versäumen Sie es, das Bußgeld zu bezahlen, kann dieses bei der Wiedereinreise oder bei einer Verkehrskontrolle in den Niederlanden nachträglich eingefordert werden.

Bußgeldbescheid der Niederlande: Lohnt ein Einspruch?

Finden Sie Fehler im Bußgeldbescheid (falsches Kennzeichen etc.), haben Sie Zweifel am Tatvorwurf oder es kommt zu Missverständnissen aufgrund der Sprachbarriere, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen. Mit seiner Hilfe können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Wann droht ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden?

Ein Bußgeldbescheid kann in den Niederlanden wie auch in Deutschland bei verschiedenen Verstößen im Straßenverkehr drohen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung mit den gängigsten Verstößen und der zu erwartenden Geldbuße bzw. Geldstrafe:

  • Alkohol am Steuer/Missachtung der 0,5-Promillegrenze: ab 300 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h: ab 196 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h: Geldstrafe abhängig von Einkommenshöhe
  • Rotlichtverstoß: 280 Euro
  • Falschparken: ab 110 Euro
  • Handy am Steuer: 380 Euro
  • Missachtung der Anschnallpflicht: 160 Euro
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Bußgeldbescheid der Niederlande: Muss ich bezahlen?
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Erika

    7. März 2024 at 9:51

    Ich habe in Holland Rotterdam die Parkzeit überschritten am25 September 2023
    bekam gestern am Dienstag den 06.03.24 ein Busgeld von €.68,42 mit der Post zugeschickt.Muss ich das noch bezahlen.
    Bußgeld für ein Parkverbot.
    Für eine Antwort von ihnen zu erhalten wäre ich ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen Erika

  2. Matthias

    2. Juni 2023 at 11:40

    Moin!
    Am 26.6.2022 (!) – einem Sonntag – besuchten wir die Stadt Groningen in den Niederlanden.
    Nach nun fast einem (!) Jahr erhielten wir am heutigen Tage (02.Juni 2023) einen „Nachforderungsbescheid für Parkgebühren“ in Höhe von 70,60 EUR. Offensichtlich hat man dort die Gebühr durch einen willkürlich hinzugefügten Zuschlag von 4,10 EUR auf die im Ausland dann vollstreckbaren 70,-EUR „angehoben“.
    Im weiteren stellt sich die Frage nach der Verjährung?
    Für eine kurze Information zur Verjährungsfrist sowie den Möglichkeiten des Widerspruchs wäre ich sehr dankbar!

    • Andreas

      28. Juni 2023 at 14:18

      Moin,
      genau das gleiche habe ich jetzt auch erlebt. Die Parkplätze an sich, sind für mich nicht als zahlungspflichtige gekennzeichnet – jedenfalls habe ich keinen Hinweis gesehen und auf Nachfrage bei einem gegenüberliegenden Cafè die Info erhalten, dass das Parken dort kostenlos ist. Ich habe dort am 11.09.2022 (Sonntag) geparkt und soll auch 70,60€ zahlen. Für mich grenzt die Höhe der Summe an Abzocke.
      Ich denke, dass wir zahlen müssen?
      Viele Grüße

  3. MmcM

    4. März 2023 at 19:01

    Nein, kein Witz!
    Ich hatte 50.-€ (für 3 KM/h zu viel) bezahlt. Wer nicht zahlt läuft Gefahr, bei Wiedereinreise oder Kontrolle in NL das -plus reichlich Gebühr und Zinsen- dann irgendwann später zahlen zu müssen. Man sagte mir, die Verjährung war früher 10 Jahre, heute, Dank Computern, 25 Jahre

  4. Lucy888

    16. Juni 2022 at 8:29

    Hallo,
    ich war in Venlo ,nach 1 Woche kam ein Strafzettel in Höhe von 40€ wegen 4km/h zu schnellen Fahren. Muss ich bezahlen?Ist ja wohl ein Witz. Die

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