Wann liegt Beharrlichkeit vor?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist Beharrlichkeit? Eine Definition

Beharrlichkeit im Straßenverkehr ist keine gute Eigenschaft.
Beharrlichkeit im Straßenverkehr ist keine gute Eigenschaft.

Beharrlichkeit und ihre Bedeutung im Straßenverkehr ist meist keine Eigenschaft, die sich positiv im Verkehrsverhalten widerspiegelt. Denn wenn Sie beharrlich handeln, dann agieren Sie stur und eigensinnig.

Besonders im Verkehr hat die Beharrlichkeit eine große Bedeutung. Beharrlichkeit ist eine Charaktereigenschaft, die im Verkehr nicht gern gesehen wird und häufig zu Verkehrsverstößen und Unfällen führt.

Im Verkehrsrecht wird diese Hartnäckigkeit bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln auch als beharrliche Pflichtverletzung bezeichnet. Diese liegt dann vor, wenn der Fahrer eines Autos häufig den gleichen Verstoß begeht und sich laut Verkehrsrecht schuldig macht.

Dann sieht der Gesetzgeber beim Beschuldigten neben dessen Sturheit eine fehlende Rechtstreue, besonders wenn die Verkehrsverstöße innerhalb kurzer Zeit passiert sind.

FAQ: Beharrlichkeit

Wann ist von Beharrlichkeit die Rede?

Unter Beharrlichkeit werden im Verkehrsrecht wiederholte Verkehrsverstöße verstanden, durch die der Verkehrsteilnehmer zeigt, dass es ihm oder ihr an der notwendigen Rechtstreue und Einsicht fehlt.

Welche Folgen kann Beharrlichkeit im Straßenverkehr haben?

Gemäß § 25 StVG können die Behörden in solchen Fällen ein Fahrverbot verhängen.

Kann ich mich gegen den Vorwurf der Beharrlichkeit wehren?

Grundsätzlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid und die darin geäußerten Vorwürfe einen Einspruch einlegen. Wie hoch die Erfolgsaussichten sind, sollten Sie ggf. mit einem Verkehrsanwalt besprechen.

Grobe Pflichtverletzung

Von der Beharrlichkeit ist die grobe Pflichtverletzung abzugrenzen. Diese ist dann gegeben, wenn Verstöße zu schweren Unfällen im Straßenverkehr führen. Sie liegt in der Regel dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer unachtsam und gleichgültig im Verkehr agiert.

Bei nachgewiesener Beharrlichkeit kann ein Fahrverbot drohen.
Bei nachgewiesener Beharrlichkeit kann ein Fahrverbot drohen.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Fahrer eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder den Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nicht eingehalten hat.

Beharrliche Pflichtverletzung liegt bei weniger fatalen Verstößen vor, wie zum Beispiel beim regelmäßigen falschen Parken oder Halten. Das behindert zwar zeitweise auch den Verkehr, allerdings nicht in jenen fatalen Ausmaßen, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Verstöße gegen den korrekten Abstand hervorrufen können.

Die Beharrlichkeit und das Fahrverbot

Müssen Sie als Fahrer bei beharrlicher Pflichtverletzung mit einem Fahrverbot rechnen? Im § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) lautet die gesetzliche Vorgabe folgendermaßen:

„Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.“

Nach § 25 des StVG kann, wenn eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt, ein Fahrverbot angeordnet werden. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist und wie wenig Rechtstreue der Fahrer an den Tag legt, können Bußgeld und Fahrverbot natürlich unterschiedlich hoch ausfallen.

Ein Fahrverbot wird bei grober Pflichtverletzung oft bei Wiederholungstätern ausgesprochen, für die mit der Strafe für Beharrlichkeit eine erzieherische Maßnahme im Verkehrsverhalten angeordnet wird. Das Fahrverbot besitzt meist eine Dauer zwischen einem und drei Monaten.

Einspruch bei Vorwurf der Beharrlichkeit

Wenn Ihnen beharrliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, können Sie Einspruch einlegen.
Wenn Ihnen beharrliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, können Sie Einspruch einlegen.

Wird Ihnen als Fahrer Beharrlichkeit bei einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat – wie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung – vorgeworfen, können Sie selbstverständlich Einspruch gegen diesen Vorwurf einlegen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich dieser Einspruch lohnt, sollten Sie einen Anwalt konsultieren und sich entsprechend beraten lassen. Einen Einspruch müssen Sie innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde einlegen.

Dieser Einspruch kann sich lohnen, wenn aufgrund der Schwere Ihrer Tat ein Fahrverbot vorgesehen ist. Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann Ihnen ein Einspruch die Möglichkeit zur Abwendung von diesem Fahrverbot geben.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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