Bußgeldstelle in St. Ingbert: Saarland

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldstelle des Saarlandes in St. Ingbert

Die Bußgeldstelle in St. Ingbert ist zum Beispiel für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen zuständig.
Die Bußgeldstelle in St. Ingbert ist zum Beispiel für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen zuständig.

Die Zentrale Bußgeldstelle des Saarlandes liegt in der fünftgrößten Stadt des Bundeslandes und ist damit auch die einzige, die es im gesamten Landesgebiet gibt.

Von St. Ingbert aus werden alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geahndet, die innerhalb des Saarlandes begangen werden.

Die Behörde verschickt Bußgeldbescheide, bearbeitet Einsprüche und kassiert bei drohendem Fahrverbot Führerscheine ein.

Zentralisierung durch die Bußgeldstelle St. Ingbert

Bis Ende 2007 wurden die Verkehrsordnungswidrigkeiten noch dezentral in verschiedenen Bußgeldbehörden im Saarland geahndet. Zu diesen dezentralen Stationen gehörten nicht nur die einzelnen Landkreise sondern auch der Stadtverband Saarbrücken, die Landeshauptstadt sowie neben St. Ingbert auch die Stadt Völklingen.

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Zentrale Bußgeldstelle im Saarland in St. Ingbert ansässig und kontrolliert von hier aus zentral alle Verstöße, die im Straßenverkehr des Bundeslandes begangen werden.

Aufgaben der Bußgeldstelle im Saarland und der Polizei

Die Bußgeldstelle Saarland arbeitet eng mit der örtlichen Polizei zusammen.
Die Bußgeldstelle Saarland arbeitet eng mit der örtlichen Polizei zusammen.

Die örtlichen Polizeidienststellen und die Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert arbeiten sehr eng bei der Erfassung und Bestrafung von Verkehrssündern zusammen. Während die Polizei die Ordnungswidrigkeiten erfasst und ermittelt, ist die Bußgeldstelle dafür zuständig, die Verstöße entsprechend zu ahnden, die Bußgeldbescheide zu verschicken und Einsprüche sowie Akteneinsichten zu bearbeiten.

Auch die Versendung von Anhörungs- und Zeugenfragebögen erfolgt durch die Bußgeldbehörde. Neben der Polizei sind jeweils auch die Gemeinden, Landkreise und Regionalverbände dafür zuständig, die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im jeweiligen Stadtgebiet oder Landkreis zu protokollieren.

Zudem ist die Zentrale Bußgeldbehörde auch dafür verantwortlich, bei drohenden Fahrverboten Führerscheine der Verkehrssünder einzusammeln, zu verwahren und nach Ablauf des verordneten vorübergehenden Führerscheinentzugs wieder auszuteilen.

Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid oder den drohenden Konsequenzen haben, können Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden, die auf dem Ihnen zugesandten Bescheid vermerkt ist.

Verwarngelder bei Parkverstößen

Verwarngelder, die aufgrund von Halte- oder Parkvergehen verhängt werden, bearbeitet die jeweilige Dienststelle direkt vor Ort, ohne dafür ein Bußgeldverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle einzuleiten. Erst dann, wenn Verwarngelder ignoriert werden oder sich der jeweilige Beschuldigte weigert, das Geld zu bezahlen, wird die Angelegenheit an die Zentrale Bußgeldbehörde weitergeleitet und in ein Bußgeldverfahren umgewandelt.

Bearbeitung von Einsprüchen und Akteneinsichten

Die Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert bearbeitet auch Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.
Die Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert bearbeitet auch Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.

Sollte ein Autofahrer die Strafe nicht einsehen bzw. annehmen wollen, hat dieser die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Dadurch erhält er die Möglichkeit, die ihm vorgeworfene Tat genau zu durchleuchten und in manchen Fällen auch Beweisfotos zu sichten.

Das kann beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall sein, wenn ein Blitzer den Verstoß abgelichtet hat. Wenn ein Vorwurf eines Verstoßes nicht gerechtfertigt sein sollte oder die Strafe für die Ordnungswidrigkeit als zu hoch empfunden wird, ist es auch möglich, Einspruch zu erheben.

Das kann der Verkehrssünder auf eigene Faust machen oder er ruft sich dabei einen Anwalt zu Hilfe. Dieser kann nicht nur bei der Einlegung des Einspruchs behilflich sein, sondern auch Akteneinsicht für den beschuldigten Verkehrssünder beantragen.

In beiden Fällen kann ein Anwalt konsultiert werden, allerdings ist das nicht unbedingt nötig. Sowohl die Akteneinsicht als auch ein Einspruch kann durch den Verkehrssünder selbst bei der Zentralen Bußgeldstelle beantragt bzw. erhoben werden.

Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert:

AdresseKontakt
Ministerium für Inneres und
Sport - Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert
Postanschrift
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon:
0681/501-00
Fax:
0681/501-7052
E-Mail:
zbb@lava.saarland.de

Homepage
www.saarland.de
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Camara B.

    17. April 2018 um 10:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hiermit möchte ich mich fr die Versäatung meine Zahlung entschuldigen
    ich habe meinen MPormonnaie verloren wo ich alle meine Dokumenten habbtte uund war fürmich schwierig,eine Übberweisung zu machen
    Ich werde diese Woche alles überweisen
    Ich bitte bitte um Verständigung.

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:11

      Hallo Camara B.,

      wir sind ein Ratgeberportal. Wenden Sie sich direkt an die Bußgeldstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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