Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Was ist das genau?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Die FeV regelt alle Belange rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis.
Die FeV regelt alle Belange rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis.

Die FeV – das Gesetz zur Fahrerlaubnis – wurde im Jahr 1998 in Deutschland eingeführt. Sie ist die nachfolgende Regelung der ersten fünfzehn Paragraphen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Neuregelung war nötig, da sich die Führerscheinklassen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft angeglichen haben und die alten Regeln daher nicht mehr aktuell waren.

Zudem wurde das Regelwerk um diverse Neuerungen rund um das Fahrerlaubnisregister (FAER), die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und die Fahrerlaubnisprüfung ergänzt.

FAQ: Fahrerlaubnisverordnung

Welche Vorschriften beinhaltet die Fahrerlaubnisverordnung?

Bereits dem Namen nach ist klar, dass die FeV sämtliche Vorschriften rund um die Fahrerlaubnis beinhaltet, z. B. zu den Fahrerlaubnisklassen und der Probezeit. Hier finden Sie die wichtigsten Paragraphen.

Steht auch was zum Punktekonto in Flensburg in der FeV?

Ja. Die FeV regelt, welche Daten wie lange im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert werden.

Was steht im Anhang der FeV und warum ist das wichtig?

Der meist eher unbekannte Anhang der FeV beinhaltet unter anderem eine Liste der Erkrankungen, die zu einem ärztlichen Fahrverbot führen können.

Was wird durch die FeV geregelt?

Wie der Name Fahrerlaubnisverordnung bereits verrät, dreht sich die Ordnung fürs Verkehrsrecht um Vorschriften zur Erteilung der Fahrerlaubnis und somit um die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Inhaltlich teilt sich die Verordnung in fünf Abschnitte, die im Folgenden näher erläutert werden sollen.

1. Teil: Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 14 der FeV regelt die Eignungszwecke des Fahrers bei Alkoholkonsum.
§ 14 der FeV regelt die Eignungszwecke des Fahrers bei Alkoholkonsum.

Im ersten Teil werden allgemeingültige Aussagen über die Zulassung der Straßenverkehrsteilnehmer getroffen. Am Verkehr teilnehmen darf somit grundsätzlich jeder, der nicht körperlich oder geistig so weit eingeschränkt ist, dass die Sicherheit für ihn oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden, ist das Führerscheindokument den Behörden unverzüglich auszuliefern.

2. Teil: Das Führen von Kraftfahrzeugen

Weiter beinhaltet die FeV die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis, die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Vorschriften zur Probezeit, Angaben zum Mindestalter für den Führerschein, das Flensburger Punktesystem und Näheres zum Führerscheinentzug. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein wird Bezug genommen.

Wichtige Paragraphen sind beispielsweise:

  • § 6 FeV: Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  • § 14 FeV: Die Klärung von Eignungszwecken im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittel
  • § 15 FeVPrüfung für die Fahrerlaubnis
  • 28 FeV: Die Anerkennung von Fahrlaubnissen aus dem Ausland (EU/EWR)
  • § 46 FeV: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

3. Teil: Zentrales Fahrerlaubnisregister/örtliche Fahrerlaubnisregister

Im dritten Teil wird das FAER, das dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg zugeordnet wird, erläutert. Es wird bestimmt, welche Daten im Register gespeichert und übermittelt werden dürfen, und wie das die Daten im FAER vor Missbrauch geschützt werden.

4. Teil: Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben

Der vorletzte Teil der FeV beinhaltet sämtliche Angaben zu Ärzten oder anderen Gutachtern, die für Tests und Bescheinigungen rund um die Fahrerlaubnis wichtig sind.

Hier können Interessierte beispielsweise nachlesen, wo ein Sehtest oder ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden kann, wer eine verkehrspsychologische Beratung anbieten darf oder wer befugt ist, laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine ärztliche Untersuchung durchzuführen.

5. Teil: Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

Der fünfte und gleichzeitig letzte Teil der Verordnung fasst alle Bußgeldvorschriften zusammen. Dabei wird verdeutlicht, wer für die Anordnung eines Bußgelds zuständig ist und welche Taten als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend bestraft werden.

Die Anlagen: Was sind Anlage 4 oder 5 der FeV?

Ein Busfahrer kann von der Anlage 5 FEV profitieren, da hier die Voraussetzungen der Leistungstests beschrieben sind.
Ein Busfahrer kann von der Anlage 5 FEV profitieren, da hier die Voraussetzungen der Leistungstests beschrieben sind.

Zu den allgemeinen hier bereits vorgestellten Regelungen gibt es außerdem noch Anhänge, die auf spezifische Paragraphen weiter eingehen und diese vertiefen. Dazu gehört z. B. die Anlage 4 zur FeV. Diese besteht aus einer Tabelle, die angibt, welche Krankheiten dazu führen können, dass eine Sicherheit im Verkehr nicht mehr gegeben ist.

Die FeV-Anlage 5 wiederum beschreibt die Vorschriften zu Leistungstests, an die sich ein LKW- bzw. KOM-Fahrer halten muss, wenn er seinen Führerschein verlängern möchte.

In der FeV-Anlage 6 wiederum werden die Anforderungen an das Sehvermögen des Führerscheinanwärters genau definiert. Entsprechend lässt sich hier herauslesen, welche Sehstärke Anwärter vorweisen müssen, ehe die Erteilung vom Führerschein erfolgt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Jürgen

    21. September 2020 um 13:08

    Hallo,

    Ich bin im besitz des alten Führerscheines Klasse 1, 2, 3 u.4 bis 62 Jahre alt.

    Kann ich den Führerschein auch auf die Klasse C u. CE umschreiben lassen, wenn ja welche Voraussetzungen muss ich erfüllen.

    MfG
    Jürgen

  2. ---

    20. Mai 2018 um 3:39

    Eine Frage bezüglich FeV und dem danach gerichteten ärztl. Gutachten:
    Ist es möglich mit Asthma Bronchiale (seit Jahren ohne Medikamente, keine Anfälle), die Führerscheinklassen C oder D (CE, DE…) zu erwerben oder ist dies gar nicht möglich?

    Wie genau muss ich mir eine Untersuchung diesbezüglich vorstellen und unter welchen Kriterien wird dann entschieden ob ich der FeV „entspreche“ oder nicht?
    Geschrieben steht ja „mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Herz/Kreislauf etc…“, das heißt ja eigentlich, dass selbst deutlich stärkere Fälle als ich theoretisch zulassbar sind, wenn ich das richtig einschätze, da auch stärkeres Asthma erstmal nicht diese „schwerwiegenden“ Auswirkungen hat (sofern stabil und ohne Anfälle…)

    Ich danke bereits im Voraus für die Antwort…
    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 12:33

      Hallo,

      das hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab. Asthma wird in der entsprechenden Anlage 4 der FeV nicht gelistet. Am besten wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren behandelnden Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

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