Was gilt bei der Straßenbenutzung für Fahrradfahrer?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldkatalog: Falsche Straßenbenutzung mit dem Fahrrad

Ver­stoßBuß­geld
Freihändig Fahrrad fahren5 €
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
... mit Behinderung25 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Unfallfolge35 €
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfallfolge35 €
Rechtsfahrgebot missachtet15 €
... mit Behinderung20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfallfolge30 €
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
Nebeneinander Rad fahren mit Behinderung20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfallfolge30 €
Als Radfahrer das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet25 €
... mit Behinderung30 €
... mit Gefährdung35 €
... mit Unfallfolge40 €

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für die richtige Benutzung der Wege für Fahrräder

Verkehrsregeln für das Fahrrad
Verkehrsregeln für das Fahrrad

Fahrradfahrer müssen sich auch an die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Genauso wie Auto- oder Motorradfahrer sind sie an Verkehrsregeln gebunden.

So wissen zum Beispiel nicht viele Fahrradfahrer, dass sie auch angehalten sind, auf der rechten Seite zu fahren. Behindern Sie den Verkehr, weil sie auf der falschen Seite des Fahrradweges fahren, kann Ihnen auch als Radfahrer ein Bußgeld drohen.

Welche Verstöße bei der Straßenbenutzung mit dem Fahrrad laut Bußgeldkatalog wie streng geahndet werden können, erklären wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Straßenbenutzung mit dem Fahrrad

Ist die Straßenbenutzung für Radfahrer gesetzlich geregelt?

Ja, auch für Radfahrer ist in der StVO definiert, wie und wann sie eine Straße benutzen dürfen bzw. müssen.

Wann darf die Straße mit dem Rad befahren werden?

Grundsätzlich muss mit dem Fahrrad immer die Straße befahren werden, sofern kein Radweg vorhanden ist. Bei einem amtlich ausgewiesenen Radweg besteht Benutzungspflicht für diesen.

Drohen Bußgelder von den Regelungen zur Straßenbenutzung nicht beachtet werden?

Ja, Bußgelder bzw. Verwarnungsgelder sind möglich, wenn sich Radfahrer nicht an die Bestimmungen der StVO halten. Mehr zu den möglichen Sanktionen finden Sie hier.

Unterwegs mit dem Fahrrad: Regeln im Straßenverkehr

Die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer sind in der StVO festgeschrieben. Dabei bestimmt das Regelwerk nicht nur Paragraphen für Kraftfahrzeugführer, sondern auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Regeln für Radfahrer gibt es deshalb, weil ein Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den Fahrzeugen zählt.

Wann darf ich auf dem Radweg fahren?

Grundsätzlich müssen Sie als Fahrradfahrer auf der Fahrbahn, also der Straße, fahren. Das liegt daran, dass Räder, wie bereits erwähnt, zu den Fahrzeugen gehören. Doch nicht überall können Sie mit dem Rad auf der Straße fahren.

Laut Verkehrsregeln müssen Sie mit dem Rad auf Radwege ausweichen, sofern diese vorhanden sind. Die sogenannten benutzungspflichten Radwege sind mit einem Verkehrszeichen versehen, welches ein Fahrrad auf blauem Grund zeigt. Fahren Sie an einem Verkehrszeichen mit Rad vorbei, müssen Sie den Radweg benutzen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie denken, dass die Straße besser geeignet wäre.

Die Fahrrad-Verkehrsregeln besagen, dass ein Radweg in beide Richtungen benutzungspflichtig ist. Das bedeutet, dass Sie hier auch mit Gegenverkehr rechnen müssen.

Auf Radwegen, die von einem Verkehrsschild mit einem Fahrrad darauf angekündigt werden, dürfen sich keine Fußgänger befinden. Zudem sind auch Inline-Skater, Motorräder und Autos auf dem Radweg verboten.

Das Fahrrad in der StVO
Das Fahrrad in der StVO

Ebenfalls mit einem Verkehrsschild versehen, auf dem ein Rad abgebildet ist, sind Radfahrstreifen. Diese befinden sich auf der Höhe der Straßen. Zudem sind sie mit einer weißen durchgezogenen Linie markiert.

In den Regeln für Radfahrer finden sich auch Vorschriften für andere Radwege. Diese sind nicht mit einem Schild gekennzeichnet. Je nach Bundesland bzw. Stadt oder Gemeinde verlaufen sie neben einem Gehweg und sind meist in einer anderen Farbe hervorgehoben. Häufig erkennen Sie diese Radwege daran, dass sich ein aufgemaltes Fahrradsymbol auf ihnen befindet.

Ein weiteres Verkehrszeichen mit einem Rad zeigt laut StVO den getrennten Rad- und Gehweg an. Zusätzlich zum Fahrradsymbol zeigt das Schild eine Mutter mit Kind. Beide Symbole sind mit einem Trennstrich versehen. Die Fahrrad-Regeln besagen hierbei, dass Radfahrer nicht auf den Gehweg ausweichen dürfen. Selbst, wenn der Fahrer nur für die kurze Zeit eines Überholvorgangs diesen Weg befährt, handelt er gesetzeswidrig.

Ein weiteres Verkehrsschild mit Fahrrad darauf unterscheidet sich nur leicht vom getrennten Rad- und Gehweg. Im Gegensatz zu diesem verläuft der Trennstrich von links nach rechts. Dieses Zeichen symbolisiert laut StVO, dass Radfahrer auch in diesem Falle nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Sie teilen sich einen Weg mit den Fußgängern.

Die Regeln für das Fahrrad besagen laut StVO, dass Radfahrer zwar klingeln dürfen, damit Fußgänger Platz machen, dennoch müssen sie solange warten, bis die Passanten zur Seite gegangen sind. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen der Fahrrad-Verkehrsregeln immer Vor- und Rücksicht in Bezug auf Fußgänger walten lassen müssen.

Radfahren auf dem Gehweg

Fahrer sollten die Verkehrszeichen für das Fahrrad beachten
Fahrer sollten die Verkehrszeichen für das Fahrrad beachten

Bereits seit über zehn Jahren ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten. Das Verkehrsschild zeigt kein Fahrrad, sondern eine Mutter mit ihrem Kind. Auch dieses Verkehrzeichen besitzt einen blauen Grund.

Laut Verkehrsregeln für Radfahrer ist die Gefahr, dabei Passanten zu gefährden, zu hoch. Zudem steigt bei Ausfahrten und Einmündungen noch einmal das Risiko eines Unfalls. Sollten Sie dennoch mit Ihrem Rad auf dem Gehweg unterwegs sein und es kommt vor einer Ausfahrt zu einem Vorfall mit einem Auto, bekommt der Radfahrer oftmals die alleinige Schuld per Gericht zugesprochen

Das Gehwegsymbol lässt sich aber noch erweitern. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie ein Zusatzschild darunter erkennen, auf dem ein Rad und das Wort „frei“ abgebildet sind. Hier ist das Radfahren auf dem Gehweg zwar erlaubt, aber keine Pflicht.

Sind Sie mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie folgende Regeln beachten:

  • Es gilt Schrittgeschwindigkeit (auch in Fußgängerzonen).
  • Befinden sich zu viele Passanten auf dem Gehweg, müssen Sie absteigen und das Rad schieben.
  • Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Sie haben immer Vorrang.

Wie lange dürfen Kinder mit dem Fahrrad laut StVO auf dem Gehweg fahren? Im Gegensatz zu den normalen Regelungen zum Fahrradfahren auf dem Gehweg, dürfen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Weg fahren. Bis zum 10. Lebensjahr haben sie noch die Wahl zwischen dem Geh- und dem Radweg. Danach gelten für die gleichen Verkehrsregeln wie für ältere Radfahrer.

Auf der Straße fahren

Auf der Fahrbahn gibt es keine Verkehrszeichen mit einem Fahrrad darauf. Ob Sie auf der Straße fahren dürfen, wissen Sie spätestens, wenn sich kein Radweg für das Rad laut StVO neben der Straße befindet. Hier müssen Sie bestimmte Abstände beachten.

An parkenden Autos sollten Sie einen Abstand von 1 m einplanen, damit Sie nicht plötzlich von einer geöffneten Tür erwischt werden. Ansonsten müssen Sie etwa 80 cm zu Fahrzeugen Abstand einhalten. Diese Werte beziehen sich auf den Abstand vom Bordstein zum Lenkerende.

Bußgeld und Verkehrsregeln: Mit dem Fahrrad auf der sicheren Seite

Sollten die Verkehrsschilder mit dem Fahrrad-Symbol nicht anderes zeigen, sind Radfahrer laut StVO in der Pflicht, das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Das bedeutet, dass sie auch auf die richtige Straßenseite achten müssen. Ausnahmen bilden hier Verkehrsschilder, auf denen ein Rad und das Wort „frei“ zu sehen sind. Ist das Schild auf der linken Seite angebracht, dürfen Sie auch dort fahren.

Weitere Informationen zum Rechtsfahrgebot für Radfahrer finden Sie in diesem Video:

Video: Das müssen Sie zum Rechtsfahrgebot auf dem Fahrrad wissen.
Video: Das müssen Sie zum Rechtsfahrgebot auf dem Fahrrad wissen.

Zudem ist das Freihändig-Fahrrad-Fahren verboten. Dadurch wird die Verkehrssicherheit enorm gefährdet, da es passieren kann, dass Sie in einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation Ihre Hände nicht rechtzeitig am Lenker haben. Aus diesem Grund kostet das ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.

Fahren Sie gesetzeswidrig auf der Straße können Sie ein Bußgeld mit dem Fahrrad erlangen
Fahren Sie gesetzeswidrig auf der Straße können Sie ein Bußgeld mit dem Fahrrad erlangen

Sollten Sie den beschilderten Radweg nicht benutzen, kostet dies ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, bei einer Behinderung 25 Euro und bei einer Gefährdung 30 Euro. Kommt es zudem zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 35 Euro.

Radfahrer, die den beschilderten Radweg in einer falschen Richtung befahren, müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, bei einer Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung 35 Euro. Auch das Nebeneinanderfahren wird so geahndet.

Fahren Sie unerlaubt als Radfahrer auf dem Gehweg, müssen Sie 55 Euro zahlen. Missachten Sie das Rechtsfahrgebot, beginnt das Bußgeld bei 15 Euro. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kommt es zu höheren Bußen: 20, 25 und 30 Euro.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Karin

    16. Juli 2021 at 16:19

    Ich wohne in Berlin in der Nähe der Schönhauser Allee, eine Fahrradraserstrecke.
    Es wird manchmal gleichzeitig rechts und links überholt.
    1) wie darf mit dem Rad überhaupt auf einem schmalen Radweg überholt werden?
    2) muss ich zur Seite fahren, wenn jemand hinter mir klingelt, weil er/sie den Radweg für eine Rennstrecke hält? Passiert regelmäßig :(

  2. brigitte

    23. April 2020 at 14:47

    Mir fehlt ein wichtiger Aspekt, der nirgendwo nachgelesen werden kann.
    Bei Nutzung eines Fahrrades mit Hundeanhänger ist was zu benutzen ?
    Der Fahrradweg oder die Straße?
    Was ist, wenn der Radweg zu eng ist, weil er zusätzlich von entgegenkommenden Fahrradfahrern genutzt wird?
    Ist der Hundeanhänger ähnlich einem Handkarren zu sehen, der mich verpflichtet die Fahrbahn zu nutzen?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  3. ralf.t.

    12. Oktober 2017 at 16:24

    „An parkenden Autos sollten Sie einen Abstand von 1 m einplanen, damit Sie nicht plötzlich von einer geöffneten Tür erwischt werden. Ansonsten müssen Sie etwa 80 cm zu Fahrzeugen Abstand einhalten. Diese Werte beziehen sich auf den Abstand vom Bordstein zum Lenkerende.“

    Also mit Verlaub, so ein Unfug ist mir noch nicht untergekommen.
    Abgesehen davon, wäre ein derartiges Verhalten lebensgefährlich.
    Ich selber spreche aus einer Erfahrung, die auf 20 Jahre Fahrpraxis
    beruht. In diesen 20zig Jahren, bin ich gut und gerne 4mal um die Erde
    gefahren ( das ~ ca 8000 Km Jahresleistung…..Tagtäglich zur Arbeit, Sport und Sonstiges).
    Die einzige Möglichkeit, sich vor im Auto sitzende Fahrer zu schützen,
    ist ein permanentes vorausschauendes Abscannen parkender Autos.
    Das ist, für Biergartenradler, nicht ganz einfach, aber für erfahrende Radler
    ein sicheres und leicht durchführbares Sicherheitsverhalten.
    Jedes sich im Auto befindliche Individium, stellt für den Radfahrer eine
    permanente Lebensgefahr da.
    Das gilt inbesondere seit dem die Bevölkerung, mehrheitlich in allen
    Lebenslagen, glaubt ihr Smartfon dabei haben zu müssen.
    Zwar ist die Bedienung (ohne Freisprechanlage) verboten, aber das interresiert sogut wie Niemanden, bei so lächerlichen Bußgeldern auch nicht verwunderlich.
    Insofern sind Smarfons, noch gefährlicher wie Alkohol und der war/ist
    im Verkehr eine Seuche!

    MfG

    Ralf T.

  4. Kasta

    13. August 2016 at 15:45

    Auf vier wichtige Fragen gibt der Text keine Antwort. Das sollten Sie unbedingt nachholen, weil die Fragen die tagtägliche Praxis betreffen.

    Radfahrwege sind beliebte Autoparkplätze. Vor allem die Radfahrspuren direkt auf der Straße sehen Autofahrer als Parkplätze an. Was soll ein Radfahrer tun, wenn der Radweg blockiert ist, er aber weder auf dem Fußweg noch auf der Straße fahren darf, weil das Schild die Benutzung des Radwegs vorschreibt?

    Die Polizei kümmert sich i.d.R nicht um Autos, die auf Radwegen parken. Radfahrende Polizisten auch nicht. Die weichen auf den Fußweg aus und fahren dort weiter. Auch Fahrradpolizisten fahren oft auf der falschen Seite, weil die Überqueren einer mehrspurigen Straße äußerst zeitaufwändig ist. Auch Fahrradpolizisten halten sich nicht immer an die hier aufgeführten Regeln. Warum müssen normale Radfahrer sich dann also daran halten?

    Das ist ein komischer Satz: „Ansonsten müssen Sie etwa 80 cm zu Fahrzeugen Abstand einhalten. Diese Werte beziehen sich auf den Abstand vom Bordstein zum Lenkerende.“ Was denn nun? Abstand vom Bordstein oder abstand vom Fahrzeug? Was tut denn ein Fahrzeug auf dem Gehweg anderes, als dort parken? Logischerweise müsste dann doch der Abstand von einem Meter gelten? Oder?

    Nehme ich mal an, dass gemeint ist, dass ein Radfahrer generell einen Abstand von 80 Zentimetern vom Bordstein halten soll: Das ist doch völlig wirklichkeitsfremd — und ein wirklichkeitfremdes Gesetz ist wirkungslos und dürfte auch nicht bestraft werden. Wenn ein Radfahrer 80 Zentimeter zur Bordsteinkante (Abstand vom Bordstein zum Lenkerende) hält, dann hupen ihn entweder die Autofahrer dauernd an und zeigen den Stinkefinger, oder sie überholen in einem Abstand von 10 bis zwanzig Zentimetern. Das ist ein Abstand, den man als Radfahrer schon sehr bedrohlich findet. Fährt man dann dichter an den Bordstein, um sich der Gefahr nicht auszusetzen, riskiert man ein Bußgeld. Die drängelnden Autofahrer kommen dagegen ohne Konsquenzen davon.

    Wie verhält man sich in so einer Situation als Radfahrer zwischen Bedrohung und Gesetzesverstoß?

    Kasta Bort

    • bussgeldrechner.org

      15. August 2016 at 9:04

      Hallo Kasta,
      vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihre Anregungen zum Text versuchen wir zu berücksichtigen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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