Der Gefahrguttransport mit dem Lkw – welche Vorgaben gelten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

VerstoßBußgeld (in €)
Beförderung ordnungswidrig fortgesetzt bzw. nicht rechtzeitig angehalten500
Nicht Einhaltung von Füllungsgrad, Masse oder Befülltemperatur250
Überprüfung der Dichtheit nicht durchgeführt250
Großzettel nicht angebracht250
Orangene Tafel nicht korrekt oder gut sichtbar angebracht100
Schriftliche Weisung vergessen oder bei einer Kontrolle nicht rechtzeitig ausgehändigt150
Beförderungspapier vergessen oder bei einer Kontrolle nicht rechtzeitig ausgehändigt150
Lichtbildausweis vergessen oder bei einer Kontrolle nicht rechtzeitig ausgehändigt150
Großcontainer- oder Fahrzeugzertifikat vergessen oder bei einer Kontrolle nicht rechtzeitig ausgehändigt150
Zulassungsbescheinigung vergessen oder bei einer Kontrolle nicht rechtzeitig ausgehändigt150 - 400
Bescheinigung über Basiskurs oder Aufbaukurs des Fahrzeugsführers vergessen300
Bescheinigung über Basiskurs und Aufbaukurs des Fahrzeugsführers vergessen500
Feuerlöschgerät vergessen150
Zusammenladung ist ordnungswidrig250
Keine Reinigung nach dem Entladen250
Be- oder Entladung an unzulässiger Stelle100
Rauchverbot missachtet250

Diese Strafen sieht der Bußgeldkatalog Gefahrgut vor

Beim Gefahrguttransport gelten zahlreiche Vorgaben und Regelungen, die der Verkehrssicherung dienen.
Beim Gefahrguttransport gelten zahlreiche Vorgaben und Regelungen, die der Verkehrssicherung dienen.

Bei der Beförderung gefährlicher Güter haben Lkw-Fahrer besondere Regeln einzuhalten – gefährdet ein unachtsames oder riskantes Fahrverhalten doch andere Verkehrsteilnehmer schlimmstenfalls erheblicher als bei einem normalen Unfall. Sie haben sich deshalb noch sorgsamer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten.

Im Zweifelsfall gilt: Lkw-Fahrer sollten auf die Geschwindigkeit achten und lieber langsamer fahren, anstatt sich selbst und andere gefährlichen Situationen auszusetzen. Das gilt insbesondere auch bei schlechter Sicht. In diesem Fall muss die Fahrt unterbrochen werden, um Gefahren zu umgehen. Widersetzen Sie sich diesen und anderen Vorschriften, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar ein einmonatiges Fahrverbot.

Bevor es daher zum Transport gefährlicher Güter im Verkehr kommt, informieren Sie sich, was laut geltendem Verkehrsrecht beim Führen eines Gefahrgut-Lkw in Deutschland zu beachten ist. Bei welchen Stoffen handelt es sich um Gefahrgut? Welche Vorgaben macht die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)? Und welche Ahndungen drohen bei Missachtung der rechtlichen Vorgaben?

FAQ: Gefahrguttransport

Was ist ein Gefahrguttransport?

Jeder Transport, bei dem gefährliche Güter befördert werden, kann als Gefahrguttransport gewertet werden. Hier gelten bestimmte Vorschriften gemäß der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Mehr dazu lesen Sie hier.

Muss ein Gefahrguttransport besonders gekennzeichnet werden?

Ja, eine besondere Kennzeichnung mit Angabe der Gefahrgutklassen ist in der Regel Pflicht. Welche Klassen es gibt, erläutert der Ratgeber hier.

Werden Verstöße bei einem Gefahrguttransport geahndet?

Ja, halten sich Fahrer und Halter nicht an die gesetzlichen Vorgaben, drohen Bußgelder bis 400 Euro. Die Tabelle zeigt auf, wann das der Fall ist.

Diese Gefahrgutklassen gibt es

Gefahrguttransporte bewegen Stoffe und Gegenstände, die wegen ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung sowie Gesundheit und Leben von Tieren und Menschen gefährden können.

Gefahrgüter und gefährliche Stoffe werden deshalb von den Vereinten Nationen in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt. Grundsätzlich existieren 9 verschiedene Klassen, welche wiederum in Unterklassen unterteilt sind. Sie verfügen über spezifische Symbole, anhand derer sie ebenfalls zu differenzieren sind.

  • Klasse 1: Sprengstoffe (u. a. Schwarzpulver, Schießbaumwolle)
  • Klasse 2: Gase (jeweilige Unterklassen: entzündbar, nicht entzündbar, giftig) (z. B. Wasserstoff, Propangas)
  • Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe (u. a. Benzin, Alkohol)
  • Klasse 4: entzündliche Stoffe (z. B. Schwefel, Kohle)
  • Klasse 5: entzündend wirkende Stoffe (u. a. „Unkraut-Ex“, Düngemittel mit Ammoniumanteil)
  • Klasse 6: giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. Blausäure, Pestizide )
  • Klasse 7: radioaktive Stoffe (u. a. Uran, Plutonium)
  • Klasse 8: ätzende Stoffe (z. B. Schwefelsäure, Natronlauge)
  • Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe bzw. Gegenstände (u. a. Airbags, Lithiumbatterien)

Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)

Die Gefahrgutverordnung schreibt vor, welche Bestimmungen beim Transport von Gefahrgut auf Straßen, Schienen, Binnengewässern, in der Luft und auf See einzuhalten sind. Die Gefahrgutverordnung Straße fordert bei der Beförderung von sensibler Ladung mit einem Gefahrgut-Lkw: Neben einer Warntafel, welche die UN-Nummer enthält, ist auch das Anbringen von spezifischen Gefahrgutzeichen oder auch wahlweise Gefahrgutaufklebern Pflicht.

Ein Gefahrgut-Lkw muss mittels bestimmter Kennzeichen auf seine Ladung hinweisen.
Ein Gefahrgut-Lkw muss mittels bestimmter Kennzeichen auf seine Ladung hinweisen.

Werden Sie auf der Straße transportiert, muss eine besondere Kennzeichnung erfolgen, um andere Verkehrsteilnehmer über die Sensibilität der beförderten Ladung zu informieren. Auch für Rettungskräfte sind Gefahrgutaufkleber sehr wichtige Indikatoren dafür, wie sie sich korrekt zu verhalten haben, um Leib und Leben Unfall-Beteiligter und Helfer so gut wie möglich zu schützen.

Darüber hinaus bestimmt die Verordnung, dass der Lkw-Führer sowohl Gefahrgutzettel als auch Unfallmerkblätter dabei haben muss, die ebenfalls der Deklaration dienen.

Abgesehen von der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) existieren noch weitere Regelwerke wie zum Beispiel die ADR – das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Die ADR Gefahrgut unterliegt in einem regelmäßigen zweijährigen Rhythmus Änderungen. Gefahrgut-Lkw-Fahrer, Spediteure und Verlader sollten sich daher kontinuierlich auf dem Laufenden halten, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren.

Die Strafen sieht der Bußgeldkatalog vor

Wer sich den Vorgaben zum Gefahrgut-Transport widersetzt, muss mit harten Ahndungen rechnen. Welche dies im Detail sind, entnehmen Sie der oben stehenden Bußgeldtabelle.

Angesichts des großen Gefährdungspotenzials, das von einem Gefahrguttransport ausgeht, ahndet der Lkw-Bußgeldkatalog die Missachtung oder Vernachlässigung der Sicherungspflichten durch den Fahrzeugführer vergleichsweise hart. Neben hohen Bußgeldern erwartet ihn ebenfalls ein zusätzlicher Punkt in Flensburg.

Während das erstmalige Befahren einer durch das Verkehrszeichen 261 gesperrte Straße ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt nach sich zieht, erhöht die Bestrafung bei Wiederholung auf 250 Euro Bußgeld, einen Punkt sowie ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat Länge.

Richtig teuer wird es für Spediteure und solche, die eine Lkw-Gefahrgut-Fahrt anordnen, obwohl das Fahrzeug sich in nicht vorschriftsmäßigem Zustand befand. Allein hierfür werden 405 Euro und ein Punkt fällig. Kommt es in Folge auch noch zu einem Unfall müssen 585 Euro berappt werden. Auch mit einem Flensburg-Punkt ist zu rechnen.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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