Mindestabstand zur Ampel: Wieso ist er so wichtig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

VerstoßVerwarngeld
Halten bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen10 €
… mit Behinderung15 €
Parken bis zu zehn Meter vor einem Lichtzeichen15 €
… mit Behinderung25 €
… länger als eine Stunde25 €
… mit zusätzlicher Behinderung35 €

Mehr Sicherheit dank eingehaltenem Abstand zur Ampel

Welchen Mindestabstand zur Ampel müssen Sie einhalten?
Welchen Mindestabstand zur Ampel müssen Sie einhalten?

Dass im deutschen Straßenverkehr ein gesetzlich vorgeschriebener Mindest­abstand zum Vordermann eingehalten werden muss, ist wohl den meisten Kraftfahrern bewusst. Zu groß wäre ansonsten das Risiko eines Auffahr­unfalls, sollte das vorausfahrende Fahrzeug ohne Vorwarnung stark abbremsen müssen.

Doch obwohl das Thema „Abstand“ in der Fahrschule noch vor dem Erwerb von einem Führerschein groß und breit durchgesprochen wird, erinnern sich viele Fahrer nach ein paar Jahren nicht mehr daran, dass es ebenfalls einen Mindestabstand zur Ampel zu beachten gilt. Schließlich könnte diese verdeckt werden, wenn ein Kfz zu dicht davor parkt oder hält, was wiederum einen Rotlichtverstoß sowie einen Unfall nach sich ziehen könnte.

Doch welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten? Mit welchen Konsequenzen müssen Autofahrer rechnen, wenn sie die Vorschriften zum Abstand zu einer Ampel missachten? Der folgende Ratgeber soll Licht ins Dunkel bringen.

FAQ: Mindestabstand zur Ampel

Warum muss ein Mindestabstand zur Ampel eingehalten werden?

Die Lichtzeichenanlage könnte durch ein parkendes oder haltendes Fahrzeug verdeckt werden, was einen Rotlichtverstoß oder einen Unfall zur Folge haben könnte.

Welcher Mindestabstand muss zur Ampel eingehalten werden?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass bis zu 10 Meter vor einer Ampel nicht gehalten oder geparkt werden darf, wenn diese dadurch verdeckt wird.

Was droht, wenn Sie den Mindestabstand zur Ampel nicht einhalten?

Wird beim Halten vor einer Ampel der Mindestabstand nicht eingehalten, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, beim Parken hingegen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Dieses kann sich je nach Dauer und Behinderung erhöhen.

Welchen Mindestabstand zur Ampel sieht die StVO vor?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 37 Absatz 1 Satz 2, welchen Abstand Sie als Kraftfahrer mindestens zu einer Ampel einhalten müssen:

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.“

Mindestabstand: Vor einer Ampel müssen Sie 10 Meter Platz lassen.
Mindestabstand: Vor einer Ampel müssen Sie 10 Meter Platz lassen.

Demzufolge beträgt der Mindestabstand zu einer Ampel sowohl beim Halten als auch beim Parken zehn Meter. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Situationen, in denen die Ampel Rot anzeigt und Sie bis zur Haltelinie vorfahren.

Nur wenn Sie Ihr Fahrzeug an der Seite für eine längere Zeit abstellen oder sogar verlassen, müssen Sie die Zehn-Meter-Vorschrift beachten.

Übrigens: Auch in der Fahrschule spielt der Mindestabstand vor einer Ampel eine wichtige Rolle, denn in der Theorieprüfung kann angehenden Fahranfängern genau die Frage danach begegnen. Beantworten Sie diese falsch, erhalten sie drei Fehlerpunkte.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie den Mindestabstand vor einer Ampel nicht einhalten?

Halten Sie den Mindestabstand zur Ampel nicht ein, droht ein Verwarngeld.
Halten Sie den Mindestabstand zur Ampel nicht ein, droht ein Verwarngeld.

Davon abgesehen, dass Sie für ein höheres Unfallrisiko sorgen, indem Sie Ihr Auto zu nah an einer Ampel parken, sieht der Bußgeldkatalog bestimmte Sanktionen für ein solches Fehlverhalten vor.

Da es sich bei der Missachtung vom Mindestabstand zu einer Ampel jedoch um einen vergleichsweise geringfügigen Verstoß gegen das Verkehrsrecht handelt, werden weder Bußgelder, noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig.

Sie erwartet allerdings ein Verwarngeld, welches sich zwischen 10 und 35 Euro bewegt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen der Ordnungswidrigkeit.

Parkten Sie beispielsweise vor einer Ampel, ohne den Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten, haben jedoch niemanden gefährdet, kommen 15 Euro auf Sie zu. Hielten Sie lediglich zu nah an der Ampel und wurden dabei erwischt, müssen Sie ein Verwarngeld von 10 Euro berappen.

Haben Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde abgestellt, ohne den Mindestabstand vor einer Ampel zu wahren, und dadurch eine zusätzliche Behinderung herbeigeführt, müssen Sie hingegen mit 35 Euro rechnen.
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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