Punkte im Verkehr: Infos zu Erteilung, Verjährung & Co.

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie funktioniert das Punktesystem im Straßenverkehr?

Wann werden Punkte im Verkehr erteilt?
Wann werden Punkte im Verkehr erteilt?

Wer sich nicht an geltendes Verkehrsrecht auf deutschen Straßen hält, macht schnell Bekanntschaft mit dem sogenannten Bußgeldkatalog. Dieser sieht bei Verkehrs-verstößen neben Bußgeldern und Fahrverboten außerdem Punkte in Flensburg vor.

Jeder Verkehrssünder verfügt über ein eigenes Punktekonto, auf dem die jeweils erteilten Punkte im Verkehr gespeichert werden. Bei welcher Regelmissachtung wie viele Strafpunkte im Straßenverkehr erteilt werden, welche Konsequenzen mit welchem Punktestand einhergehen und wann Verkehrspunkte laut System verfallen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Punkte im Straßenverkehr

Wann erhalten Verkehrsteilnehmer Punkte?

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, bei welchen Ordnungswidrigkeiten Punkte fällig werden.

Welche Konsequenzen habe Punkte im Verkehr?

Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen für Punkte im Verkehr drohen können.

Wann verjähren Punkte?

Wie der Punkteverfall seit der Punktereform geregelt ist, lesen Sie hier.

Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.

Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Wann werden wie viele Punkte im Straßenverkehr erteilt?

Punkte, die im Verkehr aufgrund von Zuwiderhandlungen fällig wurden, werden bereits seit 1958 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet. Am 1. Mai 2014 wurde das Verkehrspunktesystem reformiert, um für mehr Transparenz unter auffällig gewordenen Kraftfahrern zu sorgen. Zuvor war es relativ kompliziert, einen Überblick über den eigentlichen Punktestand zu behalten.

Seit dieser Reformation werden erst dann Punkte im Verkehr erteilt, wenn der jeweils begangene Verstoß laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr verbunden ist und die Verkehrssicherheit dabei gefährdet wurde. Verkehrspunkte werden zudem nicht mehr im Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert, sondern im neuen Fahreignungsregister (FAER). Weiterhin folgen auf Missachtungen der Straßenverkehrsordnung höchstens 3 Punkte auf einmal.

War die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens schon mehrere Sekunden lang rot, werden 2 Punkte im Verkehr fällig.
War die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens schon mehrere Sekunden lang rot, werden 2 Punkte im Verkehr fällig.

Wie viele Punkte im Verkehr bei welcher Zuwiderhandlung drohen, können Sie der folgenden Zusammenfassung entnehmen:

Einen Auszug aus dem Punktekatalog für im Verkehr begangene Regelmiss-achtungen zeigt die folgende Tabelle:

VerstoßPunkte im Verkehr
Geschwindigkeits­über­schreitung­en von 21 km/h1
Über­ladung­en über 20 Pro­zent1
Alkohol­fahrten mit über 1,09 Pro­mille3
Quali­fizierte Rotlicht­verstöße (Ampel stand bereits seit mehreren Se­kunden auf Rot)2
Unter­lassene Hilfe­leistung3

Punkte im Verkehr: Welche Konsequenzen sind möglich?

Jeder Punktestand, den das Konto eines Verkehrssünders aufweisen kann, zieht andere Konsequenzen nach sich. Um welche es sich dabei genau handelt, bestimmt ein spezielles Fahreignungs-Bewertungssystem:

Wie viele Punkte im Verkehr haben welche Folgen?
Wie viele Punkte im Verkehr haben welche Folgen?
  1. Vormerkung: Wer zwischen 1 und 3 Punkte im Verkehr auf seinem Konto hat, kann erst einmal aufatmen. In dieser Stufe des Bewertungssystems drohen noch keine weiteren Folgen.
  2. Ermahnung: Haben Sie hingegen 4 oder 5 Punkte, müssen Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer mit einer kostenpflichtigen Ermahnung rechnen. Das KBA wird Sie in dieser Stufe außerdem darüber informieren, dass Sie die Möglichkeit haben, durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren noch kein solches Seminar absolviert haben.
  3. Verwarnung: Kraftfahrer, die bereits 6 oder 7 Punkte im Verkehr angehäuft haben, erhalten eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Option, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen, gibt es zwar auch in dieser Stufe, Punkte können dadurch jedoch nicht abgebaut werden.
  4. Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei insgesamt 8 Punkten ist das Flensburger Punktekonto schließlich ausgelastet. Autofahrer mit dieser Punkteanzahl erwartet die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahme wird außerdem von einer Sperrfrist begleitet, die mindestens 6 Monate lang andauert. Innerhalb dieser Zeitspanne darf einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zugestimmt werden.

Bedenken Sie: Der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug wird an dieser Stelle besonders deutlich. Bei Ersterem müssen Sie Ihren Führerschein für eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten abgeben und erhalten ihn nach Ablauf dieser Zeit wieder zurück. Bei Letzterem jedoch müssen Sie in der Regel zunächst einmal gewisse Bedingungen erfüllen, bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten. Diese bestehen zumeist aus der erfolgreichen Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), wenn Ihnen der Führerschein aufgrund zu vieler Punkte im Verkehr entzogen wurde.

Punkte im Straßenverkehr: Verjährung gemäß Punktesystem

Wann verjähren Punkte im Straßenverkehr?
Wann verjähren Punkte im Straßenverkehr?

Damit es erst gar nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt, bauen einige Verkehrssünder auf die Verjährung der Punkte im Verkehr. Schließlich verbleiben diese nicht ewig auf dem Konto eines Fahrers.

Vielmehr verfallen sie nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen. Wann Punkte in Flensburg letztendlich verjähren, ist abhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sie erteilt wurden.

Schließlich finden andere Fristen für Punkte vor und nach der Reform im Jahr 2014 Anwendung. Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht der alten sowie der neuen Verjährungsfristen der Punkte im Verkehr.

Wann verjähren alte Punkte im Verkehr?

  • Punkte, die einem Autofahrer aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr aufgebrummt wurden, verjährten nach 2 Jahren.
  • Nach 5 Jahren verfielen Punkte im Verkehr, die aufgrund einer Straftat fällig wurden.
  • Die Verjährung von Punkten, die aufgrund einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis erteilt wurden, fand nach 10 Jahren statt.

Verfall der Verkehrspunkte laut neuer Regelung

  • Nach 2,5 Jahren kommt es zum Verfall von 1 Punkt.
  • 2 Punkte im Verkehr gelten nach 5 Jahren als verjährt.
  • 10 Jahre dauert es, bis 3 Punkte in Flensburg getilgt sind.

Interessant: Alte und neu hinzukommende Punkte im Verkehr beeinflussten sich vor der Reform aus dem Jahr 2014 gegenseitig. Dies bedeutet: Hatte ein Fahrer bereits Punkte auf seinem Konto und leistete sich erneut einen Verstoß, auf den Punkte im Verkehr folgten, wurde der gesamte Prozess des Verfalls gestoppt und begann von vorne. Dies führte dazu, dass wohl kaum ein Kraftfahrer darüber Bescheid wusste, wann es letztendlich zum Punkteverfall kommt oder wie viel Zeit der Verjährungsprozess noch in Anspruch nehmen würde.

Seit dem 1. Mai 2014 verjährt allerdings jeder Punkt für sich selbst und bleibt völlig unberührt davon, wenn neue Punkte im Verkehr hinzukommen. Dies gilt nicht nur für Punkte, die nach der Reform erteilt wurden: auch alte Verkehrspunkte verfallen seitdem unabhängig von neu hinzukommenden.

Punkte im Verkehr: Was ist die sogenannte „Überliegefrist“?

Überliegefrist: Wann verfallen Punkte im Verkehr endgültig?
Überliegefrist: Wann verfallen Punkte im Verkehr endgültig?

Ist die jeweilige Frist abgelaufen, gelten erteilte Punkte im Verkehr demzufolge als verjährt und werden daher im Regelfall vom Konto des betroffenen Verkehrs-sünders gelöscht.

Durch die sogenannte „Überliegefrist“ bleibt dieser Löschvorgang allerdings noch ein weiteres Jahr gespeichert. Die Tilgung wird also um ein Jahr verlängert.

Punkte im Verkehr, die sich in der Überliegefrist befinden, zählen zwar nicht mehr zum eigentlichen Punktestand, allerdings kann darauf zurückgegriffen werden, sollte der Fahrer erneut gegen die Verkehrsregeln verstoßen und Punkte bekommen. Letztendlich kann so nachvollzogen werden, wie viele Punkte im Verkehr er zum Zeitpunkt der erneuten Zuwiderhandlung hatte. Ist die Überliegefrist abgelaufen, werden die verfallenen Punkte endgültig aus dem FAER gelöscht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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