Welchen Sicherheitsabstand Kraftfahrer innerorts beachten müssen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand innerorts missachtet

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung35 €eher nicht
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 MonatHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 MonateHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 MonateHier prüfen **
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen

Wann Sie den Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie den Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten, erfahren Sie in diesem Video.

Sicherheitsabstand: Nicht nur innerorts erfüllt er einen wichtigen Zweck

Welchen Sicherheitsabstand gilt es innerorts einzuhalten?
Welchen Sicherheitsabstand gilt es innerorts einzuhalten?

Der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge müssen alle Kraftfahrer einen gewissen Abstand zum vorausfahrenden Kfz im Verkehr einhalten. Dies dient sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften vor allem der Sicherheit. Fahren Sie als Autofahrer zu dicht auf und Ihr Vordermann muss plötzlich stark abbremsen, kann sich schließlich schnell ein Unfall ereignen.

Welcher Sicherheitsabstand innerorts Beachtung finden muss, wie sie diesen selbst berechnen können und mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu rechnen ist, sollten Sie ihn unterschreiten, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Sicherheitsabstand innerorts

Welcher Abstand gilt mindestens innerorts?

Als Faustregel gilt: Mindestens drei Fahrzeuglängen oder 15 Meter Abstand sind zum Vordermann einzuhalten.

Ist der Mindestabstand außerorts gleich?

Nein. Außerorts sollten Sie so viel Abstand halten, dass Sie im Falle einer starken Bremsung noch rechtzeitig zum Stehen kommen (halber Tacho!).

Mit welchen Konsequenzen muss ich bei einer Unterschreitung des Abstands innerorts rechnen?

Je nach Geschwindigkeit fallen bis zu 400 Euro Bußgeld sowie Nebenfolgen an. Einen ausführlichen Blick in die Bußgeldtabelle erhalten Sie mit einem Klick hier.

Was besagt die StVO zum Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften?

Das Thema Abstand im Straßenverkehr behandelt die StVO in § 4. Zwar lässt dieser Paragraph Angaben dazu vermissen, welchen Sicherheitsabstand Kraftfahrer innerorts genau beachten müssen, jedoch sind darin immerhin gewisse Grundregeln festgehalten, die sich auf den Mindestabstand beziehen. § 4 Absatz 1 StVO besagt dazu Folgendes:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Der Sicherheitsabstand im Stadtverkehr beträgt mindestens 15 Meter.
Der Sicherheitsabstand im Stadtverkehr beträgt mindestens 15 Meter.

Demzufolge besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Sicherheitsabstand, den Sie innerorts als Autofahrer einhalten sollten. Den Mindestabstand außerhalb geschlossener Ortschaften können Sie mit der Formel „Abstand gleich halber Tacho“ berechnen. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wären dies 50 Meter. Je schneller Sie fahren, desto größer muss entsprechend auch der Abstand zum Vordermann sein.

Innerhalb geschlossener Ortschaften findet zumeist ein Tempolimit von 50 km/h Anwendung, was nach der genannten Formel 25 Meter Sicherheitsabstand bedeuten würde. In der Stadt ist der Platz jedoch begrenzt, weshalb sich dort mit der Zeit Folgendes herauskristallisiert hat:

Mindestens 15 Meter bzw. drei Pkw-Längen müssen hier zwischen Ihnen und dem vorausfahrenden Fahrzeug liegen.

Alternativ können Sie auch die Strecke für den Sicherheitsabstand innerorts nehmen, die Sie innerhalb von einer Sekunde zurücklegen.

Wie werden Verstöße gegen den Sicherheitsabstand innerorts geahndet?

Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand im Stadtverkehr, kommen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Diese richten sich normalerweise nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Sobald Sie schneller als 80 km/h unterwegs sind, spielt es zudem eine Rolle, wie gering der jeweilige Abstand war. Da innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch ein weitaus geringeres Tempo gefahren wird, müssen Sie sich diesbezüglich erst einmal keine Gedanken machen.

Ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand innerorts zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 25 Euro nach sich. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt der Betrag auf 30 Euro an. Resultiere sogar ein Unfall aus Ihrem Fehlverhalten, müssen Sie sich laut Bußgeldkatalog auf 35 Euro einstellen. Punkte in Flensburg drohen in allen drei Fällen nicht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Welchen Sicherheitsabstand Kraftfahrer innerorts beachten müssen
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

** Anzeige

Verfasse einen neuen Kommentar

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.