Strafverfahren: Ablauf der Verfolgung von Verkehrsstraftaten

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Strafverfahren in Deutschland: Von der Anzeige bis zur Revision

Wie läuft ein Strafverfahren ab und wann kann ein solches auch nach Verkehrsverstößen drohen?
Wie läuft ein Strafverfahren ab und wann kann ein solches auch nach Verkehrsverstößen drohen?

Die Einleitung von einem Strafverfahren droht per Definition immer dann, wenn eine Person der Begehung einer Straftat bezichtigt wird. Anders als bei Bußgeldverfahren, in denen Ordnungswidrigkeiten verwaltungsrechtlich verfolgt werden, landen Strafsachen stets vor einem ordentlichen Gericht – oder zumindest zunächst bei der Staatsanwaltschaft.

Welche Strafen im einzelnen auf den Beschuldigten zukommen können, ergibt sich dabei maßgeblich aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Dieses gibt für einzelne Straftaten einen Strafrahmen vor. Das gerichtliche Strafverfahren endet mit der richterlichen Entscheidung. Der vorsitzende Richter kann das Verfahren nach Gesamtschau aller vorgetragenen Aspekte entweder einstellen oder aber den Täter zu einer Strafe verurteilen, die sich innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens bewegt.

Grundsätzlich können auch Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ein Strafverfahren nach sich ziehen. Mehr zum Ablauf von einem Strafverfahren, dessen Dauer und die möglichen Kosten erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Strafverfahren

Wozu dient ein Strafverfahren?

Im Rahmen eines Strafverfahrens soll der Täter einer Straftat überführt und entsprechend durch das Gericht sanktioniert werden.

Wie gestaltet sich der Ablauf von einem Strafverfahren?

Hier erfahren Sie, wie ein Strafverfahren in Deutschland üblicherweise abläuft.

Welche Kosten verursacht ein Strafverfahren?

Einen Überblick, welche Kosten ein Strafverfahren nach sich ziehen kann, erhalten Sie hier.

Was ist ein Strafverfahren?

Wie bereits angemerkt unterscheidet sich das Strafverfahren von Ordnungswidrigkeitenverfahren insbesondere in dem jeweiligen Gegenstand. Zum besseren Verständnis finden Sie in der folgenden Gegenüberstellung Aspekte, die (hier: auf Verkehrsstraftaten gründende) Strafverfahren und Bußgeldverfahren voneinander trennen:

Straf­ver­fahrenBuß­geld­ver­fahren
Gegen­standStraf­tatOrdnungs­widrig­keit
Zu­ständig­keitStaats­anwalt­schaft und Straf­kammerBuß­geld­behörde bzw. Ordnungs­amt (ggf. Ver­waltungs­gericht bei Ein­spruchs­ver­fahren)
endet mit*Urteil (ggf. Frei­spruch)Buß­geld­bescheid
Sank­tionenGeld- oder Frei­heits­strafeBuß­geld
mögliche NebenfolgenFahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahrer­laubnisFahr­verbot
mög­liche Punkte in Flens­burg2 oder 3bis 2
* sofern keine Ein­stellung des Ver­fahrens erfolgt

Verstoß im Straßenverkehr: Wann droht ein Strafverfahren?

Wann kann die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten?
Wann kann die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten?

Nicht jede Zuwiderhandlung im Straßenverkehr ist als Ordnungswidrigkeit zu werten.

Es gibt auch einzelne Straftatbestände, die im Rahmen der Verkehrsteilnahme erfüllt werden können.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Straftaten, die für Straßenverkehrsteilnehmer in einem Strafverfahren münden können (inklusive der Angabe des Strafrahmens):

StGBStraf­tat­be­standStraf­rahmen
§ 142uner­laubtes Ent­fernen vom Unfall­ort ("Fahrer­flucht")Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 3 Jahren
§ 222fahr­lässige TötungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren
§ 229fahr­lässige Körper­verletzungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 3 Jahren
§ 240NötigungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 3 Jahren
§ 315bgefähr­licher Eingriff in den Straßen­verkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren
§ 315cGefähr­dung des Straßen­verkehrsGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren
§ 315dTeil­nahme an verbotenen Auto­rennenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 2 Jahren
... mit Gefähr­dung andererGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren
... Verur­sachung schwerer Gesund­heits­schäden oder des Todes einer PersonFrei­heits­strafe zwischen 1 und 10 Jahren
§ 316Trunken­heit im VerkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr
§ 323aVoll­rauschGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jahren
§ 323cunter­lassene Hilfe­leistungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahren

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Der Ablauf von einem Strafverfahren (in erster Instanz) lässt sich grob wie folgt skizzieren:

  • Schritt 1: Erfassung einer Straftat (z. B. durch Anzeige oder Strafantrag)
  • Schritt 2: Eröffnung des Vorverfahrens (von der Staatsanwaltschaft geleitetes Ermittlungsverfahren)
  • Schritt 3: Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens (Prüfung der Aktenlage im Zwischenverfahren, bei hinreichendem Tatverdacht Eröffnung des Hauptverfahrens)
  • Schritt 4: Hauptverhandlung (Anhörung im Strafverfahren, Beweisaufnahme, Plädoyers)
  • Schritt 5: Urteilsverkündung (ggf. Freispruch)

Gegen das Urteil können sowohl Beschuldigter als auch Staatsanwaltschaft anschließend noch Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren wird dann durch die nächsthöhere Instanz geprüft. Zulässige Rechtsmittel im Strafverfahren sind u. a. die Berufung und die Revision.

Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eröffnet wird?

Ob ein Strafverfahren eingestellt oder weiter verfolgt wird, kann sich auch schon im Vorverfahren klären.
Ob ein Strafverfahren eingestellt oder weiter verfolgt wird, kann sich auch schon im Vorverfahren klären.

Wie lange die Strafverfolgungsbehörden brauchen, um ein gerichtliches Strafverfahren einzuleiten, lässt sich nicht pauschal festlegen. Ausschlaggebend sind insbesondere der Umfang der Ermittlungsarbeit und die Auslastung der Behörden im Einzelfall. Die Einleitung von einem gerichtlichen Strafverfahren folgt aufs Ermittlungsverfahren (Vorverfahren), wenn sich in diesem ein Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergeben hat. Bei Geringfügigkeit oder Zweifeln an der Täterschaft kann die Staatsanwaltschaft auch von der Eröffnung eines gerichtlichen Strafverfahrens absehen oder aber dieses gegen Auflagen einstellen (ggf. durch richterlichen Beschluss).

Polizei und Staatsanwaltschaft steht für die Ermittlungsarbeit bis hin zur Einleitung von einem Strafverfahren jedoch nicht beliebig viel Zeit zur Verfügung. Ihnen ist eine Frist in Form der Verfolgungsverjährung vorgegeben. Bei der Verfolgung von Straftaten bis hin zur Eröffnung von Strafverfahren ist die Verjährung gemäß Strafgesetzbuch an die drohende Höchststrafe für den jeweils erfüllten Straftatbestand geknüpft (vgl. § 78 StGB):

Straf­höchst­maßVer­folgungs­ver­jährung
lebens­lange Freiheits­strafe*30 Jahre
Freiheits­strafe von mehr als 10 Jahren20 Jahre
Freiheits­strafe von mehr als 5 bis 10 Jahren10 Jahre
Freiheits­strafe von mehr als 1 bis 5 Jahren5 Jahre
alle anderen3 Jahre
* Ausnahme: Mord verjährt nicht

Den Behörden bleiben also in jedem Falle mindestens drei Jahre Zeit, um die Ermittlungsarbeiten abzuschließen und ein gerichtliches Strafverfahren etwa wegen Fahrerflucht gegen den Beschuldigten einzuleiten. Allerdings kann die Verfolgungsverjährung – ebenso wie im Bußgeldverfahren – unterbrochen werden (vgl. 78c StGB) oder sogar zeitweise ruhen (vgl. § 78b StGB).

Welche Kosten entstehen im Strafverfahren?

Was kostet ein Strafverfahren?
Was kostet ein Strafverfahren?

Die im Strafverfahren entstehenden Kosten für die gerichtliche Tätigkeit richtet sich nach der im Einzelfall abschließend festgesetzten und rechtskräftig gewordenen Strafe. Die Gerichtskosten belaufen sich gemäß Anlage 1 Gerichtskostengesetz (GKG) auf

  • 700 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren
  • 560 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren
  • 420 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren
  • 280 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldstrafen von mehr als 180 Tagessätzen
  • 140 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen

Hinzutreten können Anwaltskosten, wenn im Strafverfahren ein Rechtsbeistand mit der Vertretung beauftragt wird. Handelt es sich um einen Pflichtverteidiger oder wurde mit dem gewünschten Wahlverteidiger keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, gelten die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei der Festsetzung der Anwaltskosten (einzelfallabhängig; vgl. Anlage 1 RVG). Werden Sie einer Straftat bezichtigt, ist der Rat eines Anwalts in aller Regel empfehlenswert. Dieser kann auch umfassende Akteneinsicht im Strafverfahren erhalten und so mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Teil des bussgeldrechner.org-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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