Auffahrunfall: Wer ist schuld daran?
Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2021
Weshalb die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall nicht immer eindeutig zu klären ist
Oft geschehen Auffahrunfälle aus reiner Unachtsamkeit. Sind Fahrer im Auto abgelenkt, weil sie sich beispielsweise mit ihrem Beifahrer unterhalten, am Navigationsgerät herumspielen oder eine SMS auf dem Handy tippen, bekommen sie teilweise gar nicht mit, was im Verkehr geschieht.
Auch das Überschreiten der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder das Missachten vom vorgeschriebenen Sicherheitsabstand können Gründe dafür sein, dass ein Fahrer einem anderen auffährt und so in einen Unfall verwickelt. Und wer auffährt, hat ohnehin Schuld – so besagt es zumindest die meist im Volksmund vertretene Ansicht.
Doch ist es wirklich so einfach, festzustellen, wer an einem Auffahrunfall die Schuld trägt? Der Schuldfrage bei Auffahrunfällen widmen wir uns in folgendem Ratgeber. Zusätzlich erklären wir, wie Sie als Autofahrer dafür sorgen können, dass es erst gar nicht zu einem Unfall mit dem Vorder- oder Hintermann kommt.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schuldfrage bei einem Auffahrunfall
Schuld am Auffahrunfall ist der Vordermann dann, wenn er bspw. ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung durchführt und dem Hintermann kein Reaktionszeitraum bleibt. Mehr dazu hier.
Die Schuld liegt beim Hintermann, wenn dieser aufgrund einer vorigen Ordnungswidrigkeit in seinen Vordermann hineinfährt. Ordnungswidrigkeiten, die hier häufig vorkommen, sind Verstöße gegen dem Mindestabstand und Geschwindigkeitsüberschreitungen.
An dieser Stelle wird Ihnen in der Regel keine Schuld zugesprochen. Wenn das Kind unbeschadet davongekommen ist, haftet häufig entweder das Kind selbst oder seine Eltern bzw. deren Versicherung.
Wie kann bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage geklärt werden?
Dass bei einem Auffahrunfall immer derjenige Schuld hat, der aufgefahren ist, kann so pauschal nicht gesagt werden. Es ist natürlich durchaus möglich, dass der Auffahrende die Schuld trägt, weil dieser z. B. den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat, doch genauso kann es sein, dass sein Vordermann den Unfall provoziert hat.
In § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird dies folgendermaßen thematisiert:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Es sind also der Fahrer des vorausfahrenden sowie auch der des nachfolgenden Fahrzeugs dazu angehalten, Rücksicht zu nehmen und eine vorausschauende Fahrweise an den Tag zu legen.
Auffahrunfall: Wann die Schuld beim Vordermann liegt
Verhielt es sich jedoch so, dass der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung durchführte und Sie als Hintermann nicht mehr rechtszeitig reagieren konnten, so liegt die Schuld in der Regel nicht bei Ihnen bzw. dem Auffahrenden. Gründe, die hingegen ein Abbremsen aus heiterem Himmel rechtfertigen, sind beispielsweise
- ein auf die Straße rollender Ball, weil Kinder folgen könnten oder
- ein großes Tier, das über die Straße rennt.
Bremsen Sie bei einem Frosch oder einem Eichhörnchen, liegt laut Verkehrsrecht normalerweise kein zwingender Grund vor. Hier kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden. Bei einem Reh oder einem Wildschwein würden Sie durch Ihr Abbremsen jedoch einem größeren Übel entgegenwirken.
Wie lassen sich Auffahrunfälle vermeiden?
Nicht nur eine vorausschauende und vorsichtige Fahrweise kann dafür sorgen, dass ein Auffahrunfall gar nicht erst geschieht. Sie sollten weiterhin ausreichend Abstand halten und sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten.
Zusätzlich sollten Sie niemals ohne wichtigen Grund stark abbremsen, da ansonsten der vorprogrammierte Auffahrunfall Ihre Schuld wäre.
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