Parkhausunfall: Wer ist für die Schadensregulierung zuständig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Parkhausunfall ist schnell passiert. Doch wie sollten sich Autofahrer verhalten?
Ein Parkhausunfall ist schnell passiert. Doch wie sollten sich Autofahrer verhalten?

Für den einen Fluch, für den anderen Segen: Ein Parkhaus oder eine Tiefgarage bietet in der Stadt viele Vorteile. So findet sich fast immer ein Parkplatz und das Auto ist vor Hagel, Schnee oder sonstigen Umwelteinflüssen geschützt.

Doch manch einer wagt sich mit seinem größeren Fahrzeug kaum ins Parkhaus: Oftmals ist es sehr eng gebaut.

Ist das Auto in die Parklücke gequetscht, geht die Autotür gerade so weit auf, dass der Fahrer aussteigen kann. Säulen und Ecken machen es kaum möglich, den Überblick zu behalten. Ein Parkhausunfall kann also leicht passieren.

In der Tiefgarage einen Unfall vermeiden: Präventivmaßnahmen

Um einen Parkhausunfall zu vermeiden, empfiehlt es sich, besonders langsam zu fahren. Drosseln Sie Ihre Geschwindigkeit auf 10 km/h. Fahren Sie besonders aufmerksam und denken Sie daran, dass Sie unter Umständen jederzeit bremsen müssen.

Wer von rechts aus einer Parkbucht heraus fährt, kann keine Vorfahrt. “Rechts vor Links” gilt laut der Rechtsprechung nur, wenn sich kreuzende Fahrspuren auf einem Parkplatz mit einer Straße vergleichen lassen.  Bedenken Sie, dass durch die vielen Ecken und Säulen vieles erst spät einsehbar ist. Rechnen Sie daher immer mit Fußgängern oder aus- bzw. einparkenden Autos.

Sollten Betroffene nach Unfällen in Parkhäusern die Polizei informieren?

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall in der Tiefgarage, sollten Sie die Ruhe bewahren. Sind Personen zu Schaden gekommen oder ist ein hoher Sachschaden bspw. ein Parkschaden entstanden, sind umgehend die Polizei zu rufen und Sofortmaßnahmen einzuleiten. Suchen Sie sich andere Passanten, die Ihnen helfen können.

Beschädigen Sie beispielsweise in einem Parkhaus ein parkendes Fahrzeug leicht und der Besitzer ist nicht zugegen, dürfen Sie den Unfallort erst nach einer angemessenen Wartezeit (je nach Einzelfall ca. 30 – 60 Minuten) verlassen. Kommt der Fahrer während der Wartezeit nicht zu seinem Wagen, ist der Unfall der Polizei zu melden.

Ist der Parkhausunfall weniger dramatisch ausgefallen, können Sie diesen auch ohne die Polizei abwickeln. Sind Sie sich allerdings unsicher oder kommt es zu Streit, empfiehlt es sich auch dann, die Beamten zu benachrichtigen.

Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Parkhausunfall ab?

Welchen Anspruch hat das Unfallopfer nach einem Unfall im Parkhaus?
Welchen Anspruch hat das Unfallopfer nach einem Unfall im Parkhaus?

Möchten Sie den Parkhausunfall ohne die Polizei regeln, ist es besonders wichtig, dass alle Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen. Tauschen Sie auch die Personalien und die Informationen zur Versicherung aus.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, von den Schäden und dem Unfallort Fotos anzufertigen. Auch eine Unfallskizze kann hilfreich sein. Unterschreiben Sie beide den Unfallbericht.

Sehen Sie davon ab, ein Schuldeingeständnis zu tätigen. Es ist nicht nötig, die Schuldfrage noch im Parkhaus bzw. der Tiefgarage zu klären.

Rufen Sie die Polizei hinzu, fertigt diese ein sogenanntes Unfallprotokoll an. Unter Umständen geht aus diesem hervor, welchen Fahrer die Beamten für schuldig halten. Lassen Sie sich in jedem Fall das Aktenzeichen geben, damit Ihre Versicherung das Unfallprotokoll einsehen kann. In manchen Bundesländern erhalten Sie das Protokoll auch als Durchschlag.

Welche Versicherung haftet für den Unfall im Parkhaus?

Die Schadensregulierung übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sind beide an dem Parkhausunfall Schuld, ermitteln die Versicherungen eine Haftungsquote. Entsprechend dieser ist dann der Schaden zu übernehmen.

Trägt auch das Auto des Unfallfahrers einen Schaden davon, übernimmt diese Regulierung die Vollkaskoversicherung oder der Betroffene selbst.

Es ist unerlässlich, dass der Unfallverursacher seiner Haftpflichtversicherung den Unfall unverzüglich meldet. Spätestens nach eine Woche muss die Meldung eingegangen sein, ansonsten drohen ernsthafte Konsequenzen. Gleiches ist im Übrigen auch dem (vermeintlichen) Unfallopfer zu raten. Kann die Schuldfrage am Unfallort nicht final geklärt werden, übernehmen dies die herbeigerufenen Beamten oder die Versicherungen. Kommt es zu einer Klage, entscheidet das Gericht über die Schuldfrage.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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