Ist Schmerzensgeld steuerfrei oder nicht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie hängen Schmerzensgeld und Einkommensteuer zusammen?

Ist Schmerzensgeld steuerfrei oder steuerpflichtig?
Ist Schmerzensgeld steuerfrei oder steuerpflichtig?

Wer beispielsweise in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt wurde, an dem er nachweislich keine Schuld hat, kann im Regelfall Schadensersatz für entstandene Schäden geltend machen.

Dieser bezieht sich jedoch nicht nur auf Beeinträchtigungen, die das Fahrzeug betreffen, wie beispielsweise die Kosten für einen Gutachter, einen Abschlepp­dienst oder die Reparaturkosten. Auch für einen körperlichen Schaden kann eine Ent­schädigung bzw. Wiedergutmachung verlangt werden.

Diese verfolgt vor allem eine Genugtuungsfunktion, da erlittene Schmerzen grundsätzlich nicht in Geld aufgewogen werden können. Der Betroffene kann bei erlittenen Verletzungen Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallgegners verlangen.

Doch erhält er diese Summe auch komplett oder muss er die gezahlte Entschädigung versteuern? In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob Schmerzensgeld steuerfrei ist und wann es überhaupt gezahlt werden muss.

FAQ: Ist Schmerzensgeld steuerfrei?

Wann steht mir Schmerzensgeld zu?

Schmerzensgeld steht dann jemandem zu, wenn dieser nachweislich unverschuldet bei einem Unfall verletzt wurde. Der Schaden soll durch Schmerzensgeld bzw. Entschädigung wieder aufgewogen werden.

Muss ich Schmerzensgeld versteuern?

Nein. Wenn es sich um einen immateriellen Schaden handelt, der entschädigt wird, ist Schmerzensgeld steuerfrei. Jedoch gibt es Ausnahmen.

Wann wird mein Schmerzensgeld versteuert?

Schmerzensgeld wird nicht versteuert, wenn dadurch eine Kompensation weggefallener Einkünfte stattfindet.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist normalerweise steuerfrei.
Schmerzensgeld ist normalerweise steuerfrei.

Nach deutschem Recht wird zwischen einem materiellen und einem immateriellen Schaden unterschieden. Bei ersteren handelt es sich um sogenannte Vermögensschäden, die durch eine Reparatur oder eine Finanzleistung ausgeglichen werden. Meist liegt in diesem Fall ein Sachschaden vor.

Bei einem Personenschaden gestaltet sich die Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld etwas komplexer. Wann ein Anspruch darauf besteht, ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögens­schaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“ (§ 253 BGB)

Die Höhe dieser Entschädigung wird normalerweise von einem Richter festgesetzt und orientiert sich stets am individuellen Einzelfall. Doch ist diese Entschädigungszahlung automatisch steuerpflichtig oder müssen beim Schmerzensgeld keine Steuern gezahlt werden?

Schmerzensgeld: Ist eine steuerliche Behandlung verpflichtend?

In § 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist definiert, welche Einkünfte versteuert werden müssen und welche steuerfrei sind. Eine Steuer ist demzufolge unter anderem auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus der Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung zu entrichten. Auch sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) werden genannt. Ist Schmerzensgeld demnach nicht steuerfrei?

Doch, denn in § 22 EStG wird nicht erwähnt, dass auf eine solche immaterielle Entschädigung eine steuerliche Behandlung folgen muss. Dementsprechend ist Schmerzensgeld steuerfrei und muss nicht im Nachhinein abgesetzt werden. Es existieren jedoch gewisse Ausnahmefälle, in denen Entschädigungszahlungen nicht steuerfrei sind.

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Entschädigung auch steuerpflichtig sein.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Entschädigung auch steuerpflichtig sein.

Gemäß § 24 Nummer 1a EStG müssen auf diese Steuern gezahlt werden, wenn dadurch eine Kompensation weggefallener Einkünfte stattfand:

  • Es wurde beispielsweise ein Firmenwagen im Zuge eines Unfalls beschädigt.
  • Um der Tätigkeit weiterhin nach­gehen zu können, musste ein Mietwagen nach dem Unfall in Anspruch genommen werden.
  • Die Kosten für das Ersatzfahrzeug werden durch die Schadensersatz­zahlung abgedeckt.
  • Dadurch wurden weggefallene Einkünfte kompensiert, sprich die Entschädigungssumme muss in der Regel versteuert werden.
Schmerzensgeld ist jedoch steuerfrei, da dabei eine Genugtuungsfunktion aufgrund erlittener körperlicher Schäden verfolgt wird und kein Vermögensschaden damit ausgeglichen werden soll. Bei letzterem ist eine Besteuerung hingegen notwendig. Bei Unsicherheiten können Sie einen Steuerberater konsultieren.
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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