Schmerzensgeldberechnung: Mit wie viel Geld können Sie rechnen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Schmerzensgeldberechnung nach einem Unfall

Können Sie die Schmerzensgeldberechnung selbst durchführen?
Können Sie die Schmerzensgeldberechnung selbst durchführen?

Ein Verkehrsunfall stellt für alle Beteiligten eine hohe Belastung dar. Handelt es sich nur um einen kleinen Parkschaden, ist die Schadenregulierung relativ unkompliziert.

Bei größeren Schäden, welche über die Sachbeschädigung hinausgehen, sieht der Fall schon anders aus. Wurden bei der Kollision Personen verletzt, besteht in der Regel neben dem reinen Schadensersatz auch Anspruch auf Schmerzensgeld.

Aus Amerika ist uns das Schmerzensgeld als Geldsegen mit Millionenbeträgen bekannt. In Deutschland sind die Gerichte bei der Höhe vom Schmerzensgeld weit bescheidener.

Dennoch erfüllt es zwei Funktionen. Das sind die Ausgleichs- und die Genugtuungsfunktion. Erstere kompensiert den finanziellen Schaden, während die zweite für das notwendige Gerechtigkeitsempfinden sorgen soll. Auf diese Weise wird gleichzeitig die Sühnefunktion erfüllt.

Doch mit wie viel Schmerzensgeld können Geschädigte nach einem Unfall rechnen? Wann besteht überhaupt ein Anspruch und wovon hängt beim Schmerzensgeld die Berechnung ab? Gibt es eine Formel, mit der Betroffene selbst das Schmerzensgeld berechnen können? Auf diese und andere Fragen gehen wir im folgenden Artikel ein.

FAQ: Schmerzensgeldberechnung

Wann kann mir Schmerzensgeld zugesprochen werden?

Anspruch auf Schmerzensgeld hat derjenige, der von einer außenstehenden Person geschädigt wurde. Die Schuldfrage muss eindeutig dieser Person zugesprochen sein.

Wovon hängt die Höhe des Schmerzensgelds ab?

Die Höhe des Schmerzensgeld hängt von der Vermögenslage des Schädigers und der Verletzung des Betroffenen ab.

Wie wird das Schmerzensgeld errechnet?

Die Orientierung für die Errechnung des Schmerzensgelds bildet eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Mehr zum Thema Schmerzensgeldtabelle finden Sie hier.

Bevor Richter das Schmerzensgeld ausrechnen, prüfen Sie den Anspruch.
Bevor Richter das Schmerzensgeld ausrechnen, prüfen Sie den Anspruch.

Wann besteht überhaupt Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wird ein Gegenstand durch eine dritte Person beschädigt, ist diese für die Reparatur oder den Ersatz der Sache verantwortlich. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bei materiellen Gütern ist entsprechend der finanzielle Verlust zu kompensieren.

Der Schädiger begründet mit dem Geschädigten durch ein schädigendes Ereignis ein schuldrechtliches Verhältnis.

Kommt es nicht nur zu einem Vermögensschaden, sondern es werden Personen verletzt, wird vom immateriellen Schaden gesprochen. Dieser muss ebenfalls vom Schädiger getragen werden. Gemäß § 253 BGB, dem sogenannten Schmerzensgeldparagraphen, ist eine Entschädigung immer dann zu leisten, wenn es zu einer Verletzung

  • des Körpers,
  • der Gesundheit,
  • der Freiheit oder
  • der sexuellen Selbstbestimmung kam.

Zur Wiedergutmachung dieses Leids können Betroffene in einem Zivilprozess eine „billige Entschädigung in Geld“ , also Schmerzensgeld, fordern. „Billig“ bedeutet in diesem Fall nicht günstig, sondern wird juristisch als „angemessen“ übersetzt. Was allerdings angemessen ist, wird im BGB nicht näher erläutert.

Daher ist es Aufgabe vom Gericht, beim Schmerzensgeld die genaue Höhe zu berechnen. Bei einer leichteren Verletzung wie einer Gehirnerschütterung oder einem Schleudertrauma muss allerdings auch nicht immer eine Gerichtsverhandlung anberaumt werden. Oftmals reicht es, den Schmerzensgeldanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung anzumelden. Die Schmerzensgeldberechnung leistet dann der Versicherer durch außergerichtliche Einigung. Letztlich können dadurch die Kosten für ein teures Gerichtsverfahren gespart werden.

Sind die Verletzungen weitreichender oder gestaltet sich die Berechnung vom Schmerzensgeld schwierig, weil zu viele Faktoren berücksichtigt und bewertet werden müssen oder ist gar mit Langzeitfolgen zu rechnen, sollten Betroffene den Gang vors Gericht nicht scheuen. Dann erfolgt die Schmerzensgeldberechnung unter Berücksichtigung aller Umstände durch den Richter.

Kausaler Zusammenhang

Bevor die Schmerzensgeldberechnung erfolgen kann, muss stets geklärt werden, ob ein schädigendes Ereignis tatsächlich ursächlich für die Verletzung war. Die Beweispflicht liegt stets beim Kläger. Hilfreich in der Beweisführung ist allerdings, wenn bereits im Vorfeld ein Strafprozess stattgefunden hat und der Schädiger verurteilt wurde.

Wovon hängt die Bemessung vom Schmerzensgeld ab?

Die Bemessung vom Schmerzensgeld ist auch von der Art der Behandlung abhängig.
Die Bemessung vom Schmerzensgeld ist auch von der Art der Behandlung abhängig.

Die Begrifflichkeit „billige Entschädigung in Geld“ verlangt vom Gericht die Einbeziehung vieler Faktoren, um eine Berechnung vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall durchzuführen.

Damit ein Richter überhaupt entscheiden kann, müssen die Geschädigten aber erst eine Zivilklage einreichen.

Je nach Streitwert ist dann das Amts- oder das Landgericht zuständig.

Beim letzteren muss Sie zwingend ein Anwalt vertreten. Ohne Rechtsbeistand kommen Sie also dort nicht weit.

Bei der Verhandlung, welche vor der Schmerzensgeldberechnung stattfindet, wird untersucht, wie es zum Unfall gekommen ist, es wird die Schuldfrage geklärt und es werden die Folgen des Unfalls beleuchtet.

Schmerzensgeldberechnung: Faktoren der Schädigerseite

Bei der Berechnung vom Schmerzensgeld nach einem Unfall spielen aber auch noch weitere Faktoren eine Rolle. Diese sind aufseiten des Schädigers:

  • Verhalten bei der Schadenregulierung
  • Vermögenslage
  • Verschulden

Hat die generische Versicherung, welche den Schaden regulieren soll, sich wenig kooperativ gezeigt oder gar versucht, den Geschädigten hinzuhalten und ihn von seinen Ansprüchen abzubringen, entscheiden sich Richter häufig für eine höhere Summe beim Schmerzensgeld. Aber auch die Vermögenslage des Schädigers kann bei der Schmerzensgeldberechnung Einfluss auf die Höhe entfalten.

Hintergrund ist die sogenannte Genugtuungsfunktion. Demnach muss das Schmerzensgeld ein gewisses Maß an Belastung für den Täter bedeuten. Ist dieser sehr wohlhabend, muss der Geldbetrag höher ausfallen, damit er ausreichend „gebüßt“ hat.

Zu berücksichtigen ist dagegen aber auch die finanzielle Situation des Geschädigten. Auch er muss das Schmerzensgeld „spüren“, damit er so etwas wie Genugtuung empfinden kann. Hier kommt es also auf die Abwägung der Verhältnismäßigkeit an. Gleichzeitig soll aber auch niemand in finanzielle Not geraten.

Entscheidend für das Schmerzensgeld und seiner Berechnung ist auch der Verschuldungsgrad – wurde z. B. fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Je nachdem wie viel Schuld sich der Täter aufgeladen hat, kann dies Einfluss auf die Schmerzensgeldberechnung haben. Trägt der Geschädigte allerdings eine Teilschuld, kann dies die Höhe vom Schadensersatz mindern.

Bei der Berechnung vom Schmerzensgeld werden die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem berücksichtigt.
Bei der Berechnung vom Schmerzensgeld werden die Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem berücksichtigt.

Schmerzensgeldberechnung: Faktoren aufseiten des Geschädigten

Bei der Schmerzengeldberechnung wird auch genau auf die Folgen eines Schadenereignisses geachtet. Im Fokus stehen dabei:

  • Welcher Art waren die physischen bzw. psychischen Verletzungen?
  • Wie intensiv war der Schmerz?
  • Wie alt ist der Geschädigte?
  • Welche persönlichen Lebensumstände begleiten ihn?
  • Wie groß ist das Ausmaß der Lebensbeeinträchtigung?
  • Gibt es bleibende Schäden wie Behinderungen, Entstellungen oder Narben?
  • Wie intensiv und dauerhaft sind die Schmerzen?
  • Wird der Geschädigte auch zukünftig an Schmerzen leiden?
  • War eine stationäre Behandlung notwendig und mussten Operationen durchgeführt werden?
  • Bestand oder besteht eine Arbeitsunfähigkeit?
  • Gab es soziale Beeinträchtigungen? Kam es beispielsweise zur Scheidung oder zur Zerrüttung der Familie?

Können Sie selbst das Schmerzensgeld ausrechnen?

Wie Sie sehen, müssen bei der Schmerzensgeldberechnung viele Faktoren Beachtung finden, weshalb es keine formale Berechnungsmethode gibt. Ausschlaggebend ist stets der Einzelfall. Richter müssen dabei verschieden Fakten prüfen und bewerten. Für Laien ist es daher nicht möglich, das Schmerzensgeld zu berechnen. Allerdings gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen, welche eine grobe Orientierung bei der Bemessung des Schmerzensgelds geben können.

Können Sie das Schmerzensgeld online berechnen?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine Formel zur Schmerzensgeldberechnung. Ein Online-Tool, das dies verspricht, erscheint daher eher unseriös. Letztlich muss ein Richter nach einem Abwägungsprozess über die Höhe vom Schmerzensgeld entscheiden.

Wie viel können Sie fordern? Ein Anwalt kann das Schmerzensgeld berechnen.
Wie viel können Sie fordern? Ein Anwalt kann das Schmerzensgeld berechnen.

Schmerzensgeldtabellen: Grundlagen der Schmerzensgeldberechnung

Richter und Versicherungen sind bei der Schmerzensgeldberechnung nicht vollkommen losgelöst. Grundlage bei der Entscheidung, wie hoch die Entschädigung sein soll, bildet eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Dies ist eine Ansammlung von Gerichtsurteilen zum Thema Schmerzensgeld.

In solchen Tabellen sind verschiedene Verletzungen mit den Schmerzensgeldbeträgen aufgelistet. Diese Angaben gelten allerdings nicht absolut, sondern dienen lediglich der Orientierung für die Schmerzensgeldberechnung.

Der Grund dafür ist, dass die Urteile nicht immer eins zu eins auf einen aktuellen Fall übertragbar sind. Somit ist unter Umständen die Vergleichbarkeit nicht immer gegeben. Bei der Schmerzensgeldberechnung muss stets dem individuellen Fall Rechnung getragen werden, weshalb die Aussagekraft der Schmerzensgeldtabellen nur beschränkt sein kann.

Welche Schmerzensgeldtabellen gibt es?

  • Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle
  • Celler Schmerzensgeldtabelle
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm
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Schmerzensgeldberechnung: Mit wie viel Geld können Sie rechnen?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Maria K.

    27. Juli 2019 at 9:43

    Hallo!zahnpfusch nach Behandlung!Gutachter erstellt!Alle Kronen müssen raus!Streitwert 18.990 euro!wie errechnet sich das schmerzensgeld!Lg

    • bussgeldrechner.org

      2. August 2019 at 15:47

      Hallo Maria,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, sind bei der Bemessung des Schmerzensgeldes viele individuelle Faktoren zu beachten, weshalb keine pauschalen Angaben unsererseits möglich sind. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

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