Police-Pilot: Messung aus dem Polizeifahrzeug

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geschwindigkeitsmessungen gegen Verstöße beim Tempolimit

Police-Pilot: Hier sind die Polizisten in zivilen Fahrzeugen unterwegs.
Police-Pilot: Hier sind die Polizisten in zivilen Fahrzeugen unterwegs.

Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen in Deutschland sind keine Seltenheit.

Durch Bußgeldbescheide und damit einhergehende Sanktionen – wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot – wird gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgegangen.

Um einen zu schnellen Autofahrer auch zur Rechenschaft zu ziehen, muss ihm der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig nachgewiesen werden. Für diesen Nachweis stehen den Beamten der Polizei verschiedene Verfahren zur Verfügung. Neben den klassischen Radarfallen und Blitzern ist es möglich, für eine Geschwindigkeitsmessung auch Police-Pilot zu nutzen.

Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Verwendung von Police-Pilot: Wie funktioniert dieses System? Wie hoch fällt die Messtoleranz aus? Und welche Messfehler können auftreten?

FAQ: Police-Pilot

Wozu dient Police-Pilot?

Hierbei handelt es sich um ein System zur Geschwindigkeitsmessung, welches in einem Polizeifahrzeug verbaut ist.

Findet bei der Messung mit Police-Pilot ein Toleranzabzug statt?

Ja, dieser beträgt bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h 5 km/h. Ist das Fahrzeug schneller unterwegs, liegt der Toleranzabzug bei 5 Prozent.

Welche Messfehler können auftreten?

Mögliche Fehlerquellen haben wir hier zusammengefasst.

Wie funktioniert das Police-Pilot-System?

Die Geschwindigkeitsmessung durch das Nachfahren mit dem Police-Pilot-System möglich.
Die Geschwindigkeitsmessung ist durch Nachfahren mit dem Police-Pilot-System möglich.

Bei Police-Pilot handelt es sich um ein System der Geschwindigkeitsmessung, bei dem ein ziviles Polizeifahrzeug zum Einsatz kommt.

Die Beamten haben dabei die Möglichkeit, sowohl aus dem stehenden als auch aus dem fahrenden Fahrzeug die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu erfassen.

Police-Pilot kann somit auch für eine Messung durch Nachfahren genutzt werden. Dabei gibt es zwei verschiedene Verfahren:

  1. Messung anhand des eigenen Tachos
    Wird für die Geschwindigkeitsmessung des vorausfahrenden Fahrzeugs die Angabe des eigenen Tachos verwendet, muss dabei beachtet werden, dass der Abstand zwischen den Fahrzeugen gleich bleibt.
  2. Messung anhand der Weg-Zeit-Berechnung
    Erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit durch eine Formel, der die Fahrtdauer auf einer bestimmten Strecke zugrunde liegt, ist ein konstanter Abstand nicht notwendig.
Durch die installierte Front- sowie Heckkamera werden der Geschwindigkeits­verstoß und das Kennzeichen dokumentiert. Diese dienen ggf. als Beweis­material.

Welche Messtoleranz gilt bei Police-Pilot?

Um Schwankungen bei der gefahrenen Geschwindigkeit und leichte Messungenauigkeiten auszugleichen, wird bei jedem Verfahren eine Messtoleranz angegeben. Der Toleranzabzug bei Police-Pilot richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und wird wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Bis 100 km/h: 5 km/h
  • Über 100 km/h: 5 Prozent

Welche Messfehler können bei Police-Pilot auftreten?

Hauptsächlich kommt das Police-Pilot-System auf der Autobahn zum Einsatz.
Hauptsächlich kommt das Police-Pilot-System auf der Autobahn zum Einsatz.

Um bei einer Geschwindigkeitsmessung Fehler zu vermeiden, ist die richtige Bedienung eine Grundvoraussetzung.

Wie bei jedem Messverfahren kann es aber auch beim Police-Pilot zu Abweichungen oder Störungen kommen.

Welche Fehler bei Police-Pilot-Systemen verhältnismäßig häufig auftreten, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Kein konstanter Abstand
    Einige Police-Pilot-Systeme setzen für ihre Messung einen gleichbleibenden Abstand zwischen Polizeifahrzeug und zu messendem Auto voraus. Ist dieser nicht gegeben, können Messfehler auftreten.
  • Fehlende oder veraltete Eichung
    Um eine exakte und gültige Messung zu gewährleisten, ist eine Eichung des Police-Pilot-Systems notwendig. Zudem muss die Eichung regelmäßig erneuert werden.
  • Nicht ausreichende Streckenlänge
    Der Gesetzgeber schreibt für die Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot bestimmte Streckenlängen vor. Auf einer Autobahn muss die Messstrecke mindestens 1000 Meter betragen.
  • Mangelnde Sachkenntnis
    Um Fehler bei der Bedienung zu vermeiden, müssen die Beamten der Polizei für den Umgang mit dem Police-Pilot-System geschult sein.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Aufgrund der hier aufgeführten Fehlerquellen, die bei Police-Pilot auftreten können, besteht die Möglichkeit eines erfolgreichen Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Einspruch können Sie alleine oder mithilfe eines Anwalt einlegen.

Besonders wenn ein Fahrverbot droht, ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Zudem kann Ihnen dieser auch eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten geben.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

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