Vom Blitzer in der Schweiz erwischt: Drohen Kosten für Betroffene?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zu schnell im Schweizer Ausland unterwegs

Blitzer in der Schweiz: Auch hier müssen sich Fahrer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Blitzer in der Schweiz: Auch hier müssen sich Fahrer an Geschwindig­keitsbegrenzungen halten.

In Deutschland ist jedem Fahrer bewusst, dass es nicht folgenlos bleibt, wenn er mit deutlich zu viel Kilometern pro Stunde (km/h) innerorts oder außerorts unterwegs ist und an einen Blitzer gerät. Je nach Höhe der Geschwindigkeits­überschreitung sind Verwarn- oder Bußgelder eine mögliche Konsequenz.

Letztere können schnell mehrere Hundert Euro ausmachen. Dazu kommen teilweise monatelange Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

Sind deutsche Fahrer im Schweizer Ausland unterwegs, fahren zu schnell und werden dabei unerwünscht „fotografiert“, sind Betroffene oft unsicher: „Was ist, wenn ich als Deutscher in der Schweiz geblitzt werde? Erwarten mich Bußgelder? Können Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden?“ Der vorliegende Ratgeber hält die Antworten bereit und informiert Sie umfassend zum Thema „Blitzer in der Schweiz“.

FAQ: Blitzer in der Schweiz

Gelten Blitzer in der Schweiz auch für ausländische Fahrer?

Ja, auch ausländische Verkehrsteilnehmer müssen sich in der Schweiz an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten.

Welche Sanktionen drohen in der Schweiz für Geschwindigkeitsüberschreitungen?

In der Schweiz sind neben Bußgeldern auch Fahrverbote möglich. Was darüber hinaus drohen kann, erfahren Sie hier.

Müssen Deutsche das Bußgeld aus der Schweiz bezahlen?

Eine Vollstreckung eines schweizerischen Bußgeldes ist in Deutschland nicht möglich. Auch Fahrverbote sind nur in der Schweiz gültig. Allerdings können offene Bußgelder zu Problemen bei der erneuten Einreise führen.

Geblitzt in der Schweiz: Auch hier drohen Sanktionen

In Deutschland gab es in den letzten Jahren einige Bußgelderhöhungen, auch in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Doch die Bußgelder in der Schweiz fallen nochmal deutlich höher aus. Wer dort innerorts auch nur 5 km/h zu schnell fährt, kann umgerechnet schon mal ein Verwarngeld von 40 Euro bezahlen. Eine Überschreitung von 15km/h in einer Ortschaft zieht sogar schon ein Bußgeld von 250 Euro nach sich.

Trotz höherer Bußgelder funktioniert das Schweizer Verkehrsrecht bei Geschwindigkeitsverstößen ähnlich wie das deutsche. Das bedeutet: Die Höhe der Sanktionen richtet sich nicht nur nach der Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit. Es ist auch entscheidend, in welcher Umgebung der jeweilige Verstoß begangen wurde. Löst ein Blitzer in der Schweiz aus, ist also auch darauf zu achten, ob es innerorts, außerorts oder speziell auf der Autobahn passiert ist.

Natürlich sorgen Blitzer in der Schweiz nicht nur für Bußgelder. Auch Fahrverbote sind möglich. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Fahrer außerorts 26 km/h zu schnell sind. Besonders hohe Geschwindigkeitsverstöße gelten sogar als Straftat und können Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Vollstreckung in Deutschland

In der Schweiz vom Blitzer erwischt: Kosten, die daraus resultieren, können auch in Deutschland vollstreckt werden.
In der Schweiz vom Blitzer erwischt: Kosten, die daraus resultieren, können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Gerade deutsche Urlauber, die durch einen Blitzer in der Schweiz beim Geschwindigkeitsverstoß erwischt werden, fragen sich oft: „Können mich Bußgeldbescheide in Deutschland überhaupt erreichen bzw. werden diese dort vollstreckt?“

Durch ein Abkommen zwischen beiden Ländern wäre letzteres tatsächlich möglich, wenn dieser Teil des Abkommens in Kraft treten würde. Dies ist allerdings derzeit nicht der Fall, sodass eine Vollstreckung in Deutschland nicht durchgeführt wird.

Sollte dieser Teil des Polizeivertrages jedoch in Kraft treten, müssten für eine Vollstreckung bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zu diesen gehören die Folgenden:

  • Die jeweilige Sanktion beträgt umgerechnet mindestens 40 Euro.
  • Es geht ausschließlich um die Vollstreckung eines Geldbetrages.
  • Die Schweizer Behörden waren selbst erfolglos darin, die betroffene Person aufzuspüren und die Sanktionen zu vollstrecken.
  • Es ist bisher keine Verjährung eingetreten. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Bußgeldern in der Schweiz drei Jahre, die für die Vollstreckung zwei Jahre.
Sorgt ein Blitzer in der Schweiz dafür, dass die Verkehrsbehörden aktiv werden, können ehemalige Touristen sich aber auch dafür entscheiden, die geforderte Zahlung einfach zu ignorieren. Dabei müssen sie jedoch darauf achten, dass eine weitere Reise in die Schweiz vor Ablauf der Verjährungsfristen eine sofortige Vollstreckung zur Folge hat.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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