Fahrverbot in der Schweiz: Wann droht es?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann Sie das Auto in Helvetia stehen lassen müssen

Wann wird ein Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen?
Wann wird ein Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen?

Angrenzend an Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein liegt die Schweiz in Mitteleuropa und beher­bergt in etwa 8,4 Millionen Menschen.

Kein Wunder also, dass sie sowohl französische als auch deutsche sowie italienische Kultur- und Sprachgebiete aufweist. Doch unabhängig von Ethnie, Religion oder Sprache gilt: Wer sich nicht an die Verkehrsregeln in Helvetia hält, muss mit Sanktionen rechnen.

Unter anderem ist das Fahrverbot eine gängige Buße in der Schweiz. Im Ratgeber klären wir daher, wann auffällig gewordene Fahrer mit einem solchen rechnen müssen und ob ein Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig ist.

FAQ: Fahrverbot in der Schweiz

Welche Verstöße führen in der Schweiz zu einem Fahrverbot?

Es kommt stets auf die Schwere des Verkehrsverstoßes bzw. der Widerhandlung an. Klicken Sie hier, um die Abstufungen nachzulesen.

Wie lange dauert das Fahrverbot in der Schweiz?

Auch die Dauer ist von der Schwere der Widerhandlung abhängig. Bis zu 12 Monate sind denkbar. Mit einem Klick hier, können Sie die jeweilige Mindestdauer der Tabelle entnehmen.

Muss ich auch in Deutschland auf das Auto verzichten, wenn das Fahrverbot in der Schweiz erteilt wurde?

Nein. Weil es keine entsprechende Übereinkunft gibt, gilt das Fahrverbot nur in der Schweiz. Bei ausländischen Bußgeldern ist das anders.

Deutschland vs. Schweiz: Wann ein Fahrverbot verhängt wird

Haben Sie in Deutschland eine schwere oder beharrliche Pflichtverletzung begangen, werden Sie im Regelfall mit einem Fahrverbot konfrontiert. Ein solches kann ein bis drei Monate lang andauern. Ein Fahrverbot in der Schweiz kann zwar ebenfalls als Buße angeordnet werden, allerdings gibt es teilweise wesentliche Unterschiede in Bezug auf die dazugehörigen Vorschriften.

In der Schweiz werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht als sogenannte „Widerhandlungen“ bezeichnet und in drei Kategorien unterteilt: leicht, mittelschwer und schwer. Wann bei welcher Art der Widerhandlung ein Fahrverbot in der Schweiz bzw. ein sogenannter „Warnungsentzug“ (wie es dort heißt) drohen kann, zeigt die folgende Zusammenfassung:

Auf eine Alkoholfahrt kann ein Fahrverbot in der Schweiz folgen.
Auf eine Alkoholfahrt kann ein Fahrverbot in der Schweiz folgen.
  • Leichte Widerhandlung: Um einen Verstoß dieser Kategorie handelt es sich beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einer Alkoholfahrt mit 0,5 Promille. Allgemein kommt bei einer solchen Regelmissachtung noch kein Fahrverbot in der Schweiz auf Sie zu. Wurde jedoch in den letzten zwei Jahren vor der Tat bereits eine Administrativmaßnahme (Verwarnung, Warnungsentzug, etc.) ausgesprochen, droht Ihnen Letzterer auch bei einer leichten Widerhandlung.
  • Mittelschwere Widerhandlung: Begehen Sie einen leichten Alkoholverstoß (Fahrten mit zwischen 0,5 und 0,79 Promille) und verstoßen gleichzeitig gegen anderweitige Verkehrsregeln, liegt eine mittelschwere Widerhandlung vor. Hier besteht die Konsequenz in jedem Fall aus einem Fahrverbot in der Schweiz.
  • Schwere Widerhandlung: Sobald Sie die Verkehrssicherheit ernsthaft durch eine grobe Verletzung der Vorschriften gefährden, wird dies als schwere Widerhandlung angesehen. Dies ist beispielsweise bei einer Fahrerflucht nach einem Unfall mit Personenschaden der Fall. Doch auch, wenn Sie sich hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen, obwohl ein Fahrverbot in der Schweiz gegen Sie verhängt wurde, gilt dies als schwere Widerhandlung.

Wie lange wird ein Fahrverbot in der Schweiz angeordnet?

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog in der Schweiz, in dem feste Regelsätze für bestimmte Verstöße festgeschrieben sind. Daher obliegt die Entscheidung, wie lange ein Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen wird, nicht selten einem Richter. Es kommt dementsprechend meist auf den Einzelfall an.

Weiterhin eine Rolle bei der Dauer des Warnentzugs spielen die folgenden Aspekte:

  • die Schwere der Tat
  • die Reputation des betroffenen Fahrers
  • die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein
Fahrverbot in der Schweiz: Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Fahrverbot in der Schweiz: Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Grundsätzlich kann das gesetzliche Minimum bei einem Fahrverbot in der Schweiz nicht unterschritten werden. Außerdem rutschen auffällig gewordene Fahrer ab einer mittelschweren Widerhandlung automatisch in ein sogenanntes Kaskadensystem.

Wer daraufhin erneut mindestens mittelschwer gegen geltende Verkehrs­regeln verstößt, muss sich auf einen Aufstieg um eine Stufe in der Kaskade einstellen.

Kurzum: Ersttäter werden weniger hart bestraft als Fahrer, die als Wiederholungstäter gelten. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die laut Artikel 16a bis 16c des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) anzuwendende gesetzliche Mindestdauer bei einem Fahrverbot in der Schweiz:

Wider­handlung inklusive sonstiger UmständeMindest­dauer vom Fahr­verbot in der Schweiz
Leichte Widerhandlung + andere Administrativ­maßnahme in den letzten 2 Jahren1 Monat
Mittelschwere Widerhandlung1 Monat
Mittelschwere Widerhandlung + Warnungsentzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung in den letzten 2 Jahren4 Monate
Mittelschwere Widerhandlung + zwei Warnungsentzüge wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen in den letzten 2 Jahren9 Monate
Mittelschwere Widerhandlung + zwei Warnungsentzüge wegen schweren Widerhandlungen in den letzten 2 Jahren15 Monate
Schwere Widerhandlung3 Monate
Schwere Widerhandlung + Warnungsentzug wegen einer mittelschweren Widerhandlung in den letzten 5 Jahren6 Monate
Schwere Widerhandlung + Warnungsentzug wegen einer schweren Widerhandlung oder zwei Warnungsentzüge wegen mittelschweren Widerhandlungen in den letzten 5 Jahren12 Monate

Übrigens: Es ist nicht möglich, das Fahrverbot in der Schweiz zu splitten. Der Warnungsentzug dient schließlich unter anderem der Verkehrserziehung und soll auffällig gewordene Fahrer dazu bringen, sich in Zukunft an die Verkehrsregeln zu halten. Sie sollen dementsprechend aus dieser Maßnahme lernen, was nicht der Fall wäre, könnten sie das Fahrverbot in der Schweiz so aufteilen, wie es ihnen gerade am besten passt.

Fahrverbot in der Schweiz: Dürfen Sie als Deutscher trotzdem fahren?

Wurde ein Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen, gilt dies nicht automatisch auch für Deutschland.
Wurde ein Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen, gilt dies nicht automatisch auch für Deutschland.

Sollten Sie sich als Deutscher dazu entscheiden, mit dem Auto in der Schweiz Urlaub zu machen, empfiehlt es sich durchaus, sich im Vorfeld über die dort geltenden Verkehrsregeln zu informieren.

Diese müssen schließlich nicht immer mit den in Deutschland Anwendung findenden Vorschriften übereinstimmen. Um hohe Bußgelder aus dem Ausland zu vermeiden, sollten Sie zumindest die grundlegenden Regeln im Schweizer Verkehr kennen.

Haben sie sich einen Verstoß geleistet, der sogar mit einem Fahrverbot in der Schweiz sanktioniert wird, werden einige Kraftfahrer unsicher. Die meisten fragen sich in einer solchen Situation wohl, ob dieser Warnungsentzug sich auch auf deutsche Straßen erstreckt und ihnen das Fahren dadurch auch im Heimatland untersagt ist.

Dem ist jedoch nicht so: Wurde gegen Sie als Kraftfahrer ein Fahrverbot in der Schweiz verhängt, ist dies grundsätzlich auch nur dort wirksam. Wegen einem besonderen Abkommen ist dieses Verbot allerdings nicht nur auf Schweizer Grund und Boden beschränkt, sondern bezieht sich in diesem Fall ebenfalls auf das Fürstentum Liechtenstein. In Deutschland ist es Ihnen weiterhin erlaubt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern.

Bei einem Fahrverbot in der Schweiz wird Ihr Führerschein normalerweise auch nicht von den dort ansässigen Behörden eingezogen. Vielmehr erhalten Sie einen Vermerk auf dem Dokument sowie einen Registereintrag. Generell gilt: Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot findet auch nur dort Anwendung. Geht es nicht um ein Fahrverbot in der Schweiz, sondern in Deutschland, kann dieses ebenfalls nur von einer deutschen Behörde ausgesprochen werden.
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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