Bußgeldstelle in Rostock: Mecklenburg-Vorpommern

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldstellen Mecklenburg-Vorpommern

Die Bußgeldstelle in Rostock ist Hauptansprechpartner für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Bußgeldstelle in Rostock ist Hauptansprechpartner für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist mit seiner direkten Lage an der Ostsee ein beliebtes Urlaubsziel – und das nicht nur für Deutsche. Trotzdem werden auch im Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig Verkehrsverstöße von Autofahrern begangen, die durch die Bußgeldstelle geahndet werden müssen.

Neben der Zentralen Bußgeldstelle in Rostock besitzt das Bundesland sechs weitere Behörden, die sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten kümmern. Aber welche Bußgeldstelle kümmert sich um welche Angelegenheiten im Verkehr?

Die Zentrale Bußgeldstelle in Rostock

Die Aufgabengebiete der Bußgeldstelle in Rostock beschränken sich auf drei Teilgebiete: den ruhenden Verkehr, den fließenden Verkehr sowie andere Ordnungswidrigkeiten, die in Mecklenburg-Vorpommern begangen werden.

Zum ruhenden Verkehr werden beispielsweise Park- oder Halteverstöße gezählt, der fließende Verkehr schließt unter anderem Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße mit ein und allgemeine Ordnungswidrigkeiten beziehen sich zum Beispiel auf Lärmbelästigungen.

Um alle diese drei Gebiete drehen sich die Verstöße, die durch die Zentrale Bußgeldstelle in Rostock bearbeitet werden.

Weitere Bußgeldbehörden in Mecklenburg-Vorpommern

Ordnungswidrigkeiten, die die Bußgeldstelle in Rostock nicht ahndet, werden von einer der sechs anderen Behörden verfolgt.
Ordnungswidrigkeiten, die die Bußgeldstelle in Rostock nicht ahndet, werden von einer der sechs anderen Behörden verfolgt.

Neben der in Rostock ansässigen Behörde gibt es allerdings auch andere regionale Bußgeldstellen, unter denen sich die Aufgaben in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden.

Aus diesem Grund ist es nicht zwingend, dass Sie einen Bußgeldbescheid aus Rostock erhalten. Nach einer Ordnungswidrigkeit können Sie ebenso Post aus Schwerin oder Stralsund bekommen. Je nach Region und Ort der begangenen Tat können die zuständigen Behörden variieren.

Alle Bußgeldstellen des Landes verfolgen allerdings das gleiche Ziel und haben aus diesem Grund auch die gleichen Aufgaben.

Dazu zählen unter anderem:

  • Einleitung des Bußgeldverfahrens
  • Aussendung des Zeugenfrage– bzw. Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids
  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Betreuung der Akteneinsicht

Von welcher Behörde Sie nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit Post erhalten, ist davon abhängig, in welchem Landkreis oder Gebiet Sie diesen Verstoß begangen haben.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Zunächst werden die Verkehrsverstöße in Mecklenburg-Vorpommern durch die örtliche Polizei aufgezeichnet. Wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden soll, da der Verkehrssünder nach dem aktuellen Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, so wird der Tatbestand von der Polizei an die jeweilig zuständige Bußgeldbehörde weitergeleitet. Diese leitet dann das Verfahren ein, verschickt Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen und ist auch für eingehende Einsprüche der richtige Ansprechpartner.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben

Wollen Sie als Beschuldigter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie diesen an die Bußgeldbehörde senden, die Ihnen den Bescheid zugesandt hat. Welche Bußgeldstelle das genau ist, können Sie dem Briefkopf entnehmen.

Die Bußgeldstelle in Rostock kümmert sich unter anderem um Handyverstöße.
Die Bußgeldstelle in Rostock kümmert sich unter anderem um Handyverstöße.

Das sollten Sie innerhalb einer 14-tägigen Frist machen. Sind Sie sich nicht sicher, ob sich ein Einspruch lohnt bzw. ob dieser überhaupt gerechtfertigt ist, können Sie sich damit auch an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihre offenen Fragen beantworten und Ihnen beratend zur Seite stehen, wenn Sie nicht selbst Einspruch erheben wollen oder es Unklarheiten gibt.

Falls Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, können Sie sich auch direkt an die jeweils zuständige Bußgeldstelle wenden. Oft sind die Behörden nicht nur per Telefon, sondern auch über E-Mail oder ein Fax erreichbar. Welche Kontaktdaten Ihre Bußgeldstelle hat, können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen.

Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern

AdresseKontakt
Stadtamt Rostock
Bußgeldstelle
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock
Telefon:
0381/381-3218
Fax:
0381/381-3285
E-Mail:
stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de

Homepage
www.rathaus.rostock.de
Regionale Bußgeldstellen:
Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Verkehrsüberwachung
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Telefon:
03871/722-3700
Fax:
03871/72277-3700
E-Mail:
manfred.sprinz@kreis-lup.de

Homepage
www.kreis-lup.de
Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte
Bußgeldstelle
Adolf-Pompe-Straße 12 - 15
17109 Demmin
Telefon:
03998/434-4372
Fax:
0395/57087-65953
E-Mail:
bodo.krumbholz@lk-seenplatte.de

Homepage
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Landkreis Nordwestmecklenburg
Bußgeldstelle
Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen
Telefon:
03841/3040-3250
Fax:
03841/3040-83250
E-Mail:
b.koerner@nordwestmecklenburg.de

Homepage
www.nordwestmecklenburg.de
Rostock Landkreis
Bußgeldstelle
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
Telefon:
03843/755-32100
Fax:
03843/755-32800
E-Mail:
Petra.Schildt@lkros.de

Homepage
www.landkreis-rostock.de
Stadtverwaltung Schwerin
Bußgeldstelle
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon:
0385/545-2250
Fax:
0385/545-2279
E-Mail:
mmoeller@schwerin.de

Homepage
www.schwerin.de
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bußgeldstelle
Spantekower Landstraße 35
17389 Anklam
Telefon:
03834/8760-3625
Fax:
03834/8760-93625
E-Mail:
Gabriele.Mueller@kreis-vg.de

Homepage
www.kreis-vg.de
Landkreis Vorpommern-Rügen
Bußgeldstelle
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon:
03831/357-1000
Fax:
03831/357-1000
E-Mail:
service@lk-vr.de

Homepage
www.lk-vr.de
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Bußgeldstelle in Rostock: Mecklenburg-Vorpommern
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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