Bußgeldstelle in Rostock: Mecklenburg-Vorpommern
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
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Bußgeldstellen Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist mit seiner direkten Lage an der Ostsee ein beliebtes Urlaubsziel – und das nicht nur für Deutsche. Trotzdem werden auch im Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig Verkehrsverstöße von Autofahrern begangen, die durch die Bußgeldstelle geahndet werden müssen.
Neben der Zentralen Bußgeldstelle in Rostock besitzt das Bundesland sechs weitere Behörden, die sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten kümmern. Aber welche Bußgeldstelle kümmert sich um welche Angelegenheiten im Verkehr?
Inhaltsverzeichnis
Die Zentrale Bußgeldstelle in Rostock
Die Aufgabengebiete der Bußgeldstelle in Rostock beschränken sich auf drei Teilgebiete: den ruhenden Verkehr, den fließenden Verkehr sowie andere Ordnungswidrigkeiten, die in Mecklenburg-Vorpommern begangen werden.
Zum ruhenden Verkehr werden beispielsweise Park- oder Halteverstöße gezählt, der fließende Verkehr schließt unter anderem Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße mit ein und allgemeine Ordnungswidrigkeiten beziehen sich zum Beispiel auf Lärmbelästigungen.
Um alle diese drei Gebiete drehen sich die Verstöße, die durch die Zentrale Bußgeldstelle in Rostock bearbeitet werden.
Weitere Bußgeldbehörden in Mecklenburg-Vorpommern
Neben der in Rostock ansässigen Behörde gibt es allerdings auch andere regionale Bußgeldstellen, unter denen sich die Aufgaben in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden.
Aus diesem Grund ist es nicht zwingend, dass Sie einen Bußgeldbescheid aus Rostock erhalten. Nach einer Ordnungswidrigkeit können Sie ebenso Post aus Schwerin oder Stralsund bekommen. Je nach Region und Ort der begangenen Tat können die zuständigen Behörden variieren.
Alle Bußgeldstellen des Landes verfolgen allerdings das gleiche Ziel und haben aus diesem Grund auch die gleichen Aufgaben.
Dazu zählen unter anderem:
- Einleitung des Bußgeldverfahrens
- Aussendung des Zeugenfrage– bzw. Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids
- Bearbeitung von Einsprüchen
- Betreuung der Akteneinsicht
Von welcher Behörde Sie nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit Post erhalten, ist davon abhängig, in welchem Landkreis oder Gebiet Sie diesen Verstoß begangen haben.
Ablauf des Bußgeldverfahrens
Zunächst werden die Verkehrsverstöße in Mecklenburg-Vorpommern durch die örtliche Polizei aufgezeichnet. Wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden soll, da der Verkehrssünder nach dem aktuellen Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, so wird der Tatbestand von der Polizei an die jeweilig zuständige Bußgeldbehörde weitergeleitet. Diese leitet dann das Verfahren ein, verschickt Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen und ist auch für eingehende Einsprüche der richtige Ansprechpartner.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben
Wollen Sie als Beschuldigter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie diesen an die Bußgeldbehörde senden, die Ihnen den Bescheid zugesandt hat. Welche Bußgeldstelle das genau ist, können Sie dem Briefkopf entnehmen.
Das sollten Sie innerhalb einer 14-tägigen Frist machen. Sind Sie sich nicht sicher, ob sich ein Einspruch lohnt bzw. ob dieser überhaupt gerechtfertigt ist, können Sie sich damit auch an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihre offenen Fragen beantworten und Ihnen beratend zur Seite stehen, wenn Sie nicht selbst Einspruch erheben wollen oder es Unklarheiten gibt.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, können Sie sich auch direkt an die jeweils zuständige Bußgeldstelle wenden. Oft sind die Behörden nicht nur per Telefon, sondern auch über E-Mail oder ein Fax erreichbar. Welche Kontaktdaten Ihre Bußgeldstelle hat, können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen.
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