Bußgeldverfahren für die Geschwindigkeitsüberschreitung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen können für Fahrer ärgerlich sein
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen können für Fahrer ärgerlich sein

Ein klassisches Delikt

Ganz gleich, wie gewissenhaft manch einer beim Autofahren ist, früher oder später passieren Fehler. Beim Thema „zu schnell gefahren“ ist dies wohl besonders deutlich: man ist in Eile oder einmal kurz unaufmerksam und schon hat es geblitzt.

Flattert dann nach einigen Tagen Bangen der Bußgeldbescheid samt Anhörungsbogen ins Haus, ist das Ergebnis oft nicht nur für das Portemonnaie schmerzhaft. Unzählige Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen werden jährlich in Deutschland eröffnet – was dabei rechtlich geschieht, wie sich die Bußgelder zusammensetzten und ob ein Widerspruch lohnt, wird hier beantwortet.

FAQ: Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie geht es weiter, nachdem ich geblitzt wurde?

Anhand des Kennzeichens wird zunächst der Halter ermittelt. Dieser erhält dann einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Im nächsten Schritt wird der Bußgeldbescheid erstellt und verschickt.

Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen?

Ja, Sie können innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Welche Sanktionen können beim Bußgeldverfahren ausgesprochen werden?

Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umfassen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Was Sie zur Geschwindigkeitsüberschreitung wissen sollten, sehen Sie auch im Video.
Was Sie zur Geschwindigkeitsüberschreitung wissen sollten, sehen Sie auch im Video.

Zum Begriff: das Bußgeldverfahren erklärt

Wer zu schnell unterwegs ist, dem drohen Sanktionen
Wer zu schnell unterwegs ist, dem drohen Sanktionen

Ein Bußgeldverfahren wird immer dann eröffnet, wenn gemäß der StVO eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, welche mit einem Bußgeld belegt ist.

Zuerst gibt es da das Vorverfahren:die jeweils zuständige Bußgeldbehörde stellt den Bußgeldbescheid aus. Erhalten Sie diesen, haben Sie 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen oder das festgesetzte Bußgeld zu zahlen – diese Frist gilt es dringend einzuhalten. Wird der Bescheid nicht angefochten, ist er automatisch rechtskräftig und wird umgesetzt.

Wird seitens der beschuldigten Person jedoch ein Widerspruch eingelegt, beginnt ein Zwischenverfahren. Die Behörde überprüft dabei im Bußgeldverfahren den zur Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellten Bescheid noch einmal: befindet sie, daran festzuhalten, wird der Fall einem höhergestellten Staatsanwalt zugeteilt. Dieser kann feststellen, a) dass der Beschluss nicht rechtskräftig war b) dass er es war c) ob noch weitere Ermittlungen angestellt werden müssen.

Will der Beschuldigte im Falle eines Schuldspruches immer noch nicht zahlen, zieht die Sache weiter vor ein Gericht. Auch dieses prüft noch einmal die Zulässigkeit des Bescheides und ob der Sachverhalt genug geklärt wurde. Die dabei gefällte Entscheidung kann im äußersten Fall noch mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden.

Zu schnell gewesen: wie hoch ist meine Strafe?

Die Höhe des jeweiligen Bußgeldverfahrens für die Geschwindigkeitsüberschreitung richtet sich dabei nach folgenden Faktoren:

  • befindet sich der Fahrer noch in der Probezeit?
  • wie hoch war der Geschwindigkeitsverstoß gegenüber der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit?
  • war der Fahrer innerorts oder außerorts unterwegs?
  • kam es zu einer Sach – oder Personengefährdung oder im schlimmsten Fall zu Beschädigung oder Verletzung?
  • handelt es sich um einen Wiederholungstäter?
  • die jeweils verkehrsspezifische Situation

Eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung findet durch den Anhörungsbogen statt. Dieser stellt in dem Verfahren die Anhörung dar, da sich Betroffene dort zur Tat äußern können. Dieser Anhörungsbogen wird meist vor dem Bußgeldbescheid geschickt. Er beinhaltet in der Regel den Vorwurf (in diesem Fall Geschwindigkeitsüberschreitung), Ort und Zeit, Zeugen, das Bußgeld (insofern schon bekannt) und im Falle von Blitzern das Blitzerfoto. Der Beschuldigte kann diesen ausfüllen, ist aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und Einspruch einlegen will, sollte auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Tat machen.

Mit welchen Strafen ist nun konkret bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen? Allgemein gilt: Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung war, desto härter fällt die Sanktion aus. Wer zu schnell war, muss sich mindestens auf Bußgelder, in härteren Fällen auch auf Punkte oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis einstellen.

Eine genaue Bußgeldtabelle entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog inklusive einem Bußgeldrechner finden Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

Sind Verkehrsteilnehmer beispielsweise innerorts mit nicht mehr als zehn km/h zu viel unterwegs, fällt das Verwarngeld mit 30 Euro vergleichsweise gering aus. Hat man jedoch außerorts 40 km/h zu viel auf dem Tacho, liegt das Bußgeld bereits bei 200 Euro. Obendrein droht ein Punkt. Neben diesen leicht errechenbaren Überschreitungen gibt es noch eine Reihe an Sonderfällen, wie zum Beispiel witterungsbedingte, schlechte Sichtverhältnisse.

Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, kann sich unter Umständen lohnen
Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, kann sich unter Umständen lohnen

Lohnt sich ein Einspruch?

Der gemessene Wert – entweder durch einen statischen Radar oder einen Polizisten– scheinen eine Anfechtbarkeit der eigenen Unschuld schwer zu machen. Dennoch können Bußgeldbescheide natürlich fehlerhaft sein: inkorrekte Beschilderungen und Messungen, formelle Mängel oder ein Versäumen des jeweiligen Beamten beispielsweise. Kann der Beschuldigte seine Unschuld belegen, sollte sich die Mühe eines Widerspruches gemacht werden. Sind Fahrer nun auf ihr Auto angewiesen und der Führerscheinentzug droht, kann es sich ebenfalls für Sie auszahlen, gegen den Bußgeldbescheid anzugehen.

Abgesehen von derart harten Fällen lohnt es sich grundsätzlich, die Anfechtbarkeit des Vorwurfes zumindest zu prüfen. Denn: Wird das Verfahren eingestellt, tragen Sie keine zusätzlichen Kosten. Erst wenn ein Anwalt mit dem Fall betraut wird und das Verfahren seitens des Beschuldigten verloren wird, können Kosten auf Betroffenen zukommen.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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