Die Rechtsbeschwerde gemäß OWiG: Wann ist sie zulässig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren möglich?

Wann ist eine Rechtsbeschwerde zulässig?
Wann ist eine Rechtsbeschwerde zulässig?

Das Verfahren zu einer Bußgeldsache endet nicht immer mit dem Bußgeldbescheid. Jeder, dem ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, hat zudem das Recht, Einspruch einzulegen.

Im Anschluss prüft die Behörde den Fall erneut. Weicht sie von ihrer Position nicht ab, steht Betroffenen nur noch der Weg zum Amtsgericht offen. Den Abschluss vom Verfahren stellt dann ein Urteil oder ein Beschluss gemäß § 72 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar.

Eigentlich ist mit dem Urteil alles entschieden. Nun kann es aber sein, dass Betroffene der Meinung sind, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nicht korrekt ist. Für solche Fälle gibt es das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde. Dieses ermöglicht die Überprüfung von Urteil und Beschluss zu einer Ordnungswidrigkeit auf oberlandesgerichtlicher Ebene. Der Richterspruch des Amtsgerichts ist also noch nicht das Ende der Fahnenstange.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wie Sie eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Amtsgerichts einlegen können, wann gemäß § 79 OWiG eine Rechtsbeschwerde zulässig ist und wann Sie auf eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) hoffen können.

Wo findet die Rechtsbeschwerde Anwendung?

Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es die Rechtsbeschwerde auch im Strafvollzugsrecht, bei der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im Zivilrecht ist die Rechtsbeschwerde in der ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt.

FAQ: Rechtsbeschwerde

Was ist eine Rechtsbeschwerde?

Eine Rechtsbeschwerde ist unter anderem im Bußgeldverfahren ein Rechtsmittel, welches gegen einen Beschluss oder ein Urteil eingelegt werden kann.

Wann können Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen?

Wann eine Rechtsbeschwerde möglich ist, bestimmt § 79 OWiG. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen können.

Wie ist eine Rechtsbeschwerde einzureichen?

Die Rechtsbeschwerde muss an das zuständige Amtsgericht adressiert sein. Was in Bezug auf die Formulierung wichtig ist, können Sie hier nachlesen.

Eine Rechtsbeschwerde ist im Bußgeldverfahren möglich.
Eine Rechtsbeschwerde ist im Bußgeldverfahren möglich.

Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde

Die Rechtsprechung in Deutschland unterliegt einer vielfältigen Kontrolle.

Damit auch immer Recht gesprochen wird, gibt es verschiedene Rechtsmittel, welche die Möglichkeit bieten, eine Entscheidung überprüfen zu lassen.

Während es im Strafverfahren die sogenannte Revision gibt, stellt die Rechtsbeschwerde bei Ordnungs­widrigkeiten (Owi) das passende Rechtsmittel dar. Zu beachten ist, dass die Beschwerde das Eintreten der Rechtskraft hemmt.

Gemäß § 79 OWiG ist sie zulässig, wenn

  • eine Geldbuße von über 250 Euro festgesetzt wurde,
  • ein Fahrverbot verhängt worden ist,
  • sich gegen das Absehen vom Fahrverbot entschieden wurde,
  • der Einspruch als unzulässig verworfen wurde,
  • ein Beschluss nach § 72 OWiG ergangen ist, obwohl dieser Verfahrensweise rechtzeitig widersprochen oder auf andere Weise das rechtliche Gehör versagt worden ist.

Weitere Zulassungsgründe

Trifft keiner dieser Gründe zu, kann eine Rechtsbeschwerde auch gemäß § 80 OWiG zulässig sein. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Urteil überprüft werden soll, um eine einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen, oder wenn die Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs angestrebt wird.

Den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde sollte ein Anwalt verfassen.
Den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde sollte ein Anwalt verfassen.

Wie wird der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt?

Die Rechtsbeschwerde wird grundsätzlich an das Amtsgericht adressiert, das die anzufechtende Entscheidung getroffen hat. Dabei müssen Form und Frist den Vorschriften für die Revision entsprechen.

Ab Verkündung bzw. Zustellung des Urteils bleibt Betroffenen eine Frist von einer Woche die Rechtsbeschwerde einzulegen. Dies bedarf der Schriftform. Spätestens einen Monat nach dem Urteil muss der Verteidiger die Begründung der Rechtsbeschwerde eingereicht haben.

Es besteht die Möglichkeit zur Rücknahme und zum Verzicht. Bei unverschuldeter Fristversäumung kann zudem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Rechtsbeschwerde mit Muster erstellen? Ist das empfehlenswert?

Im Internet werden häufig für die Rechtsbeschwerde bei Ordnungswidrigkeiten (Owi) kostenpflichtige Muster angeboten. Die Investition lohnt sich in der Regel aber nicht, denn sobald der Rechtsweg Sie auf die Oberlandesebene führt, müssen Sie einen Anwalt beauftragen. Ihm obliegt auch die Aufgabe, die Rechtsbeschwerde zu formulieren und zu begründen. Dies muss nach einem vorgeschriebenen Schema erfolgen. Laien wird davon abgeraten, selbst die Rechtsbeschwerde zu erstellen.

Mit der Beschwerde zum BGH

Soll eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen werden, dann führt der Rechtsweg in der Regel vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser arbeitet als ein Revisionsgericht und prüft in der Hauptsache Urteile der Oberlandes- und Landesgerichte. Sollte es also Gründe geben, die Entscheidung eines solchen Gerichtes überprüfen zu lassen, müssen die Richter des BGH urteilen.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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