Mit dem Fahrrad falsch abbiegen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für falsches rechts und links abbiegen mit dem Fahrrad

Wer links abbiegen will (mit dem Fahrrad), muss einige Regelungen beachten
Wer links abbiegen will (mit dem Fahrrad), muss einige Regelungen beachten

Falsches rechts oder links abbiegen mit dem Fahrrad ist einer der Hauptursachen für Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Entweder achten die Radler nicht auf kreuzende Fußgänger sowie Autos oder Pkw-Führer missachten Fahrradfahrer. Gerade an Kreuzungen liegt das größte Gefahrenpotenzial für Unfälle beim Abbiegen.

Zudem ist manch einem Radfahrer nicht bewusst, wann er Vorfahrt hat. Dieser Artikel gibt Fahrradfahrern Tipps zum richtigen Abbiegen. Zusätzlich erhalten Sie hier Hinweise zu den wichtigsten Vorfahrtsregeln für Radfahrer.

Das richtige Rechts- und Linksabbiegen mit dem Fahrrad

Beim Abbiegen an Kreuzungen unterscheidet die deutsche Rechtsprechung in direktes und indirektes Abbiegen. Bei der direkten Art nutzen Radler entweder den Abbiegefahrstreifen für Kraftfahrzeuge oder den eigenen Abbiegestreifen für Radfahrer. Letzteren finden Sie grundsätzlich an Kreuzungen, die einen erhöhten Radverkehr aufweisen.

Wer also direkt links abbiegen möchte, muss quer über die Kreuzung. Eine Alternative bildet das indirekte Abbiegen. Hierbei überquert der Radfahrer zuerst die Straße, um auf die gegenüberliegende Seite zu gelangen. Danach biegt er links ab. Bei diesem Linksabbiegen müssen Sie Ihr Fahrrad zweimal über eine Straße führen.

Das indirekte System ist nur dann möglich, wenn die Kreuzung eine entsprechende Ampel besitzt. Andernfalls dürfen Sie nicht indirekt links abbiegen mit Ihrem Fahrrad.

FAQ: Abbiegen auf dem Fahrrad

Was gilt beim Abbiegen mit dem Fahrrad?

Wie beim Kfz müssen sich auch Radfahrer an die Vorschriften der StVO halten. Das gilt auch beim Abbiegen. Entsprechende Verkehrszeichen und Ampeln sind auch auf dem Fahrrad zu beachten.

Was ist beim Abbiegen mit dem Rad zu beachten?

Worauf Radler beim Abbiegen immer achten sollten, haben wir im Ratgeber hier zusammengefasst.

Welcher Bußgelder drohen, wenn Radfahrer falsch abbiegen?

Wer mit dem Fahrrad falsch abbiegt, muss gemäß dem Bußgeldkatalog mit Sanktionen zwischen 15 und 30 Euro rechnen. Mehr dazu lesen Sie hier.

So müssen Sie rechts abbiegen mit dem Fahrrad

Beim Abbiegen müssen Fahrer Vorfahrt beachten, wenn sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind. Grundsätzlich haben Fußgänger immer Vorfahrt. Diese fünf Schritte sollten Sie beachten, wenn Sie rechts abbiegen möchten und mit dem Rad unterwegs sind:

  1. Zuerst sollten Sie sich umschauen, ob kein anderes Fahrzeug hinter oder neben Ihnen fährt und Sie eventuell überholen möchte.
  2. Wenn alles frei ist, können Sie auf dem Fahrrad das Handzeichen zum Abbiegen geben. Dabei sollten Sie die Hand gerade nach rechts ausstrecken, so dass es andere Verkehrsteilnehmer problemlos sehen.
  3. Als Nächstes müssen Sie die Vorfahrtsregeln für Radfahrer und Pkw herausfinden. Welche Verkehrsschilder sehen Sie? Müssen Sie eventuell anhalten und die Vorfahrt mit dem Fahrrad beachten?
  4. Haben Sie als Radfahrer die korrekte Vorfahrt beachtet, gilt es nun, Fußgängern Vorfahrt zu gewähren. Diese gilt immer, wenn Radfahrer abbiegen wollen. Dann haben Fußgänger immer Vorfahrt.
  5. Danach können Sie problemlos rechts abbiegen und ihr Fahrrad um die Ecke steuern.
Radfahrer müssen in puncto Vorfahrt auch rechts vor links in einer 30er Zone beachten
Radfahrer müssen in puncto Vorfahrt auch rechts vor links in einer 30er Zone beachten

Sollten Sie keine Vorfahrtsschilder erkennen können, gilt rechts vor links. Diese Bestimmung wird auch in 30er Zonen angewandt. Da Fahrräder ebenfalls zu den Fahrzeugen zählen, müssen Radfahrer diese Verkehrsregeln wie auch Pkw-Fahrer beachten.

In acht Schritten links abbiegen mit dem Fahrrad

Möchten Sie mit ihrem Fahrrad fahren und links abbiegen, müssen sie acht Punkte beachten. Dieses Abbiegen ist etwas schwieriger als das Rechtsabbiegen.

  1. Noch vor dem typischen Fahrrad-Handzeichen gilt es, zurückzuschauen. Hierbei sollten Sie erkennen, ob das Linksabbiegen in der Situation problemlos vonstattengehen kann.
  2. Nachdem Sie sich versichert haben, dass keine gefährliche Situation entstehen könnte und ein gefahrloses Abbiegen mit dem Fahrrad möglich ist, geben Sie das Handzeichen. Hierzu strecken Sie den linken Arm geradewegs zur Seite.
  3. Nach dem Handzeichen legen Sie den linken Arm wieder an den Lenker und ordnen sich in der Mitte der Straße ein.
  4. Wollen Sie nun einen Zebrastreifen überqueren, müssen Sie anhalten und den Fußgängern Vorfahrt gewähren.
  5. Fahren Sie nun so weit an die Kreuzung heran, dass Sie den Querverkehr gut einsehen können.
  6. Zunächst hat nicht der Radfahrer, sondern der Quer- und Gegenverkehr Vorfahrt. Wenn dieser vorbeigefahren ist, können Sie sich startklar machen.
  7. Nehmen Sie nun beide Hände an den Lenker vom Fahrrad. Wer links abbiegen möchte, muss sich beeilen und die Kreuzung rasch überqueren.
  8. Fahren Sie jetzt am rechten Fahrbahnrand weiter. Hierbei ist die korrekte Straßenbenutzung von Radlern wichtig. Fahrer müssen jedoch etwa 80 cm Abstand zum Rand halten.

Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, muss immer besonders vorsichtig sein. Achten Sie zu jeder Zeit auf entgegenkommenden Verkehr.

Bußgelder für Falschabbieger

Der Fahrrad-Bußgeldkatalog nennt verschiedene Bußgelder für Fahrer, die falsch rechts oder links abbiegen mit dem Fahrrad. Wer als Radfahrer nicht die Vorfahrt bei der Überquerung einer Kreuzung beachtet, muss mit einer Buße von 15 Euro rechnen. Hat der Radler zudem andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 20 Euro.

Auf 25 Euro steigt es, wenn ein Radfahrer zusätzlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat. Kommt nun noch eine Sachbeschädigung dazu, entstehen Kosten von 30 Euro. Die gleichen Bußgelder und Abstufungen werden auch fällig, wenn Sie nicht den vorhandenen Fahrradweg benutzen, um links abzubiegen.

Neu: Der grüne Pfeil für Radfahrer

Wie auch für andere Kraftfahrzeuge gibt es seit 2020 auch einen grünen Pfeil für Fahrradfahrer, der das Abbiegen nach rechts bei roten Ampeln erlaubt. Sehen Sie an einer Ampel ein entsprechendes Schild, können Sie demnach abbiegen, ohne ein Bußgeld zu befürchten. Dennoch sollten Sie für die eigene Sicherheit die oben genannten Punkte weiterhin beachten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

4 Kommentare

  1. Christoph H.

    13. Dezember 2016 at 20:29

    Kann jemand noch die ganzen Schreibfehler aus dem letzten Drittel korrigieren. Hatte Zeitdruck, Danke!

    • bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 at 8:36

      Hallo Christoph,
      nein, können wir nicht.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Christoph H.

    13. Dezember 2016 at 20:21

    da ist so einiges ungenau, falsch, missverständlich oder überflüssig formuliert oder dargestellt. Fußgänger haben nicht immer Vorfahrt, wenn Fahrräder abbiegen wollen. 1. hat das nichts damit zu tun, ob ein Fahrrad oder ein anderes Fahrzeug abbiegen will, 2. haben Fußgänger keine Vorfahrt, sondern Vorrang, bzw. man muß sie einfach passieren lassen, bevor man in die Staße einbiegt (jedenfalls fahren Fußgänger nicht) und 3. haben die Fußgänger nur Vorrang gegenüber dem einbiegenden Fahrzeug, also diejenigen, welche die Straße parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren. Hier wird ja ein Irrtum genährt, der ohnehin von vielen Fußgängern gepflegt wird. Die glauben einfach vor abbiegewilligen Fahrzeugen bereits auf der einmündenen Straße einfach vor das Fahrzeug zu treten, das sich hier gerade der Sichtlinie der kreuzenden Straße annähert. Diese Fußgänger sind wartepflichtig, egal welche Vorfahrtsregel an der Kreuzung gilt und welche Fahrtrichtung das einfahrende Fahrzeug ankündigt (Ausnahme: die Einmündung ist baulich so gestaltet, dass die Fahrbahn über einen markierten Geweg mit abgesetzten Bordsteinen auf die Querstraße geführt wird, dass impliziert dann automatisch Wartepflicht gegenüber allen querenden Verkehrteilnehmern beim Einfahren in die Straße, Fußgänger und Querverkehr gleichermaßen, weitere Verkehrsschilder brauch es dabei gar nicht).
    4. beim Thema Linksabbiegen heißt es unter Punkt 6. „Zunächst hat nicht der Radfahrer, sondern der Quer- und Gegenverkehr Vorfahrt. Wenn dieser vorbeigefahren ist, können Sie sich startklar machen“. Also bitte, in wieweit der Querverkehr Vorfahrt hat, ist eine Frage der Vorfahrtsregel an der Kreuzung und auch der Gegenverkehr kann bei abknickender Vorfahrt wartepflichtig sein!
    5. hier einmal zur Information: ein Handzeichen ist keine notwendige Vorraussetzung, um einen Abbiegvorgang vorzubereiten. mit welchen geeigneten Mitteln man sich mit den anderen Verkehrsteilnehmern verständigt ergibt sich aus der konkreten Situation und sollte nicht so formalistisch abgehandelt werden. Wichtig ist vielmehr als irgendeine Handbewegung (die auch noch das Risiko beinhaltet, dass ich in diesem Augenblick den Lenker nur noch mit einer Hand führe und das im Kreuzungsbereich, wo ich jederzeit bremsbereit sein muss) dass ich die anderen Verkehrsteilnehmer alle im Blick habe, beobachte, inwieweit diese mich wahrgenommen haben und ihr Verhalten mit meinem zu synchronisieren beginnen (oder auch eben nicht), dass ich den Blickkontakt suche und durchb mein Verhalten mein Vorhaben deutlich Kund tue. Wenn ich mich als Fahrradfahrer deutlich nach hinten umschaue und beginne den Straßenraum nach links andeutungsweise einzu nehmen, wird jeder Verkehrteilnehmer, der nicht gerade sein smartphone bedient, sofort merken, was ich beabsichtige. Und ich werde sofort an seinem Fahrverhalten merken, ob er mich gesehen hat oder mit seinem Smartphone beschäftigt ist. Dann habe ich die Möglichkeit, nachzubessern, Klingeln, wilde Handzeichen oder Abbruch meines Vorhabens aus Sicherheitsgründen, wenn der Typ sich als gemeingefährlich herausstellen sollte.
    Dieses formalistische Handzeichengeben ist kein guter Ratschlag und dieses husch husch schnell über die Kreuzung, weil es hier so gefährlich ist entspricht der Denkweise, am sichersten fährt man auf dem Bürgersteig. Eichhörnchen überqueren die Straße so und werden deswegen überfahren.
    Wenn jemand mal kurz die Hand herausstreckt, ist es doch völlig unbestimt, wer und vieviele der anderen Verkehrteilnehmer genau in diesem Augenblick zu mir herüber gesehen haben. soll man darauf nin etwa vertrauen. dies wohl wissend gibt es die andere Fraktion von Fahrradfahrern. die strecken den Arm dann während des gesamten Abbiegevorgangs deutlich sichtbar zur Fahrbahn, als ob sie ein Auto mir Blinkfunktion wären. Was für eine Akrobatik, was für ein Risiko und wie unnötig ist das denn. Als Fahrradfahrer kann man seine Absichten jederzeit deutlich kommunizieren, ohne irgend eine Hand vom Lenker zu nehmen!!! (Wenn man das will)
    Also immer schön selbstbewust aufteten und deutlich zeigen, dass man da ist und was man vor hat, dann wird man auch am ehesten ernstgenommen und respektiert. wichtig ist aber auch, vorrausschauend zu fahren und immer alle anderen Verkehrsteilnehmer im Blick zu haben.
    Zu diesem Zweck und auch um sich das gefährliche Verhalten abzugewöhnen, sich ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand an den Parkenden Autos entlang zu quetschen kann ich nur jedem wärmstens empfehlen, sich einen Rückspiegel ans Fahrrad zu montieren. Wer sich erst einmal daran gewöhnt hat, mag darauf nicht mehr verzichten.

  3. Obelix

    26. Oktober 2016 at 0:02

    Beim Rechtsabbiegen ist mir der Sinn von „1. Zuerst sollten Sie sich umschauen, ob kein anderes Fahrzeug hinter … Ihnen fährt und Sie eventuell überholen möchte.“ nicht klar.

    Als Rechtsabbieger (logischerweise dort auch auf der rechten Spur fahrend) behindert der Radfahrer doch kein hinter ihm fahrendes Fahrzeug am Überholen. Da schert auch nichts meterweise vom Rad aus, wie z.B. bei einem Sattelschlepper.

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