Gelbe Scheinwerfer: In Deutschland erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 23. Mai 2024
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Gelbe Scheinwerfer: Das sagt die Straßenverkehrszulassungsordnung dazu
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), nicht zu verwechseln mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), regelt sehr genau, welche Beleuchtung am Auto vorhanden sein muss. Höhe, Ausrichtung, Farbe und Intensität von Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht sind im § 50 genau festgelegt.
Bereits in Absatz 1 heißt es unmissverständlich: „Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.“ Demnach ist ein Scheinwerfer in Gelb unzulässig. Trotzdem gibt es Fahrzeuge auf deutschen Straßen, deren Fahrbahnbeleuchtung eindeutig einen Gelbstich hat. Wie das kommt und in welchen Fällen gelbes Licht verwendet werden darf, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Gelbe Scheinwerfer
Nein. Scheinwerfer müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben weiß strahlen. Gelbe Beleuchtung ist nicht gestattet, wenn es um Scheinwerfer geht. Eine Ausnahme bilden Nebelscheinwerfer. Diese dürfen gelb leuchten.
Fahrer, die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind oder ihre weißen Scheinwerfer gelb folieren, müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro rechnen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die StVO und die StVZO schreiben vor, wie die Beleuchtung an Fahrzeugen aussehen muss. Der § 50 StVZO ist hier besonders von Bedeutung.
Der Bußgeldrechner zur Beleuchtung am Fahrzeug
Wann sind gelbe Scheinwerfer oder gelbes Licht am Auto erlaubt?
Tuning am Auto ist gerade für viele Männer ein beliebtes Hobby. Wer aus ästhetischen Gründen gelbe Tönungsfolie oder gelbes Licht am Auto haben möchte, muss sich genau an die StVZO halten.
Manche Tuning-Fans entscheiden sich, ihre Scheinwerfer selbst gelb zu folieren, andere bevorzugen den Einsatz einer gelben Glühbirne. Gelbe Scheinwerferfolie ist aber für die Fahrbahnbeleuchtung ausdrücklich verboten, sie entspricht nicht der zulässigen Beleuchtung. Allerdings gibt es Licht am Auto, das nicht der Fahrbahnbeleuchtung dient.
Es ist nicht nur verboten, gelbes Licht am Scheinwerfer durch eine Folie zu erzeugen. Scheinwerfer dürfen in keinem Fall abgedeckt oder verschmutzt sein. Auch durchsichtige Autofolien auf der Beleuchtung ziehen ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich. Die Polizei kann außerdem darauf bestehen, dass Sie das Fahrzeug so lange nicht nutzen, bis die Folie entfernt wurde.
Die Ausnahme: Gelbe Scheinwerfer für starken Nebel
Scheinwerfer für Nebel bilden eine Ausnahme von § 50. Anders als gelbes Abblendlicht dienen gelbe Scheinwerfer für Nebel nicht der Fahrbahnbeleuchtung. Deshalb sind gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt, gelbes Abblendlicht aber nicht. Bei starkem Regen, Schneetreiben oder dichtem Nebel wird gelbes Licht eingesetzt, um den Blendeffekt zu reduzieren.
Jeder Autofahrer weiß, dass beispielsweise bei dichtem Nebel die normale Fahrbahnbeleuchtung am Auto wenig ausrichten kann. Meistens erzielt sie sogar den gegenteiligen Effekt und reflektiert das Licht. Der Autofahrer wird geblendet, die Sicht verbessert sich nicht. Gelbes Licht reduziert diesen Effekt und darf deshalb für solche Zwecke eingesetzt werden.
Das heißt, Scheinwerfer für Nebel dürfen gelb sein, müssen es aber nicht. Weißes Licht ist ebenfalls zulässig. Scheinwerfer gelb zu folieren, ist aber trotzdem verboten. Wer gelbe Nebelscheinwerfer möchte, darf keine Scheinwerferfolie in Gelb verwenden. Es muss sich um bauartgenehmigte Scheinwerfer handeln. Wenn Sie unsicher sind, ob die Scheinwerfer, die Sie einbauen möchten, genehmigt sind, erkundigen Sie sich beim TÜV.
Im Übrigen verfügt nicht jedes Fahrzeug über Nebelscheinwerfer, was durchaus zulässig ist. Sind sie vorhanden, so müssen sie auch funktionsfähig sein, sonst gibt es keinen TÜV.
„Selective Yellow“ – gelbes Licht am Auto nach EU-Norm
Nebelscheinwerfer dürfen gelb sein, aber nicht jedes Gelb ist erlaubt. Nach ECE-Regelung Nummer 19 ist nur ein bestimmtes Gelb zulässig. Die sogenannten ECE-Regelungen sind ein Übereinkommen für die Vereinheitlichung technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeugen eingebaut werden.
„Selective Yellow“ war ursprünglich auch für die herkömmliche Fahrbahnbeleuchtung, also auch die normalen Scheinwerfer erlaubt. Seit der ECE-Regelung Nummer 48 beschränkt sich dies aber auf Scheinwerfer für Nebel. Gelbes Licht mildert blaue und violette Lichtanteile, die zum Beispiel bei Nebel den Blendeffekt hervorrufen. „Selective Yellow“, im Vergleich zu anderen Gelbtönen, verbessert die Reduzierung der Blendeffekte um etwa 15 Prozent.
Weil es bei der Einführung dieser Regelung noch keine deutsche Norm gab, bürgerte sich der englische Begriff ein. Die deutsche Übersetzung „Selektivgelb“ kommt seltener zur Anwendung.
Ziehen gelbe Scheinwerfer eine Strafe nach sich?
Das Tunen von Scheinwerfern ist streng geregelt. Farbe und Intensität von Scheinwerfern am Auto sind deshalb so streng in der StVZO, weil die Fahrzeugbeleuchtung bei der Orientierung im Straßenverkehr hilft.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder bei Nacht unterscheiden können, ob sich ein Auto auf sie zu bewegt oder vor ihnen fährt. § 50 Abs. 1 StVZO besagt:
„Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.“
Gelbe Scheinwerfer sind verboten, aber gelbe Nebelscheinwerfer ziehen keine Strafe nach sich. Das liegt daran, dass diese nach StVZO erlaubt sind, gelbe Scheinwerfer jedoch nicht. Ein Fahrverbot oder gar Punkte in Flensburg gibt es bei diesem Verstoß nicht, allerdings müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Folierte Scheinwerfer, egal in welcher Farbe, gelten als verdeckt. Das Bußgeld liegt hier zwischen 20 und 35 Euro.
- Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt/verschmutzt: 20 Euro
- Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt bzw. verschmutzt, dadurch wurden andere gefährdet: 25 Euro
- Die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs war verdeckt oder verschmutzt, es kam zum Unfall:
35 Euro
Wer trotzdem nicht aufs Tuning verzichten möchte, muss einfach auf die Genehmigungsnummer achten. Jede lichttechnische Einrichtung muss bauartgenehmigt werden. Wenn Sie ein Teil für Ihr Fahrzeug kaufen, trägt dieses in der Regel eine Genehmigungsnummer, die Aufschluss darüber gibt, in welchen Ländern es verkehrsrechtlich genehmigt ist.
Ab wann bzw. wieviel Kelvin spricht man denn von „gelbes Licht“? Ich habe etliche Halogen-Glühbirnen (H1, H4, H7…von verschiedensten Herstellern) mit unterschiedlichen Gelbtönen beschichteten Glaskörpern. Überall sind E-Prüfzeichen vorhanden und jede macht unterschiedlich gelbes Licht. Ich persönlich mag einen gelben Touch, weil ich dadurch mehr wahrnehme (gerade bei Regen), als dieses optisch schönere weiß-bläuliche Xenon Licht. Ich rede übrigens nur von Halogen-Glühbirnen (wo der Glaskolben zugelassen bis ins tiefe Blau gefärbt wurde) und nicht von echten Xenon bzw. LED Scheinwerfern!
Wenn ich nun mit meinen gelblichen ca. 2800K Birnen angehalten werde und es wird behauptet dies wäre „zu gelb“ und dementsprechend nicht erlaubt in Deutschland… Jedoch empfinde ich es als „noch-weiß“, wer hat denn da nun Recht? Wo befindet sich die Kelvin-Untergrenze im Streitfall? Es muß doch gerade bei dieser harten Regelung hierzulande eine einfache und ausführliche Aussage geben, was Gesetz ist und was nicht? Wenn auf der Birne KEIN E-Prüfzeichen drauf sein würde, sehe ich mein vergehen ja ein. Wenn ich aber schon teuere geprüfte Birnen kaufe sehe ich mich eindeutig im Recht! Ansonsten kann man sich dieses ganzen EU-Quatsch sparen, wenn sowieso jeder seine eigenen Regeln und Gesetze aufstellen darf.
Hallo,
Gestern hatte mich die Polizei angehalten.Ich hatte bei meinem Passat an den Scheinwerfer kleine Orangene fläche gehabt.Schaute halt aus ob mein Auto aus USA kommen würde.Habe ein Knülchen von 50 Euro bekommen.Ist das Normal??
. . . gelb ist gut . . .
. . . hiess es „früher“ mal . . .
. . . aber nur, wenn alle gelb haben . . .
Ist gelbes Standlicht erlaubt? Bei italienischen Autos ist das Standlicht teilweise im Blinker integriert, wenn im weißen Blinker eine gelbe Glühbirne montiert ist, blinkt der weiße Blinker ordnungsgemäß gelb, aber auch das Standlicht ist gelb! So würde man sich die z.T. aufwendige Umrüstung der Scheinwerfer sparen!
Ich wurde wegen gelben Birnen komplett hops genommen 108€ und nen Punkt
Weil mein Fahrzeug nicht Verkehrssicher damit wäre
Ja, daß tönen der WINDSCHUTZSCHEIBe ist zulässig, genau wie Quwerty es beschrieben hat.
@Qwerty:
Getönte Windschutzscheibe zulässig? Träumen Sie nur weiter…
Hi @’Qwerty‘ wie ich sehe du kennst dich aus 😉
Ich lese überall von Abblendlicht und Nebelscheinwerfer. Heute beim Kontrolle würde mein Tagfahrlicht bemengelt dass es gelb ist. Es ist kler, meine birnen haben keine ECE Freigabe und schon deswegen unzulässig aber auch verboten???
Ohne ECHTES Prüfzeichen ist die Birne nicht zugelassen… natürlich nicht.
Grüße
Gelb ist nicht gleich Gelb und die subjektive Wahrnehmung eines Beamten ist nicht relevant. In der EU ist lediglich die obere Grenze definiert, diese liegt bei 6000k. Allerdings wird Licht ab 5000k bereites dem blauen Farbspektrum zugeordnet. Zum Vergleich, ein Bildschirm ist regulär auf 10.000K eingestellt, dieses Blau ist nicht Weiß und wäre im Straßenverkehr nicht zulässig!
Das Farbspektrum Weiß ist demnach zwischen 1500 und 6000k zulässig. 1500k entspricht Kerzenlicht.
Das blaue Xenon ist nicht weiß, aber zulässig! Vorsicht mit Behauptungen, die jeder Grundlage entbehren.
Jedes gelbe Birnchen mit Prüfzeichen ist zulässig, wenn es dem weißen Farbspektrum zugeordnet werden kann. Und scheinbar auch, wenn es mit 5000k+ ausserhalb dieses Spektrums liegt!
Witzig, oder?
Habt ihr gewusst, dass auch die vorderen Scheiben inkl. Der Windschutzscheibe getönt werden dürfen? Weiss wieder niemand, aber verboten ist lediglich das Folieren selbiger, wegen Blasenbildung. Es gibt Verfahren die zulässig sind, ‚Lackieren‘ oder Bedampfen etwa. Eintragungspflichtig, aber zulässig…
Mit Haupt— und Nebenprofil der Reifen fang ich jetzt nich auch noch an.
Grüße
Also folgendes :: Der TÜV nimmt Gelb nicht ab, egal wie. Aber regulär fahre ich
mit einer 100 Watt hellgelb H 4 Lampe. Lalülala hat da noch kein Ärger gemacht.
Bei Regen und Nässe einfach super und sonst auch ein gutes Bild. Ihr könnt auch
die H 4 Gold nehmen, aber leider nur 60 Watt. Die alte französische mit gelber
Kappe ist absolut nicht legal. Lichtausbeute ist einfach ungenügend. Bei dem
Nebelscheinwerfer habe ich weißes Glas und gelbe H 2 Lampen …..
Sind die Kabel schon verbrannt? Finger weg von 100W Lampen, die sind zu heiß für fast alle Scheinwerfer.
Den Querschnitt der Kabel mal berechnen… bei 12V müssen die auf 100W um einiges ‚dicker‘ sein als bei 220V… etwa die doppelte Fläche deiner 220V Leitungen in der Wand ;)
Die hohe Temperatur macht die Plastikelemente im Scheinwerfer weich, Dichtungen werden womöglich durchlässig… die Dinger gehen davon kaputt, wenn es keine Kiste nicht aus den 1960ern is.