Grüne Versicherungskarte: Wann wird diese benötigt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Abgesichert mit dem Kfz verreisen

Bei Reisen ins Ausland sollte die Grüne Versicherungskarte grundsätzlich im Auto liegen.
Bei Reisen ins Ausland sollte die Grüne Versicherungskarte grundsätzlich im Auto liegen.

Wer mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren möchte, muss dabei allerhand beachten. Neben den geltenden Verkehrsregeln und ggf. besonderen Mitführpflichten spielt auch der Versicherungsschutz des Kfz eine wichtige Rolle. Denn ist der Fahrer nicht für den Fall eines Unfalls im Ausland abgesichert, können die Behörden unter Umständen sogar die Einreise ins Urlaubsland verwehren. Als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung hat sich daher die Grüne Versicherungskarte etabliert.

Doch wo wird die Grüne Karte im Ausland konkret benötigt? Welche Informationen enthält sie? Wo muss ich die Grüne Versicherungskarte beantragen? Was kostet die Grüne Karte? Wie lange ist das Dokument gültig? Und was droht, wenn Sie die Grüne Versicherungskarte im Ausland nicht vorzeigen können? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Grüne Versicherungskarte

Was ist die Grüne Karte?

Als Grüne Karte wird umgangssprachlich die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen internationalen Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wo wird die Grüne Versicherungskarte benötigt?

Reisen Sie mit Ihrem Auto ins Ausland, ist es grundsätzlich sinnvoll, die Grüne Karte mitzuführen. Darüber hinaus erlauben einige Staaten die Einreise nur, wenn ein entsprechender Nachweis für die Haftpflichtversicherung vorliegt. Eine Liste der Länder finden Sie hier.

Wie bekomme ich die Grüne Karte?

Die Grüne Versicherungskarte wird kostenlos vom Anbieter der Kfz-Versicherung ausgestellt. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, diese online zu beantragen und selbst auszudrucken.

Was passiert, wenn man keine Grüne Versicherungskarte hat?

Haben Sie bei der Einreise in ein Land, welches einen Nachweis für einen bestehende Kfz-Versicherung verlangt, die Grüne Karte nicht mit, müssen Sie eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Falle eines Unfalls die Kosten übernommen werden.

Grüne Karte: Kfz-Versicherung im Ausland nachweisen

Nachweis durch Grüne Karte: Für das Auto ist eine Versicherung abgeschlossen!
Nachweis durch Grüne Karte: Für das Auto ist eine Versicherung abgeschlossen!

Verkehrsunfälle können grundsätzlich immer passieren und auch bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto sind wir davor nicht gefeit. Um die Schadensregulierung in einem solchen Fall zu vereinfachen, wurde bereits 1965 die Grüne Versicherungskarte eingeführt. Offiziell trägt diese die Bezeichnung „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK), da das Dokument aber ursprünglich auf grünem Papier gedruckt wurde, hat sich der Begriff „Grüne Karte“ eingebürgert. Mittlerweile sind die Versicherer dazu übergegangen, den Nachweis auf weißem Papier auszustellen. Dadurch können Versicherte die Grüne Versicherung einfach online ausdrucken.

Die Grüne Versicherungskarte dient dabei als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und kommt im europäischen Ausland sowie in Staaten, die an das Mittelmeer grenzen, zum Einsatz. Allerdings verlangen inzwischen nicht mehr alle Länder als Nachweis für die Autoversicherung im Ausland die Grüne Karte. So haben sich die 28 Staaten der Europäischen Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz sowie Serbien auf ein Kennzeichenabkommen geeinigt. Demnach reicht dort ein gültiges Nummernschild als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Im Gegensatz dazu ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise in folgende Länder Pflicht und ist ggf. sogar an der Grenze vorzuzeigen:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien-Herzegowina
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Russland
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Können Sie bei der Einreise die Grüne Karte – also die Versicherung für Ihr Auto – nicht nachweisen, muss üblicherweise beim Zollamt direkt an der Grenze eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Wichtig! Im Kosovo wird der Nachweis der Autoversicherung durch die Grüne Karte grundsätzlich nicht akzeptiert. Aus diesem Grund ist an der Grenze eine kosovarische Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus empfehlen Experten die Grüne Versicherungskarte aufgrund des Brexit bei Autoreisen nach Großbritannien.

Was steht auf der internationalen Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte enthält alle notwendigen Informationen, die für die Schadensabwicklung nach einem Autounfall im Ausland relevant sind. Aus diesem Grund raten Versicherer auch dazu, das Dokument unabhängig von der Notwendigkeit für die Einreise auf Auslandsreisen mitzuführen. Folgende Daten lassen sich dabei aus dem Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung entnehmen:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Amtliches Kennzeichen
  • Hersteller des Fahrzeugs
  • Name der Versicherungsgesellschaft    
  • Gültigkeitsdauer

Wo kann ich die Grüne Karte beantragen?

Die internationale Versicherungskarte stellen die Versicherer kostenlos aus.
Die internationale Versicherungskarte stellen die Versicherer kostenlos aus.

Benötigen Sie als Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung fürs Ausland eine Grüne Karte, können Sie diese direkt bei Ihrem Versicherer anfordern. Die Grüne Versicherungskarte wird Ihnen dann entweder per Post zugesandt oder Sie können diese auch zu Hause ausdrucken. Die Bereitstellung erfolgt dabei grundsätzlich kostenlos.

Fahrzeughalter, die bereits über eine internationale Versicherungskarte verfügen, sollten vor der nächsten Auslandsreise die Gültigkeit der Bescheinigung prüfen. Denn in der Regel gilt der Nachweis nur für drei Jahre. Danach ist die Grüne Versicherungskarte erneut zu beantragen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

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