Kfz-Steuer für Anhänger – Wie viel müssen Sie zahlen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wozu dient die Kraftfahrzeugsteuer überhaupt?

In der Regel müssen Sie auch für Pkw-Anhänger die Kfz-Steuer entrichten.
In der Regel müssen Sie auch für Pkw-Anhänger die Kfz-Steuer entrichten.

Die meisten Halter eines Fahrzeugs müssen in Deutschland die Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Laut Jahresstatistik des Zolls lagen die erhobenen Abgaben im Jahr 2017 bei insgesamt 8,9 Milliarden Euro – eine nicht zu vernachlässigende Summe.

Grundlage für die Erhebung dieser Steuer: Kfz verursachen Schäden an Straßen & Co. und belasten zusätzlich die Umwelt. Die Verursacher sollen für die Behebung dieser Schäden aufkommen. Ein Teil der Kfz-Steuer fließt also in die Instandhaltung sowie den Ausbau von Straßen. Jedoch sind die Steuereinnahmen nicht zweckgebunden. Sie können also auch zur Finanzierung anderer Projekte verwendet werden.

Dass Pkw und Lkw besteuert werden, sollte den meisten Lesern bekannt sein. Doch wie verhält es sich eigentlich mit Anhängern? Schließlich können diese ja nicht von alleine fahren, sondern müssen stets von einem besteuerten Fahrzeug gezogen werden. Fällt trotzdem eine Kfz-Steuer für Anhänger an?

Nutzen Sie den kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner


FAQ: Kfz-Steuer für Anhänger

Für welche Anhänger fällt keine Kfz-Steuer an?

Für zulassungsfreie Anhänger sowie für Anhänger mit einem grünen Kennzeichen.

Wie viel Steuern muss ich für meinen Anhänger zahlen?

Mit unserem kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner können Sie die Höhe ermitteln.

Wonach richtet sich die Höhe der Kfz-Steuer für Anhänger?

Die Höhe hängt von dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers ab. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Müssen Sie für Ihren Pkw-Anhänger eine Steuer zahlen?

In der Regel entfällt die Kfz-Steuer für Anhänger in der Landwirtschaft.
In der Regel entfällt die Kfz-Steuer für Anhänger in der Landwirtschaft.

Besitzen Sie einen Anhänger, müssen Sie in den meisten Fällen eine Kfz-Steuer zahlen. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Anhänger es sich handelt.

Pkw-Anhänger sind genauso betroffen wie Lkw-Anhänger oder Wohnwagen. Die Anzahl der Achsen oder das Gewicht des Anhängers ist nicht entscheidend. Sie müssen sowohl für einen leichten als auch für einen schweren Anhänger Kfz-Steuer zahlen.

Die Kfz-Steuer für Anhänger müssen Sie zahlen, sobald Sie diesen zulassen. Erst mit der Abmeldung erlischt dann die Steuerpflicht. Egal, ob es sich um einen Lkw- oder Autoanhänger handelt: Die Steuer ist jeweils für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Entscheidend ist dabei die Zulassung des Anhängers. Zu diesem Datum beginnt der zwölfmonatige Entrichtungszeitraum.

Findet die Anmeldung beispielsweise am 1. Mai eines Jahres statt, wird zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal die Steuer für Ihren Pkw-Anhänger fällig. Am 1. Mai des Folgejahres muss die Kfz-Steuer dann erneut gezahlt werden.

Was geschieht, wenn Sie die Kfz-Steuer für Ihren Autoanhänger nicht zahlen?

Zahlen Sie die Kfz-Steuer für Ihren Anhänger nicht pünktlich, werden Sie zunächst wiederholt zur Zahlung aufgefordert. Kommen Sie dieser Aufforderung weiterhin nicht nach, informiert die Zollstelle, die für Steuerangelegenheiten zuständig ist, die Zulassungsstelle.

Diese wird Sie in der Regel zunächst anhören und erlässt dann eine sogenannte Ordnungsverfügung. Mit dieser werden Sie ein letztes Mal zur Zahlung der Steuer für den Pkw-Anhänger aufgefordert. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird der Anhänger zwangsweise außer Betrieb gesetzt, er wird entsiegelt und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Zahlen Sie die Kfz-Steuer für Ihren Anhänger nicht, hat das noch weitere Folgen. Haben Sie Zahlungsrückstände, dürfen Sie kein anderes Fahrzeug anmelden.

Wie lässt sich die Kfz-Steuer für Anhänger berechnen?

Die Kfz-Steuer für einen Anhänger selbst zu berechnen, ist kein Problem.
Die Kfz-Steuer für einen Anhänger selbst zu berechnen, ist kein Problem.

Für Anhänger ist die Kfz-Steuer sehr einfach zu berechnen. Die Besteuerung richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Dieses können Sie den Papieren entnehmen.

Je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht werden 7,46 pro Jahr fällig. Dabei ist zu beachten, dass die Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger maximal 373,24 Euro betragen kann.

Einige Beispiele zur Verdeutlichung: Wie hoch die Kfz-Steuer für einen Anhänger, der 750 kg wiegt? In diesem Fall muss der Halter 29,84 Euro zahlen. Liegt die zulässige Gesamtmasse bei 1.500 kg, erhöht sich die Kfz-Steuer für Pkw-Anhänger auf 59,68 Euro. Ein Lkw-Anhänger mit einem Gewicht von 10.500 kg wird mit dem Höchstsatz von 373,24 Euro besteuert.

Beachten Sie, dass bei den folgenden Anhängern Sonderregelungen gelten:

  • Sattelanhänger: Hier wird das zulässige Gesamtgewicht um die Aufliegelast vermindert, bevor die für den Anhänger zu zahlende Steuer berechnet wird.
  • Starrdeichselanhänger und Zentralachsanhänger: Bei diesen wird zunächst die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen. Die Kfz-Steuer für den Anhänger wird dann anhand des geringeren Wertes ermittelt.

Gibt es Anhänger, die steuerfrei sind?

Es gibt jedoch auch Anhänger, für welche Sie grundsätzlich keine Kfz-Steuer zahlen müssen. Die folgenden Anhänger sind von der Steuerpflicht befreit, insofern sie über ein grünes Kennzeichen verfügen:

  • Anhänger, mit denen Tiere zu Sportzwecken transportiert werden (z. B. Pferdeanhänger)
  • Anhänger für Sportgeräte (z. B. Bootstrailer)
  • Arbeitsmaschinen in Anhängerform (z. B. Kompressoren)
  • Anhänger, die in der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden

Die Kfz-Steuer für einen Pferdeanhänger entfällt also, wenn dieser über ein grünes Kennzeichen verfügt. Beachten Sie dabei jedoch Folgendes: Verwenden Sie den Anhänger zu einem anderen Zweck, etwa für einen Umzug, entfällt die Steuerbefreiung und Sie begehen Steuerhinterziehung.

Eine Kfz-Steuer wird für Anhänger, die maximal 25 km/h schnell fahren und in der Land- und Fortwirtschaft genutzt werden, nicht erhoben. Diese sind nämlich zulassungsfrei.

Anhänger auf Antrag steuerfrei zulassen: Der Anhängerzuschlag

Verfügt er über ein grünes Kennzeichen, fällt keine Kfz-Steuer für den Pferdeanhänger an.
Verfügt er über ein grünes Kennzeichen, fällt keine Kfz-Steuer für den Pferdeanhänger an.

Auch wenn der Anhänger nicht zu den im vorigen Anschnitt genannten Fahrzeugen gehört, haben Besitzer in gewissen Fällen die Möglichkeit, von der Steuerpflicht befreit zu werden. Wird ein entsprechender Antrag vom Zoll genehmigt, muss der Halter dann keine Kfz-Steuer auf den Anhänger zahlen.

Zunächst ist zu beachten, dass eine Steuerbefreiung auf Antrag für alle Arten von Anhängern mit der Ausnahme von Wohnwagenanhängern möglich ist. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden: Der Anhänger darf nicht von einem Pkw oder Motorrad gezogen werden. Das Zugfahrzeug muss außerdem über ein grünes Kennzeichen verfügen.

Doch auch bei einem Zugfahrzeug, welches regulär zugelassen ist, ist eine Steuerbefreiung für einen Anhänger möglich. In diesem Fall muss jedoch ein Anhängerzuschlag gezahlt werden. Dieser liegt bei 373,24 Euro pro Jahr und erhöht die Kfz-Steuer für das Zugfahrzeug. Es fällt jedoch keine Kfz-Steuer für den Anhänger selbst an.

Beachten Sie: Der Anhängerzuschlag liegt bei 373,24 Euro – also dem Höchstsatz der bei der Kfz-Steuer für einen Anhänger fällig werden würde. Aus diesem Grund lohnt sich die Steuerbefreiung auf Antrag mit Zahlung des Anhängerzuschlags in der Regel nur für große Betriebe, die viele Anhänger aber wenige Zugfahrzeuge angemeldet haben.
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike machte ihren Master im Fach Linguistik an der Universität Paderborn. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteam von bussgeldrechner.org. Dank ihrer über die Jahre erworbenen Expertise bereitet sie selbst komplexe verkehrsrechtliche Themen leicht verständlich auf.

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