Punkteregister in Flensburg abfragen: Wie funktioniert das Ganze?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

So beantragen Sie eine Auskunft aus dem Punkteregister in Flensburg

Wie bekommen Sie Einsicht in Ihr Punkteregister in Flensburg?
Wie bekommen Sie Einsicht in Ihr Punkteregister in Flensburg?

Sobald eine Ordnungswidrigkeit im deutschen Straßenverkehr ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr nach sich zieht und außerdem eine Gefährdung der Verkehrssicherheit mit sich brachte, müssen Kraftfahrer seit dem 1. Mai 2014 mit Punkten in Flensburg rechnen.

An diesem Datum kam es zu einer Reform des Flensburger Punktesystems. In dem Zuge wurde unter anderem das altbekannte Verkehrszentralregister (VZR) in das Fahreignungsregister (FAER) umbenannt, wo die Eintragungen seitdem gespeichert werden. Weiterhin ist das Punktekonto eines Fahrers nun nicht mehr auf 18, sondern auf 8 Punkte beschränkt.

Um den Überblick über das eigene Punkteregister in Flensburg zu behalten, ist es ratsam, von Zeit zu Zeit eine Abfrage durchzuführen. Im folgenden Ratgeber finden Sie Informationen dazu, wie Ihnen dies problemlos gelingt. Weiterhin erklären wir, wann es zu einer Löschung der Punkte aus dem Register kommt.

FAQ: Punkteregister in Flensburg

Wann werden Punkte im Punkteregister in Flensburg gespeichert?

Verkehrsteilnehmer können Punkte in Flensburg erhalten, wenn Sie schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen.

Welche Konsequenzen hat ein volles Punkteregister?

Haben Sie acht Punkte in Flensburg angesammelt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie kann ich meinen Punktestand in Flensburg abfragen?

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Punktestand in Flensburg abfragen können.

Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.

Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg postalisch anfordern

Möchten Sie Ihren Flensburger Punktestand in Erfahrung bringen, stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung. Eine besteht aus der Abfrage per Post. Dazu benötigen Sie zunächst einmal einen speziellen Antrag, den Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) finden. Haben Sie die PDF-Datei ausgedruckt, ausgefüllt und Ihre Unterschrift darunter gesetzt, müssen Sie das Dokument an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg senden.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, einen gültigen Identitätsnachweis mitzuschicken. Als solcher fungiert beispielsweise eine Kopie Ihres Reisepasses bzw.  Personalausweises. Vergessen Sie nicht, Vorder- und Rückseite zu kopieren. Ansonsten wird Ihnen aus dem Punkteregister in Flensburg keine Auskunft erteilt. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Im Anschluss daran erhalten Sie den gewünschten Auszug auf Ihrem Punkteregister in Flensburg kostenlos mit der Post.

Online Informationen aus dem Punkteregister in Flensburg erhalten

Punkteregister in Flensburg: Die Auskunft ist kostenlos.
Punkteregister in Flensburg: Die Auskunft ist kostenlos.

Eine weitere Möglichkeit, an Informationen aus Ihrem Punkteregister in Flensburg zu kommen, ist die Online-Abfrage. Dabei gehen Sie in der Regel wie folgt vor:

  • Um Punkte in Flensburg online abzufragen, bedarf es zunächst einmal eines Kartenlesegerätes, das Sie mit Ihrem PC verbinden müssen. Letzterer muss weiterhin mit der „Ausweis-App2-Software“ ausgestattet sein.
  • Außerdem notwendig ist ein gültiger Personalausweis, dessen Ausstellungsdatum nach dem 1. November 2010 liegt, und der über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) verfügt.
  • Das KBA stellt auf seiner Webpräsenz einen extra Online-Antrag bereit, den Sie direkt am Computer ausfüllen können.
  • Anschließend wird ermittelt, ob Ihnen der Auszug aus dem FAER gleich online zum Download zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Wenn Ihnen dieser Service nicht angeboten werden kann, erhalten Sie eine postalische Auskunft aus Ihrem Punkteregister in Flensburg – natürlich kostenlos.

Direkt in Flensburg aus dem Punkteregister eine Auskunft bekommen

Sind Sie häufiger in Flensburg und Umgebung unterwegs oder wohnen sogar dort, können Sie dem KBA auch persönlich einen Besuch abstatten und so einen Einblick in Ihr Punktekonto gewinnen. Die Abfrage aus dem Punkteregister in Flensburg findet dabei im sogenannten „Auskunftspavillon“ des KBA statt.

Auch hier ist allerdings ein gültiger Identitätsnachweis vonnöten (z. B. ein Personalausweis, ein behördlicher Dienstausweis oder ein Reisepass). Montag bis Mittwoch sowie Freitag beschränken sich die Öffnungszeiten des Auskunftspavillons auf 9 bis 15 Uhr, am Donnerstag auf 9 bis 17:30 Uhr. Auch diese Möglichkeit der Punkteabfrage ist kostenlos.

Bedenken Sie: Sollten Sie versuchen wollen, per E-Mail, Fax oder Telefon zu erfahren, wie es um Ihr Punkteregister in Flensburg bestellt ist, haben Sie schlechte Karten. Diese Möglichkeiten räumt das KBA auffällig gewordenen Kraftfahrern nicht ein.

Wann werden Punkte aus dem Register in Flensburg gelöscht?

Punkteregister in Flensburg: Wann kommt es zur Verjährung?
Punkteregister in Flensburg: Wann kommt es zur Verjährung?

Selbstverständlich bleiben erteilte Flensburger Punkte nicht für immer auf dem Konto eines Verkehrssünders. Vielmehr unterliegen sie früher oder später einer Verjährung. Um den genauen Zeitpunkt des Verfalls der Punkte auszumachen, ist zunächst einmal maßgeblich, wann diese ihren Weg in das Punkteregister in Flensburg fanden.

Punkte, die vor der Reform im Jahr 2014 erteilt wurden, sind schließlich an andere Verjährungsfristen gebunden als Punkte, die danach hinzukamen. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den Verfall im Punkteregister in Flensburg vor sowie nach der Reform:

Punkte­verfall vor Mai 2014Punkte­verfall nach Mai 2014
- Bei Punkten, die aufgrund einer be­gangenen Ordnungs­widrigkeit erteilt wurden, trat die Verjährung nach 2 Jahren ein.
- Punkte im Register, die auf eine Straftat folgten, waren nach 5 Jahren getilgt.
- 10 Jahre mussten vergehen, bis Punkte verfallen waren, die Kraftfahrer aufgrund von Straftaten mit Führer­schein­entzug erhalten hatten.
- 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.
- Bei 2 Punkten dauert es 5 Jahre, bis sie verfallen.
- Bei 3 Punkten in Flensburg kommt es nach 10 Jahren zum Verfall.

Wichtig: Hatten Sie vor der Reform bereits Punkte auf Ihrem Konto, begingen jedoch abermals eine Verkehrsordnungswidrigkeit, woraufhin sich Ihr Punkteregister in Flensburg noch mehr füllte, wurde der gesamte Tilgungsprozess der vorherigen Punkte gelähmt. Die jeweiligen Fristen fingen in einem solchen Fall von vorn an, sodass irgendwann niemand mehr genau wusste, wann die Punkte letztendlich verfallen würden.

Seit der Reform am 1. Mai 2014 geschieht dies allerdings nicht mehr: Zwar findet immer noch eine Unterscheidung bei der Verjährung alter und neuer Punkte statt, aber jeder Punkt, der sich im Punkteregister eines Verkehrssünders befindet, verfällt seitdem für sich selbst. Es findet demzufolge keine Beeinflussung durch neue Punkte mehr statt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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