Sind Sommerreifen im Winter erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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Bußgeldtabelle: Fahren mit Sommerreifen im Winter
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Trotz Glatteis und Schnee mit Sommerreifen gefahren | 60 € | 1 |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Unfall | 120 € | 1 |
Weshalb Sommerreifen im Winter so gefährlich sind
Sobald die kalte Jahreszeit vor der Tür steht, kramen wohl die meisten wie selbstverständlich Mütze, Schal und Handschuhe hervor, um den frostigen Temperaturen nicht schutzlos ausgeliefert zu sein. Dabei sollten sie jedoch nicht vergessen, ihren fahrbaren Untersatz ebenfalls auf Schnee, Eis und Matsch vorzubereiten.
Dazu gehört es unter anderem, geeignete Winterreifen aufzuziehen. Schließlich kann sich der Bremsweg auf Schnee bei einem Tempo von 50 km/h sogar verdoppeln, wenn Sie mit Sommerreifen im Winter unterwegs sind. Ein Unfall ist so schnell vorprogrammiert. Infos zur Winterreifenpflicht sowie zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die beim Fahren mit Sommerreifen im Winter drohen können, gibt’s im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sommerreifen im Winter
In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist definiert, dass bei Schnee, Eis und Glätte Reifen am Fahrzeug vorhanden sein müssen, die diesen Bedingungen standhalten. Sommerreifen können dies nicht.
Ja, werden im Winter die falschen Reifen genutzt, droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die Bußgeldtabelle zeigt hier auf, wich die Bußgelder ausfallen.
Ja, das ist durchaus möglich. Die Versicherung kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen und die Zahlung verweigern. Allerdings muss die Fahrlässigkeit nachgewiesen und je nach Einzelfall entschieden werden.
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?
Bereits seit 2010 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland eine Winterreifenpflicht vor. Ab wann Kraftfahrer dieser nachkommen müssen, hält § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fest. Dort heißt es:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Daraus ergibt sich: Auch wenn einige Fahrer Verfechter der bekannten Bauernregel „von O bis O“ (von Oktober bis Ostern) sind, nennt der Gesetzestext keinen genauen Zeitraum. Vielmehr spielen die jeweiligen Wetterverhältnisse eine Rolle, da die Reifen stets dafür ausgelegt sein müssen. Dementsprechend darf man auch mit Sommerreifen im Winter fahren – jedoch nur, wenn besonders milde Temperaturen vorherrschen.
Sommerreifen vs. Winterreifen: Die Unterschiede
Die Bedeutsamkeit der korrekten Bereifung eines Kraftfahrzeugs sollte nicht unterschätzt werden. Schließlich stellen die Reifen die Verbindung zwischen Straße und Kfz dar und beeinflussen dementsprechend das Brems- sowie Fahrverhalten. Aus diesem Grund sollten sie auch stets den vorherrschenden Witterungsbedingungen angepasst sein.
Sommerreifen im Winter sind dementsprechend keine gute Idee. Die grundlegenden Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen beziehen sich auf die Gummimischung sowie das Profil. In der folgenden Tabelle haben wir im Detail zusammengefasst, inwiefern sich die beiden Reifenarten voneinander unterscheiden:
Sommerreifen | Winterreifen |
---|---|
- weisen aufgrund der teilweise extremen Temperaturen im Sommer eine härtere Gummimischung auf - insbesondere bei trockenen Bedingungen bremsen sie sehr gut, sind jedoch auch in der Lage, sich optimal auf nasse Straßen anzupassen - ihre Profileinschnitte sind eher grob - aufgrund des geringeren Natur-kautschukanteils können sie bei Kälte verhärten und spröde werden (daher keine Sommerreifen im Winter!) | - verfügen über viele kleine zickzackförmige Einschnitte („Lamellen“) im Profil, die sich mit Eis und Schnee verkanten und so verhindern, dass das Kfz über die Straße schlittert - die Profileinschnitte sind daher breit und tief, um genug Schnee aufnehmen zu können - ihre Gummimischung ist weicher, da sie einen höheren Anteil an Naturkautschuk aufweisen |
Mit Sommerreifen im Winter fahren: Welche Strafe droht?
Sollten die vorherrschenden Wetterbedingungen mild sein, können Sie mit Sommerreifen im Winter fahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Bei Schnee, Glätte und Matsch ist dies allerdings nicht der Fall.
Hier drohen Ihnen schnell Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Fahren Sie unerlaubt mit Sommerreifen im Winter, kommen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
Führten Sie durch Ihr Fehlverhalten zusätzlich eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer herbei, steigt der zu zahlende Betrag auf 80 Euro an. Der Punkt in Flensburg bleibt bestehen. Die Strafe für Kraftfahrer, die Sommerreifen im Winter aufgezogen haben und dabei sich selbst oder andere gefährden, liegt wiederum bei einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt.
Fahren Sie im Winter mit Sommerreifen, besteht die Strafe sogar aus 120 Euro und einem Punkt in Flensburg, wenn es aufgrund dessen zu einem Unfall im Straßenverkehr kam. Im Zuge der Aktualisierung der StVO im Jahr 2017 wurde außerdem eingeführt, dass nicht nur der Fahrer mit Ahndungen rechnen muss:
Beeinflussen Sommerreifen im Winter den Versicherungsschutz?
Wer mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist und dabei einen Unfall baut, setzt unter Umständen seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Dafür muss Ihnen als betroffener Fahrer allerdings zunächst einmal grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Papenburg vom 10.03.2016 (Az.: 20 C 322/15).
Dabei ging es um einen Autofahrer, der in den frühen Morgenstunden mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum geprallt war. Da er mit Sommerreifen im Winter unterwegs war, wollte sich seine Versicherung querstellen und lediglich die Hälfte des dabei entstandenen Schadens übernehmen. Das Gericht in Papenburg war jedoch anderer Meinung.
Obwohl die Temperatur zum Unfallzeitpunkt bei nur 1,8 Grad lag und dies für die Winterreifenpflicht sprechen würde, habe es weder Regen noch Schnee oder Glätte gegeben. Weiterhin habe der betroffene Fahrer während der Fahrt keine Probleme gehabt, weshalb ein grob fahrlässiges Verhalten auszuschließen sei. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Versicherung jegliche Schäden tragen musste, die mit dem Verkehrsunfall aufgrund von Sommerreifen im Winter im Zusammenhang standen.
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