Wenn ein Strafzettel aus Spanien zuhause eintrifft

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Strafzettel aus Spanien erhalten: Was nun?

Wie ist vorzugehen, wenn ich einen Strafzettel aus Spanien erhalten habe?
Wie ist vorzugehen, wenn ich einen Strafzettel aus Spanien erhalten habe?

Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Wer das weite Land erkunden und dabei schnell reisen will, tut dies am besten mit dem Auto. Die Küsten- und Bergregionen aber auch die zahlreichen malerischen Städte haben für Touristen einiges zu bieten.

Reisen Sie mit dem eigenen Pkw oder einem Mietwagen, sollten Sie sich an die Verkehrsregeln in Spanien halten, um keinen Strafzettel zu riskieren. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlicht– oder Parkverstoß – all diese Ordnungswidrigkeiten werden auch in Spanien mit einem Bußgeld geahndet.

Doch was ist zu beachten, wenn ich einen Strafzettel aus Spanien erhalte? Bei welchen Verstößen ist dies denkbar? Ist ein Bußgeldbescheid aus Spanien in Deutschland vollstreckbar und wann ist dieser verjährt? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Wann müssen Verkehrsteilnehmer mit einem Strafzettel in Spanien rechnen?

Wie in Deutschland können die verschiedensten Verstöße auch in Spanien zu Strafzetteln und Bußgeldbescheiden führen. Hier finden Sie eine Übersicht zu möglichen Gründen für ein Bußgeld.

Können spanische Strafzettel in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, sofern sie mindestens 70 Euro (inklusive Gebühren) betragen, können Bußgelder aus Spanien in Deutschland vollstreckt werden. Die Sanktion schnell zu zahlen, bringt in Spanien einen Rabatt von etwa 50 Prozent.

Welche Verjährung gilt in Spanien?

Die Vollstreckungsverjährung für einen Bußgeldbescheid beträgt in Spanien vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann das Bußgeld eingefordert werden, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

Kann ein Strafzettel aus Spanien in Deutschland vollstreckt werden?

Es gibt innerhalb der Europäischen Union (EU) ein Abkommen, welches die Vollstreckung von ausländischen Geldbußen im eigenen Land möglich macht. Da Spanien zur EU gehört, können also auch Bußgelder aus Spanien in Deutschland eingetrieben werden. Erhalten Sie einen Strafzettel aus Spanien, sollten Sie diesen nicht ignorieren.

Es werden grundsätzlich nur Geldsanktionen von mindestens 70 Euro vollstreckt. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verstoß mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet werden muss, damit dieses vollstreckbar ist. Hinzu kommen nämlich auch Verfahrenskosten, welche die zu zahlende Summe erhöhen können.

Beispiel: Ein Parkverstoß kann in Spanien ein Bußgeld von bis zu 200 Euro zur Folge haben. Liegt der Betrag unter 70 Euro, kann die Geldbuße trotzdem vollstreckt werden, wenn die Geldsumme mit den Verfahrenskosten die Bagatellgrenze dennoch überschreitet.

Unschönes Souvenir: Ist ein Bußgeld aus Spanien in Deutschland vollstreckbar?
Unschönes Souvenir: Ist ein Bußgeld aus Spanien in Deutschland vollstreckbar?

Droht auch eine Eintragung ins Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot? Punkte in Flensburg kann ein Verstoß in Spanien nicht nach sich ziehen, da diese nur für Verstöße eingetragen werden, die in Deutschland begangen wurden. Ein Verstoß hat zudem auch keine Auswirkungen auf den Führerschein. Ein Fahrverbot gilt demnach nur im Tatortland, jedoch nicht in Deutschland.

Kann der Strafzettel aus Spanien nicht in Deutschland vollstreckt werden, bleibt dieser im Tatortland jedoch weiterhin gültig. Bei einer Wiedereinreise oder bei einer Verkehrskontrolle kann zur Zahlung des Bußgeldes schließlich doch noch aufgefordert werden, solange der Bußgeldbescheid noch nicht verjährt ist.

Wann ist ein Strafzettel aus Spanien verjährt? Die Verjährungsfrist von Bußgeldbescheiden beträgt in Spanien vier Jahre. Reisen Sie erst nach Ablauf dieser Frist wieder dorthin, kann das Bußgeld nicht mehr eingefordert werden.

Weist der Bußgeldbescheid Fehler auf, ist er nur in spanischer Sprache verfasst oder sind Sie mit dem Vorwurf nicht einverstanden, sollten Sie sich hierzulande an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie beraten, wenn Sie gegen einen spanischen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen.

Welche Verstöße führen in Spanien zu Strafzetteln für Deutsche?

Verstoß im Ausland begangen: Muss ich einen Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen?
Verstoß im Ausland begangen: Muss ich einen Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen?

Grundsätzlich können viele der Verstöße, die in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet werden auch in Spanien eine Geldbuße zur Folge haben. Unterschiede gibt es hier in der Regel bei der Höhe des Bußgeldes.

Da ein Strafzettel aus Spanien ab einer Geldsanktion von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden kann, kommen zahlreiche Verstöße in Betracht, die dies zur Folge haben könnten. So ziehen folgende häufige Verstöße ein Bußgeld von mindestens 70 Euro nach sich:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 100 Euro
  • Rotlichtverstoß: ab 200 Euro
  • Handy am Steuer: ab 200 Euro
  • Alkohol am Steuer: ab 500 Euro
  • Missachtung der Gurtpflicht: Ab 200 Euro

Strafzettel aus Spanien erhalten – Rabatt für Schnellzahler: Beachten Sie, dass sich die zu zahlende Geldsanktion um 50 Prozent minimiert, wenn Sie das Bußgeld entweder unmittelbar nach dem Verstoß vor Ort bezahlen oder innerhalb der ersten 20 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Schnell sein lohnt sich also in diesem Fall.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Klaus

    27. November 2021 at 13:59

    In Menorca habe ich mit dem Leihwagen geparkt und ein Ticket gezogen. Als ich zurück kam hing ein Strafzettel(5 Euro) am Auto. Ich hatte die Zeit nicht überschritten. Es besteht die Möglichkeit dass das Ticket nicht oder schlecht zu sehen war. Ich habe alles bei der Rückgabe der Leihfirma übergeben, allerdings nicht direkt sondern an der Rezeption des Hotels. Nach 6 Monaten bekomme ich einen Strafbefehl über 40 Euro und das nur in spanisch und katalanisch. An die Stadt habe ich eine Mail geschrieben. Nach einer Woche noch keine Antwort erhalten. Das halte ich für abzocke. Mit freundlichen Grüßen Klaus

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